Rechtliches – Tierpark

Datum: 15.08.2005 Uhrzeit: 19:04:16 W. Mühlheim Hallo! Ich habe mal eine kleine Frage zum Fotorecht, die von den üblichen Links nicht abgedeckt wird. Und zwar geht es um die Konsequenzen wenn man etwas fotografiert das man eigentlich nicht fotografieren dürfte. Konkretes Beispiel: Ich habe im Internet in Fotocommunities und Bildagenturen usw. schon diverse Fotos gesehen die auf den ersten Blick als in einem Tierpark hier in de Umgebung aufgenommen identifizierbar sind. Nun steht aber am Eingang ein großes Schild dass privates Fotografieren zwar erlaubt ist, aber eine verö¶ffentlichung genehmigt werden muss. Ich glaube nicht daran dass diese Genehmigugn bei allen Fotos eingeholt wurde. Nun stellt sich die Frage, was an rechtlichen Konsequenzen in Frage kommt bei unterschiedlichen Konstellationen, von reiner privater Homepage/Blog über Fotocommunity bis zur kommerziellen Verwertung über eine Bildagentur, evtl. auch Abhängig davon wie eindeutig der Tierpark zuzuordnen ist, also ob Gebäude abgebildet sind, nur ein Portrait der Tiere oder auch nur ein kleiner Makro-Ausschnitt von der Rinde eines dort stehenden Baumes? Kennt sich da jemand aus? Vielen Dank, W.Mühlheim — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 15.08.2005 Uhrzeit: 22:28:46 Hans Wein W. Mühlheim schrieb: > Nun steht aber am Eingang ein > großes Schild dass privates Fotografieren zwar erlaubt ist, aber > eine verö¶ffentlichung genehmigt werden muss. > Nun stellt sich die Frage, was an rechtlichen Konsequenzen in > Frage kommt bei unterschiedlichen Konstellationen, von reiner > privater Homepage/Blog über Fotocommunity bis zur kommerziellen > Verwertung über eine Bildagentur, evtl. auch Abhängig davon wie > eindeutig der Tierpark zuzuordnen ist, also ob Gebäude > abgebildet sind, nur ein Portrait der Tiere oder auch nur ein > kleiner Makro-Ausschnitt von der Rinde eines dort stehenden > Baumes? Wenn du auf einem privaten Besitz fotografierst, brauchst du die Genehmigung des Eigentümers, so viel steht fest. Es ist sicherlich auch sein gutes Recht, eine solche nur mit bestimmten Einschränkungen zu erteilen. Wenn er nun wie in dem hier geschilderten Fall eine Verö¶ffentlichung der auf seinem Besitz gemachten Fotos untersagt, so gilt zuerst einmal dieses Verbot ohne Wenn und Aber, und er kann demnach auch gegen Zuwiderhandelnde vorgehen. Nur – und jetzt kommt der Haken – er muss im Zweifelsfall den Beweis antreten, dass das beanstandete Bild bei ihm entstanden ist, und je unspezifischer das Motiv ist, desto schwerer wird ihm das gelingen. Es wird also vom Einzelfall abhängen, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand wegen einer Baumrinde eine Klage anstrengt. Selbst eine Ganzkö¶rperaufnahme eines Zebras dürfte in die gleiche Kategorie fallen, es sei denn, das Tier wäre einzigartig. Der Hintergrund eines solchen Verbots wird vermutlich in irgendwelchen Verträgen zwischen dem Tierparkbetreiber und einer Werbe- oder Vermarktungsagentur zu suchen sein, und dass solche Leute sich nicht gerne unliebsamer Konkurrenz aussetzen, leuchtet ein. HTH Hans ——————————————————————————————————————————————