people im fokus

Datum: 23.04.2007 Uhrzeit: 21:04:07 johann nun habe ich einfach so drauf gehalten und das foto wurde echt gut. lauter für mich fremde menschen. das bild werde ich vergrö¶ßern lassen und dann für einen guten zweck mit anderen bildern von mir ausstellen. kö¶nnen die zufällig abgelichtete menschen mir das ausstellen verbieten, sich erfolgreich beschweren oder mir gar an den karren fahren? bitte um ratschläge gruß johann — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.04.2007 Uhrzeit: 22:58:19 Hans Wein johann wrote: > nun habe ich einfach so drauf gehalten und das foto wurde echt > gut. lauter für mich fremde menschen. das bild werde ich > vergrö¶ßern lassen und dann für einen guten zweck mit anderen > bildern von mir ausstellen. > > kö¶nnen die zufällig abgelichtete menschen mir das ausstellen > verbieten, sich erfolgreich beschweren oder mir gar an den > karren fahren? Grundsätzlich hat jede Person das Recht am eigenen Bild“. Dieses Recht kann bei Vorliegen bestimmter Bedingungen Einschränkungen erfahren. Das ist z.B. dann der Fall wenn es sich um eine „Person der Zeitgeschichte“ handelt. Was darunter zu verstehen ist will ich hier nicht weiter ausführen aber stark vereinfacht kann man sagen das Bild muss auf irgendwelche Art einen Nachrichtenwert haben. Ebenso kö¶nnen Personen ohne weiteres abgebildet werden die im weitesten Sinne „Dekoration“ sind also z.B. die Zuschauer bei Sportveranstaltungen. AFAIK muss es sich hierbei aber um Gruppen handeln. So wie du es beschreibst stehen wohl die abgebildeten Personen im Mittelpunkt aber sie sind anscheinend keine Personen der Zeitgeschichte. Ob sie zur Dekorationskategorie gehö¶ren kann ich nicht beurteilen aber falls nein kö¶nnen sie tatsächlich eine Verö¶ffentlichung ihrer Bilder untersagen. Ob sie darüber hinaus weitere Forderungen wie Schmerzensgeld oder Schadenersatz stellen kö¶nnen ist mir nicht genau bekannt da IANAL. HTH Hans“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.04.2007 Uhrzeit: 23:01:57 Jan Michael I. Hallo Johann, johann wrote: > nun habe ich einfach so drauf gehalten und das foto wurde echt > gut. lauter für mich fremde menschen. das bild werde ich > vergrö¶ßern lassen und dann für einen guten zweck mit anderen > bildern von mir ausstellen. > > kö¶nnen die zufällig abgelichtete menschen mir das ausstellen > verbieten, sich erfolgreich beschweren oder mir gar an den > karren fahren? Deine Frage beantwortetet das Kunsturhebergesetz. Ein Auszug: §22: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder ö¶ffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt wenn der Abgebildete dafür daß er sich abbilden ließ eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehö¶rigen des Abgebildeten. Angehö¶rige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind die Eltern des Abgebildeten.“ Bundesministerium der Justiz http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html §23: „(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; 2. Bilder auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen ö–rtlichkeit erscheinen; 3. Bilder von Versammlungen Aufzügen und ähnlichen Vorgängen an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; 4. Bildnisse die nicht auf Bestellung angefertigt sind sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem hö¶heren Interesse der Kunst dient. (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder falls dieser verstorben ist seiner Angehö¶rigen verletzt wird.“ BMJ http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html Der Rechtsanwalt Arne Trautmann hat im Blog seiner Kanzlei dazu einen bzw. eigentlich mehrere Beiträge: http://www.law-blog.de/214/fotorecht-spezial-teil-9-die-einwilligung-des-abgebildeten/ Für mich heißt das: eine Verö¶ffentlichung z.B. in Foto-Blogs ist unter normalen Umständen — also nicht gerade in einem Kontext der dem allgemeinen Geschmack widerspricht — okay und auch relativ rechtsfest wenn zumindest implizit eine Zustimmung des Abgebildeten zum Foto vorliegt z.B. der direkte bewusste Blick in die Kamera oder wenn die Abgebildeten nicht identifizierend erkennbar sind. Ganz sicher ist man damit zwar auch nicht dass sich mal jemand beschwert aber so zu verfahren ist wohl unter den meisten Pressefotografen üblich. Da lässt man sich ja auch nicht von jedem Menschen der noch nicht einmal eine relative Person der Zeitgeschichte ist per Unterschrift das Einverständnis geben. Viele Grüße -jmi“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.04.2007 Uhrzeit: 23:43:53 Marc hab irgendwann/wo mal gelesen: einzelperson: bedarf zustimmung gruppe: wird keiner explizit herausgestellt, kannst machen, was du willst Jan Michael I. wrote: > Hallo Johann, > > johann wrote: > >> nun habe ich einfach so drauf gehalten und das foto wurde echt >> gut. lauter für mich fremde menschen. das bild werde ich >> vergrö¶ßern lassen und dann für einen guten zweck mit anderen >> bildern von mir ausstellen. >> >> kö¶nnen die zufällig abgelichtete menschen mir das ausstellen >> verbieten, sich erfolgreich beschweren oder mir gar an den >> karren fahren? > > Deine Frage beantwortetet das Kunsturhebergesetz. Ein Auszug: > > §22: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten > verbreitet oder ö¶ffentlich zur Schau gestellt werden. Die > Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt wenn der Abgebildete > dafür daß er sich abbilden ließ eine Entlohnung erhielt. Nach dem > Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der > Einwilligung der Angehö¶rigen des Abgebildeten. Angehö¶rige im Sinne > dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner > und die Kinder des Abgebildeten und wenn weder ein Ehegatte oder > Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind die Eltern des > Abgebildeten.“ Bundesministerium der Justiz > http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html > §23: „(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen > verbreitet und zur Schau gestellt werden: > 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; > 2. Bilder auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer > Landschaft oder sonstigen ö–rtlichkeit erscheinen; > 3. Bilder von Versammlungen Aufzügen und ähnlichen Vorgängen an > denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; > 4. Bildnisse die nicht auf Bestellung angefertigt sind sofern die > Verbreitung oder Schaustellung einem hö¶heren Interesse der Kunst > dient. (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine > Verbreitung und Schaustellung durch die ein berechtigtes Interesse > des Abgebildeten oder falls dieser verstorben ist seiner > Angehö¶rigen verletzt wird.“ BMJ > http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html > Der Rechtsanwalt Arne Trautmann hat im Blog seiner Kanzlei dazu > einen bzw. eigentlich mehrere Beiträge: > http://www.law-blog.de/214/fotorecht-spezial-teil-9-die-einwilligung-des-abgebildeten/ > Für mich heißt das: eine Verö¶ffentlichung z.B. in Foto-Blogs ist > unter normalen Umständen — also nicht gerade in einem Kontext der > dem allgemeinen Geschmack widerspricht — okay und auch relativ > rechtsfest wenn zumindest implizit eine Zustimmung des > Abgebildeten zum Foto vorliegt z.B. der direkte bewusste Blick in > die Kamera oder wenn die Abgebildeten nicht identifizierend > erkennbar sind. Ganz sicher ist man damit zwar auch nicht dass > sich mal jemand beschwert aber so zu verfahren ist wohl unter den > meisten Pressefotografen üblich. Da lässt man sich ja auch nicht > von jedem Menschen der noch nicht einmal eine relative Person der > Zeitgeschichte ist per Unterschrift das Einverständnis geben. > Viele Grüße > -jmi —————————————————————————————————————————————— Datum: 24.04.2007 Uhrzeit: 7:36:39 johann ja die gruppe steht im mittelpunkt und eine person sieht direkt richtung kamera. wahrscheilich hat sie mich auch als fotografierend wahrgenommen. meine ausstellung steht unter dem motto rund um den….platz. also personen der zeitgeschichte im sinne so begegnen sich menschen auf dem platz im jahre 2oo7″ habe ich das gesehen. aber ob das reichen würde? gruß johann posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 24.04.2007 Uhrzeit: 7:37:46 Kai Pervoelz Hallo Johann, ich weiß nicht ob du den Foto-Podcast Happyshooting kennst aber die haben sich in 2 Folgen mal ausführlicher mit diesem Themas beschäftigt und einen Medien-Anwalt intensiv dazu befragt. Da findest du mit Sicherheit Antworten. Die Startseite des Podcast http://www.happyshooting.de Die erste Folge mit Interview http://www.happyshooting.de/podcast/2007/03/08/028-night-fever-night-fever/ Die zweite Folge zu diesem Thema http://www.happyshooting.de/podcast/2007/03/15/029-haltungsschaden/ Gruß Kai johann schrieb: > nun habe ich einfach so drauf gehalten und das foto wurde echt > gut. lauter für mich fremde menschen. das bild werde ich > vergrö¶ßern lassen und dann für einen guten zweck mit anderen > bildern von mir ausstellen. > > kö¶nnen die zufällig abgelichtete menschen mir das ausstellen > verbieten, sich erfolgreich beschweren oder mir gar an den > karren fahren? > > bitte um ratschläge > > gruß > > johann > > — > posted via https://oly-e.de > —————————————————————————————————————————————— Datum: 24.04.2007 Uhrzeit: 8:17:18 Peter Fronteddu Marc schrieb: > hab irgendwann/wo mal gelesen: > > einzelperson: bedarf zustimmung > gruppe: wird keiner explizit herausgestellt, kannst machen, was du > willst Das ist schlicht flasch. Eine Ausnahme sind ja zB. Bilder von Versammlungen/Aufzügen etc., aber nicht jede Gruppe ist eine Versammlung oder ein Aufzug ;). Gerade, wenn die Tips nicht gerade harmlose Folgen für den Fragenden haben kö¶nnen, sollte man sich mit Mutmaßungen zurückhalten. Das KuG wurde ja schon genannt. Und dann gibts da noch Art1. Abs1 GG. Sprich, wenn jemand auf einer Versammlung anwesend ist, Du aber ein Bild verö¶ffentlichst, bei dem derjenige gerade in der Nase bohrt, wird das auch eher problematisch. Heisst, es kommt auf den Einzelfall an. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Peter —————————————————————————————————————————————— Datum: 24.04.2007 Uhrzeit: 9:26:37 Gerd H. Gross Marc schrieb: > hab irgendwann/wo mal gelesen: > > einzelperson: bedarf zustimmung > gruppe: wird keiner explizit herausgestellt, kannst machen, was du > willst Zu allem Recht und Unrecht getö¶se, wie würde es dir gefallen wärest _DU_ einer der abgelichteten?. Hier wird eine Gruppe und sonst nix! gezeigt und wenn davon einer in die Kamera schaut hat er ein Recht am Bild und muss gefragt werden ob er sich verö¶ffentlichen lassen will. Dass das Bild so gut geworden ist gibt dem Fotografen noch lange nicht alle Rechte, auch wenn er es gerne mö¶chte. Gruß gerd (hab gerade ne Klage einer Blume wegen recht am eigenen Bild am Halse, gewinne ich locker!:-) — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 24.04.2007 Uhrzeit: 9:42:43 Hermann Brunner johann schrieb: > (…) also personen der zeitgeschichte im sinne > so begegnen sich menschen auf dem platz im jahre 2oo7″ > habe ich das gesehen. aber ob das reichen würde? Hallo Johann ich befürchte nein. Bei „Personen der Zeitgeschichte“ handelt es sich – banal ausgedrückt – um Promis. Also Sportler Politiker Astronauten Künstler usw… auch ein Terrorist Massenmö¶rder Posträuber kann unter Umständen dazu zählen wenn er mit seinem Tun eine gewissen ö¶ffentliche Wirkung erreicht hat. Bei diesem Personenkreis kannst Du davon ausgehen dass sie sich mit ihrer ö¶ffentlichen Wirkung abfinden müssen d.h. z.B. den Bundespräsidenten fotografieren wenn er in der Fußgängerzone mit jemandem spricht. Ob das jetzt dienstlich war oder ob nicht spielt keine Rolle da es im ö¶ffentlichen Raum stattgefunden hat. Wenn Du aber einfach Lieschen Müller beim Einkaufen knippst – und sie ist keine Person der Zeitgeschichte – dann brauchst Du auf jeden Fall Ihre Zustimmung für jede Form der Nutzung des Bildes da sie ein „Recht am eigenen Bildnis“ hat. Du kannst IMHO also nicht einfach jeden der im Jahr 2007 auf einem Platz rumsteht fotografieren und die Bilder verwerten. Außer es handelt sich um offensichliche Staffage. Beispiel: Du fotografierst einen Ferrari und ein paar Passanten gehen im Hintergrund dran vorbei. Oder ich fotografiere Sportler im Hintergrund ist gerade Publikum. Aber auch da wäre vermutlich schon eine gefährliche Grenze erreicht wenn ich die Schärfe statt auf den Sportler auf einen Zuschauer im Hintergrund legen würde weil der gerade so nett in der Nase bohrt… Just My2Cents Hermann B. PS: Das war keine verbindliche Rechtsberatung – so was kann und darf ich nicht ;-)“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 24.04.2007 Uhrzeit: 10:33:22 Andy > gerd (hab gerade ne Klage einer Blume wegen recht am eigenen > Bild am Halse, gewinne ich locker!:-) ….kommt auf den Anwalt der Blume an…. Andy imrechtemodus —————————————————————————————————————————————— Datum: 24.04.2007 Uhrzeit: 13:19:10 Hans Wein Jan Michael I. wrote: > http://www.law-blog.de/214/fotorecht-spezial-teil-9-die-einwilligung-des-abgebildeten/ > > Für mich heißt das: eine Verö¶ffentlichung z.B. in Foto-Blogs ist > unter normalen Umständen — also nicht gerade in einem Kontext, der > dem allgemeinen Geschmack widerspricht — okay und auch relativ > rechtsfest, wenn zumindest implizit eine Zustimmung des > Abgebildeten zum Foto vorliegt, z.B. der direkte bewusste Blick in > die Kamera, Wenn es wegen einen Verö¶ffentlichung zu einem Streitfall kommt, wird es u.U. nicht ganz leicht sein, dem Abgebildeten den bewussten Blick“ zu beweisen. Ganz im Gegenteil – wenn jemand bewusst posiert wäre ich besonders vorsichtig. Das gilt vor allem dann wenn ich keine Zeugen habe. > Ganz sicher ist man damit zwar auch nicht dass > sich mal jemand beschwert aber so zu verfahren ist wohl unter den > meisten Pressefotografen üblich. Da lässt man sich ja auch nicht > von jedem Menschen der noch nicht einmal eine relative Person der > Zeitgeschichte ist per Unterschrift das Einverständnis geben. Bei Personen der Zeitgeschichte ist eine explizite Einwilligung gar nicht erforderlich und darauf beruht der unschätzbare Vorteil den Pressefotografen gegenüber normalen Menschen haben: Berufsbedingt pflegen diese nahezu ausschließlich Leute zu fotografieren welche in die Zeitgeschichtskategorie fallen und bei eventuellen Grenzfällen wird zuerst einmal nach dem Motto „Im Zweifelsfall für die Pressefreiheit“ entschieden. Für Normalbürger ohne Presseausweis gelten solche Regeln nicht unbedingt. Gruß Hans“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 24.04.2007 Uhrzeit: 16:31:11 Jan Michael I. Hans Wein wrote: > Jan Michael I. wrote: > http://www.law-blog.de/214/fotorecht-spezial-teil-9-die-einwilligung-des-abgebildeten/ > >> Für mich heißt das: eine Verö¶ffentlichung z.B. in Foto-Blogs ist >> unter normalen Umständen — also nicht gerade in einem Kontext, der >> dem allgemeinen Geschmack widerspricht — okay und auch relativ >> rechtsfest, wenn zumindest implizit eine Zustimmung des >> Abgebildeten zum Foto vorliegt, z.B. der direkte bewusste Blick in >> die Kamera, > > Wenn es wegen einen Verö¶ffentlichung zu einem Streitfall kommt, > wird es u.U. nicht ganz leicht sein, dem Abgebildeten den > bewussten Blick“ zu beweisen. Ganz im Gegenteil – wenn jemand > bewusst posiert wäre ich besonders vorsichtig. Das gilt vor allem > dann wenn ich keine Zeugen habe. Das ist sicher richtig dass formal das Risiko ungemindert ist. Ist tatsächlich eher meine persö¶nliche Orientierungslinie um es mit der Formalisierung nicht zu übertreiben. >> Ganz sicher ist man damit zwar auch nicht dass >> sich mal jemand beschwert aber so zu verfahren ist wohl unter den >> meisten Pressefotografen üblich. Da lässt man sich ja auch nicht >> von jedem Menschen der noch nicht einmal eine relative Person der >> Zeitgeschichte ist per Unterschrift das Einverständnis geben. > Bei Personen der Zeitgeschichte ist eine explizite Einwilligung > gar nicht erforderlich und darauf beruht der unschätzbare Vorteil > den Pressefotografen gegenüber normalen Menschen haben: > Berufsbedingt pflegen diese nahezu ausschließlich Leute zu > fotografieren welche in die Zeitgeschichtskategorie fallen und > bei eventuellen Grenzfällen wird zuerst einmal nach dem Motto „Im > Zweifelsfall für die Pressefreiheit“ entschieden. Für Normalbürger > ohne Presseausweis gelten solche Regeln nicht unbedingt. Allerdings handelt es sich gerade im Lokalen bei für die Lokalzeitung fotografierten Personen oft nicht einmal um sog. relative Personen der Zeitgeschichte schätze ich. Wenn z.B. Privatleute in Privaträumen porträtiert werden weil sie etwa der Gemeinde einen Dienst erwiesen haben dann dürfte da noch nicht von „relativer Person der Zeitgeschichte“ die Rede sein. Oder? Da gilt wohl eher: „Wo kein Kläger da kein Richter.“ Und wen freut es nicht einmal im Leben in der Lokalzeitung für einen Tag prominent zu sein. Der Presseausweis der ja auch nicht amtlich ist sondern nur von den Behö¶rden anerkannt und von den vier bzw. inzwischen fünf Journalisten- und Verleger-Verbänden ausgegeben wird dürfte allein aber wenig helfen. Ich hab auch einen aber das entscheidende Kriterium dürfte sein ob den Fotografierten klar erkenntlich war dass das offensichtliche Ziel des Fotografierens die Verö¶ffentlichung ist. Das wäre dann wieder die implizite Zustimmung beispielsweise indiziert durch den direkten Blick oder das gleichzeitige Geben eines Interviews. Ich habe jedenfalls selbst mal für eine Tageszeitung fotografiert und mir da nie Einverständniserklärungen o.ä. geholt und auch nie gesehen dass andere das machten. Viele Grüße -Jan Michael“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 24.04.2007 Uhrzeit: 17:23:40 Marc > Zu allem Recht und Unrecht getö¶se, wie würde es dir gefallen > wärest _DU_ einer der abgelichteten?. > > Hier wird eine Gruppe und sonst nix! gezeigt und wenn davon > einer in die Kamera schaut hat er ein Recht am Bild und muss > gefragt werden ob er sich verö¶ffentlichen lassen will. jaja…man wird doch mal schwaetzen duerfen :-p diese dame hat mir jedenfalls ein unmoralisches angebot (2soles ~50cent) gemacht http://img230.imageshack.us/my.php?image=madamepm4.jpg —————————————————————————————————————————————— Datum: 24.04.2007 Uhrzeit: 19:14:04 Gerd H. Gross Marc schrieb: >> Zu allem Recht und Unrecht getö¶se, wie würde es dir gefallen >> wärest _DU_ einer der abgelichteten?. >> >> Hier wird eine Gruppe und sonst nix! gezeigt und wenn davon >> einer in die Kamera schaut hat er ein Recht am Bild und muss >> gefragt werden ob er sich verö¶ffentlichen lassen will. > > jaja…man wird doch mal schwaetzen duerfen :-p > > diese dame hat mir jedenfalls ein unmoralisches angebot (2soles > ~50cent) gemacht > http://img230.imageshack.us/my.php?image=madamepm4.jpg Muss sehr unmoralisch gewesen sein, die Seite weigert sich _geö¶ffnet_ zu werden.;-) Gruß gerd (wer lange schwätzt lebt lange) — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 24.04.2007 Uhrzeit: 19:49:51 Hans Wein Jan Michael I. wrote: > Allerdings handelt es sich gerade im Lokalen bei für die > Lokalzeitung fotografierten Personen oft nicht einmal um sog. > relative Personen der Zeitgeschichte, schätze ich. Wenn z.B. > Privatleute in Privaträumen porträtiert werden, weil sie etwa der > Gemeinde einen Dienst erwiesen haben, dann dürfte da noch nicht von > relativer Person der Zeitgeschichte“ die Rede sein. Oder? Doch. In dem Moment wo die Medien über einen Menschen ö¶ffentlich berichten wird dieser automatisch zu einer relativen Person der Zeitgeschichte. Jede andere Regelung würde massiv die Pressefreiheit einschränken. Allerdings ist diese Relativität meist sehr kurzlebig – wenn die Nachricht mit der das Bild verbunden ist aus dem Blickpunkt der ö–ffentlichkeit gerückt ist darf das Bild nicht mehr ohne Erlaubnis verö¶ffentlicht werden.> Da gilt > wohl eher: „Wo kein Kläger da kein Richter.“ In unserer Abmahnrepublik bedarf es unter Umständen noch nicht mal eines Richters da reicht schon ein Anwalt 😉 > Und wen freut es > nicht einmal im Leben in der Lokalzeitung für einen Tag prominent > zu sein. Eben und in dem Moment ist er eine… aber das hatten wir schon. > Ich habe jedenfalls > selbst mal für eine Tageszeitung fotografiert und mir da nie > Einverständniserklärungen o.ä. geholt und auch nie gesehen dass > andere das machten. Wenn Pressefotografen vor jedem Bild Einverständniserklärungen einholen wollten würden die Zeitungen wie vor 200 Jahren aussehen – viele Worte wenig Bilder. Als der Gesetzgeber seinerzeit im Kunsturhebergesetz die entsprechenden Regelungen einführte hatte er sicherlich die Presse im Sinn. Dabei sollte der Fotograf aber immer beachten dass er nicht im Eifer gute Bilder zu machen das Feld der Berichterstattung verlässt. Gruß Hans“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 24.04.2007 Uhrzeit: 19:59:55 Marc imageshack ist manchmal etwas zickig…da hilft wohl nur mehrmaliges probieren… Gerd H. Gross wrote: > Marc schrieb: > >>> Zu allem Recht und Unrecht getö¶se, wie würde es dir gefallen >>> wärest _DU_ einer der abgelichteten?. >>> >>> Hier wird eine Gruppe und sonst nix! gezeigt und wenn davon >>> einer in die Kamera schaut hat er ein Recht am Bild und muss >>> gefragt werden ob er sich verö¶ffentlichen lassen will. >> jaja…man wird doch mal schwaetzen duerfen :-p >> >> diese dame hat mir jedenfalls ein unmoralisches angebot (2soles >> ~50cent) gemacht >> http://img230.imageshack.us/my.php?image=madamepm4.jpg > > Muss sehr unmoralisch gewesen sein, die Seite weigert sich > _geö¶ffnet_ zu werden.;-) > > Gruß > gerd (wer lange schwätzt lebt lange) > > — > posted via https://oly-e.de > —————————————————————————————————————————————— Datum: 25.04.2007 Uhrzeit: 7:59:25 johann ja, dann werde ich das eine bild halt rausnehmen. schade, aber einsehbar. ihr seid schuld, wenn ich nicht berühmt werde….. gruß johann — posted via https://oly-e.de ——————————————————————————————————————————————