SanDisk Produktfaelschung – wie verhalten?

Datum: 13.04.2009 Uhrzeit: 8:51:31 Johannes Hallo, Ich hatte einmal eine gefälschte Karte über amazon erhalten. Soweit ich mich erinnern kann, wollte der Sandisk Support Bilder der Karte also wie die Karte aussieht ggf. Verpackung usw. Hab Leider die Mail nichtmehr sonst hätte ich sie hier gepostet. Den Kaufpreis bzw Ersatz sollte ich dann mir über den Händler abwickeln lassen. Als Ersatz habe ich dann eine Original erhalten. Viele Grüße Johannes — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 13.04.2009 Uhrzeit: 15:43:12 Christoph Berndt Hans Wein schrieb: > Eckhard wrote: > IMHO, aber IANAL: Wenn du vom Händler alle Kosten erstattet > bekommst ist das quasi wie ein Rücktritt vom Kauf, und das > bedeutet, du schuldest ihm die Ware. Wenn du nun diese statt dessen > einem Dritten übergibst, wird es rechtlch kompliziert. > >> Die Dinger unbrauchbar machen und zurückgeben? > > Auf keinen Fall! Wenn du das Geld wieder hast, liegen die > Eigentumsrechte nicht mehr bei dir. Bist Du sicher, daß das formaljuristisch so gesehen werden muß? Ich sehe es so: falls die Ware eine Fälschung war konnte niemand daran Eigentum erwerben, die Ware würde in jedem Fall beschlagnahmt und vernichtet werden müssen, der Händler müßte mit einem Strafverfahren rechnen. Insofern dürfte kein Risiko darin bestehen nach Rückerstattung des Kaufpreises die gefälschte Ware bei/m der nächsten Polizeiwache/Zollamt abzugeben/anzuzeigen. Dann wird der Händler in der Beweispflicht sein nachzuweisen, daß ihn keine Verantwortung trifft, nur so wird es mö¶glich sein die Verkaufsspur zurückzuverfolgen, wenn überhaupt. Gruß, Christoph — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 13.04.2009 Uhrzeit: 21:39:10 Hans Wein Christoph Berndt wrote: > Ich sehe es so: falls die Ware eine Fälschung war konnte niemand > daran Eigentum erwerben, die Ware würde in jedem Fall > beschlagnahmt und vernichtet werden müssen, der Händler müßte mit > einem Strafverfahren rechnen. Ob eine Ware eine Fälschung ist oder nicht steht zuerst einmal nicht fest, und so lange das der Fall ist, gehö¶rt sie jemanden. Nur der Staat hat das Recht, sie ggf. einzuziehen, und das außerdem nur, wenn das Markenrecht tangiert ist. Alles andere wäre Selbstjustiz. > Insofern dürfte kein Risiko darin bestehen nach Rückerstattung > des Kaufpreises die gefälschte Ware bei/m der nächsten > Polizeiwache/Zollamt abzugeben/anzuzeigen. Dem Anschein nach haben wir es hier mit zwei Tatbeständen zu tun: a) Produktpiraterie und b) (versuchter?) Betrug. Bei a) ist es am Inhaber der Marke, rechtliche Schritte einzuleiten, und bei b) liegt es am Käufer, ob er Strafanzeige stellen will. > Dann wird der Händler > in der Beweispflicht sein nachzuweisen, daß ihn keine > Verantwortung trifft, nur so wird es mö¶glich sein die > Verkaufsspur zurückzuverfolgen, wenn überhaupt. Vorsicht – auch hier gilt die Unschuldsvermutung. Gruß Hans ——————————————————————————————————————————————