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Datum: 02.06.2005 Uhrzeit: 23:12:47 martin barann Ich hab mal eine Frage, die ich auch schon – ohne Antwort – an Oly-e gerichtet habe: Wenn ich gute Bilder in die Galerie schicke, verliere ich dann die Rechte an den Bilder, kann sie also nicht mehr woanders verö¶ffentlichen? Martin — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 02.06.2005 Uhrzeit: 23:18:04 Georg Dahlhoff martin barann schrieb: > Ich hab mal eine Frage, die ich auch schon – ohne Antwort – an > Oly-e gerichtet habe: > Wenn ich gute Bilder in die Galerie schicke, verliere ich dann > die Rechte an den Bilder, kann sie also nicht mehr woanders > verö¶ffentlichen? Hallo Martin, nein Du verlierst nicht Deine Urheberrechte. Es bleibt Dein Bild. Du bestimmst weiterhin, was mit dem Bild geschieht und wer es für welche Zwecken nutzen darf. Herzliche Grüße, Georg — Georg Dahlhoff http://www.dahlhoff.com http://www.mainz-bingen-foto.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 02.06.2005 Uhrzeit: 23:21:40 martin barann Vielen Dank. Martin — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 03.06.2005 Uhrzeit: 8:31:37 Hans-Peter Prüfer Nur eine kleine Erfänzung (aus rechtlicher Sicht aber nicht vö¶llig unbedeutend). Durch die unsägliche Digital Rights, Patent etc Diskussion sind einige Begriffe arg durcheinander geraten – ich denke, diese Verwirrung ist auch gewollt. (1) Nach deutschem (!!) Recht hat der Urheber (sofern er es ist, das ist manchmal schwer zu klären, z.B. bei Software) immer das Urheberrecht, welches unveräußerlich ist. Er kann es definitiv niemals verlieren. (2) Übertragbar sind dagegen die Nutzungsrechte. Die sind kommerziell und kö¶nnen deshalb gehandelt werden. Im us-amerikanischen Bereich kennt man diese Unterschiede nicht so extrem, dort gibt es im Wesentliichen nur das Copyright (und das hat seinen Namen aus gutem Grund!). Der Urheber ist dort eigentlich nur ein Phantom (was inzwischen im deutschen Recht ähnlich nett gesehen wird – was hilft es, Urheber zu sein, wenn man seine Machwerke nicht mehr nutzen darf?). Urheberrechte einzuklagen hat im Übrigen den gleichen Charme wie Patentstreitigkeiten (Priorität): Es kostet viel, wird von keiner Rechtsschutzversicherung gedeckt (in gewissen Grenzen verständlich), und es bringt leider nicht viel. So weit, so schlecht. LG, hp Macht Bilder, nicht Dateien! — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 10.06.2005 Uhrzeit: 18:48:52 Ralph Krüger Zitat Hans-Peter Prüfer Urheberrechte einzuklagen hat im Übrigen den gleichen Charme wie ——————————————————————————————————————————————