Datum: 23.07.2002 Uhrzeit: 8:46:26 Helge Keller Hallo 🙂 Hier in der newsgroup gab es immer mal wieder Artikel zum Thema ‚Was darf ich als Amateur eigentlich fotografieren und verkaufen‘. Vielleicht kö¶nnen die Experten ja zu folgendem einen Kommentar abgeben: a) Als Amateur komme ich (zufällig) an einem Ereignis vorbei (z.B. Haus stürzt ein). Ich mache davon Fotos. Kann ich diese Fotos einer Zeitung zum Ankauf anbieten? b) Ich gehe als Amateur (absichtlich) zu einer ö¶ffentlichen Veranstaltung (Konzert, Marathonlauf etc.) und mache dort Fotos um diese danach einer Zeitung anzubieten. OK? c) Die Zeitung kennt mich als Amatuer schon und ruft mich vor der Veranstaltung aus b) an und bittet mich, Fotos zu machen, welche dann verö¶ffentlicht werden sollen. Nicht mehr ok, oder? d) Ein Freund bittet mich (Amateur), diverse Gegenstände zu fotografieren, welche er in ebay versteigern will. OK, wenn ich es kostenlos mache? OK, wenn ich Geld dafür nehme? e) In einer Anzeige wird eine Fotograf gesucht, welcher für eine Firma diverse Aufnahmen machen soll (z.B. Firmenprospekt etc.). Hier darf ich mich als Amateur nicht melden, oder? f) Die Schule, in welcher mein Bruder unterrichtet will Klassenfotos machen. Mein Bruder frägt mich, ob ich die Fotos machen kö¶nnte (als Amateur). OK? Vielen Dank, Helge —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.07.2002 Uhrzeit: 8:59:34 Heinz Schumacher Hallo Helge, Helge Keller schrieb: > Hallo 🙂 > Hier in der newsgroup gab es immer mal wieder Artikel zum Thema > ‚Was darf ich als Amateur eigentlich fotografieren und verkaufen‘. > Vielleicht kö¶nnen die Experten ja zu folgendem einen Kommentar > abgeben: > a) Als Amateur komme ich (zufällig) an einem Ereignis vorbei (z.B. > Haus stürzt ein). Ich mache davon Fotos. Kann ich diese Fotos einer > Zeitung zum Ankauf anbieten? Immer wenn Du sonst keine anderen Rechte verletzt! Pressefotos darf jeder machen. > b) Ich gehe als Amateur (absichtlich) zu einer ö¶ffentlichen > Veranstaltung (Konzert, Marathonlauf etc.) und mache dort Fotos um > diese danach einer Zeitung anzubieten. OK? S.O.! > c) Die Zeitung kennt mich als Amatuer schon und ruft mich vor der > Veranstaltung aus b) an und bittet mich, Fotos zu machen, welche > dann verö¶ffentlicht werden sollen. Nicht mehr ok, oder? S.O. > d) Ein Freund bittet mich (Amateur), diverse Gegenstände zu > fotografieren, welche er in ebay versteigern will. OK, wenn ich es > kostenlos mache? OK, wenn ich Geld dafür nehme? Kein Problem. Aber eine Rechnung wird er doch nicht verlangen oder? > e) In einer Anzeige wird eine Fotograf gesucht, welcher für eine > Firma diverse Aufnahmen machen soll (z.B. Firmenprospekt etc.). > Hier darf ich mich als Amateur nicht melden, oder? Hmm hier wird es schon kritisch. Wenn ich z.B eine Homepage für eine Firma mache, kann mir keiner verbieten nach draußen zu gehen und die Fima zu fotografieren und das Foto auf die HP zu machen… Ein Prospekt ist nichts anderes als eine HP. > f) Die Schule, in welcher mein Bruder unterrichtet will > Klassenfotos machen. Mein Bruder frägt mich, ob ich die Fotos > machen kö¶nnte (als Amateur). OK? Das ist eine klassische Auftragsarbeit für einen Fotografen. Gruss Heinz — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.07.2002 Uhrzeit: 10:00:26 Klaus Nickisch Die HWK (Handwerkskammer) hat mir gesagt, die Fotos dürfen nicht arrangiert sein und es darf kein proffesionelles Gerät verwendet werden. Letzteres halte ich für sehr schwammig. Dann dürfen die Fotos auch verkauft werden. Das gilt für Amateurfotografen, die keine Fotografenausbildung haben. Zur Eintragung auf einem Gewerbeschein wurde mir der Begriff Saalfotograf genannt. Gruß Klaus —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.07.2002 Uhrzeit: 11:57:14 Helge Keller Hallo Klaus, > Die HWK (Handwerkskammer) hat mir gesagt, die Fotos dürfen nicht > arrangiert sein Was meint die HWK damit bzw. was verstehst du darunter? Darf kein Auftrag an den Amateur erteilt werden (fotografieren Sie uns doch bitte mal das Geschehen hier auf dem Tanzball“) oder darf der Amateur das Motiv nicht arrangieren („hallo Ballbesucher schaut doch mal hierher – danke“) ? > und es darf kein proffesionelles Gerät verwendet > werden. Letzteres halte ich für sehr schwammig. Wenn man dann mit einer Kamera kommt welche mal 3500 DM unv.VP hatte ist die Grenze wohl schon überschritten… Danke für die Infos Helge —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.07.2002 Uhrzeit: 12:03:20 Helge Keller Hallo Heinz, > Immer wenn Du sonst keine anderen Rechte verletzt! Pressefotos > darf jeder machen. Danke für die Info – wusste ich noch nicht 🙂 >> d) Ein Freund bittet mich (Amateur), diverse Gegenstände zu >> fotografieren, welche er in ebay versteigern will. OK, wenn ich es >> kostenlos mache? OK, wenn ich Geld dafür nehme? > Kein Problem. Aber eine Rechnung wird er doch nicht verlangen > oder? Nein, macht er natürlich nicht :-)) >> f) Die Schule, in welcher mein Bruder unterrichtet will >> Klassenfotos machen. Mein Bruder frägt mich, ob ich die Fotos >> machen kö¶nnte (als Amateur). OK? > Das ist eine klassische Auftragsarbeit für einen Fotografen. Danke für die Infos 🙂 (und nein, ich habe noch keine Klassenfotos gemacht…) Helge —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.07.2002 Uhrzeit: 12:25:51 Heinz Schumacher Hallo Helge, Helge Keller schrieb: > Was meint die HWK damit bzw. was verstehst du darunter? Darf kein > Auftrag an den Amateur erteilt werden (fotografieren Sie uns doch Du kannst ja mal versuchen ein Friseurgeschäft oder eine Autowerkstatt ohne Meisterbrief aufzumachen…. Gruss Heinz posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.07.2002 Uhrzeit: 12:39:31 Klaus Nickisch > Du kannst ja mal versuchen ein Friseurgeschäft oder eine > Autowerkstatt ohne Meisterbrief aufzumachen…. Das ist IMHO falsch, Heinz. Du darfst soviel Geschäfte als Laie aufmachen wie Du willst, sogar verkaufen darfst Du. Aber ohne Meister darf der Betrieb nicht ausbilden. Desweiteren gibt es Beschränkungen inSachen Reperaturen. Einige Branchen dürfen ohne Meister nicht reparieren. Das trifft z.B. Elektriker. Du darfst Lampen auch als Ungelernter verkaufen, nur anschließen und reparieren darfst Du sie nicht. Gruß Klaus PS: Der Vollständigeitshalber – der Ausbilder braucht zusätzlich einen pädagogischen Nachweis. (PEDAL – pädagogische Eignung der Ausbilder und Lehrer) —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.07.2002 Uhrzeit: 12:40:40 Helge Keller Hallo Heinz, > Du kannst ja mal versuchen ein Friseurgeschäft oder eine > Autowerkstatt ohne Meisterbrief aufzumachen…. Habe ich doch gar nicht vor – auch nicht, den Profis ihre Arbeit wegzunehmen. Ich wollte hier nur erklärt bekommen, was ‚arrangiert‘ in diesem Zusammenhang bedeutet. Und die Beispiele in meiner ersten Nachricht waren alle Vorgänge, von denen ich mir vorstellen kö¶nnte, sie mal zu erleben und dann wollte ich mich einfach nur richtig verhalten… Und am Rande: ich schneide in meiner Familie tatsächlich die Haare und wenn jemand ein Auto reparieren kann, macht er dass wohl auch mal für seine Freunde. Eine Werkstatt erö¶ffnen ist doch schon wieder ein ganz anderes Kaliber 🙂 Viele Grüße, Helge > Gruss Heinz > — > posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.07.2002 Uhrzeit: 12:45:59 Heinz Schumacher Hallo Klaus, Klaus Nickisch schrieb: >> Du kannst ja mal versuchen ein Friseurgeschäft oder eine >> Autowerkstatt ohne Meisterbrief aufzumachen…. > Das ist IMHO falsch, Heinz. Du darfst soviel Geschäfte als Laie > aufmachen wie Du willst, sogar verkaufen darfst Du. Aber ohne > Meister darf der Betrieb nicht ausbilden. Desweiteren gibt es > Beschränkungen inSachen Reperaturen. Einige Branchen dürfen ohne > Meister nicht reparieren. Das trifft z.B. Elektriker. Du darfst > Lampen auch als Ungelernter verkaufen, nur anschließen und > reparieren darfst Du sie nicht. Du darfst Fotoapparate verkaufen aber keine Passbilder machen…. Du darfst Bremsbeläge verkaufen aber keine einbauen… Du darfst Haarspray verkeufen aber keine Haare schneiden…. Gruss Heinz — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.07.2002 Uhrzeit: 12:50:42 Heinz Schumacher Hallo Helge, Helge Keller schrieb: > Hallo Heinz, >> Du kannst ja mal versuchen ein Friseurgeschäft oder eine >> Autowerkstatt ohne Meisterbrief aufzumachen…. > Habe ich doch gar nicht vor – auch nicht, den Profis ihre Arbeit > wegzunehmen. Ich wollte hier nur erklärt bekommen, was ‚arrangiert‘ > in diesem Zusammenhang bedeutet. > Und die Beispiele in meiner ersten Nachricht waren alle Vorgänge, > von denen ich mir vorstellen kö¶nnte, sie mal zu erleben und dann > wollte ich mich einfach nur richtig verhalten… > Und am Rande: ich schneide in meiner Familie tatsächlich die Haare > und wenn jemand ein Auto reparieren kann, macht er dass wohl auch > mal für seine Freunde. Eine Werkstatt erö¶ffnen ist doch schon > wieder ein ganz anderes Kaliber 🙂 So ist es! Nur das Problem ist dass die HWK bestimmt wann die Anzahl Deiner Freunde zu groß wird!:-))) Und dann gibt es kräftig paar auf die Hauer…. Gruss Heinz — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.07.2002 Uhrzeit: 13:06:51 Norbert W. zwar weiß man, dass es nichts nützt vor dem Finanzamt oder vor dem Gericht sich dumm zu stellen, trotzdem würde ich erstmal garnicht soviel fragen, und machen was Du meinst, das gilt natürlich nicht für Tätigkeiten wie Bremsbeläge einbauen, weil eben Menschen gefärdet werden. Grüße Norbert — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.07.2002 Uhrzeit: 13:14:47 Wolfgang Rixen Hallo, ich denke es geht letzlich um den Begriff: Fotograf! Das ist eine geschützte Berufsbezeichnung und mit dieser darfst Du halt ohne Ausbildung nicht fotografieren,- suchst Du Dir halt eine andere Bezeichnung,- Lichtgestalter, E-10 Virituose oder Verschlusskünstler…;-) irgendwas halt. Dann ist es kein Problem. Im Zweifel kannst Du Dich samt Equipment ja verleihen…. schö¶ne Zeit Wolfgang http://www.foto-rixen.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.07.2002 Uhrzeit: 15:20:24 Helge Keller Danke an Norbert, Heinz, Wolfgang und Klaus für die Antworten 🙂 Wenn es dann mal soweit ist, weiss ich jetzt, wie ich mich verhalten sollte. Helge —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.07.2002 Uhrzeit: 21:25:51 Hermann Brunner Klaus Nickisch schrieb: > Die HWK (Handwerkskammer) hat mir gesagt, die Fotos dürfen nicht > arrangiert sein und es darf kein proffesionelles Gerät verwendet > werden. Letzteres halte ich für sehr schwammig. Dann dürfen die > Fotos auch verkauft werden. …. und genau das ist das Schö¶ne dran: Hier sind die Abgrenzungen so schwammig und diffus, daß kein Fotograf jemals deswegen vor den Kadi ziehen wird, weil vollkommen unklar ist, WIE Du Dich verteidigen wirst und er locker auch den Kürzeren ziehen kann …. (Apropos professionelles Equipment“: Du findest genau HIER in diesen NG’s ungefähr tausend Meinungen ob Deine E-x0 ein Profi-Gerät ist oder ob nicht …. ) > Das gilt für Amateurfotografen die > keine Fotografenausbildung haben. Zur Eintragung auf einem > Gewerbeschein wurde mir der Begriff Saalfotograf genannt. Da wäre ich aber vorsichtig – mit dem „Saalfotografen“ – der riecht mir schon SEHR nach „muß AUSGEBILDETER Fotograf sein“… Wahrscheinlich erheblich besser: „Fotodesigner“ ( Ist anerkannter FREIBERUFLER und braucht somit auch KEINEN Gewerbeschein !!! —> NULL Gewerbesteuer !!! ) Haben wir schon Mal in voller Länge diskutiert ….: http://www.oly-e10.de/news/a.php4?id=2829&group=e.allgemeines Gruß Hermann —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.07.2002 Uhrzeit: 21:30:36 Hermann Brunner Helge Keller schrieb: > (…..) > Habe ich doch gar nicht vor – auch nicht, den Profis ihre Arbeit > wegzunehmen. Ich wollte hier nur erklärt bekommen, was ‚arrangiert‘ > in diesem Zusammenhang bedeutet. Das klassische arrangierte“ Bild dürften die bekannten Hochzeits- oder Firmungsbilder und – vor allem – Portraits sein. Wenn du da dran gehst – und ein „Fotograf“ kriegt es spitz – dann hast Du vermutlich SOFORT eine Unterlassungsklage am Hals… Weil damit verdienen die RICHTIGES Geld – und wenn Du an DEN Napf dran gehst werden sie vermutlich SEHR pampig. In allen anderen Fällen ist es sehr viel schwerer abzugrenzen: Bei einem Produkt-Foto für ein Prospekt weil du ja nicht nur ablichtest sondern auch „designst“ (;-) —> Fotodesigner ! Beim Abi-Ball der Tochter weil Du ja nur „rumknipst“ (—> Amateurbilder für die Zeitung) und wenn hinterher „zufällig“ jemand ein paar von den Bildern haben will kannst Du sie doch gegen eine geringe Aufwandsentschädigung rein privat verteilen… (;-) Gruß Hermann —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.07.2002 Uhrzeit: 22:46:37 Juri Warum wird hier ein Fotograf Beruf mit Beruf Arzt oder Automechaniker vergliechen? Warum nicht mit dem Beruf Schriftsteller oder Komponist? Es ist im Leben so, da viele Schriftsteller oder Musikkomponisten , die ihre Beruf an der Uni gelernt haben, kö¶nen keine gute Bücher schreiben oder oder gute Musik. Und Amateure“ machen es viel besser und verkaufen gut. Wenn ein Amateur ein Bild macht er gefärdet keinem wenn das Bild gelungen ist wird gekauft wenn nicht dann Pech gehabt. Aber bitte nicht mit Automechanikerberuf vergleichen wo es um Menschenleben geht. Am besten man meldet sich bei Finanztamt als Fotodesigner (was ich schon gemacht habe).Fotodesigner gehö¶rt zu Freiberufen und man braucht keine Ausbildung. posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 29.08.2002 Uhrzeit: 16:39:02 Andreas Brendl Hermann Brunner schrieb: > Helge Keller schrieb: >> (…..) >> Habe ich doch gar nicht vor – auch nicht, den Profis ihre Arbeit >> wegzunehmen. Ich wollte hier nur erklärt bekommen, was ‚arrangiert‘ >> in diesem Zusammenhang bedeutet. > Das klassische arrangierte“ Bild dürften die bekannten > Hochzeits- oder Firmungsbilder und – vor allem – Portraits sein. > Wenn du da dran gehst – und ein „Fotograf“ kriegt es spitz – dann > hast Du vermutlich SOFORT eine Unterlassungsklage am Hals… > Weil damit verdienen die RICHTIGES Geld – und wenn Du > an DEN Napf dran gehst werden sie vermutlich SEHR pampig. >> Das dies den „Profi-Fotografen“ nicht schmeckt ist klar. Ich kenne einige die als Fotodesigner oder Bildjournalisten auch Hochzeiten fotografieren. Solange dies nicht Hauptberuflich geschieht und die Entlohnung einer Aufwandsentschädigung gleichzusetzen ist kann hier kein Fotograf der Welt einem Amateur verbieten dem Wunsch des Brautpaares zu entsprechen. ich würde halt nicht unbedingt aktive Werbung betreiben. > In allen anderen Fällen ist es sehr viel schwerer abzugrenzen: > Bei einem Produkt-Foto für ein Prospekt weil du ja nicht nur > ablichtest sondern auch „designst“ (;-) —> Fotodesigner ! > Beim Abi-Ball der Tochter weil Du ja nur „rumknipst“ > (—> Amateurbilder für die Zeitung) und wenn hinterher > „zufällig“ jemand ein paar von den Bildern haben will kannst Du > sie doch gegen eine geringe Aufwandsentschädigung rein privat > verteilen… (;-) > Gruß > Hermann posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 29.08.2002 Uhrzeit: 16:43:51 Andreas Brendl Heinz Schumacher schrieb: > Hallo Helge, > Helge Keller schrieb: >> Hallo 🙂 >> Hier in der newsgroup gab es immer mal wieder Artikel zum Thema >> ‚Was darf ich als Amateur eigentlich fotografieren und verkaufen‘. >> Vielleicht kö¶nnen die Experten ja zu folgendem einen Kommentar >> abgeben: >> a) Als Amateur komme ich (zufällig) an einem Ereignis vorbei (z.B. >> Haus stürzt ein). Ich mache davon Fotos. Kann ich diese Fotos einer >> Zeitung zum Ankauf anbieten? > Immer wenn Du sonst keine anderen Rechte verletzt! Pressefotos > darf jeder machen. >> b) Ich gehe als Amateur (absichtlich) zu einer ö¶ffentlichen >> Veranstaltung (Konzert, Marathonlauf etc.) und mache dort Fotos um >> diese danach einer Zeitung anzubieten. OK? > S.O.! >> c) Die Zeitung kennt mich als Amatuer schon und ruft mich vor der >> Veranstaltung aus b) an und bittet mich, Fotos zu machen, welche >> dann verö¶ffentlicht werden sollen. Nicht mehr ok, oder? > S.O. >> d) Ein Freund bittet mich (Amateur), diverse Gegenstände zu >> fotografieren, welche er in ebay versteigern will. OK, wenn ich es >> kostenlos mache? OK, wenn ich Geld dafür nehme? > Kein Problem. Aber eine Rechnung wird er doch nicht verlangen > oder? >> e) In einer Anzeige wird eine Fotograf gesucht, welcher für eine >> Firma diverse Aufnahmen machen soll (z.B. Firmenprospekt etc.). >> Hier darf ich mich als Amateur nicht melden, oder? > Hmm hier wird es schon kritisch. Wenn ich z.B eine Homepage für > eine Firma mache, kann mir keiner verbieten nach draußen zu gehen > und die Fima zu fotografieren und das Foto auf die HP zu > machen… > Ein Prospekt ist nichts anderes als eine HP. >> f) Die Schule, in welcher mein Bruder unterrichtet will >> Klassenfotos machen. Mein Bruder frägt mich, ob ich die Fotos >> machen kö¶nnte (als Amateur). OK? > Das ist eine klassische Auftragsarbeit für einen Fotografen. >> Gleiches wie bei der Hochzeit. Die Schule fragt mit dem Abgleich einer Aufwandsentschädigung nach Fotografien. Der Verschlußkünstler macht dies nicht zum Zwecke des Lebensunterhalts und wirbt nicht. Wo ist das Problem? > Gruss Heinz — posted via https://oly-e.de ——————————————————————————————————————————————
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