Nachtrag

Datum: 31.01.2007 Uhrzeit: 18:22:36 Gerd Ruhland Hallo Zusammen, also folgendes war passiert: Bei der Neuinstallation meines Rechners wurde die Master- Software gelö¶scht in der Annahme, die CD sei noch vorhanden. Dem war leider nicht so und darum war ich etwas “angefressen“. Nachdem dann meine Anfrage bei Olympus nicht den gewünschten Erfolg hatte, habe ich dann dieses Posting losgelassen. Kann sein, daß ich etwas naiv war in meiner Hoffnung auf Kulanz. Schwamm drüber, ich muß das so akzeptieren. Was den Beitrag von Sebastian angeht, ich kenne diesen Menschen nicht und mö¶chte auf keinen Fall mit dessen diskriminierenden Ausfällen in Verbindung gebracht werden! Einen schö¶nen Abend wünsche ich Euch Gerd — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 31.01.2007 Uhrzeit: 18:39:55 Gerd H. Gross Gerd Ruhland schrieb: Was den Beitrag von Sebastian angeht, ich kenne diesen Menschen > nicht und mö¶chte auf keinen Fall mit dessen diskriminierenden > Ausfällen in Verbindung gebracht werden! Da bin ich mir sicher _Das_ tut hier keiner. > Einen schö¶nen Abend wünsche ich Euch ich dir auch Gruß gerd (der kleingeschriebene) — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 31.01.2007 Uhrzeit: 23:01:37 Michael Schüler Aber wenn Du ein Nutzungrecht für die Software besitzt (weil der Key irgendwo bei Dir liegt, Du ihn aber nur nicht findest), dann kannst Du doch auch von jemandem anderen die CD verwenden? Oder bin ich da falsch? Michael. Gerd H. Gross wrote: > Gerd Ruhland schrieb: > > Was den Beitrag von Sebastian angeht, ich kenne diesen Menschen > >> nicht und mö¶chte auf keinen Fall mit dessen diskriminierenden >> Ausfällen in Verbindung gebracht werden! > > Da bin ich mir sicher _Das_ tut hier keiner. > >> Einen schö¶nen Abend wünsche ich Euch > > ich dir auch > > Gruß > gerd (der kleingeschriebene) > > — > posted via https://oly-e.de > —————————————————————————————————————————————— Datum: 01.02.2007 Uhrzeit: 2:58:22 Peter Fronteddu Michael Schüler schrieb: > Aber wenn Du ein Nutzungrecht für die Software besitzt (weil der > Key irgendwo bei Dir liegt, Du ihn aber nur nicht findest), dann > kannst Du doch auch von jemandem anderen die CD verwenden? Oder bin > ich da falsch? Ja 😉 Der OP hat, zsammen mit der Kamera, einen Datenträger erworben, den er bestimmungsgemäß nutzen darf. Kein Datenträger, keine Nutzung. Und andersrum: Derjenige, der die eigene CD hergeben würde hat wiederum kein Recht, diese zu verbreiten. Bei Verträgen, die eine Nutzungslizenz als Vertragsgegenstand beinhalten, kö¶nnte man das vielleicht anders bewerten, kommt auf den Inhalt des Vertrags an. Aber genau so einen Vertrag hat man im Regelfall eben nicht. Das würde man wissen, weil man dazu einen Vertrag hätte unterschreiben müssen 😉 Grüße Peter —————————————————————————————————————————————— Datum: 01.02.2007 Uhrzeit: 4:21:36 Alex Wegel Hallo Gerd Ruhland wrote: > Hallo Zusammen, > > also folgendes war passiert: Bei der Neuinstallation meines > Rechners wurde die Master- Software gelö¶scht in der Annahme, die > CD sei noch vorhanden. Dem war leider nicht so und darum war ich > etwas angefressen“. —————————————————————————————————————————————— Datum: 01.02.2007 Uhrzeit: 10:41:39 Reinhard Wagner Peter Fronteddu schrieb: > Michael Schüler schrieb: > >> Aber wenn Du ein Nutzungrecht für die Software besitzt (weil der >> Key irgendwo bei Dir liegt, Du ihn aber nur nicht findest), dann >> kannst Du doch auch von jemandem anderen die CD verwenden? Oder bin >> ich da falsch? > > Ja 😉 Der OP hat, zsammen mit der Kamera, einen Datenträger > erworben, den er bestimmungsgemäß nutzen darf. Kein Datenträger, > keine Nutzung. Das kann nicht sein. Das Nutzungsrecht erlischt nicht mit dem Untergang des Datenträgers oder von Teilen des Datenträgers. > > Und andersrum: Derjenige, der die eigene CD hergeben würde hat > wiederum kein Recht, diese zu verbreiten. Das ist sicher auch nicht richtig. Ich habe beim Erwerb des Datenträgers das uneingeschränkte Eigentumsrecht an diesem Datenträger erworben. Ich kann damit machen, was ich will. Frisbee spielen, verschenken, verkaufen, archivieren oder shreddern. > > Bei Verträgen, die eine Nutzungslizenz als Vertragsgegenstand > beinhalten, kö¶nnte man das vielleicht anders bewerten, kommt auf > den Inhalt des Vertrags an. Aber genau so einen Vertrag hat man im > Regelfall eben nicht. Das würde man wissen, weil man dazu einen > Vertrag hätte unterschreiben müssen 😉 Auch dies ist nicht korrekt. Nicht jeden Vertrag, den man schließt, muß man auch unterschreiben. Im Gegenteil. Die meisten Verträge, die man schließt, werden implizit geschlossen und sind deshalb trotzdem gültig. (Beispiel: durch Anruf beim Pizzadienst schließt man mit diesem einen Vetrag über Lieferung und Bezahlung der Pizza gemäß den im Prospekt genannten Konditionen. (Wobei es oft genug vorkommt, daß an beiden Enden der Leitung unterschiedliche Prospekte liegen….) Speziell die EULA-Geschichte (dieses Zeug klicken sie hier um den Vertrag —————————————————————————————————————————————— Datum: 01.02.2007 Uhrzeit: 12:53:09 Peter Fronteddu Reinhard Wagner schrieb: >> Ja 😉 Der OP hat, zsammen mit der Kamera, einen Datenträger >> erworben, den er bestimmungsgemäß nutzen darf. Kein Datenträger, >> keine Nutzung. > > Das kann nicht sein. Das Nutzungsrecht erlischt nicht mit dem > Untergang des Datenträgers oder von Teilen des Datenträgers. Lies das Urheberrecht. Du hast einen Datenträger erworben. Damit hast Du die Erlaubnis, diesen bestimmungsgemäß zu nutzen. Ohne Datenträger, keine Nutzung. Du musst mir das auch gar nicht glauben, recherchiere ruhig nach. Nebenbei, für solche Fälle ist unter Umständen eben auch das Anlegen einer Sicherungskopie erlaubt. Steht alles im schon erwähnten §69d UrhG. Wobei meiner, durchaus begründeten ;), Ansicht nach das Recht, die Sicherheitskopie zu nutzen, mit dem Untergang des Originaldatenträgers entfällt. >> Und andersrum: Derjenige, der die eigene CD hergeben würde hat >> wiederum kein Recht, diese zu verbreiten. > > Das ist sicher auch nicht richtig. Ich habe beim Erwerb des > Datenträgers das uneingeschränkte Eigentumsrecht an diesem > Datenträger erworben. Ich kann damit machen, was ich will. Frisbee > spielen, verschenken, verkaufen, archivieren oder shreddern. Nein. Du kannst mit dem Datenträger eben nicht *alles* machen, was Du willst. Dem steht, unter anderem, das Urheberrecht entgegen. Siehe zB §69c UrhG. Da gibt es durchaus Grenzen. Ja, shreddern darfst Du 😉 Allerdings dann das Programm nicht mehr nutzen. >> Bei Verträgen, die eine Nutzungslizenz als Vertragsgegenstand >> beinhalten, kö¶nnte man das vielleicht anders bewerten, kommt auf >> den Inhalt des Vertrags an. Aber genau so einen Vertrag hat man im >> Regelfall eben nicht. Das würde man wissen, weil man dazu einen >> Vertrag hätte unterschreiben müssen 😉 > > Auch dies ist nicht korrekt. Nicht jeden Vertrag, den man schließt, > muß man auch unterschreiben. Ja. > Im Gegenteil. Die meisten Verträge, die man schließt, werden implizit > geschlossen und sind deshalb trotzdem gültig. Ja. Und jetzt erkläre mal bitte, wo und wie ich, wenn ich im Laden eine Software auf CD kaufe, einen Lizenzvertrag geschlossen habe. Und mit wem? Vor allem einen Lizenzvertrag, dessen Bedingungen ich gar nicht kennen kann, weil der Vertragstext der Gegenseite verschweisst im inneren der Packung ist. Oder gar nur auf CD, der dann beim Installieren aufploppt“. Wann und wie genau wurde der —————————————————————————————————————————————— Datum: 01.02.2007 Uhrzeit: 13:37:39 Reinhard Wagner Peter Fronteddu schrieb: >> Das kann nicht sein. Das Nutzungsrecht erlischt nicht mit dem >> Untergang des Datenträgers oder von Teilen des Datenträgers. > > Lies das Urheberrecht. Du hast einen Datenträger erworben. Damit > hast Du die Erlaubnis, diesen bestimmungsgemäß zu nutzen. Ohne > Datenträger, keine Nutzung. Du musst mir das auch gar nicht > glauben, recherchiere ruhig nach. Nebenbei, für solche Fälle ist > unter Umständen eben auch das Anlegen einer Sicherungskopie > erlaubt. Steht alles im schon erwähnten §69d UrhG. Wobei meiner, > durchaus begründeten ;), Ansicht nach das Recht, die > Sicherheitskopie zu nutzen, mit dem Untergang des > Originaldatenträgers entfällt. Genau das mit dem Datenträger steht da nämlich nicht. Aus gutem Grund. Es gibt nämlich Programme, die überhaupt nicht mittels eines physikalischen Datenträgers verkauft werden. Der Vorgang der Übergabe der Berechtigung zur Nutzung eines Programmes ist nämlich im UrhG gar nicht geregelt – und genau hier ist das berüchtigte EULA wieder von Bedeutung. Wenn Du das EULA nicht akzeptierst, ist die Software gar nicht installierbar. Da aber Du das EULA erst lesen kannst, wenn Du gekauft und ausgepackt hast, kannst Du sie wieder zurückgeben (auch wenn das dem Händler nicht gefällt). > Nein. Du kannst mit dem Datenträger eben nicht *alles* machen, was > Du willst. Dem steht, unter anderem, das Urheberrecht entgegen. > Siehe zB §69c UrhG. Da gibt es durchaus Grenzen. Ich darf mit dem Datenträger, den ich gekauft habe, machen was ich will. Unter anderem eben auch verkaufen. Auch einzeln. (Interessante Rechtslage dabei: wenn ich eine Privatkopie davon gemacht habe, die legal ist, darf ich sie auf keinen Fall mitverkaufen! Ich besitze dann also eine legale Kopie des Programmes. Ich darf es nur nicht mehr installieren, es sei denn ich habe noch das Lizenzdokument dazu, aus was das auch immer bestehen mag (CD, Aufkleber, Stück Papier etc..) ICh darf es allerdings nicht als Programm(lizenz)“ verkaufen wenn der —————————————————————————————————————————————— Datum: 01.02.2007 Uhrzeit: 14:41:13 Peter Fronteddu Reinhard Wagner schrieb: > Genau das mit dem Datenträger steht da nämlich nicht. Aus gutem > Grund. Aus gutem Grund beziehe ich mich auf das OP und den üblichen Kauf von Software auf einen Datenträger. Und genau dafür gilt das von mir geschriebene. > Es gibt nämlich Programme, die überhaupt nicht mittels > eines physikalischen Datenträgers verkauft werden. Der Vorgang > der Übergabe der Berechtigung zur Nutzung eines Programmes ist > nämlich im UrhG gar nicht geregelt Richtig. Das ist aber wieder ein ganz anderer Fall. Nämlich zB der Kauf einer Lizenz. Und das wird grundsätzlich eben im BGB geregelt. Und da hat…. > – und genau hier ist das > berüchtigte EULA wieder von Bedeutung. …. eine Lizenz natürlich eine Bedeutung. Die ist in aller Regel Vertragsbetandteil. Die berüchtigte EULA“ also das was —————————————————————————————————————————————— Datum: 01.02.2007 Uhrzeit: 15:24:01 Reinhard Wagner Peter Fronteddu schrieb: >> Wie es bei anderen Programmen ist, ist >> eine eigene Diskussion… > > die wir gerne in d.s.r.m+u weiterführen kö¶nnen, weil hier ist recht > off topic. Das war glaub ich die letzte Woche noch nicht dran 😉 Ich denke, wir sind uns im Wesentlichen einig, die Unwesentlichen Differenzen sind, glaube ich, nicht soooo relevant, daß da ein anderer Thread lohnt….. 😉 Grüße aus dem sonnigen Pyrbaum – ich geh jetzt ans Licht… Reinhard Wagner — posted via https://oly-e.de ——————————————————————————————————————————————