WICHTIG! für alle mit Lamellenfehler

Datum: 20.04.2004 Uhrzeit: 14:31:24 mario an alle, die den lamellenfehler an ihrer e10/e20 haben oder hatten und ihn bei oly kostenpflichtig reparieren ließen: habt ihr mal über eine produkthaftungsklage nachgedacht? meines wissens ist ein hersteller laut eu-recht dazu verpflichtet produkt- und materialfehler KOSTENLOS zu beheben. und die fallzahlen des lamellenfehlers sprechen ja wohl eine klare sprache: das ist kein einzelfehler, sondern ein konstruktions- und/oder materialbedingter serienfehler der kompletten produktreihe. deshalb ist es eine frechheit von olympus, für eine reparatur geld zu verlangen. ist hier ein anwalt unter den forumsmitgliedern, der vielleicht näheres dazu sagen kann? ich für meinen teil hatte den fehler noch nicht, weiß aber von einem großhandels-fachgeschäft, das massenweise e10-modelle zurückgeschickt hat. allerdings mussten die kunden auch zahlen. gruß mario — posted via https://oly-e.de 0 —————————————————————————————————————————————— Datum: 22.04.2004 Uhrzeit: 4:48:01 Karlheinz Die Produkthaftung greift doch nur wenn Fehler Sach.- und oder Personenschäden verursachen . Oder bin ich falsch informiert ? — posted via https://oly-e.de 0 —————————————————————————————————————————————— Datum: 22.04.2004 Uhrzeit: 11:38:28 mario ich weiß es nicht genau, karl-heinz. wollte mit meinem posting auch nur mal provozieren und aufrütteln, weil mir die ach so kulante reparaturpraxis von olympus gehö¶rig auf die nüsse geht. ich hoffe, dass sich noch jemand berufenes/juristisch bewandertes dazu äußert… meines wissens hat man jedoch auch ohne eingetretenen personen- oder sachschaden bei serienfehlern den anspruch auf wandlung, kostenlose reparatur oder umtausch!??? gruß mario — posted via https://oly-e.de 0 —————————————————————————————————————————————— Datum: 24.04.2004 Uhrzeit: 20:19:38 Uwe Sauerland Hallo Mario! mario schrieb: > wollte mit meinem posting auch nur mal provozieren und > aufrütteln, weil mir die ach so kulante reparaturpraxis von > olympus gehö¶rig auf die nüsse geht. > meines wissens hat man jedoch auch ohne eingetretenen personen- > oder sachschaden bei serienfehlern den anspruch auf wandlung, > kostenlose reparatur oder umtausch!??? Na ja, der Verschluss ist doch ein Verschleißteil. Dass es sich um einen Serien*fehler* handelt dürfte nicht nachzuweisen sein. Niemand würde doch auf die Idee kommen, den Hersteller eines Autos (oder der Beläge) zu verklagen, weil die Bremsbeläge (ein unverzichtbares Bauteil) verbraucht sind und ersetzt werden müssen. (Wenn Dir die Bremsbeläge als Pfennigartikel nicht vergleichbar erscheinen, dank denke einfach z. B. an den Zahnriemen). Ich denke aber, dass Oly im Wissen um die ‚Anfälligkeit‘ dieses Bauteils die Wartung einfacher (–> preiswerter) gestalten sollte. > ich hoffe, dass sich noch jemand berufenes/juristisch bewandertes > dazu äußert… Würde mich auch mal interessieren. Gruß Uwe — http://www.uwe-sauerland.de nothing http://www.fotocommunity.de/pc/pc/mypics/414641 happens by accident 0 —————————————————————————————————————————————— Datum: 25.04.2004 Uhrzeit: 13:11:12 Dieter Bethke Uwe Sauerland schrieb uns: > Na ja, der Verschluss ist doch ein Verschleißteil. Dass es sich um > einen Serien*fehler* handelt dürfte nicht nachzuweisen sein. Sorry Uwe, aber den Verschluss als Verschleissteil“ zu bezeichnen geht doch etwas an der Sache vorbei. Sicherlich ist er wie andere mechanische Bauteile auch von Verschleiss betroffen aber doch nicht in der Form wie Bremsbeläge oder Reifen am Auto. Da habe ich als Fahrer doch zum großen Teil in der Hand wie schnell diese verschleissen. Oder hast Du schon mal von einer „heftigen“ bzw. „sportlichen“ Auslö¶sungsweise gehö¶rt? 🙂 Oder würde man den Body an sich auch als Verschleissteil sehen denn irgendwann fällt auch der sicher mal auseinander bzw. bricht etwas ab? Ich finde so geht es nicht. Der Hersteller ist dafür verantwortlich das solche zentralen Komponenten die sich zusätzlich noch dem Zugriff des Nutzers vö¶llig entziehen – sprich nicht selbst zu warten sind – mindestens die Gewährleistung überleben. Oder er weißt vor dem Kauf ausdrücklich auf die fällige Wartung bzw. den „Verschleiss“ nach XXX Auslö¶sungen oder Monaten hin z.B. in den technischen Daten die dann auch vor dem Kauf als Papierform einsehbar sein müssen. Und hier kommt dann wieder der für den Kunden nicht auslesbare Bildzähler ins Spiel. Eine Unmö¶glichkeit die auch bei anderen Anbietern üblich zu sein scheint!! Also entweder oder aber nicht so wie es jetzt ist. Nichts für ungut geht nicht gegen Dich Uwe aber das wollte ich so nicht stehen lassen. Allzeit gutes Licht und volle Akkus Dieter Bethke“ 0 —————————————————————————————————————————————— Datum: 26.04.2004 Uhrzeit: 18:19:08 Hermann Brunner Dieter Bethke wrote: > Und hier kommt dann wieder der für den Kunden nicht auslesbare > Bildzähler ins Spiel. Eine Unmö¶glichkeit, die auch bei anderen > Anbietern üblich zu sein scheint… …. und aus unerfindlichen Gründen auch in der E-1 für den gemeinen Benutzer leider verborgen bleibt… Gehö¶rt zwar ins andere Forum, aber *mußte* noch hinzugefügt werden 😉 LG, Hermann 0 ——————————————————————————————————————————————