Thomas hat mir heute das unten verlinkte Urteil geschickt. Wer sich durch den Juristensprech nicht durchkämpfen willt, hier die kurze Zusammenfassung:
Auch wenn ein Bild gemeinfrei ist, weil es uralt ist, so ist es ein Foto davon noch lange nicht. (Der Fotograf hat an seinem Foto die Rechte.) Und wenn das Fotografieren in Museen nicht erlaubt ist, dann ist es nicht erlaubt. Es spielt da keinerlei Rolle, ob man mit den Fotos kein Geld machen will.
Im vielen Museen ist das fotografieren für den Privatgebrauch erlaubt. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass man die Fotos auch veröffentlichen darf.
Ein Schild mit einer durchgestrichenen Kamera reicht bereits als Hinweis darauf, dass Fotografieren verboten ist und man sich daran halten muss. Man ist durch das Betreten des Museums an den „besichtigungsvertrag“ gebunden.
