Aus gegebenem Anlass…

…weise ich darauf hin, dass man für Bilder, die man hier hochlädt, bitte schon die Rechte haben soll, das zu tun.

Das hier ist ein Foto des Eiffelturms von 1984 in 112m Höhe. Das Restaurant gibt’s nicht mehr und die Personen liefen damals noch unter „Beiwerk“. Das Bild ist also LEGAL. (Und passt ganz nebenbei zum Monatsthema, da der Eiffelturm ausschließlich in der Spiegelung erkennbar ist.)
Bilder des Eiffelturms heute, speziell bei Nacht sind nicht zulässig, da die Beleuchtung urheberrechtlich geschützt ist.

Ich dachte eigentlich, das sei mittlerweile echt bekannt.

Da es das aber offensichtlich nicht ist:

Bitte beschäftigt euch mit dem, was ihr als Fotograf dürft – und was nicht. Es geht dabei nicht nur um die DSGVO sondern auch um die Panoramafreiheit. Wenn euch die entsprechenden Regelungen nicht geläufig sind, macht euch schlau! Und um Gottes Willen, glaubt nicht Forenten, die sagen „wenn das so wäre, dürfte man ja gar nichts mehr“ oder sonstige Empörungsfloskeln. Wir haben einen rechtlichen Rahmen, in dem wir uns zu bewegen haben. Speedlimit ist das, was auf dem runden Schild mit dem roten Rand steht. Und nicht das, was man gerne hätte. Es gibt Grauzonen – aber der Eiffelturm bei Nacht gehört nicht dazu und wer den nochmal postet, kriegt von mir ne Denkpause verordnet.

Ende der Durchsage.