Datum: 28.08.2008 Uhrzeit: 23:33:49 Gerhard Frenzel Hallo Wir waren gestern in Apenheul. Wenn man schoenes Wetter hat lohnt sich das auch mal ohne Knipse. http://www.apenheul.nl/ Gruss Gerhard Frenzel —————————————————————————————————————————————— Datum: 17.05.2007 Uhrzeit: 20:47:43 Reinhard Wagner Marc schrieb: > gerade gefunden… > > http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/18/0,3672,5394834,00.html Letzthin durfte ich über eine Veranstaltung berichten, in der gleich reihenweise von mir geklaute Fotos über den Beamer flimmerten. Das war lustich…. Die hatten da überhaupt kein Unrechtsbewußtsein. (waren gestandene Gemeinderäte und Ortsgruppenvorsitzende…) Auch auf einem Titelblatt habe ich schonmal ein Foto von mir wiedergefunden – natürlich ohne Quellenangabe… Ich verstehe da schon, wenn manchen Leuten irgendwann der Kragen platzt und sie einem Anwalt Arbeit verschaffen… Grüße Reinhard — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 17.05.2007 Uhrzeit: 22:39:39 Petra Albers Hallo, nein, die Leute haben keine Skrupel was den Bilderklau angeht. Gerade vorhin habe ich eines meiner Bilder im Internet wiedergefunden, übernommen aus meiner Beo-Homepage. Aber noch dreister finde ich was bei Kindergarten und Schulfotografie abgeht. Eine Kindergärtnerin erzählte mir, dass nach dem jährlichen Fototermin fast alle Mappen zurückgekommen seien. Konnte sie gar nicht verstehen und hat wohl ein bißchen nachgebohrt. Heraus kam, daß die Mütter die Fotomappen zur Ansicht mitbekommen hatten, die Väter sollten mit entscheiden. Die Väter waren dann wohl der Meinung, dass man sich das Geld sparen kö¶nnte und scannten die Fotos einfach ein, die Mappen kamen am nächsten Tag zurück.Einige Plaudertaschen, die sich mit diesem Trick wichtigmachen wollten lüfteten dann das Geheimnis. Diebstahl? Betrug? Wer will es beweisen und Anzeigen? Grüsse Petra — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 17.05.2007 Uhrzeit: 25:20:31 Fritz Schneider Es geht aber auch anders! Letztlich wurde ich von einer Dame aus österreich angemailt, sie wolle ein von mir in der fotocommunity gesehenes Bild großformatig ausdrucken. Sie fragte, ob sie es mir abkaufen kö¶nne. Da ich nur zum Vergnügen fotografiere, habe ich Ihr die Originaldatei kostenlos zur Verfügung gestellt. Viele Grüße Fritz S. — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 18.05.2007 Uhrzeit: 7:27:09 Reinhard Wagner Petra Albers schrieb: > Aber noch dreister finde ich was bei Kindergarten und > Schulfotografie abgeht. > Eine Kindergärtnerin erzählte mir, dass nach dem jährlichen > Fototermin fast alle Mappen zurückgekommen seien. Konnte sie gar > nicht verstehen und hat wohl ein bißchen nachgebohrt. Heraus kam, > daß die Mütter die Fotomappen zur Ansicht mitbekommen hatten, die > Väter sollten mit entscheiden. Die Väter waren dann wohl der > Meinung, dass man sich das Geld sparen kö¶nnte und scannten die > Fotos einfach ein, die Mappen kamen am nächsten Tag > zurück.Einige Plaudertaschen, die sich mit diesem Trick > wichtigmachen wollten lüfteten dann das Geheimnis. Danke für den Hinweis. Ich soll demnäx auch Klassenfotos machen – und ans Offensichtlichste habe ich natürlich wieder nicht gedacht… > Diebstahl? Betrug? Wer will es beweisen und Anzeigen? Das fiese ist ja, das ist weder das Eine noch das Andere. Das ist IMHO eine legale Privatkopie. Nur wenn die dann das eingescannte Bild weiterverbreiten (z.B. aus lauter Blö¶dheit auf die eigene Homepage stellen) kriegt man sie. Was mich da wirklich nervt: Wir gehen hier mit der Lupe her und kucken, ob unsere Bilder wirklich ganz scharf sind, und machen einen Heckmeck um 14-45 oder 14-54 und exakten Autofokus und was nicht noch alles. Und dann gehen die Kunden her, scannen das Bild ein (resultierende Effektivauflö¶sung 1,5MP), drucken den Matsch auf ihrem heimischen Tintenspritzer aus und sind stolz wie ein Huhn, das viereckige Eier gelegt hat. Wenn wir so einen Murks abliefern würden, gäb’s Prügel…. Grüße Reinhard — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 18.05.2007 Uhrzeit: 8:51:37 Hermann Brunner Reinhard Wagner schrieb: > Was mich da wirklich nervt: Wir gehen hier mit der Lupe her und > kucken, ob unsere Bilder wirklich ganz scharf sind, und machen > einen Heckmeck um 14-45 oder 14-54 und exakten Autofokus und was > nicht noch alles. Und dann gehen die Kunden her, scannen das Bild > ein (resultierende Effektivauflö¶sung 1,5MP), drucken den Matsch > auf ihrem heimischen Tintenspritzer aus und sind stolz wie ein > Huhn, das viereckige Eier gelegt hat. Wenn wir so einen Murks > abliefern würden, gäb’s Prügel…. Ein Mensch der sich ein Schnitzel briet merkte dass es ihm mißriet um sich nicht selbst zu strafen Lügen aß er’s mit sichtlichem Vergnügen“ [o.ä.] (c) Eugen Roth ’n schö¶n‘ Tach noch Hermann“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 18.05.2007 Uhrzeit: 11:27:01 Dirk J.ürgensen Mö¶glicherweise handelt es sich hier aber um Fotos von meinem minderjährigen Kind, zu dem ich als Erziehungsberechtigter nie meine Zustimmung gegeben habe. Und dann? — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 18.05.2007 Uhrzeit: 11:27:23 Hans Wein Hermann Brunner wrote: >> Das fiese ist ja, das ist weder das Eine noch das Andere. >> Das ist IMHO eine legale Privatkopie. > > Moment mal? > > Eine *legale* Kopie von einem mit Urheberrecht belegten > Werk, dass der jenige (noch) gar nicht besitzt, > sondern nur zur Ansicht bekommen hat ??? > > Nö¶ – das kann ja wohl nicht sein !!! > > Was Du beschreibst kö¶nnte bestenfalls zutreffen, > wenn *ein* Bilder gekauft wird und dann private > Kopien angefertigt werden. Da bist du eventuell auf dem falschen Dampfer, denn der §53 UrhRG sagt u.a. folgendes: (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.“ Demnach wäre es nur erforderlich dass die Kopie von einem „Original“ gezogen wird es gibt aber allem Anschein nach keine Festlegungen auf welche Weise die kopierende Person in den Besitz des Originals zu kommen hat. Gruß Hans“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 18.05.2007 Uhrzeit: 11:27:25 Hans Wein Reinhard Wagner wrote: >> http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/18/0,3672,5394834,00.html Hübsche Geschichte, aber irgendwie kommt mir da der Geschäftsmann in den Sinn, der einen mehr oder weniger großen Teil seiner Auslage vor seinem Laden präsentiert. Ein Händler, der sich zu dieser Präsentationsform entschließt, muss auch abwägen, wieviel Schwund“ er verkraften kann damit es kein Zuschussgeschäft wird. Sollte sich also sein Laden in einer Gegend befinden in der das Stibitzen eines Apfels im Vorbeigehen geübte Praxis ist muss er vermutlich auf das unbewachte Vorzeigen seiner Ware verzichten. Wenn nun ein Fotograf meint seine Werke (Äpfel) auf die gleiche unbewachte Weise an die öffentlichkeit bringen zu müssen dann darf er sich nicht wirklich wundern wenn auch mal jemand eine Frucht mitgehen lässt ohne dafür zu bezahlen. Es zwingt ihn schließlich niemand dazu seine Bilder in voller Schö¶nheit und Grö¶ße ins Netz zu stellen. > Letzthin durfte ich über eine Veranstaltung berichten in der > gleich reihenweise von mir geklaute Fotos über den Beamer > flimmerten. Das war lustich…. Die hatten da überhaupt kein > Unrechtsbewußtsein. (waren gestandene Gemeinderäte und > Ortsgruppenvorsitzende…) Du schreibst zwar nicht um welche Art Bilder es sich gehandelt hat aber ich nehme mal zu Gunsten der angesprochenen Funktionäre an dass es überwiegend Pressefotos waren die mit ihren Ämtern und Tätigkeiten in Verbindung standen. In solchen Fällen stehen diese Leute sehr oft auf dem Standpunkt dass die Bilder ohne ihre Existenz erst gar nicht zustande gekommen wären und leiten daraus einen gewissen „Mitbesitz am geistigen Eigentum“ ab. Wahrscheinlich hat der Gesetzgeber auch an diesen Tatbestand gedacht als er den §60 (Bildnisse) im UrhRG formulierte. > Ich verstehe da schon wenn manchen Leuten irgendwann der Kragen > platzt und sie einem Anwalt Arbeit verschaffen… IMHO liegt das Problem daran dass die technische Entwicklung das Recht inzwischen weitgehend überholt hat. Als die heute noch geltenden Bestimmungen für „Lichtbilder“ geschaffen wurden gab es weder Instamatic- noch Digitalkameras und die „Vervielfältigung“ war alles andere als trivial. Mittlerweile haben sich die Randbedingungen gewaltig verändert jeder Anfänger ist heut zu Tage in der Lage technisch einwandfreie Bilder zu liefern und die Vervielfältigung stellt auch keine besonderen Ansprüche mehr an den Anwender. Mich ärgert es daher schon ein wenig wenn solch primitiven Ergüsse wie die meisten Ebayfotos den gleichen Schutz genießen sollen wie die Ergebnisse wirklicher Kreativität. Und was die Anwälte betrifft: Es ist zumindest ein Fall bekannt bei dem ein findiger Fotograf und sein juristischer Beistand mit der Verö¶ffentlichung von Bildern und der anschließenden Abmahnung der „Zweitverwerter“ echtes Geld verdienten… Gruß Hans“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 18.05.2007 Uhrzeit: 11:49:52 Hermann Brunner Dirk J.ürgensen schrieb: > Mö¶glicherweise handelt es sich hier aber um Fotos von meinem > minderjährigen Kind, zu dem ich als Erziehungsberechtigter nie > meine Zustimmung gegeben habe. Und dann? Das ist natürlich nochmals eine andere Dimension: Wer hat eigentlich den Fotografen bestellt ? Die gängige Praxis in solchen Fällen ist doch die, dass der Kinderngarten / die Schule entscheidet, ihn einzuladen, und den Kindern bzw. Eltern dann *unverbindlich* die Fotos zum Kauf angeboten werden. Ich befürchte, dass es andersrum auch kaum mö¶glich ist. Wenn man 200 Kinder/Eltern frägt, ob sie denn was dagegen hätten, fotografiert zu werden, wird es immer einige geben, die klar dagegen sind. Somit müßte man beim Shooting dann sortieren“ – was weder pädagogisch noch praktisch sinnvoll ist. Und was macht man eigentlich beim üblichen „Klassenfoto“ wenn sich bei vorheriger Frage einige Eltern sperren. Die „Klasse“ mit ein paar fehlenden Kindern aufnehmen? Auf die Klassenfotos wegen ein paar Verweigerern verzichten müssen ??? Aber mein Punkt war ja ein anderer: (Wo Hans Wein einen interessanten Aspekt eingeworfen hat) Darf ich *legal* ein Bild von mir (privat) vervielfältigen dass ich dem Fotografen explizit *nicht* abkaufe ??? Ich das Original also überhaupt nicht besitze. Ich wage das zu bezweifeln da ich doch hoffentlich kein Vervielfältigungsrecht an Sachen anderer herleiten kann ??? (Es ist mir klar dass der Fotograf natürlich „mein“ Bild ohne meine Zustimmung auch nicht an andere verkaufen darf aber das meine ich auch nicht…) …. und schon haben wir noch mehr Fragen… LG Hermann“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 18.05.2007 Uhrzeit: 12:40:29 Robert Schroeder Hermann Brunner wrote: > Dirk J.ürgensen schrieb: > >> Mö¶glicherweise handelt es sich hier aber um Fotos von meinem >> minderjährigen Kind, zu dem ich als Erziehungsberechtigter nie >> meine Zustimmung gegeben habe. Und dann? Gute Frage! > […] Wenn man 200 Kinder/Eltern frägt, ob sie denn > was dagegen hätten, fotografiert zu werden, wird es > immer einige geben, die klar dagegen sind. > Somit müßte man beim Shooting dann sortieren“ – > was weder pädagogisch noch praktisch sinnvoll ist. > Und was macht man eigentlich beim üblichen „Klassenfoto“ > wenn sich bei vorheriger Frage einige Eltern sperren. > Die „Klasse“ mit ein paar fehlenden Kindern aufnehmen? > Auf die Klassenfotos wegen ein paar Verweigerern > verzichten müssen ??? […] Auf eins von beiden würde es m.E. herauslaufen müssen und zwischen beidem kö¶nnte „man“ dann frei wählen. Laut http://www.lehrer-online.de/dyn/9.asp?url=314871.htm ist dies so auch herrschende Rechtsauffassung. Der Fall ist ein schö¶nes Beispiel dafür wie in unserer „Demokratie“ vielfach mit Individual- und Minderheitsrechten umgegangen wird. Im Zweifelsfall werden sie – sei es aus Gewohnheit aus Gleichgültigkeit aus fehlendem Unrechts- und Rechtebewusstsein oder aus einer Kombination der drei heraus – allzuoft einfach beiseite gewischt wenn nur die Mehrheit es so will… Grüße Robert“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 18.05.2007 Uhrzeit: 12:41:02 Reinhard Wagner Hermann Brunner schrieb: > > Ein Mensch der sich ein Schnitzel briet > merkte dass es ihm mißriet > um sich nicht selbst zu strafen Lügen > aß er’s mit sichtlichem Vergnügen“ [o.ä.] > (c) Eugen Roth Exakt: > „Ein Mensch der sich ein Schnitzel briet > bemerkte dass ihm das mißriet. > Jedoch da er es selbst gebraten > Tut er als wär es ihm geraten. > Und um sich nicht zu strafen Lügen > Ißt ers mit herzlichem Vergnügen.“ (wenn schon zitieren dann korrekt… 😉 ) Und speziell zur Diskussion über E-X: > Ein Mensch der Zeitung liest erfährt: > „Die Lage vö¶llig ungeklärt.“ > Weil dies seit Adam so gewesen > Wozu denn da noch Zeitung lesen?“ Grüße Reinhard posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 18.05.2007 Uhrzeit: 12:49:01 Reinhard Wagner Thomas Hieronymi schrieb: > Es ist Diebstahl am geistigen Eigentum. Eine legale Privatkopie > wäre es nur, wenn der Kopierer das Original gekauft hätte und dann > Kopien davon zieht für Oma, Opa, Tantchen usw. Aber er hat ja noch > nicht mal das Original. Das Original ist auch zur legalen Herstellung einer Privatkopie nicht nö¶tig, sondern lediglich der legale Besitz einer legalen Kopie (Es geht hier um Besitz, nicht um Eigentum!). Und dies ist ein Abzug. Ähnlich ist die Rechtslage bei Internetbildern. Ich darf sehr wohl eine Privatkopie des Bildes im Internet anfertigen, obwohl ich keinerlei Original zur Verfügung habe. Ich darf nur das Bild nicht weiterverwerten oder in Verkehr bringen, sprich: auf meine eigene Homepage stellen, in einen anderen Kontext setzen oder hinten auf mein Auto pappen. > > Ich kann jeden nur davor warnen es so zu machen. Das wird sehr > teuer! Davon abgesehen müsste man die rechtliche Seite einer > Verö¶ffentlichung eines gekauften Bildes auf einer (privaten) > Homepages mal abfragen, denn auch auf privaten Seiten ist es eine > ö¶ffentliche Darbietung und die ist sicher so nicht erlaubt. Ist es definitiv nicht. Aber gegen das private Digitalisieren meiner Bilder kann ich nichts unternehmen. Das ist legal. Deswegen verö¶ffentliche ich Bilder von mir nur noch mit eingefügtem Copyright-Vermerk (Ausnahme: Wochenthema Oly). Den Vermerk zu entfernen ist nämlich eine Verfälschung des Werkes und damit illegal. Grüße Reinhard — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 18.05.2007 Uhrzeit: 13:09:00 Reinhard Wagner Hans Wein schrieb: > Reinhard Wagner wrote: > >>> http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/18/0,3672,5394834,00.html > Wenn nun ein Fotograf meint, seine Werke (Äpfel) auf die gleiche, > unbewachte Weise an die öffentlichkeit bringen zu müssen, dann darf > er sich nicht wirklich wundern, wenn auch mal jemand eine Frucht > mitgehen lässt, ohne dafür zu bezahlen. Es zwingt ihn schließlich > niemand dazu, seine Bilder in voller Schö¶nheit und Grö¶ße ins Netz > zu stellen. Vö¶llig korrekt, aber wenn er dann doch jemanden beim Äpfel(Bilder-)klauen erwischt, darf er ihn mit vollem Recht sakrisch auf die Finger hauen. Das ist nämlich so, als würde der Klauheinze mit den geklauten Äpfeln nebenan einen Laden aufmachen und den, bei dem er geklaut hat, unterbieten. >> Letzthin durfte ich über eine Veranstaltung berichten, in der >> gleich reihenweise von mir geklaute Fotos über den Beamer >> flimmerten. Das war lustich…. Die hatten da überhaupt kein >> Unrechtsbewußtsein. (waren gestandene Gemeinderäte und >> Ortsgruppenvorsitzende…) > > Du schreibst zwar nicht, um welche Art Bilder es sich gehandelt > hat, aber ich nehme mal zu Gunsten der angesprochenen Funktionäre > an, dass es überwiegend Pressefotos waren, die mit ihren Ämtern und > Tätigkeiten in Verbindung standen. In solchen Fällen stehen diese > Leute sehr oft auf dem Standpunkt, dass die Bilder ohne ihre > Existenz erst gar nicht zustande gekommen wären und leiten daraus > einen gewissen Mitbesitz am geistigen Eigentum“ ab. Wahrscheinlich > hat der Gesetzgeber auch an diesen Tatbestand gedacht als er den > §60 (Bildnisse) im UrhRG formulierte. Es ging um Veranstaltungsfotos von Musikkapellen (und ich habe trotz strö¶menden Regens meine E-500 für ein paar gute Fotos riskiert…) Ansonsten waren es natürlich Pressefotos und trotzdem haben die Herrschaften keinerlei Rechte an den Bildern – aber auch gar überhaupts gar keine. Da es sich um eine ö¶ffentliche Veranstaltung handelte und die Fotos Gruppenfotos waren haben sie nicht mal das Recht die Verö¶ffentlichung zu unterbinden. Nachdem man ihnen das einmal freundlich gesagt hat haben sie’s auch eingesehen und seitdem wird artig gefragt und dann kriegen sie’s ja auch genehmigt. >> Ich verstehe da schon wenn manchen Leuten irgendwann der Kragen >> platzt und sie einem Anwalt Arbeit verschaffen… > Mich ärgert es daher schon ein wenig wenn solch > primitiven Ergüsse wie die meisten Ebayfotos den gleichen Schutz > genießen sollen wie die Ergebnisse wirklicher Kreativität. Naja einwandfreie Table-Top-Fotos sind auch mit Aufwand verbunden. Zudem hat speziell bei ebay die Sache auch eine Betrugskomponente. Schließlich zeigt das Bild ja gar nicht den Gegenstand den ich ersteigere sondern einen vö¶llig anderen. Und wenn man sich ansieht welcher Handlingsaufwand das Fotografieren bedeutet wenn dann das Gerümpel für einen Euro weggeht dann ist es auch ein unfairer Wettbewerbsvorteil der Leute die sich das Fotografieren einfach sparen. > Und was die Anwälte betrifft: Es ist zumindest ein Fall bekannt > bei dem ein findiger Fotograf und sein juristischer Beistand mit > der Verö¶ffentlichung von Bildern und der anschließenden Abmahnung > der „Zweitverwerter“ echtes Geld verdienten… Ist auch mir bekannt. Im Abmahnunwesen gibt es einige von dieser Sorte die mit solcherlei „Geschäften“ Geld machen… Grüße Reinhard posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 18.05.2007 Uhrzeit: 16:31:33 Marc hallo petra, da hilft wohl nur ein breites, diagonales Muster!“ auf den probeaufnahmen 🙁 Petra Albers wrote: > Hallo > nein die Leute haben keine Skrupel was den Bilderklau angeht. > Gerade vorhin habe ich eines meiner Bilder im Internet > wiedergefunden übernommen aus meiner Beo-Homepage. > Aber noch dreister finde ich was bei Kindergarten und > Schulfotografie abgeht. > Eine Kindergärtnerin erzählte mir dass nach dem jährlichen > Fototermin fast alle Mappen zurückgekommen seien. Konnte sie gar > nicht verstehen und hat wohl ein bißchen nachgebohrt. Heraus kam > daß die Mütter die Fotomappen zur Ansicht mitbekommen hatten die > Väter sollten mit entscheiden. Die Väter waren dann wohl der > Meinung dass man sich das Geld sparen kö¶nnte und scannten die > Fotos einfach ein die Mappen kamen am nächsten Tag > zurück.Einige Plaudertaschen die sich mit diesem Trick > wichtigmachen wollten lüfteten dann das Geheimnis. > Diebstahl? Betrug? Wer will es beweisen und Anzeigen? > Grüsse Petra > posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 18.05.2007 Uhrzeit: 16:48:40 Marc >> Und was die Anwälte betrifft: Es ist zumindest ein Fall bekannt, >> bei dem ein findiger Fotograf und sein juristischer Beistand mit >> der Verö¶ffentlichung von Bildern und der anschließenden Abmahnung >> der Zweitverwerter“ echtes Geld verdienten… > Ist auch mir bekannt. Im Abmahnunwesen gibt es einige von dieser > Sorte die mit solcherlei „Geschäften“ Geld machen… finde ich legitim (solang es nicht aus gezielter absicht passiert was aber wohl so sicher ist…). schliesslich besitzt er das urheberrecht. nichts anderes fordert petra (zu recht). ihr koennt euch doch nicht ueber bilderklau morkieren und in gleichem atemzug das recht einem photographen verweigern“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 18.05.2007 Uhrzeit: 17:41:50 Reinhard Wagner Marc schrieb: >>> Und was die Anwälte betrifft: Es ist zumindest ein Fall bekannt, >>> bei dem ein findiger Fotograf und sein juristischer Beistand mit >>> der Verö¶ffentlichung von Bildern und der anschließenden Abmahnung >>> der Zweitverwerter“ echtes Geld verdienten… >> Ist auch mir bekannt. Im Abmahnunwesen gibt es einige von dieser >> Sorte die mit solcherlei „Geschäften“ Geld machen… > finde ich legitim (solang es nicht aus gezielter absicht passiert > was aber wohl so sicher ist…). schliesslich besitzt er das > urheberrecht. nichts anderes fordert petra (zu recht). ihr koennt > euch doch nicht ueber bilderklau morkieren und in gleichem atemzug > das recht einem photographen verweigern. Da gibt’s so Geschichten bei denen auf der Website das Herunterladen und freie verwenden des Bildes erlaubt wird und dann in den kleingedruckten AGBs verboten wird oder zeitlich oder ö¶rtlich eingeschränkt wird und was dergleichen mehr ist. Wenn jemand Bilder klaut dann soll er eine Rechnung kriegen nichts dagegen. Aber es gibt auch hier schwarze Schafe die’s drauf anlegen. Im Übrigen gibt’s für die Profis ja Digimarc…. grüße Reinhard posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 18.05.2007 Uhrzeit: 18:52:01 Hans Wein Reinhard Wagner wrote: > Naja, einwandfreie Table-Top-Fotos sind auch mit Aufwand > verbunden. Das will ich ja auch gar nicht bestreiten. Aber gerade Ebay ist ein schö¶nes Beispiel, wie mit zweierlei Maß gemessen wird: Bei Auktionstexten wird eine nicht unerhebliche Schö¶pfungshö¶he verlangt, damit sie schützenswert werden, bei Fotos ist sie praktisch null. > Zudem hat speziell bei ebay die Sache auch eine > Betrugskomponente. Schließlich zeigt das Bild ja gar nicht den > Gegenstand, den ich ersteigere, sondern einen vö¶llig anderen. Ich bin mir da gar nicht mal so sicher, ob eine individuelle Aufnahme des Verkaufsobjekt überhaupt notwendig ist, oder wie ist es bei den gewerblichen Verkäufern? Gruß Hans —————————————————————————————————————————————— Datum: 19.05.2007 Uhrzeit: 10:18:27 Peter Fronteddu Hermann Brunner schrieb: > Eine *legale* Kopie von einem mit Urheberrecht belegten > Werk, dass der jenige (noch) gar nicht besitzt, > sondern nur zur Ansicht bekommen hat ??? ? Er besitzt es doch schon, sonst kö¶nnte er keine Kopie machen. Genauso, wie Du alle Bilder besitzt, die Du Dir im WWW anschaust. Ohne Besitz wären sie nicht auf Deinem Bildschirm zu sehen 😉 > Was Du beschreibst kö¶nnte bestenfalls zutreffen, > wenn *ein* Bilder gekauft wird und dann private > Kopien angefertigt werden. http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html Da muss nichts gekauft werden. Weswegen man ja auch Rasterpapier verwendet, dass das scannen erschwert. Nur wenn die Eltern mit schlechter Qualität zufrieden sind, hat man Pech. Peter —————————————————————————————————————————————— Datum: 19.05.2007 Uhrzeit: 10:23:38 Peter Fronteddu Hermann Brunner schrieb: > Darf ich *legal* ein Bild von mir (privat) vervielfältigen, > dass ich dem Fotografen explizit *nicht* abkaufe ??? IANAL, aber ja > Ich das Original also überhaupt nicht besitze. Egal > Ich wage das zu bezweifeln, da ich doch hoffentlich kein > Vervielfältigungsrecht an Sachen anderer herleiten kann ??? Man Privatkopie, schau halt mal ins UrhG. Einzelne (!) Vervielfältigungen sind legal. Sprich, wenn da ein Familienvater 200Kopien für alle anderen macht, wäre das keine Privatkopie mehr. Wenn die Bilder aber die Runde machen, und jeder macht für sich/seinen engsten Familienkreis eine Kopie, dann schon. Und ja, damit wäre es legal, wenn die ganze Welt sich stückweise eine Kopie eines einzigen Werkes machen würde 😉 Grüße Peter —————————————————————————————————————————————— Datum: 19.05.2007 Uhrzeit: 10:26:27 Peter Fronteddu Hans Wein schrieb: > Achtung – es heißt Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen…“. > Das kann man also getrost so interpretieren dass du streng > genommen nur *eine* Kopie für dich anfertigen darfst mehr nicht. Nein das heisst einzelne Vervielfältigung im Gegensatz zu massenhaften Verfielfältigung. Wenn ichs recht in Erinnerung habe haben sich in der Rechtsprechung als Anhaltspunkt sieben Kopien als Richtwert für „Privatkopie“ herausgebildet. Wenn *eine* gemeint wäre stünde da auch *eine* 😉 Peter“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 19.05.2007 Uhrzeit: 10:31:14 Peter Fronteddu Thomas Hieronymi schrieb: > Es ist Diebstahl am geistigen Eigentum. Eine legale Privatkopie > wäre es nur, wenn der Kopierer das Original gekauft hätte und dann > Kopien davon zieht für Oma, Opa, Tantchen usw. Aber er hat ja noch > nicht mal das Original. Rechtliche Grundlage? > Ich kann jeden nur davor warnen es so zu machen. Das wird sehr > teuer! Bei einer unerlaubten Kopie, ja. Wobei – soo teuer wird das auch nicht. Bei Verwendung im Printbereich: Schadenersatz in etwas das doppelte, als der Preis bei legaler Verwendung. Nochmal das doppelte, wenn keine Nennung des Urhebers. Wenn Du das durchbekommst 😉 Und selbst wenn, die Kosten für Bilder sind derweil idR so niedrig, dass sich das locker rechnet. Das ist ja das Problem. > Davon abgesehen müsste man die rechtliche Seite einer > Verö¶ffentlichung eines gekauften Bildes auf einer (privaten) > Homepages mal abfragen, denn auch auf privaten Seiten ist es eine > ö¶ffentliche Darbietung und die ist sicher so nicht erlaubt. Das verstehe ich jetzt nicht, was meinst Du? Grüße Peter —————————————————————————————————————————————— Datum: 19.05.2007 Uhrzeit: 10:35:32 Peter Fronteddu Marc schrieb: > da hilft wohl nur ein breites, diagonales Muster!“ auf den > probeaufnahmen 🙁 Nein. Es helfen 640×480 Bilder auf CD/DVD zur Auswahl. Wem das als Qualität langt der hätte eh nicht mehr als 10Cent pro Bild bezahlt 😉 Wenn das Risiko dann noch zu groß ist darf man halt in dem Bereich nicht arbeiten. Aber die Dummfrechheit geht mir auch auf den Keks ja. Peter“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 19.05.2007 Uhrzeit: 10:57:16 Reinhard Wagner Peter Fronteddu schrieb: > Man Privatkopie, schau halt mal ins UrhG. Einzelne (!) > Vervielfältigungen sind legal. Sprich, wenn da ein Familienvater > 200Kopien für alle anderen macht, wäre das keine Privatkopie mehr. > Wenn die Bilder aber die Runde machen, und jeder macht für > sich/seinen engsten Familienkreis eine Kopie, dann schon. > Und ja, damit wäre es legal, wenn die ganze Welt sich stückweise > eine Kopie eines einzigen Werkes machen würde 😉 Da gibt’s einen sehr interessanten Fall: Eine ehrliche Haut versteigerte ihre originale CD bei e*** und gab, weil ehrlich, die legale Privatkopie dazu. Sie bekam eine fette Abmahnung wegen Verbreitens von Raubkopien. Ich habe den Fall damals recht nah miterlebt und mich kopfschüttelnderweise an einen Fachmann gewandt, der mich belehrte: Es ist zulässig, eine Privatkopie zu machen. Wird der Originaldatenträger weiterverkauft, darf diese Privatkopie NICHT weitergegeben werden, da dadurch die Kopie mitverkauft wird, was verboten ist (die Privatkopie darf nicht verkauft werden). Es ist demzufolge vö¶llig legal, sich ein geschütztes Werk zu kaufen, zu kopieren, das Original weiterzuverkaufen und dann kann der nächste eine Kopie ziehen etc. Die Privatkopie selbst ist legal und bleibt das auch, sie wird auch durch den Verkauf nicht illegal, nur der Verkauf der Kopie als solches ist illegal, womit man mit dem Verkauf auch gar nicht gegen das UrhG verstossen würde, sondern gegen das Wettbewerbsrecht. Zumindest wurde mir das so erklärt. Grüße Reinhard — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 19.05.2007 Uhrzeit: 11:25:35 Peter Fronteddu Reinhard Wagner schrieb: > Da gibt’s einen sehr interessanten Fall: Eine ehrliche Haut > versteigerte ihre originale CD bei e*** und gab, weil ehrlich, > die legale Privatkopie dazu. Das war ziemlich dumm, weil eben Verbreitung gerade nicht durch das Recht auf Privatkopie gedeckt ist. > Sie bekam eine fette Abmahnung > wegen Verbreitens von Raubkopien. Jepp > Ich habe den Fall damals recht > nah miterlebt und mich kopfschüttelnderweise an einen Fachmann > gewandt, der mich belehrte: Es ist zulässig, eine Privatkopie zu > machen. Wird der Originaldatenträger weiterverkauft, darf diese > Privatkopie NICHT weitergegeben werden, da dadurch die Kopie > mitverkauft wird, was verboten ist (die Privatkopie darf nicht > verkauft werden). Ich darf nicht meine Original CD verkaufen, und eine Kopie dazulegen, richtig. Ich darf aber meine Original CD verkaufen, meine rechtmäßig erstellen Kopien behalten, und davon wieder weitere Privatkopien machen. Die kann ich dann auch weitergeben – solange es eben noch privater Gebrauch ist. Der Besitz/das Eigentum an der Original CD ist nicht notwendig. > Es ist demzufolge vö¶llig legal, sich ein > geschütztes Werk zu kaufen, zu kopieren, das Original > weiterzuverkaufen und dann kann der nächste eine Kopie ziehen > etc. Die Privatkopie selbst ist legal und bleibt das auch, sie > wird auch durch den Verkauf nicht illegal, nur der Verkauf der > Kopie als solches ist illegal genauso. Du kannst auch legal Kopien von Kopien machen. Nur eben nicht verbreiten. > womit man mit dem Verkauf auch > gar nicht gegen das UrhG verstossen würde, sondern gegen das > Wettbewerbsrecht. Zumindest wurde mir das so erklärt. Hmm. Da wurde sehr wohl gegen das Urheberrecht verstoßen. Der Blick ins Gesetz…: UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen. (…) (6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu ö¶ffentlichen Wiedergaben benutzt werden.“ BTW wir reden von Fotos bzw. hier von Musik. Bei Software sieht das alles wieder ganz anders aus. Peter“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 19.05.2007 Uhrzeit: 11:34:19 Peter Fronteddu Hans Wein schrieb: > Das will ich ja auch gar nicht bestreiten. Aber gerade Ebay ist > ein schö¶nes Beispiel, wie mit zweierlei Maß gemessen wird: Bei > Auktionstexten wird eine nicht unerhebliche Schö¶pfungshö¶he > verlangt, damit sie schützenswert werden, bei Fotos ist sie > praktisch null. Ja nun, genau das wird im Gesetz abgebildet. Siehe UrhG §72 zu Lichtbilder – Lichtbildwerke. Fotografien brauchen zum Schutz grundsätzlich keine irgendwie definierte Schö¶pfungshö¶he. Aber mal ernsthaft, Recht hin oder her. Jeder, der nicht eh unter eine Betreuung fallen sollte, sollte wissen, dass da irgendwas nicht koscher ist, wenn er Bilder anderer verwendet – auch wenn er die Rechtsnorm nicht kennt. Das argumentative Rumgeeier hinterher im Schadensfall ist eher belustigend und nevend, als nachvollziehbar. Insoweit habe ich bei diesbezüglichen Abmahnungen wenig Mitleid. Was wirklich nervt, sind die zu geringen Schadenersatzforderungen, die zugesprochen werden kö¶nnen. Wenn professionelle Bildverwerter die Kosten für teilweise unrechtmäßige Nutzung auf lange Sicht einkalkuieren, weil das immer noch billiger kommt, als der Kauf über Agenturen, dann passt da was nicht. Peter —————————————————————————————————————————————— Datum: 19.05.2007 Uhrzeit: 25:03:43 Herbert Pesendorfer Hallo Dirk! > Mö¶glicherweise handelt es sich hier aber um Fotos von meinem > minderjährigen Kind, zu dem ich als Erziehungsberechtigter nie > meine Zustimmung gegeben habe. Und dann? Ich bin der Mienung, dass du gegen den Akt des Fotografierens (Klassenfoto) nix machen kannst – nur gegen die Verö¶ffentlichung. Wo bei Verö¶ffentlichung in diesem Fall sicher nur Medien mit Breitenwirkung (Internet und Zeitungen) sind. Eine Schülerzeitung oder ein Klassenfoto gehö¶rt da IMO nicht dazu. Gängige Praxis ist, dass der Fotograf an die Schule kommt. In der Regel werden die Eltern darüber informiert. Alleine schon deswegen, dass die SchülerInnen ordentlich gekleidet und frisiert in der Schule erscheinen. Wenn du was dagegen hättest, dass dein Kind fotografiert wird, dann müsstest du spätestens dann was ins Mitteilungsheft schreiben. Wie wird das Kind erklären, dass es auf einem – die Gemeischaft abbildenden – Foto nicht drauf sein darf? Und das Fehlen auf dem Foto wäre die einzige Mö¶glichkeit, da die einzelne Person in diesem Fall ja nur Beiwerk ist – oder? Aber interessante Fragen tun sich da auf! Für das Internet haben wir eine Liste, nach der jedes Foto (wegen der paar Schüler) gecheckt wird, ob das Bild verö¶ffentlicht werden darf. Ich würd ja gerne einen Gauß’schen Weichzeichner über das betreffende Gesicht legen … 😉 fällt nicht ganz so auf wie die schwarzen Balken. Liebe Grüße — Herbert Pesendorfer —————————————————————————————————————————————— Datum: 20.05.2007 Uhrzeit: 7:21:15 Reinhard Wagner Herbert Pesendorfer schrieb: >>> Es ist demzufolge vö¶llig legal, sich ein >>> geschütztes Werk zu kaufen, zu kopieren, das Original >>> weiterzuverkaufen und dann kann der nächste eine Kopie ziehen >>> etc. Die Privatkopie selbst ist legal und bleibt das auch, sie >>> wird auch durch den Verkauf nicht illegal, nur der Verkauf der >>> Kopie als solches ist illegal >> >> genauso. Du kannst auch legal Kopien von Kopien machen. Nur eben >> nicht verbreiten. > > Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist es rechtens eine CD > zu kaufen, ein Sicherungskopie anzufertigen und das Original wieder > zu veräußern. Die Kopie kann ich fest weiterverwenden? Ich frag da > nur deshalb so blö¶d nach, weil ich die Logik dahinter nicht > verstehe. Ist das Politikerlogik oder Juristenlogik? Das ist Juristenlogik. Da die legale Kopie nicht mit dem Original verbunden ist, ist ein Untergang“ oder ein Weiterverkauf des Originals ebenso nicht mit dem Original verbunden. Die legale Kopie ist und bleibt legal – solange sie „Privat“ bleibt. Die „7-Stück-Grenze“ existiert meines Wissens übrigens nicht. Schon der Verkauf des ersten Exemplars ist illegal (der Preis ist übrigens unerheblich) aber wenn die „Familie“ groß genug ist kann man auch 100 Stück machen. > Ich denke eine Einschränkung gibts bezüglich kopiergeschützeter > CD’s oder? Yup. Sobald technische Maßnahmen zur Umgehung eines technischen Kopierschutzes notwendig sind ist die Kopie illegal. Grüße Reinhard Derhiernurallgemeinerechtslageerö¶rtertundfürgenauereauskünfteeinenspezialisiertenrechtsanwaltempfiehlt. > Herbert Pesendorfer posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 20.05.2007 Uhrzeit: 10:45:02 Hans Wein Reinhard Wagner wrote: > Die 7-Stück-Grenze“ existiert meines Wissens übrigens nicht. Sie wird sowohl immer wieder zitiert als auch bestritten jedenfalls ist sie nicht gesetzlich verankert. > Schon > der Verkauf des ersten Exemplars ist illegal (der Preis ist > übrigens unerheblich) aber wenn die „Familie“ groß genug ist > kann man auch 100 Stück machen. Die Sache mit der „Großfamilie“ wird aber nur durchgehen wenn der Begriff „privater Gebrauch“ sehr großzügig ausgelegt wird. >> Ich denke eine Einschränkung gibts bezüglich kopiergeschützeter >> CD’s oder? > Yup. Sobald technische Maßnahmen zur Umgehung eines technischen > Kopierschutzes notwendig sind ist die Kopie illegal. Das so nicht ganz richtig. Zwar ist die Umgehung des Kopierschutzes nicht erlaubt aber wenn eine Kopie auf anderem Weg erstellt werden kann dann schon. Beispiel: Eine kopiergschützte Audio-CD darfst du auch weiterhin auf analogem Wege kopieren. Gruß Hans“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 20.05.2007 Uhrzeit: 10:45:04 Hans Wein Peter Fronteddu wrote: > Was wirklich nervt, sind die zu geringen Schadenersatzforderungen, > die zugesprochen werden kö¶nnen. Wenn professionelle Bildverwerter > die Kosten für teilweise unrechtmäßige Nutzung auf lange Sicht > einkalkuieren, weil das immer noch billiger kommt, als der Kauf > über Agenturen, dann passt da was nicht. Hmm. Mir ist ist in diesem Zusammenhang noch kein Fall begegnet, bei dem Schadensersatzzahlungen zu gering ausgefallen sind. Ganz im Gegenteil, in der Regel werden die Streitwerte so hoch als irgend mö¶glich angesetzt. Die von dir beschriebene Methode dürfte nur dann funktionieren, wenn die Agenturen extrem großzügig kalkulieren. Wenn dem so ist, dann ist der Hebel zur Abhilfe an dieser Stelle und nicht beim Schadensersatz anzusetzen. Gruß Hans —————————————————————————————————————————————— Datum: 20.05.2007 Uhrzeit: 11:17:01 Dirk J.ürgensen Herbert Pesendorfer schrieb: > Ich bin der Mienung, dass du gegen den Akt des Fotografierens > (Klassenfoto) nix machen kannst – nur gegen die Verö¶ffentlichung. Doch, Herbert, ich konnte 🙂 Nachdem es mit der Schulfotografenmafia überhand nahm und meine Kinder alle Naslang mit Bildern und dazu gehö¶renden Rechnungen nach Hause kamen, habe ich es ihnen freigestellt, ob sie diesen Terror weiter mitmachen wollen oder nicht – notfalls auch gegen den Willen der Lehrer. Seitdem ist Ruhe. — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 20.05.2007 Uhrzeit: 13:28:02 Peter Fronteddu Reinhard Wagner schrieb: > Das ist Juristenlogik. Da die legale Kopie nicht mit dem Original > verbunden ist, ist ein Untergang“ oder ein Weiterverkauf des > Originals ebenso nicht mit dem Original verbunden. Die legale > Kopie ist und bleibt legal – solange sie „Privat“ bleibt. Ja und ja 🙂 > Die > „7-Stück-Grenze“ existiert meines Wissens übrigens nicht. Jein. Es gibt dazu ein BGH Urteil: BGH GRUR 1978 474. Man wird sich im Einzelfall um die konkrete Zahl streiten kö¶nnen aber es ist eine Zahl die zu „einzelnen“ Kopien passt 😉 Und deswegen: > Schon > der Verkauf des ersten Exemplars ist illegal (der Preis ist > übrigens unerheblich) aber wenn die „Familie“ groß genug ist > kann man auch 100 Stück machen. IMO nein. 100 ist weit genug von der BGH Rechtsprechung weg. Allerdings kann ja jeder wieder für seinen Privatgebrauch Kopien der Kopie machen 🙂 Sprich bis die ganze Familie versorgt wird dauerts halt ein bisserl länger. > Yup. Sobald technische Maßnahmen zur Umgehung eines technischen > Kopierschutzes notwendig sind ist die Kopie illegal. Ähm. UrhG §95: Die Maßnahmen müssen schon „wirksame technische Maßnahmen“ sein. Das ist gerade bei Musik CDs ziemlich verwirrend da der CD Standard gar keinen Kopierschutz vorsieht (weswegen auf entsprechenden CDs meist/zwischenzeitlich immer das CD-DA Logo fehlt). Was kann ich dafür dass mein oller Plextor Brenner nicht auf kaputte Sektoren reagiert. Oder mein alter Videorecorder kein Macrovosion erkennt. 😉 Egal wie bei Bildern gibts eh keinen Kopierschutz. Du kannst Maßnahmen ergreifen die Deine Urheberschaft beweisen. Oder man verunstaltet Bilder sicherheitshalber. Aber schützen geht gar nicht ging noch nie. Reproeinrichtungen gabs schon vor Internet und Scanner. Was mich aber an der angesprochenen Schulgeschichte nervt – die Eltern die da eifrig Bilder kopieren mö¶chten für Ihre Arbeitszeit sicher eine angemessene Entlohnung. Den Fotografen mö¶chte man um diese bescheissen. Wenn die dann noch auf in seligen alt 68er Erinnerungen auf die Maikundgebungen gehen und antikapitalistische Weisheiten ablassen bekomme ich Bauchkrämpfe. Grüße Peter“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 20.05.2007 Uhrzeit: 23:17:21 Hermann Brunner Reinhard Wagner schrieb: > Hermann Brunner schrieb: > >> Ein Mensch der sich ein Schnitzel briet >> merkte dass es ihm mißriet >> um sich nicht selbst zu strafen Lügen >> aß er’s mit sichtlichem Vergnügen“ [o.ä.] >> (c) Eugen Roth > Exakt: >> „Ein Mensch der sich ein Schnitzel briet >> bemerkte dass ihm das mißriet. >> Jedoch da er es selbst gebraten >> Tut er als wär es ihm geraten. >> Und um sich nicht zu strafen Lügen >> Ißt ers mit herzlichem Vergnügen.“ > (wenn schon zitieren dann korrekt… 😉 ) Ich hatte streng genommen nicht zitiert sondern irgendwo in meinen grauen Zellen jene Übrigbleibsel zusammengesucht die vor 30 Jahren dort eingelagert worden sind 😉 Daher der deutliche Hinweis [o.ä.] da es mir auch etwas zu kurz erschien… Aber Danke dass Du mir wieder auf die Sprünge geholfen hast. LG Hermann“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 20.05.2007 Uhrzeit: 23:21:29 Herbert Pesendorfer Hallo Dirk! >> Ich bin der Mienung, dass du gegen den Akt des Fotografierens >> (Klassenfoto) nix machen kannst – nur gegen die Verö¶ffentlichung. > > Doch, Herbert, ich konnte 🙂 > Nachdem es mit der Schulfotografenmafia überhand nahm und meine > Kinder alle Naslang mit Bildern und dazu gehö¶renden Rechnungen > nach Hause kamen, habe ich es ihnen freigestellt, ob sie diesen > Terror weiter mitmachen wollen oder nicht – notfalls auch gegen > den Willen der Lehrer. > Seitdem ist Ruhe. Das ist aber eine ganz andere Geschichte, die du da beschreibst! Da gehts nicht um das Fotografieren selbst, sondern um die Menge. Bei uns wird zum einen darauf geachtet, dass nicht die von dir genannte Mafia sondern der ortsansässige Fotograf kommt. Zum anderen achten wir darauf, dass die Kinder nur 2x in den 4 Jahren so ein Angebot bekommen. Warum? Weil die Veränderungen der Person/Persö¶nlichkeit nicht jedes Jahr so auffallend sind. Ein Vergleich zwischen 1. Klasse und 4. Klasse ist aber für alle recht aufregend ;-). Und drittens sind wir Lehrer zum Unterrichten da und missbrauchen nicht die Fotografen, dass sie unsere Kinder beschäftigen. Da fällt uns schon noch selbst genug ein 😉 Liebe Grüße — Herbert Pesendorfer —————————————————————————————————————————————— Datum: 20.05.2007 Uhrzeit: 23:24:38 Herbert Pesendorfer Hallo Reinhard! > Bei uns in der Gegend ist es üblich, daß zu Beginn des > Schuljahres ein Zettel ‚rumgeht, in dem die Eltern ihr > Einverstäntnis erklären, daß ihre Kinder zu Zwecken der > schulischen Dokumentation, zu Pressezwecken und im Rahmen von > Schulveranstaltungen abgelichtet werden dürfen. Das wird bei uns auch so gemacht. Daraus resultiert auch die Liste, anhand derer die Fotos gegengecheckt werden. > Und damit hat > sich’s gegessen. Klassenfotos gibt’s an der Grundschule gar > nicht mehr und am Gym nur noch für den Jahresbericht. Das wird > mittlerweile recht restriktiv gehandhabt diese > Fotografiererei… Hierzu hab ich eh weiter oben schon geschrieben. Liebe Grüße — Herbert Pesendorfer —————————————————————————————————————————————— Datum: 21.05.2007 Uhrzeit: 22:13:24 Erwin Kroneberg Genau deswegen versehe ich alle meine (HOCH UNTERAUFGELöSTE) Bilder mit meinen Namen und webseite… tja….ich hab bisher nur 1 Bild in meinem flickr…. mir gefällt es (flickr) irgendwie nicht ganz… Grüße Erwin K. 1+2= 42 — posted via https://oly-e.de ——————————————————————————————————————————————
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