Datum: 10.02.2003 Uhrzeit: 24:10:37 Hermann Schmitt Hallo Freunde, Leitz hat frueher Reklame fuer die M-Serie gemacht: Sie sei so leise, dass sie sogar zur Berichterstattung in Gerichtssaelen zugelassen sei… Nun ist unsere E-10/20 ja fast stumm“ im Vergleich zur Leica M (zumindest wenn man sie auf stumm stellt). Ist das Thema „Zulassung vor Gericht“ ein Thema fuer die E-10/20 bzw. fuer Olympus? Gruss Hermann (2) posted via https://oly-e.de“ e20.german 4529 —————————————————————————————————————————————— Datum: 15.02.2003 Uhrzeit: 23:55:37 Marco Hallo Hermann, bei Gericht ist die E-xx leider (bzw. zum Glück) weniger wert als ein Bleistift – jedenfalls sobald der Richter die Verhandlung erö¶ffnet hat. Dann nämlich hat eine Kamera laut StPO im Gerichtssaal nichts mehr verloren (Ausnahmen gibt es nur beim Bundesverfassungsgericht). Und das ist auch gut so! Allenfalls kö¶nnen Ton- und Bildaufnahmen vor der Verhandlung gemacht werden, wobei die Lautstärke“ überhaupt keine Rolle spielt. Gruß Marco posted via https://oly-e.de“ e20.german 4568 ——————————————————————————————————————————————
Zulassung vor Gericht fuer E-10/20?
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