Bilderklau – was nun?

Datum: 30.08.2005 Uhrzeit: 9:48:33 Markus Schlichting Hallo zusammen, ich habe durch Zufall in einem Katalog eines Reiseveranstalters ein Foto von mir entdeckt. Der Veranstalter hat das Bild offensichtlich von der Website/Galerie geklaut, auf der ich die Bilder ausgestellt habe und bewirbt damit das Reiseziel, das ich im Sommer letzen Jahres besucht habe. Natürlich bin ich mit dieser kommerziellen Nutzung, ohne Nennung der Urheberschaft geschweige denn einer vorherigen Rücksprache, nicht einverstanden. Allerdings bin ich mir unsicher, wie ich jetzt am besten weiter vorgehe – erstmal über eine Nachlizensierung verhandeln und wenn der Veranstalter sich nicht einsichtig zeigt zum Rechtsanwalt? Was kann ich für eine Nachlizensierung verlangen? Der Kataog hat eine Auflage von 35000 Stück. Viele Grüße Markus — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 30.08.2005 Uhrzeit: 10:05:45 Maikol D. F. ich werd erstmal freundlich darauf hinweisen das bild ist mein!!!” wenn nicht kommt zumindest ne entschuldigung dann kanste hin den ar*** aufreissen. so ne frescheit oder? posted via https://oly-e.de” —————————————————————————————————————————————— Datum: 30.08.2005 Uhrzeit: 10:22:01 Fiona Amann 1. Dokumentiere und sichere die Fakten. (Screenshot, Zeugen) 2. Gib’s einen Anwalt und lass ihn walten. Weil: Wenn du selbst anklopfst wirst man dir was Vorjammern war ja nicht bö¶se gemeint.” Man wird dich mit Ausreden überschütten und schwö¶ren dass man es nie wieder tut. Und beim nächsten Mal ist eben ein anderer Fotograf dran. Gegen Datenklau gibt’s nur einen Schutz: Anzeige beim zuständigen Staatsanwalt (kostet dich nichts) und/oder eine kostenpflichtige Abmahnung vom Rechtsanwalt. Die Kosten hängen vom Wert des Bildes ab. Hier sollten dir die Profis kurz verraten was normalerweise für derlei Katalogfotos bezahlt wird. Der Rechtsanwalt wird diesen Wert mindestens mal 3 nehmen und diesen Betrag vom Fotodieb verlangen. Wenn die Beweislage eindeutig ist geht das recht fix über die Bühne. Zum Vergleich: Textklau im Streitwert von knapp 800.- Euro (3facher Wert eines kleinen Artikels) kostete mich 130.- Euro Anwaltsgebühren. Herzlichst Fiona posted via https://oly-e.de” —————————————————————————————————————————————— Datum: 30.08.2005 Uhrzeit: 10:36:02 Guenter Hamich Hallo Markus, in diesem Falle (der Veranstalter nutzt Dein Bild ganz klar zu kommerziellen Zwecken – er will Geld durch die Bewerbung des Reisezieles damit verdienen), würde ich sofort ein Einschreiben an die Geschäftsführung senden, auf die bei Dir liegenden Bildrechte hinweisen. Desweiteren sollte in diesem Schreiben darauf aufmerksam gemacht werden, dass er (der Veranstalter) oder die in seiner Verantwortung handelnde Agentur (die den Katalog erstellt hat) sich gesetzeswidrig das Bild unter Missachtung des Urheberrechtes angeeignet hat. Ich würde ihm eine Rechnung über EUR 1.500,– beilegen und eine Frist von 14 Tagen zur Zahlung setzen. Weise darauf hin, dass Du bei Nichteinhaltung dieser Frist auf Unkenntlichmachung Deines Bildes in allen -auch bereits ausgelieferten- Katalogen bestehe wirst. Ein Nachsatz, dass man sich neben den durch die Rechnung zum Ausdruck gemachten Ansprüchen alle strafrechtlichen Konsequenzen vorbehält, sollte die Ernsthaftigkeit des Vorgehens verdeutlichen. Der Klau ist heutzutage ein weitverbreitetes Übel, da die meisten geleimten” Urheberrechts-Inhaber nicht oder nur unzulänglich reagieren. Dreistigkeit siegt leider viel zu oft. Dem kann man nur durch harte Massnahmen entgegnen (wobei ich auch hier -um mich nicht in die Nesseln zu setzen- darauf hinweisen muss dass diese Tips meine eigene Vorgehensweise in einem solchen Fall beschreiben aber keine Rechtsberatung darstellen koennen). Bei Unsicherheiten kontaktiere bitte unbedingt und vor allem schnell einen Rechtsanwalt. Warten koennte -zumal der Fall jetzt hier ö¶ffentlich gemacht wurde- als ein gewisses Einverständnis gewertet werden. Viele Gruesse Guenter posted via https://oly-e.de” —————————————————————————————————————————————— Datum: 30.08.2005 Uhrzeit: 10:40:03 Thomas Hieronymi Markus Schlichting” schrieb > Hallo zusammen > ich habe durch Zufall in einem Katalog eines Reiseveranstalters > ein Foto von mir entdeckt. > Der Veranstalter hat das Bild offensichtlich von der > Website/Galerie geklaut auf der ich die Bilder ausgestellt habe > und bewirbt damit das Reiseziel das ich im Sommer letzen Jahres > besucht habe. > Natürlich bin ich mit dieser kommerziellen Nutzung ohne Nennung > der Urheberschaft geschweige denn einer vorherigen Rücksprache > nicht einverstanden. > Allerdings bin ich mir unsicher wie ich jetzt am besten weiter > vorgehe – erstmal über eine Nachlizensierung verhandeln und wenn > der Veranstalter sich nicht einsichtig zeigt zum Rechtsanwalt? > Was kann ich für eine Nachlizensierung verlangen? > Der Kataog hat eine Auflage von 35000 Stück. Es kommt noch etwas auf die Grö¶ße der Abbildung an. Tarife des BVPA (Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive) sind z.B. im Jahr 2002 für Reisekataloge mit einer Auflage bis 50.000 Stück bis Abbildungsformat DIN A8 > 100 Euro DIN A7 > 115 Euro DIN A6 > 130 Euro DIN A5 > 145 Euro Zuschläge: Unterlassen des Bildquellennachweises plus 100% (LG Hamburg vom 20.11.87 AZ 74068/78 da gibt es noch weitere Urteile zu) Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: Das fünffache Honorar (OLG Celle AT 13U 81/96 + 13U 139/96) Die Honorare beziehen sich nur auf eine Katalogauflage. Keine weitere Nutzung im nächsten Katalog !!! Meine Vorgehensweise wäre: 1 Beweise sichern (also mindestens 2 Kataloge holen) 2 Reiseveranstalter anschreiben mit Rechnung lt. siehe oben und Kopie der Seite mit dem Bild. Zahlungsziel 10 Tage 3 Bei nicht bezahlen nach 30 Tagen Anwalt einschalten mit Mahnverfahren. Du brauchst keine weiter Mahnung zu schreiben wenn Du ein konkretes Zahlungsziel genannt hast. Beziehe dich in deinem Anschreiben auf die Tarife des BVPA. Sei freundlich und bestimmt ( Sollte bis zum … schalte ich Anwalt / Inkassobüro … sage gleich darüber gibt es Urteile vom LG Hamburg und OLG Celle nenne keine AZ etwas Arbeit kö¶nnen die sich auch machen). Du wirst aber wahrscheinlich nicht um einen Anwalt herum kommen. Übrigens solltest Du Mehrwertsteuer auf deiner Rechnung verlangen so mußt Du sie separat Ausweisen UND auch an das Finanzamt abführen (egal ob Rechnung bezahlt wird oder nicht). Und erkundige Dich was auf einer ordentlichen Rechnung drauf stehen muß (Rechnungsnummer Rechnungsdatum Zeitpunkt der Lieferung etc.) Viel Erfolg Thomas www.FotoHiero.de” —————————————————————————————————————————————— Datum: 30.08.2005 Uhrzeit: 10:54:30 Michael Hoefner Markus Schlichting schrieb: > Hallo zusammen, > ich habe durch Zufall in einem Katalog eines Reiseveranstalters > ein Foto von mir entdeckt. > Der Veranstalter hat das Bild offensichtlich von der > Website/Galerie geklaut, auf der ich die Bilder ausgestellt habe > und bewirbt damit das Reiseziel, das ich im Sommer letzen Jahres > besucht habe. > Natürlich bin ich mit dieser kommerziellen Nutzung, ohne Nennung > der Urheberschaft geschweige denn einer vorherigen Rücksprache, > nicht einverstanden. > Allerdings bin ich mir unsicher, wie ich jetzt am besten weiter > vorgehe – erstmal über eine Nachlizensierung verhandeln und wenn > der Veranstalter sich nicht einsichtig zeigt zum Rechtsanwalt? > Was kann ich für eine Nachlizensierung verlangen? > Der Kataog hat eine Auflage von 35000 Stück. > > Viele Grüße > Markus > bilderklau scheint langsam immer populärer zu werden. ist ja auch im rahmen des internets zu einfach geworden. ich frage mich wie hoch hier die ‘dunkelziffer’ ist. natürlich kontaktieren, auf den sachverhalt hinweisen und auch die nachlizensierung (inkl. ‘schmerzensgeld’) zur sprache bringen (ein rechtsbeistand wäre natürlich sehr von vorteil). mehr weiss ich leider mangels ‘erfahrung’ nichts beizutragen, ausser, dass mir ein fall aus meinem umfeld bekannt ist, in dem die nachlizenzierung eines ‘geklauten’ fotos aus einem kleinen stadtmagazin (5000er aufl.) vor jahren 500 DM gekostet hat. mit interesse warte ich auf kompetente hinweise und ratschläge der profis hier. kann schliesslich jeden von uns treffen. viel erfolg michael — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 30.08.2005 Uhrzeit: 11:07:03 Hans Wein Markus Schlichting schrieb: > ich habe durch Zufall in einem Katalog eines Reiseveranstalters > ein Foto von mir entdeckt. > Der Veranstalter hat das Bild offensichtlich von der > Website/Galerie geklaut, auf der ich die Bilder ausgestellt habe > und bewirbt damit das Reiseziel, das ich im Sommer letzen Jahres > besucht habe. Eigentlich sollte man meinen, ein Reiseveranstalter hätte selbst genügend Bildmaterial, um seine Kataloge damit zu bestücken. Wenn er sich dennoch an anderer Stelle selbst bedient, so ist er entweder blö¶d, oder es handelt sich um ein derartig allgemeines Motiv, dass eine Zuordnung zu einem bestimmten Fotografen praktisch unmö¶glich ist. Sollte Letzteres zutreffen, wirst du womö¶glich in Beweisnot geraten, wenn du versuchst, irgendwelche Ansprüche zu stellen. > Allerdings bin ich mir unsicher, wie ich jetzt am besten weiter > vorgehe – erstmal über eine Nachlizensierung verhandeln und wenn > der Veranstalter sich nicht einsichtig zeigt zum Rechtsanwalt? Den Begriff Lizensierung” gibt es im deutschen Urheberrecht nicht es gibt die sog. “Nutzungsrechte” und nutzen kann ein Bild nur derjenige der vom Urheber dieses Recht eingeräumt bekommen hat. Wer dagegen verstö¶ßt handelt rechtswidrig und kann bestraft werden außerdem ist er schadenersatzpflichtig. Wenn die Beweislage eindeutig ist würde ich gleich Rechtsbeistand suchen; das gilt vor allem dann wenn es sich um ein grö¶ßeres Unternehmen handelt. > Was kann ich für eine Nachlizensierung verlangen? > Der Kataog hat eine Auflage von 35000 Stück. Es gibt bestimmte Richtsätze für Fotografenhonorare aber erwarte nicht dass die in voller Schö¶nheit zur Anwendung kommen 😉 MfG Hans BTW: Warst du wirklich so leichtsinnig ein Bild in solcher Qualität und Grö¶ße ins Netz zu stellen dass es sich für die Druckwiedergabe in einem Katalog eignet?” —————————————————————————————————————————————— Datum: 30.08.2005 Uhrzeit: 11:17:15 Markus Schlichting Hallo zusammen, vielen Dank für die schnellen Antworten. Ja, ich war so leichtsinnig, die Bilde rin voller auflö¶sung ins Netz zu stellen, da ich denen, mit welchen ich den Urlaub verbracht habe, die Mö¶glichkeit gegeben hab, sich direkt Abzüge zu bestellen. Thomas, Du shcriebt, das ich eine Rehcnung schrieben soll – ich habe jedoch kein Gewerbe (bin Student) und würde somit die Rechnung als Privatmann schreiben – Mwst brauche ich also nicht auszuweisen, oder? Danke und Gruß Markus — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 30.08.2005 Uhrzeit: 11:21:44 Hermann_Brunner Thomas Hieronymi schrieb: > Übrigens solltest Du Mehrwertsteuer auf deiner Rechnung verlangen > so mußt Du sie separat Ausweisen UND auch an das Finanzamt abführen > (egal ob Rechnung bezahlt wird oder nicht). Hallo Thomas, das mit dem Pflicht-Abführen der MwSt.” ist nicht in allen Fällen so. Es kommt drauf an ob Du a) ein “Gewerbebetrieb” bist – d.h. Aktivierung der Rechnung zum Zeitpunkt der Erstellung damit Verbunden die MwSt-Abführungspflicht auch zum Anmeldezeitraum in dem das Rechnungsstellungsdatum liegt – oder b) Freiberufler bist. In diesem Fall gibt es keine Pflicht zur “Doppelten Buchführung” sondern eine simple Einnahmen-/Ausgabenüberschußrechnung tuts auch. In diesem Fall wird der Rechnungsbetrag erst bei Eingang des Betrages aktiviert. Eine stornierte oder nie bezahlte Rechnung hat keine Auswirkung auf die MwSt-Schuld. Disclaimer: Bin kein Steuerberater das was keine steuerliche Beratung aber meine Steuerberater hats mir – sinngemäß – so erklärt. LG Hermann” —————————————————————————————————————————————— Datum: 30.08.2005 Uhrzeit: 11:38:06 Hermann_Brunner Markus Schlichting schrieb: > habe jedoch kein Gewerbe (bin Student) und würde somit die > Rechnung als Privatmann schreiben – Mwst brauche ich also nicht > auszuweisen, oder? Korrekt. Somit fällst Du – für diesen einen Fall – unter die Kleinbetriebe” die MwSt-befreit sind. D.h. Du stellst keine MwSt. in Rechnung führst keine ab darfst aber auch keine Vorsteuer geltend machen. (Z.B. kannst Du nicht die bezahlte MwSt. für Deine Cam von der entstandenen MWst.-Schuld abziehen) Damit es auf der Gegenseite nicht zur Reaktion kommt “Das ist keine ordentliche Rechnung” sollte man Vielleicht den Hinweis anbringen dass man nicht MwSt-pflichtig ist. Ansonsten pass auch auf dass Du die Form-Regeln einer Rechnung penibel einhältst: – deine komplette “Betriebsanschrift” muss drauf sein – das Wort “Rechnung” muss draufstehen – eine Rechnungsnummer muss vergeben sein – ein Datum muss drauf sein – Deine Steuer-Nummer muss angegeben sein (gilt nicht für dich:) – ab 100 – EUR muss die MwSt. als Betrag und als Prozentsatz ausgewiesen sein. LG Hermann PS: Falls Du ein Muster brauchst kann ich Dir eines in einer eMail schicken…” —————————————————————————————————————————————— Datum: 30.08.2005 Uhrzeit: 11:40:35 Thomas Hieronymi Hermann_Brunner” schrieb > das mit dem “Pflicht-Abführen der MwSt.” ist nicht in > allen Fällen so. Es kommt drauf an ob Du > a) > ein “Gewerbebetrieb” bist – > d.h. Aktivierung der Rechnung zum Zeitpunkt der Erstellung > damit Verbunden die MwSt-Abführungspflicht auch zum > Anmeldezeitraum in dem das Rechnungsstellungsdatum liegt > – oder > b) > Freiberufler bist. In diesem Fall gibt es keine Pflicht > zur “Doppelten Buchführung” sondern eine simple > Einnahmen-/Ausgabenüberschußrechnung tuts auch. > In diesem Fall wird der Rechnungsbetrag erst bei > Eingang des Betrages aktiviert. Eine stornierte oder > nie bezahlte Rechnung hat keine Auswirkung auf die > MwSt-Schuld. > Disclaimer: > Bin kein Steuerberater das was keine steuerliche Beratung > aber meine Steuerberater hats mir – sinngemäß – so erklärt. Ja so oder so ähnlich 🙂 Es geht mir nur darum das Markus sich bewußt ist was er auf eine Rechnung schreibt 🙂 Gruß Thomas www.FotoHiero.de” —————————————————————————————————————————————— Datum: 30.08.2005 Uhrzeit: 11:40:36 Thomas Hieronymi Hallo Markus, wenn Du kein Gewerbe angemeldet hast und das nicht zur Gewohnheit wird 🙂 brauchst Du keine MwSt ausweisen/berechnen. Solltest Du einen Steuerberater haben / kennen oder auch einen Anwalt (den brauchst Du dann ja sowie so) den noch mal fragen. Gruß Thomas Sie auch Antwort von Hermann — _______________ www.FotoHiero.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 30.08.2005 Uhrzeit: 13:58:40 Andreas Senst Hallo Thomas, die Sache mit der Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamz ist nicht ganz richtig. Bei geringer Mehrwehrsteuerlast, was hier der Fall ist kann auch die Ist-Versteuerung beantragt werden, d.h. die Steuerlast wird erst im Monat bzw. Ouartal des Zahlungseingangs fällig. Gruß Andreas — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 30.08.2005 Uhrzeit: 15:30:01 Rolf Ott Andreas Senst schrieb: > Hallo Thomas, > die Sache mit der Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt ist > nicht ganz richtig. Bei geringer Mehrwehrsteuerlast, was hier > der Fall ist kann auch die Ist-Versteuerung beantragt werden, > d.h. die Steuerlast wird erst im Monat bzw. Ouartal des > Zahlungseingangs fällig. > > Gruß > Andreas > Hallo Andreas, das mit der Ist-Besteuerung ist etwas anderes: a) bei der Ist-Besteuerung wird die USt bei Zahlungseingang fällig b) bei der Soll-Besteuerung bei Rechnungstellung Ob Du jährlich, quartalweise oder monatlich die USt abführen mußt, hängt von der USt-Zahllast ab bzw das Finanzamt schreibt es Dir vor und weicht damit manchmal von der Regel ab. LG Rolf — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 30.08.2005 Uhrzeit: 16:53:20 Klaus Schraeder Mir ist unlängst ähnliches passiert, da hat jemand ein Bild von mir ohne Lizenz für eine Werbebroschüre verwendet. Mein Anwalt hat abgemahnt eine Unterlassungserklärung eingeholt, ich habe von der Gegenseite einen Schadenersatz von 1000 EUR erhalten, und sie mussten für die Abmaahnung an meinen Anwalt nochmal rund 400 EUR bezahlen. Gruss Klaus Schraeder — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 30.08.2005 Uhrzeit: 17:09:46 Jö¶rg Quote [*Klaus Schraeder* schrieb am Tue, 30 Aug 2005 16:53:20 +0200h] Hi, > … Schadenersatz von 1000 EUR erhalten, und sie mussten für die Abmaahnung > an meinen Anwalt nochmal rund 400 EUR bezahlen. schade, von mir hat (wahrscheinlich *ggg*) noch keiner ein Bild geklaut 😉 LG Jö¶rg — photographieren” ist griechisch und meint “malen/zeichnen mit Licht” http://www.raphael-schule.de & http://www.jorgos.info ICQ: 126663881″ —————————————————————————————————————————————— Datum: 30.08.2005 Uhrzeit: 18:18:42 Michael Pfister Am Tue, 30 Aug 2005 11:17:15 +0200 schrieb Markus Schlichting: > Hallo zusammen, > vielen Dank für die schnellen Antworten. > Ja, ich war so leichtsinnig, die Bilde rin voller auflö¶sung ins > Netz zu stellen, da ich denen, mit welchen ich den Urlaub > verbracht habe, die Mö¶glichkeit gegeben hab, sich direkt Abzüge > zu bestellen. > > Thomas, Du shcriebt, das ich eine Rehcnung schrieben soll – ich > habe jedoch kein Gewerbe (bin Student) und würde somit die > Rechnung als Privatmann schreiben – Mwst brauche ich also nicht > auszuweisen, oder? > > Danke und Gruß > Markus Hallo Markus, ich denke Du bist weitgehend mit Tips versorgt, nur eine Kleinigkeit noch: Hast Du gecheckt ob der Reiseveranstalter seinen Firmensitz in der BRD hat? (wenn nicht wird’s schwierig, ich würde ohne Rechtsschutzversicherung und Kostenübernahmezusicherung da dann sicher nix machen) Ich wünsch Dir viel Erfolg bei der Geltendmachung Deiner Ansprüche.. Michael —————————————————————————————————————————————— Datum: 30.08.2005 Uhrzeit: 19:47:37 Maikol D. F. Kannste mir auch ne schicken? wer ganz nett. habe neulich eine fotomappe verkauft. hatte nicht vor aber fuer den preis koennte ich net nein sagen. nun wollen die auch ne reschnung. doch keine hanung wass darauf sein muss. verkauf ist privat. da ich es nur ab und zu mach. muss ich da irgend welche steuern irgendjeman zalen oder so? danke ciao — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 30.08.2005 Uhrzeit: 19:51:56 Hans Wein Klaus Schraeder schrieb: > Mir ist unlängst ähnliches passiert, da hat jemand ein Bild von > mir ohne Lizenz für eine Werbebroschüre verwendet. Mein Anwalt > hat abgemahnt eine Unterlassungserklärung eingeholt, ich habe > von der Gegenseite einen Schadenersatz von 1000 EUR > erhalten, und sie mussten für die Abmaahnung an meinen Anwalt > nochmal rund 400 EUR bezahlen. Autsch, da muss es sich wohl um ein echtes Kunstwerk gehandelt haben 😉 In der aktuellen c’t ist übrigens ein recht interessanter Bericht zum Thema Abmahnungen und Anwaltskosten. Wenn die Auffassung des AG Charlottenburg von den hö¶heren Instanzen bestätigt wird, ist es mit den hohen Gebühren womö¶glich bald vorbei… MfG Hans —————————————————————————————————————————————— Datum: 30.08.2005 Uhrzeit: 19:56:37 Karl Schuessel Markus Schlichting wrote: Hallo, > ich habe durch Zufall in einem Katalog eines Reiseveranstalters > ein Foto von mir entdeckt. > Der Veranstalter hat das Bild offensichtlich von der > Website/Galerie geklaut, auf der ich die Bilder ausgestellt habe > und bewirbt damit das Reiseziel, das ich im Sommer letzen Jahres > besucht habe. Bist Du absolut und 100% sicher, dass das Dein Foto ist? Manche Sehenswürdigkeiten werde ja immer wieder unter ähnlichen Bedingungen und vom gleichen Standort aus abgelichtet. Nicht dass es zum Bumerang wird, wenn Du mit einem Anwalt auf den Veranstalter los gehst. Mit freundlichen Grüßen Karl Schüssel —————————————————————————————————————————————— Datum: 30.08.2005 Uhrzeit: 20:32:52 Hermann_Brunner Maikol D. F. schrieb: > Kannste mir auch ne schicken? wer ganz nett. > > habe neulich eine fotomappe verkauft. hatte nicht vor aber fuer > den preis koennte ich net nein sagen. > nun wollen die auch ne reschnung. doch keine hanung wass darauf > sein muss. Ich würde (privat) nur eine Quittung ausstellen: Bestätige den Empfang von EUR xxx für yyyyy. Ort Datum Unterschrift” > verkauf ist privat. da ich es nur ab und zu mach. > muss ich da irgend welche steuern irgendjeman zalen oder so? Meine Meinung: Einmalige Aktionen sind noch keine “Geschäftstätigkeit” die steuerrechtlich irgendwie relevant wären. (Beispiel: Verkauf eines gebrauchten PKW) Für verläßliche Auskünfte sind aber Steuerberater zuständig 😉 LG Hermann” —————————————————————————————————————————————— Datum: 30.08.2005 Uhrzeit: 22:29:02 Markus Schlichting Hallo Leute, vielen Danke für die vielen Informationen, ihr helft mir wirklich gut weiter, danke 🙂 Das Bild ist übrigens ziemlich eindeutig. Es sind einige Leute drauf (nicht pers. zu erkennen, wenn man nicht vorher weiß, wer es ist) und so ist das Bild dann unverwechselbar. Ich werde mich jetzt mal ein einem Schreiben versuchen…. Viele Grüße Markus —————————————————————————————————————————————— Datum: 31.08.2005 Uhrzeit: 11:21:18 Steffen Stockmeyer Hallo Hermann, wieso muss die Steuernummer auf der Rechnung auftauchen? Gruss Steffen — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 31.08.2005 Uhrzeit: 11:39:52 Rolf-Christian Müller Steffen Stockmeyer schrieb: > Hallo Hermann, > wieso muss die Steuernummer auf der Rechnung auftauchen? > Hi Steffen, auf die Frage Warum” (wieso) gibts nur eine Antwort: darum! Natürlich nur so man eine hat. Rolf posted via https://oly-e.de” —————————————————————————————————————————————— Datum: 31.08.2005 Uhrzeit: 12:43:51 Hermann_Brunner Steffen Stockmeyer schrieb: > Hallo Hermann, > wieso muss die Steuernummer auf der Rechnung auftauchen? Hallo Steffen, für wieso” bin ich leider nicht zuständig – das macht so eine Versammlung im Reichstag 😉 Ich kann Dir aber mit Bestimmtheit sagen dass es seit genau 1.7.2002 so ist. Siehe dazu auch: http://www.e-recht24.de Suchbegriff: Rechnung Steuernummer …. oder: http://www.ihk-nordwestfalen.de/steuern/Angabe_Steuernummer.php …. oder einfach Tante Google fragen: “Rechnung” und “Steuernummer” ergibt ausreichend Lektüre für ein verregnetes Wochenende… LG Hermann” —————————————————————————————————————————————— Datum: 31.08.2005 Uhrzeit: 13:55:18 Kersten Kircher Hermann_Brunner schrieb: > Steffen Stockmeyer schrieb: > >> Hallo Hermann, >> wieso muss die Steuernummer auf der Rechnung auftauchen? > > Hallo Steffen, > > für wieso” bin ich leider nicht zuständig – > das macht so eine Versammlung im Reichstag 😉 > Ich kann Dir aber mit Bestimmtheit sagen > dass es seit genau 1.7.2002 so ist. > Siehe dazu auch: > http://www.e-recht24.de > Suchbegriff: Rechnung Steuernummer > …. oder: > http://www.ihk-nordwestfalen.de/steuern/Angabe_Steuernummer.php > …. oder einfach Tante Google fragen: > “Rechnung” und “Steuernummer” > ergibt ausreichend Lektüre für ein verregnetes Wochenende… Hallo Hermann hier ist zu lesen Zitat: Die alleinige Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder der Verweis auf andere Unterlagen reichen nicht aus. ende laut meinem Steuerberaten hat man wohl sich doch geeinigt das die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausreicht denn mit der Steuernummer kann Unfug getrieben werden mit der Identnummer nicht. Daher ist es ausreichend wenn diese auf der Rechnung steht. Es muss neben der Rechnungsnummer das Rech-Datum und ein Leistungsdatum draufstehen denn dies kann ja unterschiedlich sein. Wenn MwSt berechnet ist muss die Summe auch ausgewiesen sein Inkl des %-Satzes. Steht nicht alles auf der Rechnung kann ein Prüfer insofern jemand geprüft wird die Rechnung nicht anerkennen was zwar Korigiert werden kann insofern der Rechnungssteller noch auffindbar ist. Gruss Kersten einfach mal reinschauen http://www.kerstenkircher.de posted via https://oly-e.de” —————————————————————————————————————————————— Datum: 31.08.2005 Uhrzeit: 19:09:03 Michael Pfister Am Wed, 31 Aug 2005 13:55:18 +0200 schrieb Kersten Kircher: > Hermann_Brunner schrieb: > >> Steffen Stockmeyer schrieb: >> >>> Hallo Hermann, >>> wieso muss die Steuernummer auf der Rechnung auftauchen? >> >> Hallo Steffen, >> >> für wieso” bin ich leider nicht zuständig – >> das macht so eine Versammlung im Reichstag 😉 >> Ich kann Dir aber mit Bestimmtheit sagen >> dass es seit genau 1.7.2002 so ist. >> Siehe dazu auch: >> http://www.e-recht24.de >> Suchbegriff: Rechnung Steuernummer >> …. oder: >> http://www.ihk-nordwestfalen.de/steuern/Angabe_Steuernummer.php >> …. oder einfach Tante Google fragen: >> “Rechnung” und “Steuernummer” >> ergibt ausreichend Lektüre für ein verregnetes Wochenende… > Hallo Hermann > hier ist zu lesen > Zitat: > Die alleinige Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > oder der Verweis auf andere Unterlagen reichen nicht aus. > ende > laut meinem Steuerberaten hat man wohl sich doch geeinigt das die > Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausreicht denn mit der > Steuernummer kann Unfug getrieben werden mit der Identnummer > nicht. Daher ist es ausreichend wenn diese auf der Rechnung > steht. Es muss neben der Rechnungsnummer das Rech-Datum und ein > Leistungsdatum draufstehen denn dies kann ja unterschiedlich > sein. Wenn MwSt berechnet ist muss die Summe auch ausgewiesen > sein Inkl des %-Satzes. Steht nicht alles auf der Rechnung kann > ein Prüfer insofern jemand geprüft wird die Rechnung nicht > anerkennen was zwar Korigiert werden kann insofern der > Rechnungssteller noch auffindbar ist. > Gruss Kersten > einfach mal reinschauen http://www.kerstenkircher.de Hi Klar – USt.-ID Nummer muss drauf (natürlich nicht Deine EinkommensSteuer-Nr.). Zum vorher gesagten ist anzumerken dass die Rechnungsnummern fortlaufend vergeben werden müssen. Laut den FAQs bei Panthermedia (online-Bildagentur) kannst Du als Privatperson Fotorechte verkaufen und bist nicht Steuerpflichtig dafür wenn: 1. Keine regelmäsige Gewinnerzielungsabsicht vorliegt 2. Du für Dein Hobby (Fotografieren) wesentlich mehr ausgibst als es einbringt.. schö¶nen Gruss Michael” —————————————————————————————————————————————— Datum: 31.08.2005 Uhrzeit: 19:22:43 Stefan Hendricks, oly-e.de Michael Pfister schrieb: > Zum vorher gesagten ist anzumerken, dass > die Rechnungsnummern fortlaufend vergeben werden müssen. Das stimmt im Wortsinne zumindest nicht: Sie muss einmalig sein, kann aus einer Zahlenreihe bestehen. Der Rechnungsaussteller kann sich Anzahl und Art der Nummernkreise aussuchen, solange nur jede Nummer einmalig bleibt. Wäre auch noch schö¶ner, wenn meine Kunden anhand meiner Rechnungen ablesen kö¶nnen, wieviele Rechnungen ich so schreibe – das ist nicht haltbar! Gruss Stefan Hendricks, oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 31.08.2005 Uhrzeit: 19:36:45 Michael Pfister Am Wed, 31 Aug 2005 19:22:43 +0200 schrieb Stefan Hendricks, oly-e.de: > Michael Pfister schrieb: > >> Zum vorher gesagten ist anzumerken, dass >> die Rechnungsnummern fortlaufend vergeben werden müssen. > > Das stimmt im Wortsinne zumindest nicht: > > Sie muss einmalig sein, kann aus einer Zahlenreihe bestehen. Der > Rechnungsaussteller kann sich Anzahl und Art der Nummernkreise > aussuchen, solange nur jede Nummer einmalig bleibt. > > Wäre auch noch schö¶ner, wenn meine Kunden anhand meiner Rechnungen > ablesen kö¶nnen, wieviele Rechnungen ich so schreibe – das ist nicht > haltbar! > > Gruss > Stefan Hendricks, oly-e.de Hallo Cheffe, da dies meine erste Antwort an Dich ist, seit ich mich hier rumtreibe mö¶chte ich erstmal vielen, vielen Dank sagen, dass Du dieses Forum ermö¶glichst! Absolut das beste Forum das ich je gesehen habe! THX… Leider muss ich Dir wiedersprechen. Seit 1. Jänner 2004 ist die fortlaufende Rechnungsnummer gesetzlich vorgeschrieben. Ich hatte diese Information damals von meinem Steuerberater, Du kannst es hier bei der IHK nachlesen: http://www.osnabrueck.ihk24.de/OSIHK24/OSIHK24/produktmarken/index.jsp?url=http%3A//www.osnabrueck.ihk24.de/OSIHK24/OSIHK24/produktmarken/recht_und_fair_play/steuerrecht/Umsatzsteuer/bru-rechn-pfl.jsp soweit ich weiss wird da (noch) nicht allzu streng dannach geschaut, aber Vorschrift isses (leider). schö¶nen Gruss Michael —————————————————————————————————————————————— Datum: 31.08.2005 Uhrzeit: 19:37:06 Kersten Kircher Michael Pfister schrieb: > > Klar – USt.-ID Nummer muss drauf (natürlich nicht Deine > EinkommensSteuer-Nr.). Hallo Wenn man keine USt.-ID Nummer hat muss die Steuernummer drauf. Die USt.-ID NUmmer hat man nicht Automatisch, sie wird nur benö¶tigt wenn man Auslandsgeschäfte innerhalb der EG macht. Man kann sie aber beantragen auch wenn man keine Auslandsgeschäfte macht (das Ganze ist aber eigenlich der grö¶sste Humbug den die Gemeinschaft sich ausgedacht hat, nur zugeben will es keiner :-)) Gruss Kersten — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 31.08.2005 Uhrzeit: 19:50:55 Michael Pfister Am Wed, 31 Aug 2005 19:37:06 +0200 schrieb Kersten Kircher: > Michael Pfister schrieb: > >> >> Klar – USt.-ID Nummer muss drauf (natürlich nicht Deine >> EinkommensSteuer-Nr.). > > Hallo > > Wenn man keine USt.-ID Nummer hat muss die Steuernummer drauf. > Die USt.-ID NUmmer hat man nicht Automatisch, sie wird nur > benö¶tigt wenn man Auslandsgeschäfte innerhalb der EG macht. Man > kann sie aber beantragen auch wenn man keine Auslandsgeschäfte > macht (das Ganze ist aber eigenlich der grö¶sste Humbug den die > Gemeinschaft sich ausgedacht hat, nur zugeben will es keiner > :-)) > > Gruss Kersten Hallo Kersten, hast recht – da war ich falsch informiert. Vorschrift ist entweder finanzamtbezogene Steuernummer oder USt.IDNr. sorry für die Fehlinfo Michael —————————————————————————————————————————————— Datum: 31.08.2005 Uhrzeit: 20:13:02 Michael Pfister Am Wed, 31 Aug 2005 19:50:55 +0200 schrieb Michael Pfister: > Am Wed, 31 Aug 2005 19:37:06 +0200 schrieb Kersten Kircher: > >> Michael Pfister schrieb: >> >>> >>> Klar – USt.-ID Nummer muss drauf (natürlich nicht Deine >>> EinkommensSteuer-Nr.). >> >> Hallo >> >> Wenn man keine USt.-ID Nummer hat muss die Steuernummer drauf. >> Die USt.-ID NUmmer hat man nicht Automatisch, sie wird nur >> benö¶tigt wenn man Auslandsgeschäfte innerhalb der EG macht. Man >> kann sie aber beantragen auch wenn man keine Auslandsgeschäfte >> macht (das Ganze ist aber eigenlich der grö¶sste Humbug den die >> Gemeinschaft sich ausgedacht hat, nur zugeben will es keiner >> :-)) >> >> Gruss Kersten > > Hallo Kersten, > > hast recht – da war ich falsch informiert. Vorschrift ist entweder > finanzamtbezogene Steuernummer oder USt.IDNr. > > sorry für die Fehlinfo > Michael Nachtrag: der Link zu den genauen Vorschriften (Bundesministerium f. Finanzen) http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/12840,templateId=raw,property=publicationFile.pdf —————————————————————————————————————————————— Datum: 31.08.2005 Uhrzeit: 20:27:49 Stefan Hendricks, oly-e.de Michael Pfister schrieb: >> Das stimmt im Wortsinne zumindest nicht: >> >> Sie muss einmalig sein, kann aus einer Zahlenreihe bestehen. Der >> Rechnungsaussteller kann sich Anzahl und Art der Nummernkreise >> aussuchen, solange nur jede Nummer einmalig bleibt. >> >> Wäre auch noch schö¶ner, wenn meine Kunden anhand meiner Rechnungen >> ablesen kö¶nnen, wieviele Rechnungen ich so schreibe – das ist nicht >> haltbar! >> >> Gruss >> Stefan Hendricks, oly-e.de > > Hallo Cheffe, > > da dies meine erste Antwort an Dich ist, seit ich mich hier > rumtreibe mö¶chte ich erstmal vielen, vielen Dank sagen, dass Du > dieses Forum ermö¶glichst! Absolut das beste Forum das ich je > gesehen habe! THX… Danke 🙂 > Leider muss ich Dir wiedersprechen. Seit 1. Jänner 2004 ist die > fortlaufende Rechnungsnummer gesetzlich vorgeschrieben. Ich hatte > diese Information damals von meinem Steuerberater, Du kannst es > hier bei der IHK nachlesen: > > http://www.osnabrueck.ihk24.de/OSIHK24/OSIHK24/produktmarken/index.jsp?url=http%3A//www.osnabrueck.ihk24.de/OSIHK24/OSIHK24/produktmarken/recht_und_fair_play/steuerrecht/Umsatzsteuer/bru-rechn-pfl.jsp Dennoch darf der Rechnungsaussteller eigene Nummernkreise verwenden, also etwa täglich oder monatlich neu beginnend. So wäre also denkbar: 508001, 508002 für die erste und zweite Rechnung im August 2005. Diese Nummern dürfen sich dann auch jährlich wiederholen. Ich mache täglich neue Nummernkreise, also wäre eine erste Rechnung heute 5083101, die zweite wäre 5083102 (als JMMTTxx, J=Jahr, MM=Monat, TT=Tag, xx=lfd. Nummer dieses Tages). Gruss Stefan Hendricks, oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 31.08.2005 Uhrzeit: 21:35:02 Michael Pfister Am Wed, 31 Aug 2005 20:27:49 +0200 schrieb Stefan Hendricks, oly-e.de: > Michael Pfister schrieb: > >>> Das stimmt im Wortsinne zumindest nicht: >>> >>> Sie muss einmalig sein, kann aus einer Zahlenreihe bestehen. Der >>> Rechnungsaussteller kann sich Anzahl und Art der Nummernkreise >>> aussuchen, solange nur jede Nummer einmalig bleibt. >>> >>> Wäre auch noch schö¶ner, wenn meine Kunden anhand meiner Rechnungen >>> ablesen kö¶nnen, wieviele Rechnungen ich so schreibe – das ist nicht >>> haltbar! >>> >>> Gruss >>> Stefan Hendricks, oly-e.de >> >> Hallo Cheffe, >> >> da dies meine erste Antwort an Dich ist, seit ich mich hier >> rumtreibe mö¶chte ich erstmal vielen, vielen Dank sagen, dass Du >> dieses Forum ermö¶glichst! Absolut das beste Forum das ich je >> gesehen habe! THX… > > Danke 🙂 > >> Leider muss ich Dir wiedersprechen. Seit 1. Jänner 2004 ist die >> fortlaufende Rechnungsnummer gesetzlich vorgeschrieben. Ich hatte >> diese Information damals von meinem Steuerberater, Du kannst es >> hier bei der IHK nachlesen: >> >> http://www.osnabrueck.ihk24.de/OSIHK24/OSIHK24/produktmarken/index.jsp?url=http%3A//www.osnabrueck.ihk24.de/OSIHK24/OSIHK24/produktmarken/recht_und_fair_play/steuerrecht/Umsatzsteuer/bru-rechn-pfl.jsp > > Dennoch darf der Rechnungsaussteller eigene Nummernkreise > verwenden, also etwa täglich oder monatlich neu beginnend. > > So wäre also denkbar: 508001, 508002 für die erste und zweite > Rechnung im August 2005. Diese Nummern dürfen sich dann auch > jährlich wiederholen. > > Ich mache täglich neue Nummernkreise, also wäre eine erste Rechnung > heute 5083101, die zweite wäre 5083102 (als JMMTTxx, J=Jahr, > MM=Monat, TT=Tag, xx=lfd. Nummer dieses Tages). > > Gruss > Stefan Hendricks, oly-e.de Hallö¶ nochmal, das es sich jährlich wiederholen darf ist klar. Ich denke diese Regelung (fortlaufen + lückenlos) kam doch auch im Rahmen dieses ominö¶sen ‘Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz’ (allein der Name! …). Es soll also verhindern, dass Du nachträglich manipulierst, i.e. Rechnungen aus der Buchhaltung rausnimmst.. Ich schrieb ja bereits, dass diese Regelung meines Wissens nach nicht sehr strenggenommen wird, dass Deine Regelung so akzeptiert wird glaube ich gerne. Recht hast Du, dass es keinen was angeht, wieviele Rechnungen man so schreibt. Ich betreibe mit zwei Compagnons einen Gärtnerbetrieb. Da wir drei Gesellschafter sind, schreiben auch drei Leute Rechnungen. Jeder mit seinem vorgestelltem Kürzel z.B. M/47/05 (Michaels 47ste 2005). So hat der Kunde ebenfalls keinen Überblick gewonnen.. das ist so bislang auch anerkannt worden. Ich vermute jedoch, dass das Finanzamt nicht akzeptiert, wenn Du einen täglich ändernden Nummernkreis verwendest, wenn Du nur 1 oder 2 Rechnungen am Tag schreibst, dann wäre von ‘fortlaufend’ ja wohl keine Rede mehr… Ich werd’ meinen Steuerberater nochmal fragen wie die Praxis da so aussieht……. Ich wünsche eine gute Nacht Michael ——————————————————————————————————————————————