Datum: 31.05.2010 Uhrzeit: 16:39:43 Hans Wein Gerd Ruhland“ schrieb: > ich habe am Sonntag anläßlich unseres Heimatfestes den âZugâ > fotografiert. Also alte und neue Traktoren etliche hergerichtete > Wagen und natürlich viele Menschen. > Ich mö¶chte die Bilder gern ins Netz stellen bin mir aber nicht > sicher wie die rechtliche Situation ist. Ich war nicht offiziell > unterwegs sondern nur als âHobbyknipserâ. In welcher Eigenschaft und in wessen Auftrag du die Bilder gemacht hast spielt in diesem Fall keine Rolle diese Frage würde erst bei der Verö¶ffentlichung relevant werden. Erfolgt sie im Rahmen einer pressemäßigen Berichterstattung so werden die Abgebildeten „Personen der Zeitgeschichte“ – Verö¶ffentlichung ohne Einschränkungen erlaubt. Da deine Plattform vermutlich kein Presseorgan ist kannst du dich dagegen nur auf den § 23 KunstUrhG stützen und zwar § 23 (1) 2. (Personen als „Beiwerk“) betrifft die Zuschauer) und § 23 (1) 3. (Bilder von Versammlungen Aufzügen und ähnlichen Vorgängen) betrifft die Akteure. > Kann mir jemand kurz und bündig erklären wie sich die rechtliche > Situation darstellt oder ist es doch etwa komplexer? „Kurz und bündig“ und „Justiz“ sind wie Hund und Katze 😉 Wenn ich mir den bereits von Hermann verlinkten Wikipedia-Artikel zu Gemüte führe so ist die Situation anscheinend in den letzten 2 bis 3 Jahren sogar noch komplizierter geworden z.B. weil die festen Begriffe „absolute“ und „relative Personen der Zeitgeschichte“ durch die Forderung nach einer Einzelfallprüfung ersetzt wurden. In der Praxis kannst du jedoch immer noch davon ausgehen dass zumindest die Akteure solcher Veranstaltungen meist geschmeichelt sind wenn sie ihr Konterfei irgendwo entdecken. Hans“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 31.05.2010 Uhrzeit: 16:48:43 Heiko Hussmann Wer mit seinem Traktor an so einer in den Medien angekündigten Veranstaltung freiwillig teilnimmt, die auch Zuschauer anlocken soll, muß damit rechnen, das er fotografiert wird und diese Fotos auch verö¶ffentlicht werden. Zumal es sich um eine ö¶ffentliche Veranstaltung im ö¶ffentlichen Straßenraum handelte. Wäre er nicht einverstanden, wäre er daheim geblieben oder hätte ein entsprechendes Schild an seinem Fahrzeug angebracht. Die Fahrer sind ja auch nur Beiwerk, wenn Du Dir die Trecker wegdenkst, machen die Bilder ja keinen Sinn mehr. Umgekehrt ist für die Aussage des Bildes egal, wer auf dem Trecker sitzt… Wie schon gesagt, pick keine einzelenen Gesichter oder Leute heraus, daran kö¶nnte jemand sich stö¶ren, auch wenn das nicht unbedingt rechtlich bedenklich ist. Eine verbindliche Aussage im Bereich Recht, insbesondere Fotorecht, wird Dir eh keiner geben kö¶nnen. Gruß, Heiko — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 31.05.2010 Uhrzeit: 18:17:30 Gerd Ruhland Vielen Dank an Euch zusammen! Gruss Gerd — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 01.06.2010 Uhrzeit: 12:21:43 Hermann Brunner Hans Wein schrieb: > In der Praxis kannst du jedoch immer noch davon ausgehen, dass > zumindest die Akteure solcher Veranstaltungen meist geschmeichelt > sind, wenn sie ihr Konterfei irgendwo entdecken. Hallo Hans, das Problem sind ja nicht die vielen, die sich geschmeichelt fühlen, sondern der *eine* spitzfindige Rechtsanwalt mit dem kleinen Kind auf den Schultern (um mal in Richtung privat“ zu lenken…) der seinen sportlichen Ehrgeiz entdeckt gegen Deine Homepage mit einer Abmahnung vorzugehen. Und jetzt behaupte bloss nicht dass es solche netten Zeitgenossen nicht gäbe 😉 LG Hermann“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 01.06.2010 Uhrzeit: 17:26:58 Hans Wein Hermann Brunner“ schrieb: > das Problem sind ja nicht die vielen die sich geschmeichelt > fühlen sondern der *eine* spitzfindige Rechtsanwalt mit dem > kleinen Kind auf den Schultern (um mal in Richtung „privat“ zu > lenken…) der seinen sportlichen Ehrgeiz entdeckt gegen Deine > Homepage mit einer Abmahnung vorzugehen. Spielst du auf einen konkreten Fall an oder sind es theoretische Überlegungen? Und falls ersteres wie ging die Sache aus? > Und jetzt behaupte bloss nicht dass es solche netten Zeitgenossen> > nicht gäbe 😉 Gewö¶hnlich betätigen sich Abmahnanwälte auf dem Gebiet des Urheber- und Wettbewerbsrechts. Momentan fällt mir kein Fall ein der das Recht am eigenen Bild zum Gegenstand hatte… Hans“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 01.06.2010 Uhrzeit: 22:40:51 U. walther Gerd Ruhland schrieb: > Hallo Zusammen, > ich habe am Sonntag anläßlich unseres Heimatfestes den âZugâ > fotografiert. Also alte und neue Traktoren, etliche hergerichtete > Wagen und natürlich viele Menschen. > Ich mö¶chte die Bilder gern ins Netz stellen, bin mir aber nicht > sicher, wie die rechtliche Situation ist. Ich war nicht offiziell > unterwegs, sondern nur als âHobbyknipserâ. > Ich weiß, das war hier schon mal ein Thema, aber ehrlich gesagt > habe ich keine Lust, ellenlange Beiträge zu studieren. > Kann mir jemand kurz und bündig erklären, wie sich die rechtliche > Situation darstellt, oder ist es doch etwa komplexer? > Gruss > Gerd > Gut, dass Du das Thema nochmals hervorgekramt hast. Ich mö¶chte folgende Situation s zur Diskussion Stellen. a. Ein Jugendlicher unter 18 sagen wir mal 17 Jahre vollführt mit seinem Rad an einem Berghang beachtenswerte Sprünge. Den oder die Jugendlichen wurden von mir befragt, ob sie Einwände dagen haben und dies mit nein beantwortet. oder Ein Straßenmusikant musiziert an einer Straßenecke… b. wie nur über 18 Jahre Ich hab ein schö¶nes Foto in der Luft, das Gesicht des Bikers ist sichtbar , wenn auch unter dem Helm. 1. Kö¶nnte ich ein solches Foto z.B. hier rechtlich unbedenklich zeigen? 2. Kö¶nnte ich diese auch an eine Zeitung mit einem zughö¶rigen Text weitergeben? Gruß ulrich — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 01.06.2010 Uhrzeit: 23:45:27 Hermann Brunner Hans Wein schrieb: > Hermann Brunner“ schrieb: >> das Problem sind ja nicht die vielen die sich geschmeichelt >> fühlen sondern der *eine* spitzfindige Rechtsanwalt mit dem >> kleinen Kind auf den Schultern (um mal in Richtung „privat“ zu >> lenken…) der seinen sportlichen Ehrgeiz entdeckt gegen Deine >> Homepage mit einer Abmahnung vorzugehen. > Spielst du auf einen konkreten Fall an oder sind es theoretische > Überlegungen? Und falls ersteres wie ging die Sache aus? Genau so einen Fall nicht den habe ich erfunden aber eine ähnliche Geschichte habe ich selbst im Tanzsport mal erlebt. Da versuchte ein Tänzer gegen mich vorzugehen weil ich auf meiner Homepage ein Bild verö¶ffentlicht hatte wo er gerade einen Arm senkrecht nach oben streckt und man deutlich einen Schweissfleck unter seiner Achsel sah. Das hielt er für eine unangemessene Zurschaustellung seiner Intimsphäre. Der Brief war zwei Seiten lang und im besten Rechtsanwälte- Deutsch geschrieben. Ging bis hin zur „Einforderung einer Unterlassungserklärung“ „Eventueller Titulierung eines Schadensanspruchs“ und ähnlichem anwaltlichen Chinesisch… Ich habe ihm damals geantwortet dass ich ganz normale Sprache auch verstehen würde und das Bild längst von der Homepage entfernt habe. Im übrigen soll er sich mal die Paragraphen zur „öffentlichen Persö¶nlichkeit / Sportler“ genauer durchlesen. Wenn Olli Kahn im Tor steht und in der Nase bohrt oder Sepp Meier eine Ente jagt erfährt es auch die ganze Welt. Das hat er dann wohl verstanden. >> Und jetzt behaupte bloss nicht dass es solche netten Zeitgenossen> >> nicht gäbe 😉 Dieser Fall hat mir gezeigt wie schmal der Grat manchmal wird wenn sich jemand auf den Schlipps getreten fühlt. Lg Hermann“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 02.06.2010 Uhrzeit: 8:21:25 Andy Hi ulrich, ich denke die Antwort ist nur im konkreten Einzelfall wirklich zu klären. Du sprichst hier genau zwei kritische Punkte an. Zum einen die Form. Zwar kann man auch mündliche Verträge abschließen (und hier geht es ja um einen Vertrag), aber im Zweifelsfall besteht immer das Risiko, dass eine Vertragsseite diese Absprachen vergisst“. Zum anderen handelt es ich im Fall a ja um Minderjährige bei denen die Erziehungsberechtigten zumindest ein Mitspracherecht haben – 17jährige sind aber durchaus bereits „geschäftsfähig“ bestimmte Verträge sind also auch bereits mit 17jährigen abschließbar. In dem Fall dass man das Foto hier (oder auf einer anderen Fotoplattform) präsentiert würde ich es glatt damit versuchen. Ich denke das einerseits die Gefahr dass hier großartige Abmahnaktionen anlaufen gering ist andererseits die Präsentation hier ja auch mit keinerlei Geldfluss verbunden ist. Bei der Verö¶ffentlichung in einer Zeitung oder auch nur auf einer Seite die dem Gelderwerb dient (auch wenn es „nur“ in dem Rahmen ist wie bei Hermann – siehe sein Schweißfleckbeispiel) wäre ich allerdings schon vorsichtiger und würde mit die Einwilligung lieber schriftlich geben lassen im Fall a wohl sicherheitshalber auch von den Eltern – da bin ich aber überhaupt nicht sicher wie weit in dem Fall die „Geschäftsfähigkeit“ von Jugendlichen reicht. Für mich gilt aber bei allen: alles an was ich mich selbst stö¶ren würde verö¶ffentliche ich auch nicht für andere. Sensationseporter sehen das sicherlich anders…. (die lö¶chrige Präsidentensocke würde ich nicht zeigen – beim Tanzschweißfleck wäre ich aber nicht auf die Idee gekommen dass sich da ein Akteur dran stö¶rt – aber man lernt ja nie aus) Andy imrechtsmodus“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 02.06.2010 Uhrzeit: 8:21:25 Andy Hi ulrich, ich denke die Antwort ist nur im konkreten Einzelfall wirklich zu klären. Du sprichst hier genau zwei kritische Punkte an. Zum einen die Form. Zwar kann man auch mündliche Verträge abschließen (und hier geht es ja um einen Vertrag), aber im Zweifelsfall besteht immer das Risiko, dass eine Vertragsseite diese Absprachen vergisst“. Zum anderen handelt es ich im Fall a ja um Minderjährige bei denen die Erziehungsberechtigten zumindest ein Mitspracherecht haben – 17jährige sind aber durchaus bereits „geschäftsfähig“ bestimmte Verträge sind also auch bereits mit 17jährigen abschließbar. In dem Fall dass man das Foto hier (oder auf einer anderen Fotoplattform) präsentiert würde ich es glatt damit versuchen. Ich denke das einerseits die Gefahr dass hier großartige Abmahnaktionen anlaufen gering ist andererseits die Präsentation hier ja auch mit keinerlei Geldfluss verbunden ist. Bei der Verö¶ffentlichung in einer Zeitung oder auch nur auf einer Seite die dem Gelderwerb dient (auch wenn es „nur“ in dem Rahmen ist wie bei Hermann – siehe sein Schweißfleckbeispiel) wäre ich allerdings schon vorsichtiger und würde mit die Einwilligung lieber schriftlich geben lassen im Fall a wohl sicherheitshalber auch von den Eltern – da bin ich aber überhaupt nicht sicher wie weit in dem Fall die „Geschäftsfähigkeit“ von Jugendlichen reicht. Für mich gilt aber bei allen: alles an was ich mich selbst stö¶ren würde verö¶ffentliche ich auch nicht für andere. Sensationseporter sehen das sicherlich anders…. (die lö¶chrige Präsidentensocke würde ich nicht zeigen – beim Tanzschweißfleck wäre ich aber nicht auf die Idee gekommen dass sich da ein Akteur dran stö¶rt – aber man lernt ja nie aus) Andy imrechtsmodus“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 02.06.2010 Uhrzeit: 11:31:49 Hermann Brunner tpunktklueber schrieb: > Wenn keine geschützten Markenzeichen erkennbar sind bei den > Fahrzeugen dürfte es auch keine Probleme geben. Ansonsten evtl. > beim Hersteller nachfragen und Erlaubnis einholen. Das halte ich aber für nicht gerade praktikabel. Da braucht ein Fahrzeug lediglich einen ADAC, ARAG, Allianz- oder sonstigen Werbe-Aufkleber drauf haben, und schon haben wir ein geschütztes Markenzeichen“. Und da soll ich bereits bei denen nachfragen müssen ob das Bild vom Trecker-Umzug in die Zeitung bzw. auf eine Homepage darf ??? Wenn das so wäre kö¶nnte man kaum noch irgendwelche Bilder aus Innenstädten verö¶ffentlichen – komplette Straßenzüge sind voller Werbelogos von geschützten Marken. Kann ich nicht so ganz glauben… Ich vermute eher dass da wieder ähnliches gilt wie bei Personen auch: Wenn ein Markenzeichen „einfach so am Rande“ Teil des Bildinhaltes ist dann ist das hinzunehmen. (Beispiel: Vordergrund Trecker-Umzug Hintergrund ein Werbelogo von einem zufällig dort befindlichen Geschäft) Wenn hingegen ganz gezielt diese Marke in Szene gesetzt wird dann liegt der Fall anders. (Beispiel: Trecker wird auffällig vor dem Mc-D. Haupteingang positioniert als ob er dort rein-/rausfahren wollte und man sieht dem Bild an dass eben diese *Kombination* komponiert worden ist.) Just My2Cents Hermann“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 02.06.2010 Uhrzeit: 13:07:37 WolfgangPe Die Abgrenzung der Verö¶ffentlichungsrechte ist sicher sehr schwierig, wenn man es immer über Einzelfälle versucht. Agenturen machen es sich einfacher und lehnen Bilder mit Personen, oder Marken grundsätzlich ab. So hätte ich bei dem Bild eines Schäfers mit Schafen, den Schäfer ja noch fragen kö¶nnen, aber bei dem Bild eines Surfers im Meer wird es schon schwieriger, soll ich da raus schwimmen? Abgesehen davon akzeptieren Agenturen nur schriftliche Zusagen der abgebildeten. Bei Marken sieht es so aus das Bilder auf denen Werbung zu sehen ist, wie beispielsweise in einem Flughafen keine Chance habe, Selbst das Zeichen der U-Bahn in London ist eine Marke. Grüße Wolfgang —————————————————————————————————————————————— Datum: 02.06.2010 Uhrzeit: 13:45:35 Hans Wein Hermann Brunner“ schrieb: > Genau so einen Fall nicht den habe ich erfunden aber eine > ähnliche Geschichte habe ich selbst im Tanzsport mal erlebt. > Da versuchte ein Tänzer gegen mich vorzugehen weil ich auf > meiner Homepage ein Bild verö¶ffentlicht hatte wo er gerade > einen Arm senkrecht nach oben streckt und man deutlich einen > Schweissfleck unter seiner Achsel sah. Das erinnert mich an den Fall „Merkel in Bayreuth“ wo der Achselschweiß der Kanzlerin durch die Gazetten gezerrt wurde. Ich nehme an der Tänzer ist durch diese Story inspiriert worden. > Das hielt er für > eine unangemessene Zurschaustellung seiner Intimsphäre. > Das hat er dann wohl verstanden. Der Typ hat so gehandelt wie seine Standeskollegen es zu tun pflegen: Zuerst einmal stark auftreten und einschüchtern – vielleicht hat man ja Glück und die Gegenseite kuscht. Wenn sich dabei noch Honorar erzielen lässt umso besser. Dass er mit seinem Argument mit großer Wahrscheinlichkeit vor Gericht gescheitert wäre hat er sicher gewusst. > Dieser Fall hat mir gezeigt wie schmal der Grat manchmal > wird wenn sich jemand auf den Schlipps getreten fühlt. Es kommt immer auf die Umstände an. Wie du ja schon selbst festgestellt hast werden Sportler bei der Teilnahme an Wettkämpfen gewö¶hnlich als Personen der Zeitgeschichte angesehen. Damit sind zumindest die Presseleute fein raus sie kö¶nnen so ziemlich alles bringen wenn es nicht direkt die Würde der Abgebildeten verletzt. Ich schätze die Tagespresse würde deinen schweißgetriebenen Anwalt ohne große Hemmungen verö¶ffentlicht haben und selbst bei den Pobacken wäre ich mir nicht so sicher wenn es ein wohlgeformter Po ist. Aber: Bei deiner Homepage hast du ja bereits den Bereich der aktuellen Berichterstattung verlassen und daher sind (IMHO aber IANAL) etwas strengere Maßstäbe durchaus angemessen. Ich hatte selbst einen vergleichbaren Fall als ich für eine Vereinszeitschrift als Aufmacher ein Foto eines Wildwasserkanuten herausgesucht hatte – da der junge Mann auf dem Bild erkennen ließ dass ihm die Wassermassen nicht so ganz behagten habe ich das Bild erst verö¶ffentlicht als die Erlaubnis des Sportlers vorlag. In einen Bericht für die Lokalpresse hätte ich das gleiche Bild jedoch ohne weitere Rückfragen hineingepackt. Hans“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 02.06.2010 Uhrzeit: 13:47:38 WolfgangPe Ja, schau mal hier nach: http://de.fotolia.com/Info/Releases unter dem Reiter Freigaben gibt es die Formulare. Einen Link auf die Formulare mochte ich nicht hier reinstellen, da Formulare schon mit meinen Daten ausgefüllt sind. Gruß Wolfgang Subhash schrieb: > WolfgangPe wrote: > >> Abgesehen davon >> akzeptieren Agenturen nur schriftliche Zusagen der abgebildeten. > > Weißt du da einen Link zu einem Beispielvertrag? > > — > Subhash > Baden bei Wien > http://foto.subhash.at/ > —————————————————————————————————————————————— Datum: 02.06.2010 Uhrzeit: 16:33:03 Subhash WolfgangPe wrote: > Ja, schau mal hier nach: http://de.fotolia.com/Info/Releases unter > dem Reiter Freigaben gibt es die Formulare. Vielen Dank! — Subhash Baden bei Wien http://foto.subhash.at/ —————————————————————————————————————————————— Datum: 03.06.2010 Uhrzeit: 13:15:52 Gerd Ruhland Hallo, nochmals meinen Dank für die ausführlichen Kommentare, aber nun ist es zu spät- ich habe es getan: http://gerd-ruhland1.magix.net Einige der Bilder sind wahrscheinlich grenzwertig. Aber ich kenne die meisten der einzeln abgebildeten Personen und der Herr mit dem Zylinder in Großaufnahme hat sogar extra nachgefragt, ob ich ihn denn auch gut erwischt“ habe. Ansonsten bin ich anwaltlich ganz gut versorgt ;-)) Gruss Gerd posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 08.06.2010 Uhrzeit: 19:50:56 Dirk Flackus Hermann Brunner schrieb: > Gerd Ruhland schrieb: > >> Hallo Zusammen, >> ich habe am Sonntag anläßlich unseres Heimatfestes den âZugâ >> fotografiert. Also alte und neue Traktoren, etliche hergerichtete >> Wagen und natürlich viele Menschen. >> Ich mö¶chte die Bilder gern ins Netz stellen, (…) > > Hallo Gerd, > > das ist m.E. relativ problemlos, solange Du nicht einzelne > Leute herauspickst“ sondern nur allgemein die „Massen“ > dargestellt sind. Bei einem Konvoi mit alten Traktoren ist > es m.E. auch so dass ein einzelner Fahrer nichts gegen die > Verö¶ffentlichung seines Gefährts mit ihm als Fahrer wird > unternehmen kö¶nnen da er sich durch die Teilnahme am Umzug > selbst der öffentlichkeit aussetzt – er wird dadurch quasi > zur „öffentlichen Person“. Siehe: > http://de.wikipedia.org/wiki/Person_des_%C3%B6ffentlichen_Lebens > Dem entgegen steht das „Recht am eigenen Bild“: > http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild > Diese beiden Dinge gilt es gegeneinander abzuwägen > was nicht immer ganz einfach fällt… > Künstler tritt auf –> ö¶ffentlich Hallo Herrmann Im Prinzip teile ich deine Einschätzung nur im Breich Künstler scheint deine Einschätzung nicht zu stimmen. Ich bin nun schon mehrmals aufgelaufen als ich meine E- Ausrüstung mit in Konzerthallen nehmen wollte. Und auch bei Strassenkünstlern scheint da eine Einschränkung zu bestehen. Diese Leute haben teilweise Angst dass zu genauer Dokumentation ihrer Nummer im Netz Nachahmer ein leichtes Spiel haben. Oder sie befürchten dass die Neugierde auf Ihre Nummer leidet. On hier dann trotzdem die Panoramfreiheit greift weiß ich nicht. Und ich kenne Leute die sich gerne auf live auf die Bühne stellen aber keineswegs begeistert sind Fotos davon verö¶ffentlich zu wissen. (Bitte frage mich nicht warum die das trennen habe ich auch nicht erfahren kö¶nnen.) Die Einschätzung „Künstler tritt auf –> ö¶ffentlich“ => also fotografierbar und ins Netz stellbar mö¶chte ich aus eigener Erfahrung nicht so stehen lassen. Meistens ist es aber ganz einfach mit den Künstlern darüber zu reden. Und viele freuen sich sogar Fotos von Ihrem Auftritt zu bekommen und erteilen gerne die Erlaubniss zur Verö¶ffentlichung. Mal seine persö¶nliche Erfahrung wiedergebend Dirk Flackus Rastatt (ohne Anspruch auf rechtliche Verbindlichkeit) posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 08.06.2010 Uhrzeit: 22:16:05 Hans Wein Dirk Flackus“ schrieb: > Im Prinzip teile ich deine Einschätzung > nur im Breich Künstler scheint deine Einschätzung nicht > zu stimmen. Ich bin nun schon mehrmals aufgelaufen als ich meine > E- Ausrüstung mit in Konzerthallen nehmen wollte. Ein Konzert in einem geschlossenen Raum ist nur dann ö¶ffentlich wenn es der Hausherr will. Das Hausrecht lässt ihm da ziemlich viele Freiheiten und wenn er kein Fotografieren wünscht so darf er das. Ich habe vor kurzem eine Führung in einem der staatlichen baden-württembergischen Schlö¶sser mitgemacht auch hier wurde ein Fotografierverbot ausgesprochen. > Und auch bei Strassenkünstlern scheint da eine Einschränkung zu > bestehen. Diese Leute haben teilweise Angst dass zu genauer > Dokumentation ihrer Nummer im Netz Nachahmer ein leichtes Spiel > haben. Oder sie befürchten dass die Neugierde auf Ihre Nummer > leidet. > On hier dann trotzdem die Panoramfreiheit greift weiß ich nicht. Die Panoramafreiheit hebelt nicht automatisch das Recht am eigenen Bild aus aber wenn ein Straßenkünstler mich daran hindern wollte das Gebäude vor dem er steht abzulichten bekäme er Ärger. Ich bin der Meinung dass diese Leute es zu einem gewissen Grad sogar dulden müssen wenn sie von Touristen fotografiert werden. > Die Einschätzung „Künstler tritt auf –> ö¶ffentlich“ => also > fotografierbar und ins Netz stellbar mö¶chte ich aus eigener > Erfahrung nicht so stehen lassen. Man muss bei Künstlern immer die Art der Verö¶ffentlichung bedenken – der Reporter der Tagespresse darf mit Sicherheit mehr als ein Amateur. Hans“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 08.06.2010 Uhrzeit: 23:46:09 WolfgangPe Hans Wein schrieb: > Man muss bei Künstlern immer die Art der Verö¶ffentlichung bedenken > – der Reporter der Tagespresse darf mit Sicherheit mehr als ein > Amateur. > > Hans > Ich glaube nicht, dass es für Reporter besondere Gesetze gibt. Vermutlich macht der Reporter manche Fotos erst gar nicht, weil ihm bewusst ist das es damit Probleme gibt. Bei Straßenmusikern mag es auch durchaus welche geben, die nicht mö¶chten dass manche Behö¶rden sehen, dass sie ein Einkommen haben. Gruß Wolfgang —————————————————————————————————————————————— Datum: 09.06.2010 Uhrzeit: 7:52:00 R.Wagner Am Tue, 08 Jun 2010 23:46:09 +0200 schrieb WolfgangPe: >> Man muss bei Künstlern immer die Art der Verö¶ffentlichung bedenken >> – der Reporter der Tagespresse darf mit Sicherheit mehr als ein >> Amateur. >> >> Hans >> > > Ich glaube nicht, dass es für Reporter besondere Gesetze gibt. > Vermutlich macht der Reporter manche Fotos erst gar nicht, weil ihm > bewusst ist das es damit Probleme gibt. Doch, der Reporter darf mehr. Hintergrund ist das Informationsbedürfnis der öffentlichkeit. Wenn etwa eine ö¶ffentliche Kindersportveranstaltung stattfindet, so darf der Mann von der Presse fotografieren und diese Bilder in der Tagespresse verö¶ffentlichen, sogar ohne die Eltern um Erlaubnis zu fragen. Will er die gleichen Bilder ein halbes Jahr später in einem Buch verö¶ffentlichen, so darf er das NICHT, ohne die Abgebildeten zu fragen, da das Buch keine Verö¶ffentlichung ist, die durch das Informationsrecht der öffentlichkeit gedeckt ist und die Veranstaltung bereits so lange zurückliegt, dass es kein ö¶ffentliches Interesse mehr daran gibt. Hat man dagegen bei einem Weltmeisterschaftsspiel fotografiert, so kann man die Bilder auch nach Jahren noch verö¶ffentlichen. Da ist das ö¶ffentliche Interesse auch zu einem späteren Zeitpunkt zu bejahen. Ein Privatmann kann zwar so viel knipsen, wie er will, er darf davon aber nichts ohne Einverständnis der Abgebildeten verö¶ffentlichen. Dies betrifft auch Straßenkünstler. Diese dürfen zwar durch Presse abgelichtet werden (im Gegensatz dazu, wenn der Straßenkünstler im Supermarkt einkaufen geht), nicht aber durch Privatpersonen oder andere Fotografen, deren Aufgabe nicht die Information der öffentlichkeit ist. Grüße Reinhard Wagner —————————————————————————————————————————————— Datum: 09.06.2010 Uhrzeit: 9:44:39 Hans Wein R.Wagner“ schrieb: > Ein Privatmann kann > zwar so viel knipsen wie er will er darf davon aber nichts ohne > Einverständnis der Abgebildeten verö¶ffentlichen. Dies betrifft auch > Straßenkünstler. Ich würde hier gerne etwas mehr präzisieren – wie ich schon schrieb kann ich mir nicht vorstellen dass ich beispielweise auf ein Bild der Uffizien verzichten muss nur weil einer dieser lebenden Skulpturen sich neben dem Haupteingang aufgebaut hat. Auch ein Straßenkünstler wird IMHO ab einer gewissen Entfernung zum Beiwerk. > Diese dürfen zwar durch Presse abgelichtet werden > (im Gegensatz dazu wenn der Straßenkünstler im Supermarkt > einkaufen geht) nicht aber durch Privatpersonen oder andere > Fotografen deren Aufgabe nicht die Information der öffentlichkeit > ist. Zur Klarstellung hättest du vielleich noch sagen sollen dass das Bild schon einen zeitgeschichtlichen Bezug haben muss damit der Fotograf sich hinter dem Presserecht verstecken kann 😉 Hans“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 09.06.2010 Uhrzeit: 11:51:03 WolfgangPe R.Wagner schrieb: >> >> Ich glaube nicht, dass es für Reporter besondere Gesetze gibt. >> Vermutlich macht der Reporter manche Fotos erst gar nicht, weil ihm >> bewusst ist das es damit Probleme gibt. > > Doch, der Reporter darf mehr. Hintergrund ist das > Informationsbedürfnis der öffentlichkeit. Wenn etwa eine > ö¶ffentliche Kindersportveranstaltung stattfindet, so darf der Mann > von der Presse fotografieren und diese Bilder in der Tagespresse > verö¶ffentlichen, sogar ohne die Eltern um Erlaubnis zu fragen. > > Grüße > Reinhard Wagner > Ich glaube trotzdem nicht dass der Reporter mehr darf. Die Presse darf mehr, weil es ein ö¶ffentliches Interesse an der Veranstaltung gibt. Also nicht der Reporter, sondern die Presse hat mehr Rechte bei der Verö¶ffentlichung. Somit hätte auch jeder andere die gleichen Rechte wenn er die Bilder zu einer Zeitung gibt und die Zeitung verö¶ffentlicht die Bilder. Gruß Wolfgang —————————————————————————————————————————————— Datum: 09.06.2010 Uhrzeit: 12:58:54 R.Wagner Am Wed, 09 Jun 2010 09:44:39 +0200 schrieb Hans Wein: > Ich würde hier gerne etwas mehr präzisieren – wie ich schon > schrieb, kann ich mir nicht vorstellen, dass ich beispielweise auf > ein Bild der Uffizien verzichten muss, nur weil einer dieser > lebenden Skulpturen sich neben dem Haupteingang aufgebaut hat. Auch > ein Straßenkünstler wird IMHO ab einer gewissen Entfernung zum > Beiwerk. Das sowieso. > >> Diese dürfen zwar durch Presse abgelichtet werden >> (im Gegensatz dazu, wenn der Straßenkünstler im Supermarkt >> einkaufen geht), nicht aber durch Privatpersonen oder andere >> Fotografen, deren Aufgabe nicht die Information der öffentlichkeit >> ist. > > Zur Klarstellung hättest du vielleich noch sagen sollen, dass das > Bild schon einen zeitgeschichtlichen Bezug haben muss, damit der > Fotograf sich hinter dem Presserecht verstecken kann 😉 Das fiese ist eben dass der zeitgeschichtliche Bezug ein Verfallsdatum hat, das je nach Bedeutung der Person von wenigen Wochen bis vielen, vielen Jahren betragen kann. grüße Reinhard Wagner —————————————————————————————————————————————— Datum: 09.06.2010 Uhrzeit: 15:05:15 Hans Wein WolfgangPe“ schrieb: > Also nicht der Reporter sondern die Presse hat mehr Rechte > bei der Verö¶ffentlichung. Somit hätte auch jeder andere die > gleichen Rechte wenn er die Bilder zu einer Zeitung gibt und die > Zeitung verö¶ffentlicht die Bilder. Der Fotograf fotografiert ja nur und so lange es dabei bleibt sind KunstUrhG und UrhG vö¶llig außen vor die kommen erst bei der Verö¶ffentlichung ins Spiel. Es gibt aber viele Situationen (und die wird Reinhard vermutlich vor allem im Hinterkopf gehabt haben) wo sich einem professionellen Berichterstatter gewisse Türen oder Absperrungen ö¶ffnen die einem Normalo verschlossen bleiben. Streng genommen ist das aber eine andere juristische Baustelle und zwar die des Presserechts. Wenn aber ein Privatmann rein zufällig ein spektakuläres Bild schießt und dieses anschließend an ein Presseorgan verkaufen kann so wird er rechtlich genau so dastehen wie wenn er das Bild als Profi gemacht hätte. Hans“ ——————————————————————————————————————————————