Datum: 07.08.2006 Uhrzeit: 12:07:47 Vera Michaelis-Schwefer Hallo, liebe oly-e-Gemeinde! nun nehme ich nach langer Pause doch einmal wieder die Kompetenz dieses tollen Forums in Anspruch und ich hoffe, ihr kö¶nnt mir (wie so oft) helfen! Folgende Situation: Es gibt immer mal wieder Anfragen, ob ich meine Fotos verkaufe, da ich keine gelernte Fotografin bin, habe ich mich davor immer gedrückt und wir haben andere Lö¶sungen gefunden. Nun gibt es eine Anfrage unserer Gemeinde, die einige meiner Dänemarkfotos in einem Sitzungssaal ausstellen mö¶chte. Sie wollen die Fotos kaufen und fragen nach dem Preis. Grö¶ße wäre 30×40 cm, die Fotos werden nur dort aufgehängt und sonst nirgendwo verö¶ffentlicht. Ich werde mir morgen für alle Fälle einen Gewerbeschein holen, damit ich ordnungsgemäße Rechnungen schreiben kann, so hat es mir unser Steuerberater geraten. Meine Frage an euch ist allerdings: Wieiviel dürfte ich für einen 30×40 cm Abzug verlangen? Verkaufe ich damit NUR das eine Foto und darf Abzüge davon noch anderweitig verkaufen? D. h. kann ich ein Foto verkaufen, die Rechte bleiben aber bei mir? Ich habe schon ohne Ende gegoggelt, aber so richtig finde ich darauf keine Antwort. Danke für Eure Hilfe und viele liebe Grüße Vera Michaelis-Schwefer — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 07.08.2006 Uhrzeit: 13:43:34 Tobias Vollmer Vera Michaelis-Schwefer schrieb: > Wieviel dürfte ich für einen 30×40 cm Abzug verlangen? Als erstens würde ich folgenende Broschüre empfehlen: http://www.bvpa.org/Publikationen.php Kostet 33 Euro Dann hast du was zum nachlesen was du wo und wieviel verlangen kannst. > Verkaufe ich damit NUR das eine Foto und darf Abzüge davon noch > anderweitig verkaufen? Das kommt auf den Nutzungsvertrag an vielleicht mö¶chte die Gemeinde ein Exklusiv Recht? > D. h. kann ich ein Foto verkaufen, die > Rechte bleiben aber bei mir? Das solltest du in einem Vertrag festhalten. Da ich aber kein Profi bin werden sicher noch Antworten folgen die Detaillierter sind. Gruss Tobias —————————————————————————————————————————————— Datum: 07.08.2006 Uhrzeit: 14:11:55 Thomas Hieronymi Norbert Erler“ schrieb > wenn du das recht nicht mitverkaufst gehö¶ren die urheberrechte > dir. > du verkaufst einen oder mehrere ABZÜGE die nur ausgestellt > werden dürfen. > jede weitere reproduktion entspräche einer anderen nutzung die > wiederum bezahlt werden muss. (dies würde ich unbedingt > vertraglich absichern) ich denke Norbert hat sich nur nicht ganz verständlich ausgedrückt: Das Urheberrecht bleibt immer bei Dir und kann nicht veräußert werden. Du kannst nur das Nutzungsrecht veräußern und hier kannst Du Einschränkungen machen wie Norbert es schon schrieb. Wichtig ist dieses schriftlich festzuhalten und wenn es nur auf der Rechnung steht was vorher besprochen wurde. Gruß Thomas www.FotoHiero.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 07.08.2006 Uhrzeit: 16:37:37 Sö¶ren Ahrens Ich habe mal an ein Norddeutsches Blatt Fotos verkauft (Piste). Ich habe nicht viel bekommen und die Bilder waren auch nichts aussergewö¶hnliches. Aber einen Gewerbeschein habe ich nie gebraucht. Da ich deswegen auch nie Ärger hatte und auch keine Rechnungen geschrieben hatte denke ich braucht man wirklich nicht unbedingt einen 😉 Sö¶ren — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 07.08.2006 Uhrzeit: 17:03:35 Manfred Paul Sö¶ren Ahrens schrieb: > Aber einen Gewerbeschein habe ich nie gebraucht. Da ich deswegen > auch nie Ärger hatte und auch keine Rechnungen geschrieben hatte > denke ich braucht man wirklich nicht unbedingt einen 😉 jetzt kanns’te nur hoffen, dass hier niemand aus Deinem zuständigen Finanzamt mitliest 😉 Gruss Manfred — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 07.08.2006 Uhrzeit: 18:13:53 Guenter H. Hallo Vera, wie Norbert es schon schrieb, warne ich dringend davor, dem Tip des Steuerberaters Folge zu leisten und einen Gewerbeschein zu holen ! Mit der Beantragung des Gewerbescheines melden sich einige Nutzniesser Deines Handelns dann ganz automatisch und unvermeidbar bei Dir: die Handwerkskammer, die IHK, die Sozialversicherungen etc. Verkaufst Du Deine Bilder als Kunst, so brauchst Du keinesfalls einen Gewerbeschein mit all seinen Nachteilen. Da Du sicher entweder selbst oder über eine dritte Person (Ehemann?) sozialversichert bist, braucht es keines falls die Diskussion um zusätzliche Gelder, die nach dort abzuführen sind, ebensowenig wird es in Deinem Sinne sein, feste Mitgliedgebühren an irgendwelche Innungskassen zu zahlen. Künstler betreiben eine freie Tätigkeit, die nicht gewerbeanmeldungspflichtig ist. Dazu zählen Journalisten, Fotojournalisten, Bühnenkünstler, Artisten jedweder Couleur, Fotokünstler (wie Du) etc. Diese gesamte -recht weit gefasste Personengruppe- bedarf keiner Genehmigung zur Ausübung ihrer Tätigkeit, hier genügt eine schriftliche Bekanntgabe beim Finanzamt, keinesfalls aber eine Information der Gewerbebehö¶rden oder der Handwerksvertretungen. Alle aus dieser künstlerischen Tätigkeit erzielten Einnahmen sind steuerpflichtig (ob Du dabei Umsatzsteuer erhebst oder nicht, sollte Dir Dein Steuerberater sagen kö¶nnen, da dies auch abhängig von der Hö¶he der erzielten Einkünfte sein kann -Dir aber bis zu bestimmten Gesamtjahresumsätzen ein Wahlrecht zusteht). Sollte Dein Steuerberater diesbezüglich ins Schwimmen“ geraten -und der unsinnige und hoch mit Kosten verbundene Hinweis auf den Gewerbeschein lässt dies sehr stark vermuten- dann suche Dir einen kompetenten Fachmann. In einigen anderen Foren wurde übrigens der auch von Deinem Steuerberater empfohlene Weg zur steinigen Falle für die Befolger sie schilderten dort ihre Erlebnisse mit der Bürokratie in Deutschland – es war teils haarsträubend wie Ämter und Behö¶rden aufgrund einzelner Bilderverkäufe aus den Künstlern Gewerbetreibende im Sinne von Gebühren- und Abgabenzahlern gemacht haben und die mit einigen wenigen Bildern erzielten Einkünfte praktisch vollständig „aufgefressen“ haben. Gerade in dieser Beziehung muss -und darf- man sich als Künstler der Wege bedienen die sich für freischaffende Selbständige in Deutschland anbieten. Nur werden diese Wege auch von Handwerkskammern und den IHKs oft und gerne (vorsätzlich?) verschwiegen. Daher mein ganz privater Rat: melde Deinem Finanzamt Deine Nebentätigkeit per Brief und versteuere die erzielten Einnahmen in Deiner Jahres-Steuererklärung. Die weiteren rein fiskalischen Schritte nennt Dir auch Dein Finanzamt (das ganz offenbar kompetenter ist als so mancher Steuerberater 🙂 Viele Gruesse Guenter posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 07.08.2006 Uhrzeit: 18:28:03 Thomas Hieronymi All das kann ich nur unterstreichen, groß schreiben und ganz laut Wiederholen. Gruß Thomas ein Handwerkskammer-, IHK- und Innungs–geschädigter PS: einmal -Kammer immer -Kammer 🙁 — _______________ www.FotoHiero.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 07.08.2006 Uhrzeit: 18:27:59 Sö¶ren Ahrens ^^Ich glaube nicht das hier ein Finanzamtmitarbeiter mitliest 😉 Ausserdem reicht dem meine E-Mail Adresse nicht um mich zu verfolgen^^ Die Fotos (Bilder von feiernden Menschen aus Hamburg, meist vom Kiez) habe ich immer zwischen 15 und 25 Euro verkauft. Damit liege ich denke ich in einem Steuerfreien Rahmen. Zumal ich im Monat hö¶chstens 10 Bilder verkauft habe… 😉 Sö¶ren — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 07.08.2006 Uhrzeit: 18:50:19 Clemens Dorda Norbert Erler schrieb: > Sö¶ren Ahrens schrieb: > Zumal ich im >> Monat hö¶chstens 10 Bilder verkauft habe… 😉 > nun mach dich mal nicht verrückt sö¶ren. > wenn du im jahr für 250 eur bilder verkaufst, dann wird sich > niemand drum kümmern, zumal dein reingewinn verschwindend > niedrig ist. Naja, ist ja ein bisschen mehr: 250 Euro / Bild x 10 Bilder / Monat x 12 Monate = 30.000,- Euro Umsatz, das interessiert das Finanzamt sicher 😉 > wenn du jedoch hochwertige (wie ich beschrieb) drucke veräußerst, > und dann im jahr auf eine 5-stellige summe kommst, würde ich > schon zu korrekter abrechnung raten. Eben. Clemens —————————————————————————————————————————————— Datum: 07.08.2006 Uhrzeit: 19:00:27 Sö¶ren Ahrens Beide falsch verstand 😉 25 Euro/Bild x10/Monat = 3.000 Euro. Also alles noch im grünen Bereich… Sö¶ren — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 07.08.2006 Uhrzeit: 19:26:22 Rolf-Christian Müller Guenter H. schrieb: > Hallo Vera, > Mit der Beantragung des Gewerbescheines melden sich einige > Nutzniesser Deines Handelns dann ganz automatisch und > unvermeidbar bei Dir: die Handwerkskammer, die IHK, die > Sozialversicherungen etc. …. die Berufsgenossenschaft kommt zuerst. Rolf — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 07.08.2006 Uhrzeit: 19:53:14 Peter Eckel Hallo, ohne jetzt Panik verbreiten zu wollen – ich bin auch Gewerbegeschädigt. Auf Anraten meines damaligen Steuerverräters habe ich, als ich meine freiberufliche Tätigkeit aufnahm, irrigerweise einen Gewerbeschein beantragt und bekommen. Großer Fehler. In der Folge – ich habe nicht so richtig wenig verdient, auch nicht in den ersten Jahren – hatte ich eine Riesenstreiterei mit dem Finanzamt und der IHK am Hacken, ob meine Einkünfte denn nun gewerbesteuer- und kammerbeitragspflichtig seien. Die IHK ließ sich relativ leicht abschütteln. Das Finanzamt kostete mich im Nachhinein einen schö¶nen, fünfstelligen Betrag. Ein Anwalt, zwei Gutachter … und fünf Jahre Grabenkrieg. Bis sie dann endlich anerkannt haben, was von Anfang an klar war, nämlich daß meine Tätigkeit als freiberuflich und nicht als gewerblich einzustufen ist. Sofern es also mö¶glich ist (und das ist es, den Aussagen der Profis hier zufolge, sehr wohl und einfach): FINGER WEG VOM GEWERBESCHEIN!!! Man kann den Kram auch rückwirkend wieder abmelden. Das ist das positive daran. Viele Grüße, Peter. —————————————————————————————————————————————— Datum: 07.08.2006 Uhrzeit: 20:02:31 Peter Eckel Hallo Rolf, > … die Berufsgenossenschaft kommt zuerst. Nope. Am schnellsten ist die IHK. Neulich zum zweiten Mal. Die BG hat sich richtig Zeit gelassen. Aber die bekommen auch nichts. Viele Grüße, Peter. —————————————————————————————————————————————— Datum: 07.08.2006 Uhrzeit: 20:14:00 Siegfried Huss Hallo Guenter, > Alle aus dieser künstlerischen Tätigkeit erzielten Einnahmen sind > steuerpflichtig Dann müßte man im Gegenzug auch die angefallenen Kosten absetzten kö¶nnen – und dann wird es (zumindest bei uns in österreich) schnell als Hobby eingestuft. Siegfried — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 07.08.2006 Uhrzeit: 22:07:35 Vera Michaelis-Schwefer Oh, ihr lieben hilfegebenden, fotoverrückten, kompetenten Kerle! Ganz vielen herzlichen Dank für die guten Ratschläge! Und sorry, das ich erst wieder so spät in den thread schaue, tatsächlich habe ich neue Fotos bearbeitet 🙂 verkauf sie als kunst“ und nicht als handwerksprodukt! Wie mache ich das bitte? Und was wenn die Gemeinde Rechnungen brauchen? ich bin wirklich vö¶llig unbedarft auf diesem Sektor lacht ruhig! > Nun gibt es eine Anfrage unserer Gemeinde die einige meiner > Dänemarkfotos in einem Sitzungssaal ausstellen mö¶chte. Sie > wollen die Fotos kaufen und fragen nach dem Preis. > Grö¶ße wäre 30×40 cm die Fotos werden nur dort aufgehängt und > sonst nirgendwo verö¶ffentlicht. sind personen abgelichtet? (ich meine nicht nur irgendwelche leute die durch das bild laufen) Nein nur Muscheln Sand Wasser Licht und Luft. > Ich werde mir morgen für alle Fälle einen Gewerbeschein holen > damit ich ordnungsgemäße Rechnungen schreiben kann so hat es > mir unser Steuerberater geraten. ist nicht unbedingt nö¶tig. mir ist nicht bekannt dass „freischaffende künstler“ einen gewerbeschein haben. wieviele fotos sind es? 7 oder 8! denn die anzahl wird auch en preis bestimmen. generell müsste ich folgendes wissen: wie ist es hergestellt? Ist es ein farb-foto? Ja ein digitales in hö¶chster Auflö¶sung aus der e-1 ist es ein sw-foto auf pe-träger oder ist es ein sw-foto auf baryt-papier? ist es ein tintenstrahldruck? wenn ja mit was für einer tinte auf welchem träger? Ich lasse bisher alle meine Fotos im fotokasten drucken (sorry für die werbung!)war ich immer super mit zufrieden willst du die ausdrucke limitieren oder werden sie auch noch für prospektdrucke verwendet? nein nur für diesen Zweck falls mal der ein oder andere das Foto schö¶n findet und auch kaufen WOLLTE würde ich diese Mö¶glichkeit natürlich offen halten wollen. dies alles bestimmt nämlich auch den preis. wenn du ein einziges foto im format 30 x 40 verkaufst das auf sogenannten fine-art papieren mit langlebigen tinten geprintet wurde kannst du bei einer limitierten auflage (unter 100 stck) durchaus 250 eur verlangen. Ob es dann bezahlt wird hängt natürlich von einigen anderen faktoren ab. Glaube ich nicht daß das bezahlt wird 🙂 meine Vorstellungen lagen bisher bei 50 Euro/Foto wobei ich sie auch noch rahmen werde. Auch auf die Gefahr hin das ich jetzt vö¶llig naiv dastehe seht es mir einfach nach ja? > Verkaufe ich damit NUR das eine Foto und darf Abzüge davon noch > anderweitig verkaufen? D. h. kann ich ein Foto verkaufen die > Rechte bleiben aber bei mir? wenn du das recht nicht mitverkaufst gehö¶ren die urheberrechte dir. du verkaufst einen oder mehrere ABZÜGE die nur ausgestellt werden dürfen. jede weitere reproduktion entspräche einer anderen nutzung die wiederum bezahlt werden muss. (dies würde ich unbedingt vertraglich absichern) Okay! Verstanden! originalfotos werden zum teil sehr teuer gehandelt. beispiel: das bild „cowboy“(1989) von richard prince bekam bei christie´s in new york den zuschlag bei 1.100.000 dollar. ich glaube du wärst sicher mit der hälfte einverstanden? (lach) Seufz! Utopisch aber schö¶n. lg no Auch liebe Grüße Vera posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 07.08.2006 Uhrzeit: 22:15:20 Vera Michaelis-Schwefer Danke, Peter! Ich werde morgen trotzdem mal zum Termin gehen und mich beraten lassen. Das wird man doch sicherlich dürfen, oder? Oder sollte ich das auch lassen? Bin jetzt doch etwas verunsichert. Gibt es einen finanziellen Rahmen zwischen freiberuflich und gewerblich? Denn natürlich wäre es auch bei mir NICHT gewerblich und so, wie ich es einschätze, sind es hö¶chstens mal 10 Fotos im Jahr, die ich verkaufe. Liebe Grüße Vera — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 07.08.2006 Uhrzeit: 22:17:30 Vera Michaelis-Schwefer Dir auch nochmal ein Extra-Dankschö¶n, Günter, für deinen ausführlichen Ratschlag. Wie ich eben schon Peter antwortete, bin ich jetzt doch etwas verunsichert. Gewerbeschein also unter gar keinen Umständen, sollte ich mich denn trotzdem morgen beim Termin im Ordnungsamt beraten lassen oder macht das gar keinen Sinn? Liebe Grüße Vera — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 07.08.2006 Uhrzeit: 23:14:45 Peter Eckel Hallo Vera, > Ich werde morgen trotzdem mal zum Termin gehen und mich beraten > lassen. Das wird man doch sicherlich dürfen, oder? Du darfst natürlich machen, was Du willst – niemand reißt Dir den Kopf ab (oder das Portemonnaie aus der Tasche, was realistischer ist), nur weil Du Dich beraten läßt. Andererseits hat das Ordnungsamt mit Freiberuflern nichts zu schaffen. Und, da die Gewerbesteuer eine Gemeindesteuer ist, unterstelle ich zumindest mal potentiell ein gewisses Interesse des Ordnungsamts, Dich davon zu überzeugen, daß Du ganz dringend ein Gewerbe anmelden mußt. Und dann kommen die Geier … IHK, BG … alles sehr unerfreulich. > Gibt es einen finanziellen Rahmen zwischen freiberuflich und > gewerblich? Es gibt einen finanziellen Rahmen, bis zu dem keine Gewerbesteuer anfällt, selbst wenn Du ein Gewerbe anmeldest. Ich habe mich, seit ich aus der Gefahr heraus bin, nicht mehr darum gekümmert, glaube aber, mich zu erinnern, daß es 12000 Euro waren, bis zu denen man ungemolken davonkommt. Inzwischen wird die GS auch vom Betriebsgewinn abgezogen – das war 1994, als ich anfing, noch anders. Andererseits: Die IHK hast Du in jedem Fall am Hacken. Geh zum Finanzamt, laß Dir eine Steuernummer geben, gib die entsprechende Anlage (Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit“ oder gibt es für Künstler noch eine andere?) bei der Steuererklärung ab und gut ist es. Frag Deinen Steuerberater am besten noch wie Du die Umsatzsteuer verbuchen sollst (da gibt es auch zwei verschiedene Verfahren) und dann kannst Du frö¶hlich Rechnungen schreiben. > Denn natürlich wäre es auch bei mir NICHT gewerblich und so wie > ich es einschätze sind es hö¶chstens mal 10 Fotos im Jahr die > ich verkaufe. Eben. Und deswegen brauchst Du auch keinen Gewerbeschein. Und wenn Du auch nur das allerleiseste Gefühl hast Dein Steuerberater kö¶nnte nicht so schrecklich kompetent oder motiviert sein oder keine echte Lust haben Dich wirklich zu beraten dann suche Dir einen neuen besseren. Sofort. Ein schlechter Steuerberater kann sehr sehr teuer werden – das weiß ich aus Erfahrung. Viele Grüße und viel Erfolg beim Bilderverkaufen Peter.“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 07.08.2006 Uhrzeit: 23:34:08 Vera Michaelis-Schwefer Und noch einmal herzlichen Dank für die Antwort und den Ratschlag! Ich spare mir morgen den Termin (ist eh mein letzter Urlaubstag, da schlafe ich doch lieber aus :-)und setze stattdessen den von euch empfohlenen Brief ans Finanzamt auf. Gut, das ich ich hier heute wieder um Rat gefragt habe! Wer weiß, was mir passiert wäre, wenn ich blauäugig und gutgläubig auf den Rat meines“ Steuerberater-Bekannten ins Ordnungsamt gelatscht wäre!! Ihr seid schon eine tolle Truppe! Und das magische Auge der e-1 neben mir spiegelt sich gerade im Monitor und sagt das Gleiche 🙂 Gute Nacht euch allen! Vera posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 07.08.2006 Uhrzeit: 23:36:07 Tobias Vollmer Peter Eckel schrieb: >> Gibt es einen finanziellen Rahmen zwischen freiberuflich und >> gewerblich? > > Es gibt einen finanziellen Rahmen, bis zu dem keine Gewerbesteuer > anfällt, selbst wenn Du ein Gewerbe anmeldest. Ich habe mich, seit > ich aus der Gefahr heraus bin, nicht mehr darum gekümmert, glaube > aber, mich zu erinnern, daß es 12000 Euro waren, bis zu denen man > ungemolken davonkommt. Das liegt bei 17500 Euro. > Geh zum Finanzamt, laß Dir eine Steuernummer geben, gib die > entsprechende Anlage (Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit“ oder > gibt es für Künstler noch eine andere?) bei der Steuererklärung ab > und gut ist es. Frag Deinen Steuerberater am besten noch wie Du > die Umsatzsteuer verbuchen sollst (da gibt es auch zwei > verschiedene Verfahren) und dann kannst Du frö¶hlich Rechnungen > schreiben. Falls sich der Mehraufwand der Umsatzsteuer auch lohnt? Ich habe es genauso gemacht wie Peter hier schreibt. Gruss Tobias“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 07.08.2006 Uhrzeit: 24:04:26 Guenter H. Hallo Vera, nochmals zu Deiner Frage: ja, spare Dir den Termin beim Ordnungsamt ! Man wird Dich dort ganz sicher nicht in Deinem Sinne beraten, sondern mit Blick auf eventuell anfallende Gewerbesteuern und sonstige Beiträge. Warum sollte man dort Deine Interessen vertreten (wenn dies noch nicht einmal Dein Steuerberater tut)? Fakt ist, dass neben den von mir bereits genannten Institutionen auch noch die Berufsgenossenschaft (Druck und Papier) kommt, die Unfallversicherungsbeiträge von Dir mö¶chte -nein, nicht mö¶chte, sondern nachdrücklich in nicht unerheblicher Hö¶he fordert. All das kannst Du Dir erparen, wenn Du künstlerisch tätig bist (Fotos gestalten) statt Auftragsarbeiten annimmst. Heisst, Du machst das Foto nach Deinem Gusto, der spätere Kunde kauft es Dir ab. Ganz easy. Sobald Du im Rahmen der Gestaltung künstlerische Freiheit hast oder in Anspruch nimmst, ist es keine handwerklich-ausführende Tätigkeit. Vergiss also Gewerbeschein und all die nachgeordneten Probleme, melde Dich irgendwann in den nächsten Tagen beim Finanzamt an (keiner verlangt, dass dies vorab geschieht, es muss nur geschehen) und schreibe denen, dass Du eine nebenberufliche (?) künstlerische Tätigkeit aufnimmst. Du wirst einen Fragebogen erhalten, in dem Du Deine voraussichtlichen Einkünfte für das laufende Jahr angeben sollst. Trage ein, was Du erwartest und wie Du die Umsatzsteuer handhaben mö¶chtest (Kleinunternehmer-Regelung ohne USt auf der Rechnung und ohne die Mö¶glichkeit, gekaufte Gerätschaften im Gegenzug umsatzsteuermässig berücksichtigen zu kö¶nnen oder eben Rechnung mit Mehrwertsteuer und Anrechenmö¶glichkeit der MwSt gekaufter -betriebsbedingt notwendiger- Gegenstände). Bei der geringen Zahl der zu verkaufenden Bilder würde ich die Mö¶glichkeit der Berechnung ohne MwSt. wählen, in diesem Falle muss auf jeder Rechnung von Dir ein entspr. Vermerk auftauchen (das aber sollte Dein Steuerberater“ wissen und Dir den Text ansagen kö¶nnen). Dann schreibe Deine Rechnung gib Deine Steuernummer darauf an nenne auf der Rechnung explicid Liefer- und Leistungsdatum und schon ist das Ganze in trockenen Tüchern. Das eingenommene Geld versteuerst Du am Jahresende im Rahmen der normalen Einkommensteuererklärung (separates Formular für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit) und dann ist auch der Fiskus zufrieden. Inwieweit Du im Rahmen dieser selbständigen Tätigkeit auch anfangen kannst betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter (Kameras Optiken) steuerlich abzuschreiben sagt Dir ein guter Steuerberater – er wird Dich auch darauf hinweisen wo in einem solchen Falle die Gefahren lauern (nachträgliche Aberkennung der bereits vorgenommenen Abschreibungen -auch über mehrere Jahre hinweg- falls das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht aufgrund fehlender Überschüsse irgendwann verneint). Hier lauern Fallstricke die man kennen sollte wenn das Ganze über die künstlerische Hobbyfotografiererei hinausgeht und Abschreibungen in Anspruch genommen werden sollen. Grundsätzlich denke ich aber dass es in Deinem Falle dabei bleibt dass gelegentliche Einnahmen in geringem Umfang aus dieser künstlerischen Tätigkeit entstehen die mit der Benennung in der Einkommensteuererklärung dann auch endgültig abgehandelt sind. Um nochmals auf den Verkauf selbst zurueckzukommen: Urheberrechte kannst Du nicht verkaufen diese liegen immer bei Dir. Verkaufen kannst Du beliebig definierte Nutzungsrechte. Schreibe in Deiner Rechnung also was der Käufer mit den Bildern machen darf/kann und schliesse notfalls auch Dinge aus die Du nicht mö¶chtest bzw. bei denen Du vorher gefragt werden willst/weiteres Honorar haben mö¶chtest. Packe in jedes Bild (Dateiinformationen) Dein Copyright und nenne dort die elementaren Punkte der Nutzungsrechtübertragung bzw. verweise dort auf den Rechnungstext. So und jetzt viel Spass beim Geldverdienen mit Bildern ! Viele Gruesse Guenter posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 07.08.2006 Uhrzeit: 24:09:00 Guenter H. Noch ein Nachtrag zum von mir Geschriebenen, Vera: das Ganze kann und darf ja keine Rechtsberatung sein (dies ist Juristen vorbehalten), ist ebensowenig eine steuerliche Beratung. Es ist lediglich meine ganz persö¶nliche Wiedergabe des von mir selbst Erlebten, des in ö¶ffentlichen Foren Gelesenen, des mittels der entspr. Gesetzestexte und Vorschriften in Erfahrung Gebrachten und stellt daher ausschliesslich einen persö¶nlichen Rat der, der wiedergibt, wie ich in einer solchen Situation handeln würde. Dieser Zusatz muss in Anbetracht der Gesetzeslage in Deutschland angefügt werden, um nicht in die Nesseln zu geraten. Viele Grüsse Guenter — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 08.08.2006 Uhrzeit: 8:26:40 Rolf-Christian Müller Peter Eckel schrieb: > Hallo Vera, > Und wenn Du auch nur das allerleiseste Gefühl hast, Dein > Steuerberater kö¶nnte nicht so schrecklich kompetent oder motiviert > sein oder keine echte Lust haben, Dich wirklich zu beraten, dann > suche Dir einen neuen, besseren. Sofort. Ein schlechter > Steuerberater kann sehr, sehr teuer werden – das weiß ich aus > Erfahrung. Und der Dirktor unserer Bank sagte mal: Es gibt nicht viele GUTE. Rolf — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 08.08.2006 Uhrzeit: 9:52:34 Clemens Dorda Sö¶ren Ahrens schrieb: > Beide falsch verstand 😉 > 25 Euro/Bild x10/Monat = 3.000 Euro. > Also alles noch im grünen Bereich… Hast recht, hatte mich irgendwie verguckt 😉 Wobei Du gegen 30.000 sicher auch nix einzuwenden hättest, oder? 🙂 Clemens —————————————————————————————————————————————— Datum: 08.08.2006 Uhrzeit: 9:58:36 Rolf-Christian Müller Clemens Dorda schrieb: > Sö¶ren Ahrens schrieb: > >> Beide falsch verstand 😉 >> 25 Euro/Bild x10/Monat = 3.000 Euro. >> Also alles noch im grünen Bereich… > > Hast recht, hatte mich irgendwie verguckt 😉 Wobei Du gegen 30.000 > sicher auch nix einzuwenden hättest, oder? 🙂 Und dafür würde man“ wahrscheinlich auch liebend gern Steuern zahlen oder? Rolf posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 08.08.2006 Uhrzeit: 11:22:57 Sö¶ren Ahrens Also, für 30.000 Euro neben der eigentlichen Arbeit wäre schon was nettes! 😉 Wahrscheinlich würde man aber irgendwann in den Gedanken kommen dafür keine Steuern zu zahlen^^ Die Gier siegt halt meistens… Aber noch ist es ja nicht so weit 😉 Sö¶ren — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 08.08.2006 Uhrzeit: 15:50:15 Hans Wein Guenter H. schrieb: > Verkaufst Du Deine Bilder als Kunst, so brauchst Du keinesfalls > einen Gewerbeschein mit all seinen Nachteilen. Gegenüber dem Finanzamt sind das Einkünfte aus Freiberuflicher Tätigkeit“ im Gegensatz zu „Einkünften aus Gewerbebetrieb“. Das Finanzamt kann es sich aber vorbehalten zu prüfen ob es sich bei den fraglichen Erzeugnissen auch wirklich um Kunst und nicht „nur“ um Handwerk sprich Gewerbe handelt. Mir ist aber nicht bekannt ob dieses Vogehen auch bei Fotografie praktiziert wird bei anderen Gewerken (Keramik) kommt das jedoch vor. > Da Du sicher > entweder selbst oder über eine dritte Person (Ehemann?) > sozialversichert bist braucht es keines falls die Diskussion um > zusätzliche Gelder die nach dort abzuführen sind ebensowenig > wird es in Deinem Sinne sein feste Mitgliedgebühren an > irgendwelche Innungskassen zu zahlen. Vorsicht mit solchen Ratschlägen – Ich würde mich nicht wundern wenn die Krankenkasse bei einem Familienmitglied das hinzuverdient eine Beitragspflicht bejaht. > Daher mein ganz privater Rat: melde Deinem Finanzamt Deine > Nebentätigkeit per Brief und versteuere die erzielten Einnahmen > in Deiner Jahres-Steuererklärung. ACK wobei ein persö¶nliches Gespräch mit dem/der zuständigen SachbearbeiterIn auch sehr hilfreich sein kann – die Damen/Herren sind schleißlich auskunftspflichtig. Was inzwischen genau so wichtig ist (und von vielen Freiberuflern gern verdrängt wird) sind die sozialversicherungsrelevanten Aspekte. Nicht nur her Steinbrück braucht Geld… Gruß Hans“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 08.08.2006 Uhrzeit: 15:50:17 Hans Wein Siegfried Huss schrieb: > Dann müßte man im Gegenzug auch die angefallenen Kosten absetzten > kö¶nnen – und dann wird es (zumindest bei uns in österreich) > schnell als Hobby > eingestuft. Dem ist im Prinzip auch in Deutschland so. Wer mehrere Jahre in Folge keinen Gewinn erwirtschaftet, bekommt seinen Laden“ wegen Liebhaberei aberkannt. Gruß Hans“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 08.08.2006 Uhrzeit: 17:07:08 Rolf-Christian Müller Hans Wein schrieb: > ACK, wobei ein persö¶nliches Gespräch mit dem/der zuständigen > SachbearbeiterIn auch sehr hilfreich sein kann – die Damen/Herren > sind schleißlich auskunftspflichtig. -pflichtig schon aber auch -willig? Ich habe da schlechte Erfahrungen gemacht. > Was inzwischen genau so wichtig ist (und von vielen Freiberuflern > gern verdrängt wird) sind die sozialversicherungsrelevanten > Aspekte. Nicht nur her Steinbrück braucht Geld… Schlimmstenfalls Künstlersozialversicherung. Rolf — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 08.08.2006 Uhrzeit: 18:08:59 Guenter H. Hallo Rolf, wieso schlimmstenfalls“? Die Künstersozialkasse als Versicherungsträger des Bundes ist doch eine sehr gute Einrichtung. Man bleibt bei seiner bisherigen gesetzlichen Krankenkasse Rentenversicherung und Pflegeversicherung werden ebenfalls bedient und das alles zu stark ermässigten Beiträgen für Künstler und Freischaffende vielerlei Art. Der Bund übernimmt die hälftigen Anteile an den Monatsbeiträgen (ähnlich der Arbeitgeberanteilsregelung) und man ist rundum gesetzlich versichert mit Beitragszahlung auf Basis des Netto(!)-Monatsertrages. Ich sehe da eine ganze Reihe von Vorteilen. „Künstlersozialkasse“ hat vom Namen her etwas wie „Sozialamt“ ist jedoch etwas gänzlich anderes -nämlich eine sehr günstige Mö¶glichkeit in der gesetzlichen Sozialversicherung zu sein und trotzdem als Selbständiger sehr vernünftige Beiträge zu zahlen. Gruesse Guenter posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 08.08.2006 Uhrzeit: 18:46:05 Thomas Hieronymi Danke Günther, aber Rolf ist wohl heute nicht gut drauf. Unter www.kuenstlersozialkasse.de gibt es übrigens weitere Informationen. Besonders dazu wer alles eigentlich Zahlen muß … Jeder Bildverwerter, auch wenn er seine eigenen Bilder verwertet und wehe es ist (wie üblich) eine GmbH und der Geschäftsführer fotografiert auch noch … Gruß nach Spanien Thomas — _______________ www.FotoHiero.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 08.08.2006 Uhrzeit: 18:54:25 Rolf-Christian Müller Guenter H. schrieb: > Hallo Rolf, > wieso schlimmstenfalls“? > Die Künstersozialkasse als Versicherungsträger des Bundes ist > doch eine sehr gute Einrichtung. > Man bleibt bei seiner bisherigen gesetzlichen Krankenkasse > Rentenversicherung und Pflegeversicherung werden ebenfalls > bedient und das alles zu stark ermässigten Beiträgen für > Künstler und Freischaffende vielerlei Art. > Der Bund übernimmt die hälftigen Anteile an den Monatsbeiträgen > (ähnlich der Arbeitgeberanteilsregelung) und man ist rundum > gesetzlich versichert mit Beitragszahlung auf Basis des > Netto(!)-Monatsertrages. > Ich sehe da eine ganze Reihe von Vorteilen. > „Künstlersozialkasse“ hat vom Namen her etwas wie „Sozialamt“ > ist jedoch etwas gänzlich anderes -nämlich eine sehr günstige > Mö¶glichkeit in der gesetzlichen Sozialversicherung zu sein und > trotzdem als Selbständiger sehr vernünftige Beiträge zu zahlen. > Gruesse Hallo Guenter da hast Du mich aber gründlich missverstanden. Schlimmstenfalls war auf keine Fall gleichzusetzen mit schlimm! Meine Schwester ist als Grafikerin da drin und als ich Landwirt war hatte ich mit der entsprechenden Kasse für Landwirte zu tun (Namen vergessen). Die Beiträge sind niedrig aber auch die Leistungen. Für just nebenbei ist es eine günstige Lö¶sung. Rolf posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 08.08.2006 Uhrzeit: 19:57:46 Karl Schuessel Hallo, Am Mon, 07 Aug 2006 13:43:34 +0200 schrieb Tobias Vollmer: > Als erstens würde ich folgenende Broschüre empfehlen: > http://www.bvpa.org/Publikationen.php > Kostet 33 Euro > Dann hast du was zum nachlesen was du wo und wieviel verlangen > kannst. Man darf aber nicht verheimlichen, dass die Honorarempfehlungen sehr optimistisch angesetzt sind. In der rauen Wirklichkeit lassen sich diese Preise kaum einmal erzielen. Viele Grüße Karl —————————————————————————————————————————————— Datum: 08.08.2006 Uhrzeit: 20:15:58 Thilo Auer Lieber Guenter, wenngleich ich Dein Plädoyer für die Künstersozialkasse inhaltlich für richtig halte, ist es doch nicht hinreichend erklärt! Meiner Ansicht nach ist das der Versuch des Staates gewesen eine, ansich sinnvolle Einrichtung (Sozialversicherung) einzuführen, als deren konservative Strukturen ihre Halbwertszeit schon längst überschritten hatte. Ich kenne leider beide Seiten, zum einen, die, die von der KSK profitiert, zum anderen aber auch die, die auf Grund dieser Tatsache Künstlersozial-ABGABEPFLICHTIG ist. Und da sind wir bei der Position, die Deine Schilderung nicht beleuchtet. Ich stelle ein paar provozierende Fragen: 1. Weißt Du Deine Auftraggeber darauf hin, dass Sie im Moment 5,schlagmichtot% der Kaufsumme Deiner Bilder (Kunst) an die KSK abführen müssen? 2. Weißt Du Sie darüber hinaus darauf hin, dass Sie selbst auskunftspflichtig sind? Obwohl ich die KSK für eine sinnvolle Einrichtung halte, genauso wie die IHKs, HWKs und BGs, so ist deren wegelagererhaftes Auftreten geradezu skandalö¶s! Und im spziellen hat sich unser Staat mit der KSK ein faules Kuckucksei ins Nest gelegt, praktisch nicht finanzierbar, ausgestattet mit einer verschwindenden Zahl an Außenprüfern, die die Einhaltung des Sozialgesetzbuches in dieser Sache einzuhalten versuchen. So gibt es zwei Lager in dieser unserer Unternehmerwelt: die Ertappten und die Vogelfreien (die vielleicht mal ertappt werden). In meinem ganz speziellen Fall hat mich das einen sehr guten Kunden gekostet. Der läßt seine Arbeiten jetzt von einer GmbH machen, denn die ist unter gewissen, leicht herbeizuführenden Umständen, künstlersozialabgabeFREI. Gleichermaßen verwehrt man mir aber den Beitritt in die KSK um wenigstens von den Vorteilen partizipieren zu kö¶nnen. In einem anderen Fall, der mir persö¶nlich bekannt ist, zwingt man eine Person in die KSK, obwohl diese anderweitig nachweisbar sozialversichert wäre! Und bei dieser Ungerechtigkeit kommt mir in diesem überregulierten Staat einfach mal die Galle hoch. Besonders wenn es um diese ach so tolle KSK geht! Sorry, aber mir ging da ordentlich Geld durch die Lappen, da wird man schon mal emotional. Schö¶nen Abend Thilo —————————————————————————————————————————————— Datum: 08.08.2006 Uhrzeit: 21:38:06 Hans Wein Rolf-Christian Müller schrieb: > -pflichtig schon aber auch -willig? Ich habe da schlechte > Erfahrungen gemacht. Meine Frau und ich eigentlich nicht. Das mag aber daran liegen, dass die Badener ein freundliches Vö¶lkchen sind 🙂 Trotzdem – vö¶llig ahnungslos sollte man nicht ins FA marschieren. > Schlimmstenfalls Künstlersozialversicherung. Ob deren Existenz AOK oder eine Ersatzkasse vom Kassieren abhält? Ich bin da eher skeptisch. Gruß, Hans —————————————————————————————————————————————— Datum: 08.08.2006 Uhrzeit: 23:13:19 Hermann Brunner Vera Michaelis-Schwefer schrieb: > Ich werde mir morgen für alle Fälle einen Gewerbeschein holen, > damit ich ordnungsgemäße Rechnungen schreiben kann, so hat es > mir unser Steuerberater geraten. Hallo Vera, da hat er Dich IMHO aber leider schlecht beraten !!! Einen Gewerbeschein brauchst Du dafür nicht, solange Du einer rein freiberuflichen Tätigkeit nachgehst. Dazu zählen z.B. auch Foto-Designer“. Es genügt dafür eine Meldung beim Finanzamt (NICHT beim Gewerbeamt der Gemeinde der Stadt etc…) bzw. wenn es nur geringfügige Erträge sind auch einfach die Angabe in der nächsten Steuererklärung welche –> Gewinne <-- aus der freiberuflichen Tätigkeit erzielt wurden. Um die Gewinne festzustellen reicht in der Regel eine einfache Einnahmen-/Ausgaben-Überschußrechung. Der Vorteil KEINEN Gewerbeschein zu haben besteht darin auch nicht der Gewerbesteuer unterworfen zu werden und generell auch dem Gewerbe-"Papierkrieg" zu entgehen. Genauso hat es mir mein STeuerverräter verklickert wir haben uns seit 6 Jahren danach gehalten und haben bisher keinen diesbezüglichen Ärger mit dem Finanzamt gehabt. Die Stadt hat sich auch damit abgefunden dass wir eben KEIN Gewerbe sind... hat aber mehrfach nachgefragt ;-) (Klar - denen entgehen ein paar EURos an Steuern...) LG Hermann Anmerkung: Das war weder eine Steuer- noch eine Rechtsberatung sondern nur ein Erfahrungsbericht !!!" ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Datum: 08.08.2006 Uhrzeit: 23:17:41 Hermann Brunner Hermann Brunner schrieb: > Vera Michaelis-Schwefer schrieb: > >> Ich werde mir morgen für alle Fälle einen Gewerbeschein holen, >> damit ich ordnungsgemäße Rechnungen schreiben kann, so hat es >> mir unser Steuerberater geraten. > > Hallo Vera, > > da hat er Dich IMHO aber leider schlecht beraten !!! > > Einen Gewerbeschein brauchst Du dafür nicht, solange > Du einer rein freiberuflichen Tätigkeit nachgehst. Sorry Vera, ich habe jetzt erst den ganzen Thread gelesen – wurde eh alles schon erklärt… LG, Hermann —————————————————————————————————————————————— Datum: 08.08.2006 Uhrzeit: 23:29:48 Hermann Brunner Vera Michaelis-Schwefer schrieb: > Gibt es einen finanziellen Rahmen zwischen freiberuflich und > gewerblich? Nein. Es ist eine Frage, WIE Deine Kunstwerke zustande kommen, aber nicht, welchen Umsatz Du damit erzielen kannst. Einfaches Beispiel: Wolkenkratzer mit 10.000 Büros weiss ausmalen: Auftragswert: 1.000.000 EUR –> Handwerkliche Tätigkeit (Maler) –> gewerblich Du machst das Bild Deines Lebens“ …eines Wolkenkratzers designst es mittels Bildverarbeitung zu einem Kunstwerk um es fällt dem Coca-Cola Konzern in die Hände die sind vö¶llig begeistert und wollen es in ihr zukünftiges Logo einbauen – Du bietest es für 1.000.000 EUR an – sie stimmen zu. –> künstlerische Tätigkeit –> freiberufliches Einkommen. LG Hermann“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 08.08.2006 Uhrzeit: 23:55:45 Guenter H. Hallo Thilo, natürlich kann man alles immer von zwei Seiten sehen. Zur Beantwortung Deiner Frage: ja, meine Kunden zahlen an die KSK die üblichen Abgaben – und die Verlage, für die ich arbeite, sowieso -wie bundesweit üblich. Viele Grüsse Guenter — posted via https://oly-e.de ——————————————————————————————————————————————