Datum: 11.04.2011 Uhrzeit: 21:41:15 Egon Borger Hallo, ich erlebte heute morgen einen nicht alltäglichen Vorfall mit meiner Fotoausrüstung. Ich wollte an diesem schö¶nen Morgen auf einem Gutshof in meiner Umgebung (Anwesen gehö¶rt der Familie Villeroy und Boch), unter anderem ein paar Uhu’s in der dortigen Falknerei fotografieren. Vorweg muss ich sagen, dass auf diesem Gut sich ein Reitergestüt, eine Falknerei mit Sperber und Uhus’s, eine bedeutende Jagtschule sowie Hotel und Gastronomie befindet. In dieser tollen Anlage habe ich schon manch schö¶nes Foto gemacht. Heute morgen aber, als ich meine E-3, mein Stativ sowie mein 50-200mm aufgebaut hatte, erschien wohl der Jagdverwalter und fragte mich , was ich da so tue. Ich habe ihm gesagt, dass ich meinem Hobby dem Fotografieren nachginge und von dem Anwesen und den Tieren an diesem herrlichen Morgen ein paar schö¶ne Fotos machen mö¶chte. Er sagte, dass er nichts dagegen hätte, mit einer einfachen Knipse- also Kompaktkamera oder so etwas die Vö¶gel zu fotografieren, aber mit einer solchen Ausrüstung besteht der Verdacht, dass dies eindeutig ins Profesionelle geht und mir deshalb ein Verbot aussprechen muss, da ich mich nicht offiziell angemeldet habe. Er bot mir an, mich an der Rezeption um einen Termin zu bemühen. Sobald ein solcher Termin feststeht, wird ein erfahrener Falkner mir zu Seite stehen und ich kö¶nnte dann meine Bilder machen. Auf die Frage, ob dies denn kostenlos sei, kam nur ein Grinsen über sein Gesicht und sagte mir, natürlich kostet dies Geld. Der Falkner wird für die Zeit des Shootings ausschließlich entgeltlich mir zur Verfügung gestellt. Ich musste dann unverzüglich meine Ausrüstung zusammenpacken und das Gelände verlassen Meine Frage ans Forum. 1.) Gibt es ähnliche Erfahrungen oder sogar Rechtsprechungen von Forumsmitgliedern. 2.) Es kann doch nicht sein, dass man nur weil die Ausrüstung etwas aus dem Rahmen fällt, das Fotografieren verweigert wird und anderen Hobbyfotografen mit einer E-PL2 (Beispiel) oder einer anderen Knipse das Fotografieren gestattet wird. Ich wollte mit dem Stativ doch nur sicher stellen, dass die Vö¶gel knacke scharf aufgenommen werden. Aus der Hand wollte ich nicht fotografieren, da ich mindestens mit ISO 800 und hö¶her hätte fotografieren müssen. Ich muss noch dazu anmerken, dass das gesamte Anwesen für jedermann frei zugänglich genutzt werden kann. Gruß Egon Borger — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 11.04.2011 Uhrzeit: 22:01:13 R.Wagner Am Mon, 11 Apr 2011 21:41:15 +0200 schrieb Egon Borger: > Ich muss noch dazu anmerken, dass das gesamte Anwesen für > jedermann frei zugänglich genutzt werden kann. Wenn das Privatgrund ist, dann kann der Besitzer auch bestimmen, dass nur Leute in rosa Unterhosen fotografieren dürfen oder Leute, die kein R“ im Vornamen haben. Vom ö¶ffentlichen Grund – also von Grund aus der in ö¶ffentlichem Besitz ist – kann er dagegen nichts machen. Grüße Reinhard Wagner“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 11.04.2011 Uhrzeit: 22:22:21 Eckhard Fotografieverbot wg. professioneller Ausrüstung im botanischen Garten Stockholm, im Nationalmuseum konnte ich die im Besitz des Museums befindlichen Werke frei fotografieren (also nicht ausgeliehene Werke in Sonderausstellungen). Dafür aber Fotografierverbot und Verweis aus der Station bei Aufnahmen der Kunstwerke in Stockholmer U-Bahn-Stationen (zu denen regelmäßige Führungen von der U-Bahn-Gesellschaft organisiert werden). Fotografierverbot auf dem Bahnsteig des Mannheimer Hauptbahnhofs – mit einem VHS-Kurs gibt es regelmäßig Abendaufnahmen in einem anderen Bahnhof in der Nähe… Fotografieverbot wegen professioneller Ausrüstung in der Johanniterhalle Schwäbisch Hall (dort ist mittlereile fotografieren generell verboten), In der Vö¶lklinger Hütte ist zu unterschreiben, daß die Bilder nicht ins Internet eingestellt oder wirtschaftlich verwertet werden. Mit einem Hamburger Museum führte ich vor Jahren eine zeitlich ausgedehnte, letztendlich gescheiterte Korrespondenz, weil ich ein bestimmtes Sammlungsstück gerne im Internet gezeigt hätte verbunden mit der Frage nach irgendwie vergleichbaren Stücken…. In einem anderen Museum sagte uns die freundliche Dame an der Kasse mit Blick auf unsere Ausrüstung: Fotografieren ist verboten. Ich weiß aber nicht ob mein Kollege das weiß.“ Wir führten beim fotografieren ein interessantes langes Gespräch mit dem aufsichtsführenden Kollegen… Das lässt sich so fortführen betreffs Friedhö¶fen Museen und so weiter. Einmal wollte mir in Heidelberg ein Gastwirt die Aufnahme eines Details der Straßenfront seines Restaurants in der Innenstadt verwehren mit dem Hinweis einige Tage zuvor hätten Gäste auf einen fotografierenden Touristen eingeschlagen was er gut verstehen kö¶nne. Unter dem Hinweis darauf daß er offensichtlich die für sein Gewerbe erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitze da er seiner Schilderung nach seine Gäste nicht von deren Vorgehen abgehalten habe „erzwang“ ich mir das (belanglose) Bild. Werner fotografierte einmal eine Häuserfront in Rothenburg/Wümme. Eine Bewohnerin des dort gelegenen Altersheims sprach ihn später an ob das Aufnahmen für Googel Streetview seien – das wolle sie nicht. Immer wieder mal kommt es vor daß ein geplanter Museumsbesuch entfällt weil ich meine Ausrüstung nicht in eines der unsicheren Schließfächer stellen will. öfters telefoniere ich einige Tage vor dem geplanten Ausstellungsbesuch den ich bei fotografierverbot dann ggf. unterlasse. In Deinem Fall ist die Sache aus meiner Sicht recht einfach: Aufnahmen auf Privatgrundstücken von in Privatbesitz befindlichen Sachen kö¶nnen vom Besitzer willkürlich zugelassen oder verboten werden. Problematisch empfinde ich die Angelegenheit in formal privatrechtlichen Flächen die vom Charakter aber dem ö¶ffentlichen Raum entsprechen (Fußgängerbereiche Bahnhö¶fe und Flughäfen). Ja zuweilen wünsche ich mir ne Minox 😉 Eckhard posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 11.04.2011 Uhrzeit: 23:43:21 WolfgangPe Gerade bei denkmalgeschützten Gebäuden in Privatbesitz ist es interessant wie weit dabei ö¶ffentliche Mittel, sprich Steuergelder aufgewendet wurden. Ich finde wer ö¶ffentliche Mittel annimmt, hat kein Recht die öffentlichkeit zu hindern diese Bauwerke zu fotografieren. Grüße Wolfgang —————————————————————————————————————————————— Datum: 12.04.2011 Uhrzeit: 6:54:37 R.Wagner Am Mon, 11 Apr 2011 22:22:21 +0200 schrieb Eckhard: > Problematisch empfinde ich die Angelegenheit in formal > privatrechtlichen Flächen, die vom Charakter aber dem > ö¶ffentlichen Raum entsprechen (Fußgängerbereiche, Bahnhö¶fe und > Flughäfen). Bahnhö¶fe: Da gibt es von der deutschen Bahn eine allgemein gültige Fotografiererlaubnis für den Privatgebrauch. Kann man sich ‚runterladen, ausdrucken und den Leuten vor die Nase halten. Sobald man jedoch ein Stativ aufbaut oder die Bilder etwa auf Flickr oder Facebook stellen willen, braucht man eine Genehmigung aus Berlin. Kriegt man auch, je nach verwendung kostet das dann aber auch Geld. Grüße Reinhard Wagner —————————————————————————————————————————————— Datum: 12.04.2011 Uhrzeit: 7:39:17 Karl B. â¦und in einer der grö¶ssten Zooâs der Schweiz http://www.zoo.ch/xml_1/internet/de/intro.cfm wird das Fotografieren extra erwünscht, auch in der Mascola-Halle, und überall finden sich Tafeln mit Hinweisen, wie man es am besten macht mit Blende, Zeit und so⦠Gruss Karl — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 12.04.2011 Uhrzeit: 7:54:15 Dirk Mickeleit Es gibt hier eine interesante Seite im Netz: http://www.rechtambild.de/ Dort gibt es auch auf der rechten Seite auch einen Link zu einer spannenden PDF Juristisches Handbuch für Fotografen“ Gruß Dirk posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 12.04.2011 Uhrzeit: 8:48:20 Hans H. Siegrist Karl B. schrieb: > â¦und in einer der grö¶ssten Zooâs der Schweiz > http://www.zoo.ch/xml_1/internet/de/intro.cfm wird das > Fotografieren extra erwünscht, auch in der Mascola-Halle, und > überall finden sich Tafeln mit Hinweisen, wie man es am besten > macht mit Blende, Zeit und so⦠Hallo Karl Bei den Millionenspenden, die der Zoo fast regelmässig erhält, hat er auch keine monetären Sorgen. Die Pantanal-Anlage wurde mit den 17 Mega-CHF hingeklatscht, die eine alte Dame vor ein paar Jahren in ihrem Testament bereit gestellt hatte. Man darf das nicht falsch verstehen; ich habe da gar nichts dagegen. Das Geld kö¶nnte viel schlechter angelegt werden und der Zoo unterstützt auch Projekte in der freien Natur. Die Hinweistafeln sind eine hervorragende Idee. Nur ist der Zürcher Zoo einer der wenigen, die keine finanziellen Probleme haben. Viele andere müssen die Moneten mühsam aus Eintrittsgeldern, Ansichtskarten-Verkauf, anderem Merchandising und, falls überhaupt verfügbar, staatlichen Subventionen zusammen kratzen. Artgerechte Tierhaltung ist eben extrem teuer. Herzliche Grüsse aus dem immer kälter werdenden Jura. Hans Nur 7. Ist auch nicht mehr wert… — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 12.04.2011 Uhrzeit: 10:00:26 Oliver Ge.ibel Karl B. schrieb: > â¦und in einer der grö¶ssten Zooâs der Schweiz > http://www.zoo.ch/xml_1/internet/de/intro.cfm wird das > Fotografieren extra erwünscht, auch in der Mascola-Halle, und > überall finden sich Tafeln mit Hinweisen, wie man es am besten > macht mit Blende, Zeit und so⦠> > Gruss Karl > Das halte ich für eine großartige Idee! Da hat jemand kapiert, dass gute Fotos kein Schaden, sondern ein erfolgreiches Viralmarektinginstrument sein kö¶nnen. Der Großteil der Verbieter scheint einfach nur pauschal zu verbieten, weil´s im Zweifel die bequemste Lö¶sung ist. Alternativ kö¶nnte man aber auch ein Schild aufstellen Fotografieren gegen eine kleine Spende ausdrücklich erwünscht!“ posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 12.04.2011 Uhrzeit: 10:48:15 Subhash Egon Borger