Freiberuflich oder Nebengewerbe – Eure Erfahrungen

Datum: 22.01.2008 Uhrzeit: 16:35:03 Ben Hallo zusammen, momentan bin ich auf der Suche nach Informationen über die Freiberufliche oder Nebengewerbliche Arbeit als Fotograf. Ich habe schon vieles in anderen Foren oder auch so im Internet dazu gelesen. Mich würde nur mal konkret Interessieren, die Leute im Oly Forum die Freiberuflich oder die Fotografie als Nebengewerbe betreiben, wie seht ihr heute den Weg den ihr gegangen seit. Sind irgendwelche Probleme aufgetaucht wo ihr im nachhinein denkt – hätte ich das gewusst – dann hätte ich es anders gemacht…“. Vielleicht hat jemand auch ein bestimmtes Buch welches er Empfehlen kann. Über eure Mitteilungen würde ich mich freuen… posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 22.01.2008 Uhrzeit: 21:00:46 Ben Danke erstmal für die Antwort. Liege ich richtig das der Beitrag bei der Berufsgenossenschaft sich um ca. 230 EUR jährlich beläuft? Weitere Kosten fallen noch bei Gewerbeanmeldung und Eintragung ins Handelsregister an (Wenn ich alles verstanden habe was ich gelesen hab). Hätte ich sonst noch Kosten die ich nicht berücksichtigt habe? Gruss Ben — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 22.01.2008 Uhrzeit: 22:41:08 Oliver Musch Ben schrieb: > Über eure Mitteilungen würde ich mich freuen… vielleicht kann dir das auch noch weiterhelfen: http://www.andreashurni.ch/wuehlkiste/echtepros.htm Oliver —————————————————————————————————————————————— Datum: 22.01.2008 Uhrzeit: 24:21:08 petra albers Hallo Ben, ja, mit dem dem Beitrag für die BG (Druck und Papier) liegst Du richig. Dazu kommt der jährlich Handwerkskammerbeitrag, liegt auch bei 200 Euro. Und wenn Du Deine Pflichtjahre in der Rentenversicherung noch nicht voll hast, mußt Du in die Handwerkerpflichtversicherung einzahlen. Die Gewerbeanmeldung ist nur einmalig, genauso wie die Eintragung in die Handwerks(-neben)rolle.(nicht Handelsregister) Wenn Du freiberuflich arbeitest, d.h. Du der Handwerkskammer nachweisen kannst, daß Du nicht in ihrem Sinne handwerklich tätig bist, hast Du den Vorteil, daß Du in Künstlersozialkasse kommen kannst. Die geben zu Renten und Krankenversichungsbeiträgen die Hälfte dazu. Ich denke um die Berufsgenossenschaft kommst Du glaube ich nicht rum. Grüße Petra Ben schrieb: > Danke erstmal für die Antwort. Liege ich richtig das der Beitrag > bei der Berufsgenossenschaft sich um ca. 230 EUR jährlich beläuft? > Weitere Kosten fallen noch bei Gewerbeanmeldung und Eintragung > ins Handelsregister an (Wenn ich alles verstanden habe was ich > gelesen hab). Hätte ich sonst noch Kosten die ich nicht > berücksichtigt habe? > > Gruss > Ben > — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.01.2008 Uhrzeit: 12:47:09 Hermann Brunner Ben schrieb: > Hallo zusammen, > momentan bin ich auf der Suche nach Informationen über die > Freiberufliche oder Nebengewerbliche Arbeit als Fotograf. Hallo Ben, wenn Du einfach erst mal als Freiberufler“ beginnst kannst du dir das Theater mit Gewerbe-Anmeldung Berufsgenossenschaft Gewerbesteuer etc… ersparen. Eine Anmeldung z.B. als „freiberuflicher Fotodesigner“ muss in diesem Fall ***nur*** beim Finanzamt erfolgen. Mach erst mal einen großen Bogen um die Stadtverwaltung bzw. das Gewerbeamt! Wenn die dich einmal in den Klauen haben ist es schwer wieder rauszukommen. Mit denen hast Du erst dann zu tun wenn Du entscheidest einer gewerblichen Tätigkeit nachzugehen. (z.B. indem du einen Laden aufmachst in dem auch Artikel wie Kameras oder Bilderrahmen verkauft werden) Just My2Cents Hermann“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.01.2008 Uhrzeit: 15:34:12 Ben Soweit ich informiert bin, besteht die Mö¶glichkeit als Freiberuflicher Fotograf“ nur im Bereich Reportage oder als Künstler zu arbeiten. Portraitarbeiten fallen da schon in den handwerklichen Bereich und erfordern die Anmeldung. Oder gibt es da noch eine Mö¶glichkeit. Zum Steuerberater wrde ich natürlich auch vorher gehen allerdings bin ich jetzt schon Dankbar über eure Informationen – da ich gerne mir vorher schon im klaren sein mö¶chte – wie und was mich erwartet. posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.01.2008 Uhrzeit: 15:47:13 Ben Hallo, Danke erstmal. Wenn ich die Fotografie als Nebengewerbe laufen habe – da ich doch in meinem Hauptberuf Krankenversicherung sowie Rentenversicherung zahle – brauche ich doch nicht Krankenversicherung und Rentenversicherung nochmals zu zahlen, oder sehe ich das falsch. — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.01.2008 Uhrzeit: 16:11:06 Hermann Brunner Ben schrieb: > Portraitarbeiten fallen da schon in den handwerklichen Bereich (…) Bemüh dazu hier im Forum mal die Suchmaschine mit dem Begriff Photodesigner“ bzw. „Fotodesigner“ – da findest Du einige Quellen wo die genaueren Abgrenzungen vom Fotografen zum Fotodesigner angesprochen werden. Ich habe es bisher so verstanden dass auch der Fotodesigner unter bestimmten Umständen Auftragsarbeiten erledigen darf… An das klassische Feld der Hochzeits- / Firmungs- / Taufen- Photografie sollte man halt nicht dran gehen weil man damit den etablierten Fotografen (mit Ausbildung) direkt auf die Füße steigt und damit leicht Ärger provoziert. Ist immer auch eine Frage mit wem Du in Konkurrenz trittst 😉 LG Hermann“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.01.2008 Uhrzeit: 16:22:39 Georg Dahlhoff Ben schrieb: > Soweit ich informiert bin, besteht die Mö¶glichkeit als > Freiberuflicher Fotograf“ nur im Bereich Reportage oder als > Künstler zu arbeiten. Portraitarbeiten fallen da schon in den > handwerklichen Bereich und erfordern die Anmeldung. Oder gibt es > da noch eine Mö¶glichkeit. Zum Steuerberater wrde ich natürlich > auch vorher gehen allerdings bin ich jetzt schon Dankbar über > eure Informationen – da ich gerne mir vorher schon im klaren > sein mö¶chte – wie und was mich erwartet. Hallo Ben die Berufsbezeichnung „Fotograf“ ist geschützt und kann nur von einem Gewerbetreibenden benutz werden der das Fotografenhandwerk bei der Gemeindeverwaltung und der Handwerkskammer angemeldet hat. Der Freiberufler darf sich nur Fotodesigner nennen und darf nicht die klassischen Dienstleistungen eines Fotografen anbieten. Der Fotodesigner sucht sich seine Motive und verkauft die Bilder. Der Fotograf fotografiert im Auftrag seiner Kunden. Das ist ganz klar geregelt. Herzliche Grüße Georg Georg Dahlhoff http://www.selztal-foto.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.01.2008 Uhrzeit: 16:59:16 petra albers Hallo Ben, wenn Du Nebeneinkünfte hast (egal ob Nebenberuflich,oder aus Vermietung oder,oder,oder..)so sind diese sozialabgabenpflichtig. — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.01.2008 Uhrzeit: 20:57:54 Hermann Brunner petra albers schrieb: > Hallo Ben, > > wenn Du Nebeneinkünfte hast (… oder aus Vermietung …) > so sind diese sozialabgabenpflichtig. Hallo Petra, das habe ich ja noch nie so gehö¶rt. Wie sollen denn Sozialabgaben“ aus Mieterlö¶sen berechnet bzw. abgeführt werden ??? Bei der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung meine vermietete Wohnung als „Arbeitnehmer“ anmelden ??? 😉 Steuern auf die Einkünfte werden selbstverständlich erklärt und abgeführt – aber Sozialabgaben ??? …. irgendwie blicke ich da schon methodisch nicht durch – wenn Du da genaueres weisst wäre ich für Infos dankbar. LG Hermann“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.01.2008 Uhrzeit: 21:14:06 petra albers Hallo Hermann, ich muß bei meiner Krankenkasse – freiwillig Versichertes Mitglied, jedes Jahr über meine Einkünfte – und zwar über alle Einkünfte- Auskunft geben und Belege befügen z.b. den neuesten Steuerbescheid. Daraus berechnet sich mein Beitrag. Vielleicht ist das anders wenn man wenn irgendwo angestellt ist. Grüße Petra — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.01.2008 Uhrzeit: 23:52:57 Hermann Brunner petra albers schrieb: > Hallo Hermann, > > ich muß bei meiner Krankenkasse – freiwillig Versichertes > Mitglied, jedes Jahr über meine Einkünfte – und zwar über alle > Einkünfte- Auskunft geben und Belege befügen z.b. den neuesten > Steuerbescheid. > Daraus berechnet sich mein Beitrag. > > Vielleicht ist das anders wenn man wenn irgendwo angestellt ist. Nö¶ – ich bin selbstständig. Somit typischerweise: Privat krankenversichert, nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, nicht in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Somit kann sich gar niemand für mich interessieren, der so was wie Sozialversicherungsbeiträge auf Mieteinnahmen“ von mir wollte… LG Hermann“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.01.2008 Uhrzeit: 24:04:06 Peter Eckel Hallo Petra, > ich muß bei meiner Krankenkasse – freiwillig Versichertes > Mitglied, jedes Jahr über meine Einkünfte – und zwar über alle > Einkünfte- Auskunft geben und Belege befügen z.b. den neuesten > Steuerbescheid. das ist ein Unterschied zwischen privater KV und freiwilliger Mitgliedschaft in der gesetzlichen KV. Der Privatversicherung ist es vollkommen egal, was Du verdienst. > Vielleicht ist das anders wenn man wenn irgendwo angestellt ist. Dann nicht. Aber wenn man irgendwo anders versichert ist. Viele Grüße, Peter. —————————————————————————————————————————————— Datum: 24.01.2008 Uhrzeit: 9:00:05 Georg Dahlhoff petra albers schrieb: > Hallo Hermann, > > ich muß bei meiner Krankenkasse – freiwillig Versichertes > Mitglied, jedes Jahr über meine Einkünfte – und zwar über alle > Einkünfte- Auskunft geben und Belege befügen z.b. den neuesten > Steuerbescheid. > Daraus berechnet sich mein Beitrag. > > Vielleicht ist das anders wenn man wenn irgendwo angestellt ist. Hallo Petra, es macht wirklich einen Unterschied, ob man irgendwo angestellt ist oder nicht. Werden aus einem Beschäftigungsverhältnis Sozialabgaben abgeführt, egal in welcher Hö¶he, ist das Thema damit erledigt. Ist man aber selbstständig und freiwillig in der Gesetzlichen KV muss man sein Jahreseinkommen, und das sind nun mal alle Einkünfte, nachweisen oder gleich den Hö¶chstbeitrag (Einkünfte über Beitragsbemessungsgrenze) bezahlen, dann hat man auch wieder seine Ruhe. Herzliche Grüße, Georg — Georg Dahlhoff http://www.selztal-foto.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 26.01.2008 Uhrzeit: 15:37:20 Ben Danke für eure Antworten. Ich werd mich dann erstmal in Ruhe zurücklegen und alles weitere gut überlegen… — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 31.01.2008 Uhrzeit: 19:17:42 Peter Fronteddu Georg Dahlhoff schrieb > die Berufsbezeichnung Fotograf“ ist geschützt und kann nur von > einem Gewerbetreibenden benutz werden der das Fotografenhandwerk > bei der Gemeindeverwaltung und der Handwerkskammer angemeldet hat. Anderer Ansicht: Handwerksordnung §18 und Anlage B Nummer 38. > Der Freiberufler darf sich nur Fotodesigner nennen und darf nicht > die klassischen Dienstleistungen eines Fotografen anbieten. Der > Fotodesigner sucht sich seine Motive und verkauft die Bilder. Der > Fotograf fotografiert im Auftrag seiner Kunden. Das ist ganz klar > geregelt. Ja. In obiger Handwerksordnung. Und die wurde 2003 geändert. Quelle: Grüße Peter“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 06.03.2008 Uhrzeit: 17:06:16 Marc Ich habe überlegt, ähnlich wie http://photoblog.naegler.net einen Fotoshop mit Bestellfunktion aufzusetzen. Welches Gewerbe würde das dann entsprechen bzw. was müsste ich tun, um es auf eine legale Basis zu stellen? ——————————————————————————————————————————————