wen oder was darf ich (nicht) fotografieren?

Datum: 07.07.2005 Uhrzeit: 10:13:14 Martin Herrmann Hallo, da gibt es doch bestimmt Grenzen. Ich meine nicht die moralischen, sondern eher die juristischen: Darf ich ablichten wen oder was ich will? Was ist mit den Rechten der Personen, die unabsichtlich mit auf ein Bild kommen? Darf ich Motive auf einem fremden Grundstück, das ich ja nicht ohne weiteres betreten darf dennoch fotografieren? Jedes Gebäude knipsen? Wie ist das mit Kindern? Wann muss ich Personen oder Besitzer um Erlaubnis fragen? Herzliche Grüße von einem vollkommen uninformierten Martin — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 07.07.2005 Uhrzeit: 10:46:50 Hermann_Brunner Martin Herrmann schrieb: > Hallo, > > da gibt es doch bestimmt Grenzen. Ja > Ich meine nicht die moralischen, sondern eher die juristischen: > Darf ich ablichten wen oder was ich will? Nein > Was ist mit den Rechten > der Personen, die unabsichtlich mit auf ein Bild kommen? Es kommt immer auf den Kontext” an: Wenn Du Jan Ullrich fotografierst wie er gerade beim Radrennen eine Wasserflasche wegwirft ist es relativ egal wer noch am Straßenrand jubelt und deswegen mit ins Bild kommt. Wenn derjenige gerade in der Nase bohrt hat er einfach Pech gehabt – solange im Bild klar ist dass Du den Sportler “gemeint” hast. Wenn Du Deinen Ersten Bürgermeister (privat) vorm Aldi beim Einkaufen ablichtest und er noch sein Kind an der Hand hat dann wird es schon *sehr* eng weil Du das Recht des Kindes verletzt und – je nach Grö¶ße der Stadt – auch noch sein eigenes da er ja im Moment nicht “im Amt” ist. Darf > ich Motive auf einem fremden Grundstück das ich ja nicht ohne > weiteres betreten darf dennoch fotografieren ? Jedes Gebäude > knipsen? Sehe ich *sehr* kritisch – Du verletzt eine Privatsphäre. Wenn Du also *gezielt* ins Grundstück “hineinfotografierst” (*) z.B. den schö¶nen Springbrunnen dann bist du vermutlich wohl nicht mehr legal unterwegs. Es ist halt immer eine Frage was ist das anvisierte “Objekt” und was ist “Beiwerk”. Wenn Du in einer Straße ein Auto fotografiere kannst Du nix dafür dass dahinter Häuser stehen. Wenn das “Haus” aber das Pentagon ist wird man Dir sehr schnell klar machen dass Du Dein Auto woanders ablichten solltest 😉 > Wie ist das mit Kindern? Wann muss ich Personen oder > Besitzer um Erlaubnis fragen? Das “Recht am eigenen Bild” darf nicht bzw. nur in sehr engen Grenzen verletzt werden. Es kommt aber sehr stark drauf an wer oder was ***in welchem Kontext*** abgebildet wird. Siehe auch: “Persö¶nlichkeiten der Zeitgeschichte” – davon gibt es wiederum zwei Sorten: “Absolute Personen der Zeitgeschichte” – z.B. Spitzenpolitiker -sportler -künstler aber auch Personen die durch besondere “Umstände” Weltruhm erlangen z.B. Massenmö¶rder Opfer besonders spektakulärer Unfälle. “Relative Personen der Zeitgeschichte” – z.B. “normale” Sportler während der Sportausübung ein Feuerwehrmann während einem Einsatz usw… Dazu gibt es Tonnen von Literatur – das hier kö¶nnte ein guter erster Anfang sein: http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html (*) …da hatten wir schon mal eine ulkige Diskussion zum Thema “Nachbars Balkon”: https://oly-e.de/forum/e.bildkritik/981.htm#0 > Herzliche Grüße von einem vollkommen uninformierten > Martin Viel Spaß beim Stö¶bern Hermann” —————————————————————————————————————————————— Datum: 07.07.2005 Uhrzeit: 11:26:11 Thomas Hieronymi Hermann_Brunner” schrieb > Wenn Du in einer Straße ein Auto fotografiere kannst Du > nix dafür dass dahinter Häuser stehen. Wenn das “Haus” > aber das Pentagon ist wird man Dir sehr schnell klar machen > dass Du Dein Auto woanders ablichten solltest 😉 Vor drei Wochen in Karlsruhe: Schö¶nes Wetter und ich mö¶chte ein paar Bilder für die Agentur machen. Als erstes die Bundesstaatsanwaltschaft. Hässliches Gebäude von der anderen Straßenseite aus fotografiert Polizei fährt lächelnd vorbei ich Richtung Staatsanwaltschaft und da kommt doch der Sicherheitsdienst was ich den da mache das wäre verboten blablabla… MEIN Argument ö¶ffentlich von aussen zugängliches Gebäude jeder kann es sehen ohne etwas besonders dafür tun zu müssen. Sicherheitsdienst: Aber in Baden Würtenberg ist das alles anders hier braucht man die Erlaubnis um solche Gebäude zu fotografieren. MEINE lächenlde Antwort: Bundesrecht vor Landesrecht da kann BadenWürtenberg noch soviel … wollen Sie meinen Presseausweis sehen ? …. Achso Presse ja dann gehen sie doch bitte zur Presseabteilung und lassen sich eine Genemigung geben …. Ich habe nicht weiter fotografiert weil dieses Gebäude ohne Anstrengung bei der Perspektive einfach nur ein langweiliger Klotz ist. Dann weiter zum Bundesverfassungsgericht. Polizei läuft streife. Ich frage ganz hö¶fflich ob ich fotografieren darf und werde dumm angeschaut warum ich eigentlich frage. Also erzähle ich meine gerade erlebte Geschichte und bekomme zu hö¶ren: Der Sicherheitsdienst wollte sich wohl wichtig tun !!!. Beim fotografieren des Gerichtes hatte ich dann als Begleitung den besagten Polizisten der mir die Leute aus dem Bild jagte und Autos anhielt damit ich ein paar Fotos machen konnte. Einzig und allein bleibt die Frage nach der Rechtssicherheit. Darf ich oder darf ich nicht ?!? Gruß Thomas der sich auf solche Diskussionen vor Ort gerne einlässt dabei aber immer freundlich ist und sich auch gerne eines besseren belehren lässt. Thomas Hieronymi www.FotoHiero.de” —————————————————————————————————————————————— Datum: 07.07.2005 Uhrzeit: 17:26:50 Hans Wein Hermann_Brunner schrieb: >> Darf >> ich Motive auf einem fremden Grundstück, das ich ja nicht ohne >> weiteres betreten darf dennoch fotografieren ? Jedes Gebäude >> knipsen? > > Sehe ich *sehr* kritisch – Du verletzt eine Privatsphäre. > Wenn Du also *gezielt* ins Grundstück hineinfotografierst” (*) > z.B. den schö¶nen Springbrunnen dann bist du vermutlich wohl > nicht mehr legal unterwegs. Es ist halt immer eine Frage > was ist das anvisierte “Objekt” und was ist “Beiwerk”. Hier gilt es zwischen dem Fotografieren und der Verö¶ffentlichung zu unterscheiden. So lange du das Grundstück nicht betrittst kann dir unter normalen Umständen niemand das Fotografieren verbieten denn dass Recht am eigenen Bild bezieht sich ausschließlich auf Personen und nicht auf Sachen wie Grundstücke oder Häuser. Eine Verö¶ffentlichung solcher Bilder ohne Erlaubnis des Eigentümers kann dagegen problematisch sein. > Wenn Du in einer Straße ein Auto fotografiere kannst Du > nix dafür dass dahinter Häuser stehen. Wenn das “Haus” > aber das Pentagon ist wird man Dir sehr schnell klar machen > dass Du Dein Auto woanders ablichten solltest 😉 Das Fotografieren militärischer Anlagen ist in der Regel nicht gestattet. Bei zivilen Objekten mag es auch in D Fälle geben bei denen es ähnlich gelagert ist. Wenn irgendwelche Uniformierten vor oder neben einem Gebäude stehen würde ich ohne Erlaubnis die Kamera stecken lassen. > “Absolute Personen der Zeitgeschichte” – > z.B. Spitzenpolitiker -sportler -künstler aber auch > Personen die durch besondere “Umstände” Weltruhm erlangen > z.B. Massenmö¶rder Opfer besonders spektakulärer Unfälle. Unfallopfer werden gewö¶hnlich nicht als absolute Personen der Zeitgeschichte angesehen. MfG Hans” —————————————————————————————————————————————— Datum: 07.07.2005 Uhrzeit: 17:26:50 Hans Wein Hermann_Brunner schrieb: >> Darf >> ich Motive auf einem fremden Grundstück, das ich ja nicht ohne >> weiteres betreten darf dennoch fotografieren ? Jedes Gebäude >> knipsen? > > Sehe ich *sehr* kritisch – Du verletzt eine Privatsphäre. > Wenn Du also *gezielt* ins Grundstück hineinfotografierst” (*) > z.B. den schö¶nen Springbrunnen dann bist du vermutlich wohl > nicht mehr legal unterwegs. Es ist halt immer eine Frage > was ist das anvisierte “Objekt” und was ist “Beiwerk”. Hier gilt es zwischen dem Fotografieren und der Verö¶ffentlichung zu unterscheiden. So lange du das Grundstück nicht betrittst kann dir unter normalen Umständen niemand das Fotografieren verbieten denn dass Recht am eigenen Bild bezieht sich ausschließlich auf Personen und nicht auf Sachen wie Grundstücke oder Häuser. Eine Verö¶ffentlichung solcher Bilder ohne Erlaubnis des Eigentümers kann dagegen problematisch sein. > Wenn Du in einer Straße ein Auto fotografiere kannst Du > nix dafür dass dahinter Häuser stehen. Wenn das “Haus” > aber das Pentagon ist wird man Dir sehr schnell klar machen > dass Du Dein Auto woanders ablichten solltest 😉 Das Fotografieren militärischer Anlagen ist in der Regel nicht gestattet. Bei zivilen Objekten mag es auch in D Fälle geben bei denen es ähnlich gelagert ist. Wenn irgendwelche Uniformierten vor oder neben einem Gebäude stehen würde ich ohne Erlaubnis die Kamera stecken lassen. > “Absolute Personen der Zeitgeschichte” – > z.B. Spitzenpolitiker -sportler -künstler aber auch > Personen die durch besondere “Umstände” Weltruhm erlangen > z.B. Massenmö¶rder Opfer besonders spektakulärer Unfälle. Unfallopfer werden gewö¶hnlich nicht als absolute Personen der Zeitgeschichte angesehen. MfG Hans” —————————————————————————————————————————————— Datum: 08.07.2005 Uhrzeit: 12:24:21 michael hoefner http://www.fotorecht.de/ grüsse michael — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 08.07.2005 Uhrzeit: 16:55:16 Robert Hallo ! Ich frage mich bei dieser Firma, wer da wohl für die Fotos die Rechte hat, oder ob die Leute sich das gefallen lassen müssen von anderen gekauft” zu werden. http://www.shop-eventdiary.de/shop2.php 😉 Robert posted via https://oly-e.de” —————————————————————————————————————————————— Datum: 08.07.2005 Uhrzeit: 20:57:53 Robert Ich habe gerade mal versucht zu bestellen …. da kann man sich ein Album” zusammenstellen… unter der Rechnung steht dann : Alle Bilder sind Eigentum von event Diary GmbH und unterliegen ausschliesslich unserem Copyright. Mit dem Kauf einer Bild – Datei erhalten Sie lediglich das Recht zur privaten Nutzung Verö¯Â¿Â½fentlichungen an anderen Stellen im Internet oder sonstigen Medien sind ohne die Genehmigung ausdrcklich untersagt und werden zur Anzeige gebracht. Übrigens auf dem Abiball wo ich war hatte der “Fotoknipser” noch eine “Fotoknipserin” dabei sie “arbeitete” mit einer Gebrauchtkamera wo das Preisschild von 170 Euro noch dran war… Portrait im Weitwinkel wenn mö¶glich noch von oben… und viele Leute fragten sich beim betrachten der Fotos ob sie eine Brille brauchen oder schon zuviel getrunken haben bei der hohen Anzahl der unscharfen Bilder… aber die Kasse war voll… der Level scheint zu später Stunde nicht allzu hoch zu liegen da kauft man halt auch wenn man für sein Geld keine Qualität bekommt. Robert posted via https://oly-e.de” —————————————————————————————————————————————— Datum: 12.07.2005 Uhrzeit: 17:23:07 Hans Wein Helge Süß schrieb: > Ich kenne folgende Vorgehensweise bei Theaterveranstaltungen bzw. > Konzerten: Wenn das Fernsehen kommt und aufzeichnet wird beim > Kauf der Karten darauf hingewiesen. Die Teilnehmer an solch > einer Aufführung geben mit dem Kauf der Karte auch gleich die > Genehmigung ab, in jeglicher Form unentgeltlich im Bild zu sein > und bei der Verö¶ffentlichung keine Mitsprache zu haben. Das > lässt sich sicherlich legal bei allen Veranstaltungen anwenden, > bei denen der Teilnehmerkreis durch Eintrittskarten definiert > festgelegt ist. Die Frage ist, was hier unter Verö¶ffentlichung verstanden wird. Wenn es nur das Senden der typischen Kameraschwenks ins Publikum betrifft, ist dagegen wohl kaum etwas einzuwenden, selbst dann nicht, wenn der Kameramann gelegentlich eine einzelne Person etwas näher herauszoomt. Sollte ich dagegen ein solches Bild von mir plö¶tzlich auf der Website des Senders entdecken, würde ich schon etwas säuerlich reagieren. MfG Hans —————————————————————————————————————————————— Datum: 12.07.2005 Uhrzeit: 17:23:07 Hans Wein Helge Süß schrieb: > Ich kenne folgende Vorgehensweise bei Theaterveranstaltungen bzw. > Konzerten: Wenn das Fernsehen kommt und aufzeichnet wird beim > Kauf der Karten darauf hingewiesen. Die Teilnehmer an solch > einer Aufführung geben mit dem Kauf der Karte auch gleich die > Genehmigung ab, in jeglicher Form unentgeltlich im Bild zu sein > und bei der Verö¶ffentlichung keine Mitsprache zu haben. Das > lässt sich sicherlich legal bei allen Veranstaltungen anwenden, > bei denen der Teilnehmerkreis durch Eintrittskarten definiert > festgelegt ist. Die Frage ist, was hier unter Verö¶ffentlichung verstanden wird. Wenn es nur das Senden der typischen Kameraschwenks ins Publikum betrifft, ist dagegen wohl kaum etwas einzuwenden, selbst dann nicht, wenn der Kameramann gelegentlich eine einzelne Person etwas näher herauszoomt. Sollte ich dagegen ein solches Bild von mir plö¶tzlich auf der Website des Senders entdecken, würde ich schon etwas säuerlich reagieren. MfG Hans ——————————————————————————————————————————————