Datum: 10.03.2004 Uhrzeit: 10:48:39 Guenter H. bei einem Teil der hier verö¶ffentlichten Beiträge verstehe ich nicht so recht, ob sich denn die Neuordnung der Handwerksverordnung noch nicht vollständig herumgesprochen hat. Fakt ist doch, dass mit dieser Neuordnung Fotografen keinen Meisterbrief merh benö¶tigen, demzufolge nicht mehr unter die alten Regeln fallen. Entsprechende Auskunft ereteilt jede Handwerkskammer. Insofern kann Jeder diesen Beruf ausüben, der Kunde dieser teilweise auch selbsternannten Fotografen ist nunmehr verstärkt dem Risiko ausgesetzt, dass er an eine Person gerät, die nicht in der Lage ist, Basis-Qualitätsansprüche zu erfüllen. Insofern muss sich jeder Verbraucher nunmehr im Vorfeld absichern, wem er seinen Aufträge erteilt. Ungeachtet dessen ist die Anmeldung eines Gewerbes als Fotograf durch die Neuordnung unkompliziert geworden, weil damit einhergehend, dass lediglich ein entspr. Gewerbe ohne Befähigungsnachweis angemeldet werden kann. Wer sich jedoch auch diese Anmeldung erparen will, geht den Weg, sich als Bildjournalist oder Fotojournalist oder..oder…oder.. selbständig zu machen. Dies sind freie Berufe, die nicht einer gewerblichen Anmeldevorschrift unterliegen, lediglich die Meldung an das Finanzamt erfordern. Es ist doch alles soooo einfach geworden. Warum diskutiert man hier über Schwarzarbeit, Spenden“ und sonstige verschlungene risikofreudige Wege wie man sein Haupt- oder Nebeneinkommen am besten verschleiert? Wer sich als Bildjournalist beim Finanzamt einloggt der zahlt zwar die Steuern kann aber auch seinen gesamten Aufwand absetzen (vorausgesetzt er arbeitet wirklich in diesem Bereich und erzielt erkennbar Einkünfte. Andernfalls ist das Finanzamt auch in der Lage das Ganze auch nachträglich wieder als Hobby einzustufen und dann ists nichts mit Abschreibung und Co.). Wer sich für den Weg der offiziellen Gewerbeanmeldung entscheidet (und damit dann eben auch das Formular „Gewerbeanmeldung“ in der Hand hat) kann naturgemäss auch die Vorteile des Einkaufs im Grosshandel für sich verbuchen (Metro DGH für Fotoartikel etc). Im Gegenzug fallen dann aber ab einem gewissen Umsatz auch IHK-Beiträge an und die Versicherung in der Berufsgenossenschaft für alle die nicht bereits nachweislich mehr als 17 oder 18 Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzl. Versicherung einbezahlt haben. Viele Gruesse Guenter posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 10.03.2004 Uhrzeit: 21:24:34 Hans-Peter Prüfer Dieter Bethke schrieb: > Guenter H. schrieb uns: >> bei einem Teil der hier verö¶ffentlichten Beiträge verstehe ich … >> Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzl. Versicherung einbezahlt >> haben. > Danke Guenter, für diese profunde Darstellung. So kurz und > übersichtlich habe ich die Materie noch nirgendwo gelesen. Das sehe ich hinsichtlich der formaljuristischen/geschäftlichen Voraussetzungen exakt genauso wie Günter (unabhängig von meinem Zorn auf die nun wirklich … alte, glücklicherweise wenigstens zum Teil Vergangenheit gewordene Handwerksordnung). Aber noch mal – auch wenns alle nervt – mit einem Hobby oder einer Liebhaberei Geld verdienen zu wollen, auch nur ansatzweise, verdirbt den Spaß nachhaltig. Siehe in der Musik: Mozart und Beethoven MUSSTEN ihre Kunst zu Geld machen, weil sie davon gelebt haben. Dass es trotzdem Kunst geworden ist, ist dem Genie der Beteiligten zu verdanken. Dagegen hat sich Charles Ives geweigert, kommerziell als Musiker zu arbeiten. Er hat erfolgreich Versicherungen verkauft und konnte nach eigenen Angaben vollkommen frei alles das komponieren, was IHM gefiel, und nicht etwa den Geschmack der Kunden abgestimmt werden musste (er war trotzdem auch ein Genie!). Sorry für diesen langen Exkurs, Vergleiche hinken immer etwas, aber ich habe bei der Kommerzialisierung von Hobbies prinzipiell Bauchschmerzen und deshalb moralische“ Bedenken. Wie immer liebe Grüße Hans-Peter posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 11.03.2004 Uhrzeit: 2:21:58 Hermann Brunner Guenter H. wrote: > bei einem Teil der hier verö¶ffentlichten Beiträge verstehe ich > nicht so recht, ob sich denn die Neuordnung der > Handwerksverordnung noch nicht vollständig herumgesprochen hat. (…..) Das war mir jetzt in der Tat neu – ich hatte es so verstanden, daß zwar der *Meisterbrief* jetzt nicht mehr benö¶tigt wird, aber immer noch eine Befähigung (Gesellenbrief plus x Jahre Berufserfahrung) nachgewiesen werden müssen. Da hat mir wohl jemand Käse erzählt… Danke für die interessante Information !!! > Wer sich für den Weg der offiziellen Gewerbeanmeldung entscheidet > (und damit dann eben auch das Formular Gewerbeanmeldung“ in der > Hand hat) kann naturgemäss auch die Vorteile des Einkaufs im > Grosshandel für sich verbuchen (Metro DGH für Fotoartikel etc). Nur so am Rande: Die Metro fordert nicht zwingend die Gewerbebestätigung. Sie sind bei Freiberuflern z.B. auch mit einer formlosen Bestätgung der freiberufl. Tätigkeit vom Steuerberater oder vom Finanzamt zufrieden… ( Im Grunde sind sie doch froh um jede Kundenkarte die sie ausstellen kö¶nnen. Aber irgendwie müssen sie halt einen Nachweis führen daß sie nicht wissentlich/vorsätzlich Privatkunden ins Geschäft lassen… ) Gruß Hermann“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 11.03.2004 Uhrzeit: 13:22:35 Hermann Brunner Guenter H. wrote: > bei einem Teil der hier verö¶ffentlichten Beiträge verstehe ich > nicht so recht, ob sich denn die Neuordnung der > Handwerksverordnung noch nicht vollständig herumgesprochen hat. > Fakt ist doch, dass mit dieser Neuordnung Fotografen keinen > Meisterbrief merh benö¶tigen, demzufolge nicht mehr unter die > alten Regeln fallen. Für alle, die (wie ich) das auch noch nicht so genau wußten: http://www.hwk-muenchen.handwerk.de/ Unter neu“ (rot gekennzeichnet) findet sich eine Liste jener Berufe wo die Meisterpflicht gefallen ist. Guenter – danke für die die „Erleuchtung“… 😉 Gruß Hermann“ ——————————————————————————————————————————————
Verstehe ich irgendwie alles nicht so recht
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