Problem mit Sigma-Zoom

Datum: 11.03.2006 Uhrzeit: 18:05:05 Joerg-Thomas Strunck Ich habe ein gebrauchtes Sigma 3,5-5,6/18-125mm (Quittung vom September 2005) in OVP erworben. Nach den ersten Fotos habe ich bemerkt, dass meine E-330 auf der linken Bildseite unscharfe Bilder macht, abblenden hilft da kaum. Natrürlich weiß ich, dass man bei einem solchen Brennweitenbereich mit Einschränkungen leben muss. Aber diese einseitige Unschärfe ist definitiv nicht normal. Die Vorbesitzerin (semi-professionell arbeitend mit eigener Galerie-Homepage) sei zufrieden“ damit gewesen zusammen mit einer E300. Darüber kann ich nur den Kopf schütteln… Frage: Kann ich ein solches Sigma im Rahmen der Garantie zum Justieren (falls mö¶glich) einschicken? Oder sagen die nur „geht nicht“? Fällt die Garantie flach wenn ich in der Quittung nicht eingetragen bin sondern der Vorbesitzer.- Kann ich vom Vorbesitzer mein Geld zurückverlangen? Grüße und Danke Jö¶rg-Thomas“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 11.03.2006 Uhrzeit: 22:12:46 Hans Wein Joerg-Thomas Strunck schrieb: > Ich habe ein gebrauchtes Sigma 3,5-5,6/18-125mm > (Quittung vom September 2005) in OVP erworben. > Nach den ersten Fotos habe ich bemerkt, dass meine E-330 auf der > linken Bildseite unscharfe Bilder macht, abblenden hilft da kaum. Hmm. Klingt ja fast so, als ob das Objektiv irgendwann mal einen Tritt abbekommen hat. Ist es wirklich äußerlich unbeschädigt? > Frage: Kann ich ein solches Sigma im Rahmen der Garantie zum > Justieren (falls mö¶glich) einschicken? > Oder sagen die nur geht nicht“? Fällt die Garantie flach wenn ich > in der Quittung nicht eingetragen bin sondern > der Vorbesitzer.- In solchen Fällen hilft meist in Blick in die Garantiebedingungen. Es gibt Hersteller die eine Garantie nur an den Ersterwerber geben – ob Sigma dazugehö¶rt kann ich nicht sagen. Sollte die Dejustierung auf äußerliche Gewalteinwirkung zurückzuführen sein ist es natürlich Essig. > Kann ich vom Vorbesitzer mein Geld > zurückverlangen? Das hängt von der Art des Kaufes ab. Wenn der Verkäufer die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen hat (so wie bei der typischen Ebay-Formulierung) dann musst du ihm schon Arglist nachweisen was erfahrungsgemäß schwierig ist. HTH Hans“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 11.03.2006 Uhrzeit: 22:12:46 Hans Wein Joerg-Thomas Strunck schrieb: > Ich habe ein gebrauchtes Sigma 3,5-5,6/18-125mm > (Quittung vom September 2005) in OVP erworben. > Nach den ersten Fotos habe ich bemerkt, dass meine E-330 auf der > linken Bildseite unscharfe Bilder macht, abblenden hilft da kaum. Hmm. Klingt ja fast so, als ob das Objektiv irgendwann mal einen Tritt abbekommen hat. Ist es wirklich äußerlich unbeschädigt? > Frage: Kann ich ein solches Sigma im Rahmen der Garantie zum > Justieren (falls mö¶glich) einschicken? > Oder sagen die nur geht nicht“? Fällt die Garantie flach wenn ich > in der Quittung nicht eingetragen bin sondern > der Vorbesitzer.- In solchen Fällen hilft meist in Blick in die Garantiebedingungen. Es gibt Hersteller die eine Garantie nur an den Ersterwerber geben – ob Sigma dazugehö¶rt kann ich nicht sagen. Sollte die Dejustierung auf äußerliche Gewalteinwirkung zurückzuführen sein ist es natürlich Essig. > Kann ich vom Vorbesitzer mein Geld > zurückverlangen? Das hängt von der Art des Kaufes ab. Wenn der Verkäufer die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen hat (so wie bei der typischen Ebay-Formulierung) dann musst du ihm schon Arglist nachweisen was erfahrungsgemäß schwierig ist. HTH Hans“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 12.03.2006 Uhrzeit: 16:26:55 Rolf-Christian Müller Joerg-Thomas Strunck schrieb: > Ja, Sigma gewährt nur Garantie gegenüber der Erstbesitzer :-(((( > Damit kann ich das Teil als teuren Briefbeschwerer benutzten… > Der Vorbesitzer hat vom sehr guten Zustand berichtet: Stimmt! > Außerdem hat geschrieben, dass er zufrieden damit war… Hallo Jö¶rg-Thomas, Vorschlag zur gütlichen Einigung: der Verkäufer schickt es proforma ein. Oder eine andere Tricky-Lö¶sung mittels Briefkasten oder so. Viel Glück! Rolf P.S.. Wenn Sigmma *es* *so* will?! Kö¶nnen sie haben! — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 13.03.2006 Uhrzeit: 9:03:02 Yvonne Hallo Jö¶rg-Thomas ich hatte vor ca. 20 Jahren in meinen analogen Zeiten mal ein Sigma-Zoom – und genau das Problem, das Du beschreibst. Das Zoom war neu. Der Foto-Händler wollte es nicht erkennen, hat’s aber trotzdem eingeschickt. Es kam zweimal unveränderter Dinge zurück – schlicht unbrauchbar. Irgendwann haben wir dann aufgegeben – ich weiss heute nicht mehr, wo das Teil ist. Damit fotografiert haben wir jedenfalls nicht mehr. Ich weiss, das hilft Dir bei der Lö¶sung Deines Problems nicht wirklich weiter. Mein Tipp (wenig originell): zum Sigma-Kundendienst schicken; mit etwas Glück hat man sich in den letzten 20 Jahren etwas kundenfreundlicher entwickelt.. ;-). Die Serien-Streuung bei den Sigmas sei ein Problem, lese und hö¶re ich verschiedenenorts immer wieder – aber vielleicht verbreite ich damit nur ein unbegründetes Gerücht? Viel Erfolg bei der Lö¶sung und lass was hö¶ren/lesen, wenn Du was erreicht hast. Herzliche Grüsse Yvonne — www.yvonnesteinmann.ch —————————————————————————————————————————————— Datum: 13.03.2006 Uhrzeit: 9:06:16 Yvonne …. noch was. Wegen der Garantie: ich kann nicht glauben, dass die Garantie nur für den Erstkäufer gilt – die ist doch gültig fürs Objektiv, nicht für den Besitzer?? Du hast den Original-Kaufbeleg und einen Beweis, dass Du es den Vorbesitzern abgekauft hast. Mehr solltest Du nicht brauchen, oder so meint meine Logik, damit Sigma Deinen Anspruch anerkennt. Alles andere wäre kundenfeindliche Willkür. Viel Glück Yvonne — www.yvonnesteinmann.ch —————————————————————————————————————————————— Datum: 13.03.2006 Uhrzeit: 17:50:18 Christian Brnsen Hallo Jö¶rg-Thomas, Sigma hat gegenüber dem Erstkäufer Sachmangelhaftung. Diese kann Sigma in den ersten sechs Monaten nicht ablehen; nach sechs Monaten muss allerdings der Käufer beweisen, dass der Mangel nicht von ihm verursacht wurde (wird aber meist kulant gehandhabt). Du solltest also den Erstkäufer dazu bringen, das Objektiv einzusenden. Gruß Christian — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 13.03.2006 Uhrzeit: 19:26:04 Hans Wein Christian Brnsen schrieb: > Sigma hat gegenüber dem Erstkäufer Sachmangelhaftung. Diese kann > Sigma in den ersten sechs Monaten nicht ablehen; nach sechs > Monaten muss allerdings der Käufer beweisen, dass der Mangel > nicht von ihm verursacht wurde (wird aber meist kulant > gehandhabt). Du verwechselst hier (und bist beileibe nicht der Einzige) die im BGB geregelte Sachmangelhaftung mit der Herstellergarantie. Erstere muss in jedem Fall der Verkäufer leisten, wobei sich das naturgemäß nur auf den Erstkäufer beziehen kann. Zwischem dem Hersteller und dem Käufer bestehen keine vertraglichen Verpflichtungen, die ihn zu irgend etwas zwingen kö¶nnten, die Garantie ist eine rein freiwillige Leistung. In dem Fall, in dem es in diesem Thread geht, kö¶nnen wir das BGB womö¶glich vergessen, denn Verkäufer ist jetzt nicht mehr der Händler, nennen wir ihn mal Mattscheibe AG“ sondern der Erstkäufer. Dieser wäre zwar wiederum prinzipiell zur Sachmangelhaftung verpflichtet kann diese aber durch eine entsprechende Erklärung ausschließen (so er ein Privatverkäufer ist). So wie ich den OP verstanden habe ist das hier der Fall gewesen (es war wohl ein Kauf über Ebay). Somit bleibt nur noch die Herstellergarantie und da dieser in seine Bedingungen hineinschreiben kann was ihm opportun erscheint kann er beispielsweise auch einschränkend bestimmen dass seine Garantiezusage nur gegenüber dem Erstkäufer gilt. Es ist zwar nicht unbedingt die feine Art das zu tun aber legal ist es in jedem Fall. > Du solltest also den Erstkäufer dazu bringen das Objektiv > einzusenden. Es gibt noch einen Punkt an dem man einhaken kö¶nnte: Wenn der Verkäufer in Wirklichkeit gar nicht privat verkauft hat kann er die Sachmangelhaftung *nicht* ausschließen. Dies wäre bereits dann gegeben wenn der Kaufgegenstand nicht aus dem Privatbestand sondern aus der Geschäftsaustattung stammt. MfG Hans“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 13.03.2006 Uhrzeit: 21:01:07 Thomas Ecke Moin Yvonne, Yvonne wrote: > … noch was. Wegen der Garantie: ich kann nicht glauben, dass die > Garantie nur für den Erstkäufer gilt – die ist doch gültig fürs > Objektiv, nicht für den Besitzer?? weil ich mir das auch nicht vorstellen konnte, habe ich eben mal in die Garantiebedingungen von Sigma Deutschland reingelesen. Da steht tatsächlich, daß sich Sigma nur dem Erstkäufer gegenüber verpflichtet fühlt. > Du hast den Original-Kaufbeleg und der wird eigentlich seit Ewigkeiten nicht mehr abgestempelt, selbst auf Nachfrage nicht. Die Garantieleistung bekommt man in Verbindung mit dem Kassenbon. Der Nachweis, nicht der Erstküfer zu sein, dürfte also nicht zwingend gelingen. > und einen Beweis, dass Du es den Vorbesitzern abgekauft hast. Was machen die, die es als Geschenk bekommen haben? SCNR > Alles andere wäre kundenfeindliche Willkür. In der Praxis liest man aber sehr häufig von der großen Kulanz, die Sigma seinen Kunden gewährt. Selbst viele Jahre alte Objektive sollen schon kostenlos mit passendem Chip für die neue Digitale versehen worden sein. Es wird also nicht alles so heiß gegessen, …. cu Thomas —————————————————————————————————————————————— Datum: 13.03.2006 Uhrzeit: 21:23:42 Yvonne Hallo Thomas > In der Praxis liest man aber sehr häufig von der großen Kulanz, > die Sigma seinen Kunden gewährt. Selbst viele Jahre alte Objektive > sollen schon kostenlos mit passendem Chip für die neue Digitale > versehen worden sein. Es wird also nicht alles so heiß gegessen, das ist sehr trö¶stlich zu lesen, was Du da schreibst. So hoffe ich doch sehr, dass Jö¶rg-Thomas geholfen wird. Mir kommt die Galle hoch, wenn ich so lese, womit sich Firmen aus ihrer Pflicht stehlen. Schliesslich hat der Kunde gezahlt, da hat er wohl ein Recht auf funktionierende Ware. Ich hab’s Jö¶rg-Thomas schon privat gemailt, jetzt schreib ich es nochmals ö¶ffentlich: […] Trotzdem: auch wenn’s auf der Garantiekarte steht (oder grade darum) finde ich das von Sigma eine sehr kundenfeindliche Praxis – eben Willkür; denn was hat die Qualität der Optik mit dem Besitzerwechsel zu tun? Sigma sollte doch so überzeugt von den eigenen Produkten sein, dass sie auch dann für werkseitige Mängel gradestehen, wenn das Objektiv schon beim zweiten oder dritten Besitzer angekommen ist. Denn halbseitig unscharf, das ist ein Mangel in der Bauweise (vielleicht eine Linse, die verrutscht oder schräg eingebaut ist oder so), wenn das Objektiv keine äusseren Spuren eines Schlages aufweist. Sigma macht sich das Leben leicht: schriftlich stehlen sie sich mit einer willkürlichen Regel aus der Verantwortung, und handeln dann, wenn Deine Informationen stimmen, die Fälle oft in Kulanz ab, statt von Anfang an klare Verhältnisse zu schaffen. Da liegt es allein in ihrem Ermessen, was sie tun. Soll ich jetzt von so einer Firmenpraxis beeindruckt sein? Ich weiss, ich bin naiv: ich finde, irgendwo hat auch Handel was mit Ethik zu tun. Leistung für Gegenleistung; Fairness? Schliesslich arbeitet niemand gerne gratis. Aber wahrscheinlich bin ich einfach von vorgestern…. Nur so mein Wort zum Abend. Herzliche Grüsse Yvonne — www.yvonnesteinmann.ch —————————————————————————————————————————————— Datum: 13.03.2006 Uhrzeit: 22:55:33 Rolf-Christian Müller Yvonne schrieb: > > Ich weiss, ich bin naiv: ich finde, irgendwo hat auch Handel was > mit Ethik zu tun. Leistung für Gegenleistung; Fairness? > Schliesslich arbeitet niemand gerne gratis. Aber wahrscheinlich bin > ich einfach von vorgestern…. > > Nur so mein Wort zum Abend. > > Herzliche Grüsse Hallo Yvonne, sie“ kriegen ihr Fett schon. Wer besch….. werden will der wird besch…..! Es findet sich oft ein Trick um „Gerechtigkeit“ durchzusetzen. Und – so blö¶d wie die Verträgeentwerfer bin ich lange noch nicht. Rolf (auch von vorgestern aber immer noch viel zu schnell für die spitzfindigen Geschäftemacher) posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 14.03.2006 Uhrzeit: 9:15:18 Joerg-Thomas Strunck Also der neueste Stand ist folgender: Der Erstbesitzer des 18-125mm-Sigma hat sich mit mir in Verbindung gesetzt. :-)) Sein Name ist auf der Rechnung eingetragen. Er hat mir glaubhaft versichert, dass die von mir beklagten Mängel (Unschärfe auf der linken Seite der Fotos) bei ihm nicht vorkamen. Die Frage wäre, was der nächste Besitzer (mein Verkäufer) damit angestellt hat. Das Objektiv ist von den Linsen und dem Gehäuse her absolut neuwertig, es gibt keine äußeren Beschädigungen. Kurzum, ich werde das Sigma-Zoom mit seiner Erlaubnis und in seinem Namen nach Sigma schicken. Mal sehen, was die dazu sagen. Ich werde berichten und ggf. kulantes Verhalten seitens Sigmas hier lobend erwähnen. Bei der hohen Seriensteuung vieler Sigma-Objektive (zieht sich durch alle Foren!) haben die sicher da eine Menge zu tun… Ich bin jedenfalls nicht so wild auf neue Sigmas mit FT-Anschluss.- Wenn ich 3 oder 4 Objektive ausprobieren muss, um ein scharfes Objektiv zu finden, halte ich das für indiskutabel. Gruß Jö¶rg-Thomas —————————————————————————————————————————————— Datum: 14.03.2006 Uhrzeit: 10:09:47 Christian Brnsen Hallo Hans, du hast natürlich rein rechtlich natürlich recht (was für ein Satz! ;-), was ich meinte war aber noch etwas anderes. > Hans Wein schrieb: > Christian Brnsen schrieb: > >> Sigma hat gegenüber dem Erstkäufer Sachmangelhaftung. Diese kann >> Sigma in den ersten sechs Monaten nicht ablehen; nach sechs >> Monaten muss allerdings der Käufer beweisen, dass der Mangel >> nicht von ihm verursacht wurde (wird aber meist kulant >> gehandhabt). > > Du verwechselst hier (und bist beileibe nicht der Einzige) die im > BGB geregelte Sachmangelhaftung mit der Herstellergarantie. Erstere > muss in jedem Fall der Verkäufer leisten, wobei sich das naturgemäß > nur auf den Erstkäufer beziehen kann. Zwischem dem Hersteller und > dem Käufer bestehen keine vertraglichen Verpflichtungen, die ihn zu > irgend etwas zwingen kö¶nnten, die Garantie ist eine rein > freiwillige Leistung. Normalerweise ist es so, dass die Sachmangelhaftung des Verkäufers (Händlers) auch vom Hersteller (Sigma Deutschland) wargenommen wird (müßte in den Garantiebestimmungen stehen), der Händler würde das defekte Objektiv ja auch nur weiter an Sigma zur Reparatur senden und freut sich so über die eingesparten Portokosten. > In dem Fall, in dem es in diesem Thread geht, kö¶nnen wir das BGB > womö¶glich vergessen, denn Verkäufer ist jetzt nicht mehr der > Händler, nennen wir ihn mal Mattscheibe AG“ sondern der > Erstkäufer. Dieser wäre zwar wiederum prinzipiell zur > Sachmangelhaftung verpflichtet kann diese aber durch eine > entsprechende Erklärung ausschließen (so er ein Privatverkäufer > ist). So wie ich den OP verstanden habe ist das hier der Fall > gewesen (es war wohl ein Kauf über Ebay). Hier stelle ich einfach nur die rein theoretische Frage: Wenn der Erstkäufer den Defekt bei seinem Händler reklamiert (oder direkt bei Sigma) dann müßte er doch hö¶chstwarscheinlich eine „Garantiereparatur“ erwirken kö¶nnen. Woher sollte der Händler oder Sigma auch wissen dass das Objektiv inzwischen weiterverkauft wurde. > Somit bleibt nur noch die Herstellergarantie und da dieser in > seine Bedingungen hineinschreiben kann was ihm opportun erscheint > kann er beispielsweise auch einschränkend bestimmen dass seine > Garantiezusage nur gegenüber dem Erstkäufer gilt. Es ist zwar nicht > unbedingt die feine Art das zu tun aber legal ist es in jedem > Fall. >> Du solltest also den Erstkäufer dazu bringen das Objektiv >> einzusenden. > Es gibt noch einen Punkt an dem man einhaken kö¶nnte: Wenn der > Verkäufer in Wirklichkeit gar nicht privat verkauft hat kann er > die Sachmangelhaftung *nicht* ausschließen. Dies wäre bereits dann > gegeben wenn der Kaufgegenstand nicht aus dem Privatbestand > sondern aus der Geschäftsaustattung stammt. > MfG > Hans Das soll natürlich keine Aufforderung sein es so zu tun…eben nur rein theoretisch. Gruß Christian posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 14.03.2006 Uhrzeit: 15:14:38 Hans Wein Christian Brnsen schrieb: > Normalerweise ist es so, dass die Sachmangelhaftung des > Verkäufers (Händlers) auch vom Hersteller (Sigma Deutschland) > wargenommen wird (müßte in den Garantiebestimmungen stehen) Nicht so hastig 😉 Das Einzige, was nach dem Gesetz zählt, ist das Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer, und danach ist einzig und allein der Verkäufer zur Nachbesserung verpflichtet. Es allerdings ihm überlassen, wie er das bewerkstelligt: – Er kann selbst Hand anlegen (typisch für Großgeräte), er kann aber auch den Artikel an der Hersteller schicken. – Er kann aber auch (wenn es der Käufer akzeptiert), seine Verpflichtung an einen Dritten übertragen. Dies geschieht vorzugsweise bei Discounterartikeln (z.B. Aldi), wo der Kunde das Gerät an eine Serviceadresse“ einsenden muss. Das wäre die von dir oben erwähnte Variante. – Die dritte Mö¶glichkeit ist die wie es in der Fotobranche schon seit langem üblich ist: Der Kunde hat die Wahl ob er das defekte Gerät zum Händler bringt oder ob er sich unter Umgehung desselben direkt an den Hersteller wendet. Dies ist aber nur mö¶glich weil die Hersteller diesen Weg mö¶glich machen – es ist eine rein freiwillige Angelegenheit; vom Gesetz her sind sie dazu nicht verpflichtet. Warum sie es trotzdem tun kommt daher weil in der Regel alle Beteiligten davon profitieren – der Kunde hat sein Gerät schneller zurück der Händler spart Arbeit und Kosten und der Hersteller kann sein kundenfreundliches Image pflegen. Was noch hinzu kommt: Berufliche Nutzer von Foto- und Filmgeräten tragen diese relativ viel in der Weltgeschichte herum und deshalb lassen es die Hersteller von „besserem“ Equipment auch zu dass die Geräte bei Bedarf „vor Ort“ repariert werden kö¶nnen. > Hier stelle ich einfach nur die rein theoretische Frage: Wenn der > Erstkäufer den Defekt bei seinem Händler reklamiert (oder direkt > bei Sigma) dann müßte er doch hö¶chstwarscheinlich eine > „Garantiereparatur“ erwirken kö¶nnen. Woher sollte der Händler > oder Sigma auch wissen dass das Objektiv inzwischen > weiterverkauft wurde. Wenn der Erstkäufer mitspielt funktioniert das auch praktisch. So wie wir inzwischen vom OP erfahren haben wird dieser Weg auch beschritten. MfG Hans“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 14.03.2006 Uhrzeit: 17:42:02 Rolf-Christian Müller Joerg-Thomas Strunck schrieb: > Also der neueste Stand ist folgender: > > Der Erstbesitzer des 18-125mm-Sigma hat sich > mit mir in Verbindung gesetzt. :-)) Sein Name ist > auf der Rechnung eingetragen. Er hat mir glaubhaft > versichert, dass die von mir beklagten Mängel > (Unschärfe auf der linken Seite der Fotos) bei ihm > nicht vorkamen. Die Frage wäre, was der nächste > Besitzer (mein Verkäufer) damit angestellt hat. > Das Objektiv ist von den Linsen und dem Gehäuse her > absolut neuwertig, es gibt keine äußeren Beschädigungen. > > Kurzum, ich werde das Sigma-Zoom mit seiner Erlaubnis > und in seinem Namen nach Sigma schicken. Mal sehen, > was die dazu sagen. Ich werde berichten und ggf. kulantes > Verhalten seitens Sigmas hier lobend erwähnen. Na, ein Glück!!! Rolf — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 15.03.2006 Uhrzeit: 19:10:57 Joerg-Thomas Strunck Martin_Reiner schrieb: > Joerg-Thomas Strunck schrieb: >> Oh, sehr viele Leute merken die erstaunlichsten Sachen nicht. > Mein gebrauchtes Tamron 28-75 + 10D hat im Weitwinkel um mehrere > Meter(!)daneben fokussiert, das war komplett untauglich, dem > Besitzer ist das aber so nie aufgefallen, er dachte halt, die > Kamera wäre unscharf. Ehrlich?- Wieso kauft man sich eine hochwertige DSLR, wenn man so geringe Ansprüche an die Wiedergabequalität hat?- Alles doch wieder nur Prestigesache? Leider fehlt dann immer noch die Motivklingel… >> Bei der hohen Seriensteuung vieler Sigma-Objektive >> (zieht sich durch alle Foren!) haben die sicher da eine >> Menge zu tun… > > ich glaube, dass Dezentrierungen den meisten Leuten garnicht > auffallen. Echt? Vielleicht liegt es auch daran, dass die Krankenkassen keine Brillen mehr übernehmen? :-)) OK, ich fotografiere seit 1979 mit SLR-Kameras, habe dann doch wohl eher ein Auge dafür. >> >> Ich bin jedenfalls nicht so wild auf neue Sigmas mit >> FT-Anschluss.- Wenn ich 3 oder 4 Objektive ausprobieren >> muss, um ein scharfes Objektiv zu finden, halte ich das >> für indiskutabel. > > Wieso? Die Leute wollen doch billige Optiken. Was nützt mir die besten Kamera, wenn das Objektiv nichts taugt?- Ich denke, da ist man dann mir einer digitalen Sucherkamera doch besser bedient. Gruß Jö¶rg-Thomas —————————————————————————————————————————————— Datum: 15.03.2006 Uhrzeit: 24:14:23 Andrö©L. Hallo, hier meldet sich der Erstbesitzer. Ich konnte wirklich keine gravierende Unschärfe feststellen. Ich habe dann sofort meine älteren Bilder, die ich mit diesem Objektiv gemacht habe, durchgeschaut aber so eine Unschärfe wie bei Jö¶rg-Thomas hatte ich nicht. Bilder kann ich bei Bedarf mailen. So, jetzt hoffe ich nur, dass sich SIGMA von seiner kulanten Seite zeigt und das Objektiv tauscht bzw. repariert. Viele Grüße Andrö©L. — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 16.03.2006 Uhrzeit: 6:03:58 Rolf-Christian Müller Joerg-Thomas Strunck schrieb: > Martin_Reiner schrieb: > >> Joerg-Thomas Strunck schrieb: >>> Oh, sehr viele Leute merken die erstaunlichsten Sachen nicht. >> Mein gebrauchtes Tamron 28-75 + 10D hat im Weitwinkel um mehrere >> Meter(!)daneben fokussiert, das war komplett untauglich, dem >> Besitzer ist das aber so nie aufgefallen, er dachte halt, die >> Kamera wäre unscharf. > > Ehrlich?- Wieso kauft man sich eine hochwertige DSLR, > wenn man so geringe Ansprüche an die Wiedergabequalität hat?- > Alles doch wieder nur Prestigesache? Leider fehlt dann immer > noch die Motivklingel… > >>> Bei der hohen Seriensteuung vieler Sigma-Objektive >>> (zieht sich durch alle Foren!) haben die sicher da eine >>> Menge zu tun… >> >> ich glaube, dass Dezentrierungen den meisten Leuten garnicht >> auffallen. > > Echt? Vielleicht liegt es auch daran, dass die Krankenkassen > keine Brillen mehr übernehmen? :-)) > OK, ich fotografiere seit 1979 mit SLR-Kameras, habe dann doch > wohl eher ein Auge dafür. > >>> >>> Ich bin jedenfalls nicht so wild auf neue Sigmas mit >>> FT-Anschluss.- Wenn ich 3 oder 4 Objektive ausprobieren >>> muss, um ein scharfes Objektiv zu finden, halte ich das >>> für indiskutabel. >> >> Wieso? Die Leute wollen doch billige Optiken. Hallo Jö¶rg-Thomas, man muss es halt beurteilen kö¶nnen. Nicht jeder hat 30 Jahre Erfahrung! Und weil ich die nicht habe, bin ich zufrieden, daß ich bei Olympus gelandet bin, weil ich den Eindruck gewonnen habe, daß hier so ziemlich alles passt. Auf recht hohem Niveau! Bei anderen Herstellern hätte ich wohl schon Probleme, die passenden Objektive zum Body auszuwählen, selbst, wenn ich beim Hersteller bliebe. Rolf — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 25.03.2006 Uhrzeit: 12:11:19 Hans Wein Joerg-Thomas Strunck schrieb: > Da hier der eine oder andere mit Interesse > mitgelesen hat, nun der neueste Stand: > Mein Sigma 3,5-5,6/18-125mm wurde innerhalb > von 1 1/2 Wochen von Sigma Deutschland > zentriert an mich zurückgesandt! Selbstredend kostenlos! Ende gut, alles gut 🙂 > Einen Kritikpunkt habe ich nur: Sigma hat mir das Objektiv > ohnen jeglichen Kommentar oder Anschreiben zurückgeschickt. > Nur an der Seriennr. konnte ich feststellen, dass es tatsächlich > kein neues ist. War nicht die ganze Aktion nicht eine von der Sorte schnelle und unbürokratische Hilfe“? Davon abgesehen scheint sie die Zunft der Kundendienstler ö¶fters etwas zugeknö¶pft zu geben: So bekam ich diese Woche meine E-300 von der Reparatur zurück. Eingeschickt wurde sie wegen einer kleinen Feder die sich ausgekakt hatte und deshalb den Kartenauswurfhebel lahmlegte. Im Servicebericht steht lapidar: „Unser Kundendienstzentrum hat Reparaturen an der Elektronik durchgeführt…“ MfG Hans“ ——————————————————————————————————————————————