Datum: 11.02.2006 Uhrzeit: 23:39:39 Stephan Hallo Leute, ca. 1 Monat im Einsatz und vorherige Woche am Donnerstag aus meinem Firmenfahrzeug geklaut. Zu Dokumentationszwecken eingesetzt. Eine E-1 SE KIT S. NR.: 749002298 Der Kamera fehlen alle Zubehö¶rteile, also Ladegerät/ Kabel / Anleitungen / Garantiekarten. Alle Daten sind auch bei der Polizei bekannt und der Einbruchdiebstahl zur Anzeige gebracht. Evtl. trifft ja jemand von Euch auf die Kamera, wobei ich glaube dass Kamera und auch das gekl. Navi auf eine neue Sprache eingestellt sind!!!!! — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 11.02.2006 Uhrzeit: 24:31:35 Rombert Knabben Du meinst doch nicht …… Spaß bei Seite! Es wäre doch eine Idee, wenn man bei Ebay die Seriennummern beim Verkauf eingeben muss. So kann zumindest der Vertriebsweg geblockt werden. Gruß RombertStephan schrieb: > Hallo Leute, > > ca. 1 Monat im Einsatz und vorherige Woche am Donnerstag aus > meinem Firmenfahrzeug geklaut. Zu Dokumentationszwecken > eingesetzt. > > Eine E-1 SE KIT S. NR.: 749002298 > > Der Kamera fehlen alle Zubehö¶rteile, also Ladegerät/ Kabel / > Anleitungen / Garantiekarten. Alle Daten sind auch bei der > Polizei bekannt und der Einbruchdiebstahl zur Anzeige gebracht. > > Evtl. trifft ja jemand von Euch auf die Kamera, wobei ich glaube > dass Kamera und auch das gekl. Navi auf eine neue Sprache > eingestellt sind!!!!! > — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 12.02.2006 Uhrzeit: 10:51:38 Guenter H. Hallo Stephan, ich wünsche Dir, dass Du sie bald zurueckbekommst, obwohl die Chance darauf ja sehr klein ist. War sie wenigstens ordentlich (ausreichend) versichert? @Rombert: leider keine wirklich praktikable Idee. Entweder müsste Eb* die Seriennummern anhand von Listen vergleichen und dann einen Verkauf erst garnicht zulassen oder die Seriennummern müssten offen im Verkaufsangebot angegeben werden. In beiden Fällen würde es jedem betrügerischen Anbieter mö¶glich sein, falsche Seriennummern anzugeben (evtl. sogar Seriennummern aus anderen zurueckliegenden, ehrlichen Auktionen zu verwenden) und so den Käufer wie auch Ebay zu täuschen. Ob dann nämlich später eine Kamera zugeschickt wird mit der in der Auktion angegebenen Nummer oder einer anderen, kann zum Zeitpunkt der Verkaufsofferte niemand wissen. Und hinterher ists zu spät. Gruss Guenter — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 12.02.2006 Uhrzeit: 10:53:48 Thomas Warger Das würde auch nicht viel nützen… Dann wüsste man zwar wer das Ding verkauft, aber man hat kein Recht darauf. Der Verkäufer kann nicht einmal belangt werden, wenn er angibt den gestohlenen Gegenstand gutgläubig erworben zu haben. Genau das ist ja schon häufig passiert! lg Tom — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 12.02.2006 Uhrzeit: 12:10:16 Herbert Pesendorfer Hallo Guenter! > @Rombert: > leider keine wirklich praktikable Idee. Entweder müsste Eb* die > Seriennummern anhand von Listen vergleichen und dann einen > Verkauf erst garnicht zulassen oder die Seriennummern müssten > offen im Verkaufsangebot angegeben werden. In beiden Fällen > würde es jedem betrügerischen Anbieter mö¶glich sein, falsche > Seriennummern anzugeben (evtl. sogar Seriennummern aus anderen > zurueckliegenden, ehrlichen Auktionen zu verwenden) und so den > Käufer wie auch Ebay zu täuschen. > Ob dann nämlich später eine Kamera zugeschickt wird mit der in > der Auktion angegebenen Nummer oder einer anderen, kann zum > Zeitpunkt der Verkaufsofferte niemand wissen. Und hinterher ists > zu spät. Ich finde die Idee gar nicht so schlecht – zumal es bei einem Klau einer N* schon einmal funktioniert hat. Der Dieb war so dämlich, das Stück ca 2 h nach der Tat in der Bucht einzustellen, wo sie der Vorbesitzer“ dann gefunden hat. —————————————————————————————————————————————— Datum: 12.02.2006 Uhrzeit: 12:30:07 Michael Jergas Mir ist vergleichbares auch schon passiert. Meine ganze E-1-Ausrüstung, damals noch teuer erworben war weg. Ich habe an allen mö¶glichen und unmö¶glichen Orten Seriennummern hinterlassen und wie ein Wahnsinniger über eine ganze Zeit die E-1-Auktionen auf Ebay verfolgt. Das hat alles nichts gebracht, die Polizei hat das Verfahren schon eingestellt. So ein Ärger. Mir kommt es heute noch hoch, wenn ich daran denke. Ich glaube auch, dass die E-1 und das 14-54 damals wirklich gute Geräte waren, also im Schwankungsbereich der Herstellung ganz top waren. Vielleicht ist das aber auch nur eine posthume Verklärung, um den Verlust noch grö¶ßer erscheinen zu lassen. Gruß, Michael — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 12.02.2006 Uhrzeit: 13:10:21 Peter Herth Thomas Warger wrote: > Das würde auch nicht viel nützen… > Dann wüsste man zwar wer das Ding verkauft, aber man hat kein > Recht darauf. Der Verkäufer kann nicht einmal belangt werden, > wenn er angibt den gestohlenen Gegenstand gutgläubig erworben zu > haben. > Genau das ist ja schon häufig passiert! Doch, das würde nützen. Ich bin kein Anwalt aber Google hilft auch hier: §935 BGB: Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen —————————————————————————————————————————————— Datum: 12.02.2006 Uhrzeit: 19:07:10 Frank Hintermaier Peter Herth“