Datum: 26.07.2010 Uhrzeit: 15:30:18 Peter Hallo Zusammen, ich habe Eine rechtliche Frage bezüglich der Lizenz zur Photoshop. Ich habe CS5 mir wieder als Update erworben. Darf ich meine ganzen Vorgängerversionen veräußern? Was muss ich dabei beachten und wie geht dies gegen über Adobe? Ich habe einen Interessenten der noch nichts von Adobe besitzt, darf ich ihn eine Vorgängerversion verkaufen, kann er sie auch anschließend benutzen? Vielen Dank Peter — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 26.07.2010 Uhrzeit: 16:24:31 R.Wagner Am Mon, 26 Jul 2010 15:30:18 +0200 schrieb Peter: > ich habe Eine rechtliche Frage bezüglich der Lizenz zur > Photoshop. Rechtsauskünfte kann Dir ein Anwalt geben. Soweit mir bekannt, sind Updates generell nur mit vorhandener Vorlizenz gültig. Im Zweifelsfall beim Hersteller antelefonieren. Grüße Reinhard Wagner —————————————————————————————————————————————— Datum: 26.07.2010 Uhrzeit: 16:31:23 Hans H. Siegrist R.Wagner schrieb: > Soweit mir bekannt, sind Updates generell nur mit vorhandener > Vorlizenz gültig. Was ja auch Sinn macht, denn das Upgrade basiert auf einer vollen Vorlizenz und ist daher weit (ca. 2/3) günstiger als die Voll-Lizenz. > Im Zweifelsfall beim Hersteller antelefonieren… der das obige gerne bestätigen wird. Gruss, Hans — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 27.07.2010 Uhrzeit: 10:27:00 Pit Schö¶ler Am Mon, 26 Jul 2010 15:30:18 +0200 schrieb Peter: > Hallo Zusammen, > ich habe Eine rechtliche Frage bezüglich der Lizenz zur > Photoshop. Ich habe CS5 mir wieder als Update erworben. Darf ich > meine ganzen Vorgängerversionen veräußern? Was muss ich dabei > beachten und wie geht dies gegen über Adobe? Ich habe einen > Interessenten der noch nichts von Adobe besitzt, darf ich ihn > eine Vorgängerversion verkaufen, kann er sie auch anschließend > benutzen? > Vielen Dank > Peter Mein Rat: Die alte Lizenz (Vollversion) behalten. Im Falle einer Neuinstallation wirst du die CD gebrauchen müssen. Oder die Seriennummer der alten Version als Volllizenz wirst du ebenso gebrauchen müssen (so wie ich es mit LR3 erlebte). Rein rechtlich ist es so, dass ein Upgrade nur dazu berechtigt ist, wenn man die Vorlizenz als Vollversion besitzt. Veräußert man die alte Version (Vollversion), erlischt auch die Berechtigung zum Upgrade. Es sei denn, du hast die neueste Version als Volllizenz erworben. Dann darfst du die alte Versionen verkaufen. Gruß Pit —————————————————————————————————————————————— Datum: 04.08.2010 Uhrzeit: 12:47:17 Martin Wieprecht Peter schrieb: > Hallo Zusammen, > ich habe Eine rechtliche Frage bezüglich der Lizenz zur > Photoshop. Ich habe CS5 mir wieder als Update erworben. Darf ich > meine ganzen Vorgängerversionen veräußern? Was muss ich dabei > beachten und wie geht dies gegen über Adobe? Ich habe einen > Interessenten der noch nichts von Adobe besitzt, darf ich ihn > eine Vorgängerversion verkaufen, kann er sie auch anschließend > benutzen? > Vielen Dank > Peter Nein, das darfst du nicht! DU hast damals eine Lizenz für DICH erworben. Das Update ist nur eine aktualisierung der Software, keine neue Lizenz für neue Software (sonst wäre es kein Update, sondern ein neues Software-Paket). Verkaufst du deine Lizenz darfst du (offiziell) das Produkt nicht mehr nutzen. lg Martin — posted via https://oly-e.de ——————————————————————————————————————————————