Datum: 27.07.2005 Uhrzeit: 9:10:49 Martin Stauch Hallo Forum! Ich werde bei der Hochzeit von Freunden fotografieren. Muss/sollte ich nun zur Sicherheit die Fotorechte von ihnen einfordern. Oder habe ich automatisch alle Rechte, sie haben mich gebeten zu forografieren. Ich bin somit der offizielle Hochzeitsfotograf“ … Wie sieht das bei den Gästen aus kann es da zu Problemen kommen? Ich kann doch nicht von jeder Person (80) eine Einwilligung verlangen. Ich werde die Fotos anschließend auf eine Diashow DVD und VHS & Homepage zur Verfügung stellen. Eventuell auch bei einem Fotowettbewerb abgeben. Ach ja und das ganze befindet sich in österreich. Vielen Dank für euer Feedback…….. Martin posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 27.07.2005 Uhrzeit: 9:26:19 Helge Süß Hallo! Hmmm. Dass auf einer Hochzeit fotografiert wird und die Beteiligten Zugang zu den Bildern bekommen (undd eBilder auch allen mö¶glichen Bekannten und Opfern gezeigt werden die nicht dabei waren) dürfte unter übliches Verhalten bei Hochzeiten fallen. Jeder, der auf eine Hochzeit geht muss damit rechnen fotografiert zu werden und dass die Bilder verö¶ffentlicht werden. So gesehen glaube ich nicht, dass daraus Schwierigkeiten erwachsen solange die Bilder im Rahmen“ bleiben. Ganz streng rechtlich gesehen brauchst du aber die Einwilligung aller. Bei Theaterveranstaltungen mit Fernsehaufzeichnungen z.B. wird vorher bekanntgegeben dass jeder mit seiner Teilnahme der Verö¶ffentlichung zustimmt. Sowas spart eine Menge an Arbeit. Fraglich ist nun ob aus der Tradition der Hochzeit heraus dieses Einverständnis implizit durch die Teilnahme gegeben ist und ob dies auch die Verwendung bei Fotowettbewerben einschliesst (das geht meiner Ansicht nach über die „hochzeitsübliche Nutzung“ hinaus). Man kö¶nnte einen Hochzeitsgast als wesentlicher Bestandteil der Feier in die Kategorie „temporäre Person der Zeitgeschichte“ einordnen wofür dann die explizite Genehmigung entfallen würde. Ist aber sicherlich eine juristische Gratwanderung die ich nicht ohne erfahrenen Anwalt gehen würde 😉 Auf jeden Fall würde ich eine Verö¶ffentlichung (auch im Zusammenhang mit der Hochzeit) mit dem Brautpaar abstimmen. Kö¶nnte ja sein dass Onkel Otto auf keinen Fall „humorvoll“ abgebildet werden darf weil er das nicht verträgt und eine Menge Geld hat … Für Verö¶ffentlichungen die ausserhalb des Kontextes „Hochzeit“ stattfinden würde ich zur Sicherheit eine schriftliche Einwilligung einholen. Das betrifft dann wohl auch nurmehr einen kleinere Teil der Gäste. Helge ;-)=) posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 27.07.2005 Uhrzeit: 16:24:31 Christian Radtke Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich meinte auch schon so einiges darüber gelesen zu haben, da wir im Fotoclub der gleichen Problematik mit unseren Fotografien unterliegen. In wie weit das ö¶sterreichische Recht dem deutschen Recht gleicht, weiss ich allerdings nicht. Bei Veranstaltungen ist es grundsätzlich so, dass beim Ablichten von Menschenmengen (Gäste, Zuschauer, Teilnehmergruppen) das Bildrecht des Einzelnen nicht greift. Wenn aber eine einzelne Person abgebildet wird, oder im Foto besonders hervorgehoben wird (freigestellt oder abgesondert vom Rest) dann muss vor der Verö¶ffentlichung die Genehmigung dessen eingeholt werden. Für die sonstigen Fotos der Hochzeit sollte eine Verö¶ffentlichung mit dem Brautpaar abgesprochen sein. Vielleicht wollen Sie ihren Kuss nicht in einem Schmierenblatt sehen 🙂 Erklär ihnen genau, was du mit den Bildern machen willst und hole dir die Erlaubnis……mündliches o.k. sollte reichen. Der diskrete Umgang mit solch stark privaten Motiven sollte jeder Fotograf ehrenhaft behandeln. Gruss Christian — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 27.07.2005 Uhrzeit: 16:27:46 Christian Radtke Nachtrag: Wenn das Brautpaar dich gefragt hat, ob du ihre Hochzeit fotografieren würdest, dann kommt das einem Auftrag gleich. Du hast damit automatisch das Fotorecht, nicht aber das uneingeschränkte Bildrecht. — posted via https://oly-e.de ——————————————————————————————————————————————
Hochzeit – muss ich Fotorecht einfordern?
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