Datum: 02.08.2012 Uhrzeit: 15:53:11 Dimitrios Katsamakas Die Zunft wird also besonders geschützt. Mag seine Begründung haben. Über den Wert eines (geklauten) Fotos sagt sowas natürlich nichts. Ich verdiene auch Geld mit meinen Fotos, bin aber kein registrierter Fotograf sondern Architekt mit Kunstakademie Aufbaustudium und jede Menge photographische und gestalterische Ausbildung im Studium und in der Praxis. Vermute also dass wenn jemand meine verö¶ffentliche Fotos klauen wird, die Profi-Entschädigung fällig wird (?) Danke für den Link! — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 03.08.2012 Uhrzeit: 3:11:36 Dimitrios Katsamakas Leuchtet mir ein! (Irgendwas hat mir da auch nicht gefallen, und dann dachte ich dass ich zu liberal” gedacht habe) posted via https://oly-e.de” —————————————————————————————————————————————— Datum: 03.08.2012 Uhrzeit: 10:16:56 Subhash Dieter Bethke wrote: > Oh weia. D’accord! — Subhash Baden bei Wien Anschauungen photosophisch”: http://fotoblog.subhash.at/” —————————————————————————————————————————————— Datum: 04.08.2012 Uhrzeit: 7:26:43 Siegfried Lenz Mehrwertsteuer, Handelskammer und sonstige Beiträge sind sicher ein Argument, die teurere Ausrüstung wohl eher fragwürdig. Es soll ja Amateure geben, die aus Sammelwut oder welchem Grund auch immer mehr für Equipment ausgeben als Profis, die das Geld dafür mit den Fotos verdienen müssen….. Handwerkliches und gestalterisches Kö¶nnen pauschal als Grund für hö¶here Schadenersatzforderungen von Profis anzuführen finde ich gewagt. Da kö¶nnte man ja durchaus argumentieren, dass handwerklich schlechte oder gestalterisch schwache Fotos gar nicht erst geklaut worden wären, oder der Richter muss den Wert der missbräuchlich verwendeten Fotos schätzen (lassen)…. — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 04.08.2012 Uhrzeit: 8:35:33 Reinhard Wagner Am Thu, 02 Aug 2012 21:35:25 +0200 schrieb Dieter Bethke: > Oh weia. Warum? In dem Artikel wird zu den Gründen des Urteils gar nichts dargestellt, das meiste stammt vom Berufsverband oder dessen Anwalt. Die Argumentation mit Studiomiete und bla zum Beispiel. Es geht einfach darum, dass diese Honorarempfehlungen ein Anhaltspunkt sind, um die Schadensersatzberechnung zu vereinfachen. Ansonsten müsste nämlich ein Berufsfotograf für jeden einzelnen Fall seine Buchhaltung und terminplanung offenlegen, um einen Schaden von 50 oder 100 euro zu beweisen. Womit jeder Schadensersatzprozess rein uas Kostengründen unsinnig würde. Während ein Berufsfotograf fixe Kosten hat – und zum Beispiel auch ein Bild, das bereits von einem Räuber verwendet wurde, nicht mehr eklusiv verkauft werden kann (was ein tatsächlicher, zum Teil erheblicher Schaden, ist) – hat ein Amateuer in dem Sinne keinen Schaden, wenn er das Bild nicht verkauft hätte oder nicht mehr verkaufen kann. Ein Amateur, der also kein Geld mit der Fotografiererei verdinet, kann zwar ein Honorar fordern – hat jedoch ohne exakten Nachweis des Schadens keinen Anspruch auf Schadensersatz – weil er eben nicht davon ausgehen kann, dass er das Bild, da er sowieso regelmässig keine Bilder verkauft – anderweitig verkaufen hätte kö¶nnen. es ist ihm also durch die Bildverwendung kein bezifferbarer Schaden entstanden. Nur darum geht es. Und ein Profi im sinne des Gerichts ist eben jemand, der regelmässige Einkünfte mit Fotografien erzielt und diese auch belegen kann – sprich, eine entsprechende ordentliche Buchhaltung hat. Also quasi jemand, der den Schaden auch nachweisen kö¶nnte, wenn es keine mediafon-Empfehlungen gäbe. Das Urteil ist nichts Neues, es ist lediglich konsequwente Anwendung geltenden Rechts. Grüße Reinhard Wagner —————————————————————————————————————————————— Datum: 06.08.2012 Uhrzeit: 10:16:12 Tpunkt Klueber Hallo Reinhard Reinhard Wagner schrieb: > Am Thu, 02 Aug 2012 21:35:25 +0200 schrieb Dieter Bethke: > > Das Urteil ist nichts Neues, es ist lediglich konsequwente > Anwendung geltenden Rechts. Das würde aber (in)direkt bedeuten, dass das Urheberecht auf diejenigen welche nicht ihre Brö¶tchen damit verdienen nicht angewendet wird. Jeder der von einem Amateur ein Bild klaut und damit Profite erwirtschaftet braucht sich vor einer Schadenersatzforderung nicht zu fürchten, weil ein Amateur keine Kosten nachweisen kann. Zwar bleibt das Urheberrecht wohl bestehen, die Durchsetzung selbigen jedoch wird für Amateure unmö¶glich. Ist also defacto ausgehebelt. Nur weil der Berufsverband meint, …. Ich denke das Dieter da nicht verkehrt liegt, dass sich das irgendwann als Bummerang erweisen kö¶nnte. LG Thomas — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 06.08.2012 Uhrzeit: 12:30:16 Martin Wieprecht Tpunkt Klueber schrieb: > Das würde aber (in)direkt bedeuten, dass das Urheberecht auf > diejenigen welche nicht ihre Brö¶tchen damit verdienen nicht > angewendet wird. > Jeder der von einem Amateur ein Bild klaut und damit Profite > erwirtschaftet braucht sich vor einer Schadenersatzforderung > nicht zu fürchten, weil ein Amateur keine Kosten nachweisen kann. > Zwar bleibt das Urheberrecht wohl bestehen, die Durchsetzung > selbigen jedoch wird für Amateure unmö¶glich. Ist also defacto > ausgehebelt. > Nur weil der Berufsverband meint, …. > Ich denke das Dieter da nicht verkehrt liegt, dass sich das > irgendwann als Bummerang erweisen kö¶nnte. > > LG Thomas Falsch! Urheberrecht und Schadenersatz sind zwei Paar Schuhe! Das Urheberrecht ist und bleibt für alle gleich. Nur der Schaden wird unterschiedlich bewertet: Hat meine Frau ein Foto geknipst und es wird in einer Zeitung verö¶ffentlicht, so gibt das 150,- bis 300,- Euro, je nach Grö¶ße… Kann ich nachweisen, daß ich das Foto gemacht habe und es mir geklaut wurde und ich es eigentlich exklusiv für 1.500,- Euro an ein Magazin verkaufen wollte, dann habe ich einen entsprechenden Schaden nachgewiesen… Ist übrigens auch bei Models schon lange gängige Recht”sprechung: Lischen Müller oben ohne am Badesee per Handy geknipst und ins Internet gestellt bekommt 100 – bis 200 – Euro “Schadenersatz” denn das wäre die Gage für ein Hobby-Model gewesen. Auch wenn Lieschen ggf. ihren Job verliert. Vorliegendes Urteil: Pech – wer sich oben ohne an den Badesee legt muss heute damit rechnen daß… Ein bekanntes Top-Model hat mit Erfolg die Tausendfache (!) Summe eingeklagt weil ein Trottel eine Dessous-Werbe-Plakatwand geknipst und ins Internet gestellt hat. Begründung: Die Bild-Lizenz fürs Internet wäre nicht erteilt worden und hätte normalerweise eben 150.000 – Euro gekostet bei dem besagten Top-Model. DAS ist aktuelle “Recht”sprechnung in Deutschland – nicht in den USA! bissige Grüße Martin posted via https://oly-e.de” —————————————————————————————————————————————— Datum: 06.08.2012 Uhrzeit: 12:50:48 Subhash Martin Wieprecht wrote: > DAS ist aktuelle Recht”sprechnung in Deutschland – nicht in den > USA! Krank. Und da soll mir einer glaubhaft machen dass wir nicht in der Endzeit des Kapitalismus’ leben. Subhash Baden bei Wien “Anschauungen photosophisch”: http://fotoblog.subhash.at/” —————————————————————————————————————————————— Datum: 06.08.2012 Uhrzeit: 13:04:15 Martin Wieprecht Subhash schrieb: > Martin Wieprecht wrote: > >> DAS ist aktuelle Recht”sprechnung in Deutschland – nicht in den >> USA! > Krank. Und da soll mir einer glaubhaft machen dass wir nicht in > der Endzeit des Kapitalismus’ leben. > Subhash Natürlich tun wir das! Ist nur noch eine Frage der Zeit! Aber wird “das danach” besser? Ich weiß es nicht… posted via https://oly-e.de” —————————————————————————————————————————————— Datum: 06.08.2012 Uhrzeit: 13:18:16 Martin Wieprecht Subhash schrieb: > Martin Wieprecht wrote: > >> DAS ist aktuelle Recht”sprechnung in Deutschland – nicht in den >> USA! > Krank. Und da soll mir einer glaubhaft machen dass wir nicht in > der Endzeit des Kapitalismus’ leben. > Subhash Naja wäre vielleicht ein Motiv für den übertragenen Sinn des aktuellen Wochenthemas?! https://oly-e.de/forum/e.bildkritik/25976.htm posted via https://oly-e.de” ——————————————————————————————————————————————