Derzeit wird in Brüssel eine Urheberrechtsreform verhandelt. Besonders kritisch ist dabei Artikel 13, der eine Filterpflicht für Useruploads vorsieht. Das bedeutet, ich muss als Plattformbetreiber – und nichts anderes ist oly-e – sicherstellen, dass kein Content hochgeladen werden kann, der anderweitig urheberrechtlich geschützt ist. Und zwar durch automatische Filter. Tue ich das nicht, bin ich persönlich dafür haftbar, dass auf oly-e.de durch User keine Urheberrechtsverletzungen begangen werden.
Die Bundesregierung will für „Nicht kommerzielle Online-Nachschlagewerke“ aka Wikipedia eine Ausnahme machen – womit wir zumindest mit der Olypedia auf der sicheren Seite wären. Für das Forum gibt es aber leider keine Ausnahme, weil oly-e beim besten Willen nicht unter „Forschungsrepositorium“ fällt.
Wenn also das Urheberrecht in der Fassung, die derzeit besprochen wird, kommen wird, wird oly-e die Pforten dicht machen. Gegen diesen Artikel 13 ist die DSGVO ein laues Lüftchen, dann natürlich kann ich nicht den ganzen Content VOR der Veröffentlichung durch einen automatischen Filter laufen lassen, der überprüft, ob ein ähnliches Bild oder ein ähnlicher Text (Schöpfungshöhe beachten…) vielleicht irgendwo schon mal hochgeladen wurde.
Wer mehr dazu wissen will:
https://blog.wikimedia.de/2018/05/02/danke-aber-das-reicht-nicht-nouploa…
Ich kann niemanden zwingen aktiv zu werden – im Falle „#NoToWar“ war das eher eine Art Rohrkrepierer. Aber vielleicht läuft das ja bei „#NoUploadFilter“ besser – denn die Auswirkungen des Gesetzes wären unmittelbar: alle kleinen Foren in Europa, die sich die Filter und Serverstruktur nicht leisten können, müssten dichtgemacht werden.
Nachtrag: wie sich die DSVGO mit einem automatischen Filter vertragen soll, der weltweit nach gleichen, urheberrechtlich geschützten Bildern suchen soll, ist vermutlich das Geheimnis der Brüsseler Gesetzeschreiber.