Datum: 20.06.2006 Uhrzeit: 10:18:46 Robert Schöller Hallo Kollektiv! Ich bewundere gerade Eure Photos vom UT in Spanien. Und dabei stellt sich mir die Frage, wie Ihr das mit dem Recht am eigenen Bild haltet. Ich meine bei den Teilnehmern des UT ist das Einverständnis voraus zusetzen, aber bei unbeteiligten Motiven“? Wird da tatsächlich nachgefragt und evtl. sogar eine Einverständniserklärung unterzeichnet? Hier ein Link zum Artikel „Recht am eigenen Bild“ in der Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild lg robert“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 21.06.2006 Uhrzeit: 10:12:07 Robert Schöller Hmmm. Keine Antwort auf diese Frage ist wohl auch eine Art von Antwort 😉 . — lg robert —————————————————————————————————————————————— Datum: 21.06.2006 Uhrzeit: 13:26:27 Dieter Bethke Hallo Robert Schö¶ller, am Wed, 21 Jun 2006 10:12:07 +0200 schriebst Du: > Hmmm. Keine Antwort auf diese Frage ist wohl auch eine Art von > Antwort 😉 . Wenn jemand im Hintergrund oder als Teil einer grö¶sseren Gruppe von Menschen mit aufs Bild kommt, dann gibt es eigentlch keine Probleme mit der rechtlichen Situation. Hier noch eine recht üpige Linksammlung zum Thema: http://www.fotorecht.de/publikationen/bildniss.html — Allzeit gutes Licht und volle Akkus, Dieter Bethke http://fotofreaks.de | https://oly-e.de/handbuecher.php4 —————————————————————————————————————————————— Datum: 21.06.2006 Uhrzeit: 13:34:56 Robert Schöller Dieter Bethke schrieb: > Hallo Robert Schö¶ller, > am Wed, 21 Jun 2006 10:12:07 +0200 schriebst Du: > >> Hmmm. Keine Antwort auf diese Frage ist wohl auch eine Art von >> Antwort 😉 . > > Wenn jemand im Hintergrund oder als Teil einer grö¶sseren Gruppe > von Menschen mit aufs Bild kommt, dann gibt es eigentlch keine > Probleme mit der rechtlichen Situation. Das ist schon klar, aber was ist mit einem solchen Bild: http://www.fotodesignkoeln.de/gallery2/main.php?g2_view=core.ShowItem&g2_itemId=2578 Hier ist die Person doch das Motiv und nicht Beiwerk“ Teilnehmer einer Versammlung oder dgl. Da kö¶nnte es doch eigentlich rechtliche Probleme geben oder? Nicht falsch verstehen: ich will hier keinen „vernadern“ (siehe http://www.ostarrichi.org/wort-1459-at-vernadern.html) sondern würde gern ebensolche Photos fabrizieren ohne verklagt zu werden. > Hier noch eine recht üpige Linksammlung zum Thema: > http://www.fotorecht.de/publikationen/bildniss.html Vielen Dank für die Links! lg robert“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 21.06.2006 Uhrzeit: 19:33:39 petra albers Hallo Norbert, bei all den Rechtsvorschriften steht man entweder immer mit einem Bein im Gefängnis oder man kann das Fotografieren gleich lassen. Habe genau zu diesem Thema neulich den Vortrag einer Rechtsanwältin gehö¶rt.Das hat mir schon zu denken gegeben,aber ich glaube kaum, dass alle Fotografen immer ein Modellrelease (mö¶glichst in verschiedenen Sprachen) in der Tasche haben. Auch für Gebäude und Objekte benö¶tigt man unter Umständen die Zustimmung des Eigners. (Stichwort: Eifelturm,die Glaskuppel beim Louvre oder auch unser rasanter ICE) Also kann man nur hoffen, dass der Abgebildete das Foto entweder nicht sieht oder seine Rechte nicht kennt. Denn wo kein Kläger, ist bekanntlich auch kein Richter. Grüsse Petra — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 22.06.2006 Uhrzeit: 8:22:50 Peter Fronteddu Norbert Erler schrieb: > wenn du eine person ablichtest, mußt du bereits bei der aufnahme > fragen, ob du das darfst. Im Prinzip, nein > bereits das geheime“ ablichten stellt nämlich schon juristisch > eine kö¶rperverletztung dar. Nein. Kö¶rperverletzung schon gleich gar nicht was genau wird denn da verletzt? So generell ist das nicht mal eine Verletzung des Persö¶nlichkeitsrechts. Eine Verletzungs des Persö¶nlichkeitsrechts liegt zB vor wenn in den Privatbereich eingedrungen wird (Du fotografierst mit dem Tele vom Gehweg aus in ein Schlafzimmer) oder wenn Du eine Person su fotografierst dass sie entwürdigend dargstellt wird (bohrt gerade in der Nase). Aber *fotografieren* kannst Du grundsätzlich jeden und überall. *Verö¶ffentlichen* dazu zählt natürlich auch das Zeigen auf einer Webseite auch ohne jede gewerbliche Absicht ist eine andere Baustelle. Verö¶ffentlichen fällt unter das Kunsturhebergesetzt. Findet man hier – ist kurz genug zum Lesen 😉 > bedenke eine mündliche zusage kann vor gericht abgestritten > werden. daher IMMER mit vertrag!!!! Es gibt auch sowas wie Zeugen. Man kann auch von einer konkludenten Zustimmung ausgehen wenn das Modell erkennbar am Foto mitgewirkt hat. Man kann die Leute auch für das Fotografieren bezahlen. Usw. Aber wenn du sicher gehen willst klar dann immer nen Vertrag unterschreiben lassen. Das Problem – auf die Art ist Street Fotografie tot. Grüße Peter“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 22.06.2006 Uhrzeit: 8:38:23 Peter Fronteddu petra albers schrieb: > Auch für Gebäude und Objekte benö¶tigt man unter Umständen die > Zustimmung des Eigners. (Stichwort: Eifelturm,die Glaskuppel > beim Louvre oder auch unser rasanter ICE) Das sind dann aber eher seltene Umstände. Der ICE ist eine Ausnahme, weil die Bahn dafür ein Geschmacksmuster eingetragen hat. Den kannst Du natürlich auch fotografieren, nur eben nicht verö¶ffentlichen – IIRC gings da auch um eine kommerzielle Verwertung, kann mich aber auch irren, ich hab den Vorgang nicht mehr genau im Kopf. Dann das Christo“ Problem – da war der Knackpunkt dass das Kunstwerk nur zeitlich begrenzt aufgestellt war. Oder der „Hundertwasserhaus Fall“ – da hatte der Fotograf die Bilder vom Obergeschoss eines Hauses auf der anderen Straßenseite gemacht. Nicht allgemein zugänglich -> Verstoß gegen UrhG. Nebenbei das war nach ö¶sterreichischem Recht erlaubt. Nicht aber nach dem deutschen UrhG – deswegen gabs erst Ärger als die Bilder auch in D vertrieben werden sollten. Beim Louvre ist das Problem dass der in Frankreich liegt 😉 Da gilt §59 UrhG nicht 😉 Generell gilt aber Panoramafreiheit. Von ö¶ffentlich zugänglichem Grund kannst Du Gebäude fotografieren solange Du willst. und auch Verö¶ffentlichen. Guckstu §59 UrhG. So schlimm ists also nicht 😉 Grüße Peter Grüße Peter“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 22.06.2006 Uhrzeit: 14:00:17 Peter Fronteddu Norbert Erler schrieb: > Peter Fronteddu schrieb: >> Aber *fotografieren* kannst Du grundsätzlich jeden und überall. > > mit dieser behauptung wäre ich vorsichtiger! Dann kannst Du sicher auch erläutern, warum. >> *Verö¶ffentlichen*, dazu zählt natürlich auch das Zeigen auf einer >> Webseite, auch ohne jede gewerbliche Absicht, ist eine andere >> Baustelle. Verö¶ffentlichen fällt unter das Kunsturhebergesetzt. > > verö¶ffentlichung fällt unter das recht am eigenen bild. Das steht wo genau? Aha, KunstUrhG §22. Stimmt, hab ich ja gesagt. Mal gelesen? > nein das ist sie nicht! > bei der streetfotografie (ich denke das ist eine fortführung der > straight fotografie?) Was fürn Ding? Nein, es geht um sowas, was HCB und Konsorten gemacht haben. > kommt es letztendlich NICHT auf personen an, sondern auf eine art > enviroment oder? Nee, eben nicht. Es geht exakt um Personen. Herr Huber und Frau Müller. Also gerade den ganzen Bereich ausser acht gelassen, der unter Person ö¶ffentlichen Interesses“ fällt (KunstUrhG §23). > wenn das der fall ist steht der abgebildete juristisch in einer > anderen position. Das wäre dann „Beiwerk“ gemäß KunstUrhG §23. Wobei das auch so seine Grauzone hat. Egal so wie ich den OP verstanden habe gehts um Bilder in denen klipp und klar der Mensch das Motiv ist. Und da ists halt so dass das Fotografieren idR erlaubt ist das Verö¶ffentlichen ohne Erlaubnis des Abgebildeten eben nicht (Ausnahmen siehe obiger §). Und wenn Du erstmal jedem einen Vertrag in die Hand geben musst ist die klassische Streetfotografie schwierig. Zumindest wenn man die Bilder zeigen will. Abgesehen davon das Gesetz ist ja nicht neu. Offenbar reagieren viele heute allergischer > (hier sind parallelen zu finden bei der definition des > unterschiedes kunst und/oder pornografie.) welche? Peter“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.06.2006 Uhrzeit: 10:21:18 Peter Fronteddu Norbert Erler schrieb: > MUSS ich es mir gefallen lassen, wenn mich jemand ablichtet OHNE > meine zustimmung? Nein, kannst ihm auch eins auf die Mütze geben. Rechtlich wirst Du aber idR nicht weit kommen. Die Ausnahmen hab ich ja schon erwähnt. Dass das erstens unhö¶flich ist und meiner Meinung nach auch keine guten Bilder macht, ist ein anderes Thema. Übrigens auch ein strittiges 😉 > doch JEDES zeigen dieses bildes ist schon eine verö¶ffentlichung. > auch wenn ich es in meinem büro habe und ein fremder sieht es. Nein. Nicht JEDES“ Zeigen. Wenn Dein Büro Durchgangszimmer ist ja. Wenn ich das Bild aber in meinem Zimmer aufhänge und man kanns durchs Fenster sehen ist das zB keine Verö¶ffentlichung. Verö¶ffentlichung muss sich an die öffentlichkeit wenden. > ??? http://www.fotocommunity.de/pc/pc/display/2191988 Schö¶nes Beispiel. So was ist IMO genau an der Kippe. > der letzte satz macht mich etwas stutzig! > wenn die stärke einer sache zum teil in der auflö¶sung von > (gesetzlichen) grenzen liegt > dann sehe ich darin eine art der anarchie. Man kann in allem irgendwas sehen. Ich sehe darin primär einen Konflikt zwischen den Wünschen des Fotografen und denen der abgelichteten Persone. Ob das eine Stärke oder Schwäche ist pseudophilosphisches Blafasel. Es geht einfach darum den Konflikt zu lö¶sen. Auch unabhängig von der rechtlichen Lage. *Ich* würde immer vorher fragen bzw. nur dann und das fotografieren wo eine Einverständnis klar erkennbar ist. Damit ist natürlich eine gewisse Spontaneität weg. Andere meinen nur wenn man unbemerkt fotografiert kommt man zu den echten Bildern. Das ist Geschmacksache keines ist „besser“ oder „schlechter“ und einig wird man sich da nie werden. > nun da klafft eben manchmal der wille der kunst mit den > buchstaben des gesetzes auseinander. Und mit dem Willen der Abgelichteten ja. > das geht im übrigen den sprayern ähnlich. > für sie ist die gesamte aktion als „kunst“ zu sehen für den > hauseigentümer ist es schlichtweg eine sachbeschädigung. Nur ist das zumindest rechtlich klar definiert. > man muss jedoch immer beide seiten sehen. > ICH mö¶chte bestimmen WER MICH fotografiert! > ICH mö¶chte entscheiden OB MEIN bildnis andere sehen kö¶nnen oder > nicht. Ja. Würde ich auch so akzeptieren. Aber hier wurde diskutiert inwieweit Du dafür auch eine rechtliche Handhabe hast. Und die hast Du so Du Dich in der öffentlichkeit bewegst idR eben nicht. In deinen eigenen vier Wänden eben schon. > heute ist es doch mode geworden > menschen zu verunglimpfen. Ach geh das war schon immer in. Frag mal Deine Oma was die über ihre Nachbarn von vor 70 Jahren erzählen kann. Die Mö¶glichkeiten zur Verö¶ffentlichung sind allerdings andere ACK. > http://www.aliceschwarzer.de/632068430629375.html Naja. Nicht dass ich Newton mag. Ist nicht meine Phantasiewelt. Aber der Sprung von (tatsächlich oder angeblich) erniedrigten Frauen zur Streetfotografie ist mir zu weit. > irgendein DöDEL kauft sich eine kamera und fotografiert menschen > in den unmö¶glichsten situationen bezeichnet sich aber dann zum > oben genannten „Schaffenden“. Der kriegt eines auf den Deckel. Schon deshalb weil der Schaffende auch Verö¶ffentlichen muss/will. Da greift ja der Schutzbereich des Gesetzes. Aber auch weil die Bilder eben nicht den dargestellten Verunglimpfen dürfen. Da greift das Persö¶nlichkeitsrecht. > nein ICH mö¶chte von solchem > spinner NICHT abgelichtett werden. wenn dann ein bild an die > ö¶ffentlichkeit kommt das mich in einer unglücklichen position > zeigt (vielleicht noch manipuliert) dann wird es schwierig > werden diese verunglimpfung ungeschehen zu machen. (beispiele > gibt es davon heute leider zu viele!) Das mag ja sein. Nur kollidiert Dein Wunsch mit der Freiheit des anderen zu fotografieren. Irgendwo muss man sich treffen. Und wenn Du Dich im ö¶ffentlichen Raum bewegst musst Du damit rechnen dass Du eben „ö¶ffentlich“ bist. Die Videokamera die in Dein Schlafzimmer schaut musst Du ja nicht hinnehmen. Grüße Peter“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.06.2006 Uhrzeit: 10:35:59 Peter Fronteddu Norbert Erler schrieb: > streetfotografie zeigt zeitgeschichte (mensch nicht als > mittelpunkt, sondern > mehr als gesellschaft soziologischen teil) Hmmm. Dahinterliegend vielleicht. Aber oft genug ist – vom Motiv her gesehen – der Mensch erstmal im Mittelpunkt. > Hier sollte man einmal die arbeiterfotos von august sander > betrachten. Sander, Strand, Lange, Bresson, Doisneau, Levitt – so die Richtung, ja. Wobei sich auch da der Stil sicher ändert. Und die Abgrenzung zu Portrait oder allg. Reportage seher fliessen ist. Ich defniniers anders. Street Fotografie ist das, was ich auch mal machen will, aber nicht kann 🙂 Grüße Peter —————————————————————————————————————————————— Datum: 24.06.2006 Uhrzeit: 11:14:00 Peter Fronteddu Norbert Erler schrieb: > ja klar 2 mal unrecht = recht? > merkwürdige gleichung! Nein, du musst nur Deinen Ironiedetektor neu justieren. > bitte mal lesen > https://oly-e.de/forum/e.fotopraxis/739.htm#0 Ja. Und? Es geht um Verö¶ffentlichen, midestens aber um Verbreiten. nicht aber ums Fotografieren generell. > das büro eines schulleiters ist ö¶ffentlich, da eltern und schüler > zutritt haben. jepp, habe ich nie bestritten. > Im übrigen sollten soziologische und ethische momente nicht unter > den teppich gekehrt werden. Ja, habe ich auch nicht. Ich habe meine Einstellung zu dem Thema geschildert. >> Es geht einfach darum, den Konflikt >> zu lö¶sen. > > aha und zu wessen gunsten? Ja, eben, das ist die Frage. Ich entscheide den zu Gunsten des Abgelichteten. Wenn das aber jeder so machen würde, würden viele gute Bilder nicht gemacht. Ich sehe da keine generelle Lö¶sung (ganz abseits der Rechtsfrage) > ach komm! es geht nicht immer darum irgendeinen scheißkonflikt > lö¶sen zu müssen, der so unwichtig ist, wie ein pickel am gesäß! > man muss prioritäten setzen. was ist wichtiger? der wunsch > irgend etwas unnö¶tiges herzustellen, oder der wunsch seine > persö¶nlichkeit nicht verletzen zu lassen. Was ist schon unnö¶tig. Was ist mit der Reportage/Kriegsberichterstattung. Viele Bilder scheren sich nicht gerade um die Persö¶nlichkeit von Einzelnen. Unnö¶tig, notwendig, wer wägt das ab. Wo fängt das nö¶tig an. > sendungen wie rab und co gab es damals nicht! Ok. Auch die Seelenstriptease Shows nicht. Und auch nicht das dämliche Partygeknipse, bei dem dann 12389 Fotos von überblitzen Pickelgesichtern in Galerien gestellt und zur Kunst stilisiert werden. Muss wohl was mit dem Zwang zur ö¶ffentlichen Darstellung zu tun haben 😉 > freunde betitulieren sich mit > menschenverachtenden vokabeln und finden NICHTS dabei! und da > sagst du, das war schon immer so? Immer weiss ich nicht, vor 40 Jahren jedenfalls war das schon so, ja. Ist nur die Frage, in welchen Kreisen Du dich bewegst. > etschuldigung, ich kann dir da > nicht folgen. ich kenne deine profession nicht, aber es macht > mich neugierig, womit du deine aussage belegen kannst > es gilt heute als schick und stark, andere als verlierer > darstehen zu lassen. > das mit dem tratsch im hinterhaus von anno dunnemals zu > vergleichen ist albern! Worauf willst Du hinaus. Heute gilts auch als schick, früher waren die Leute alle braver/netter/besser“ zu lamentieren. Ich erfahre das so nicht. Über die veränderte Medienlandschaft kann man diskutieren das passt dann auch besser zum Thema. Da würde ich Dir auch recht geben. > du hast mich offensichtlich nicht verstanden. > es geht bei meinem vergleich nicht um die verbindung zwischen > newton und streetfotografen sondern um begrifflichkeit zwischen > kunst zu pornografie > wie streetfotografie zu persö¶nlichkeitsrecht! Ok. Jetzt müssen wir nur noch „Streetfotografie“ hinreichend definieren 😉 Ich bin mir eben nicht sicher ob die Grenze die *ich* ziehe (der Andere geht mir immer über meine Fotografiererei) der Kunstform dienlich ist. > ich finde newton im übrigen hervorragend. vor allem auch seine > porträts. > ich find nicht dass er die frauen in seinen bildern erniedrigt! > im gegenteil! er stellt sie sogar stark da indem er die > schwächen der männer (die z.t. auch in den bildern vorkommen) > darlegt. (doch das führt hier zu weit.) 🙂 Ist ne alte Diskussion die ich auch schon seit 20 Jahren mit einem Newton Anhänger führe. Meine Meinung kennst Du. > eben! nur wer erklärt den schaffenden zum dö¶del und wer zum > streetfotografen? Ja eben. > da liegt nämlich dann der hammer im grase! warum soll man deiner > meinung nach den tegeren streetfotografen lassen und den dö¶del > nicht? Sage ich doch nicht. Unterscheide bitte zwischen dem was ich meine und für mich für richtig erachte und dem was Gesetzgeber und Rechtsprechung meinen. Das deckt sich nicht. Mein Respekt vor der Privatsphäre anderer ist grö¶ßer. > und wer ein ö¶ffentliches telefon benutzt spricht ö¶ffentlich? > solche argumentationen ufern in eine nonsense diskussion aus. Reden wir über die Rechtslage oder über Meinungen? Das gesprochene Wort ist rechtlich geschützt. > und wenn das fenster offen ist? Auch dann nicht. > jeder kann in ein fenster sehen Darfst Du. > mit dem bloßen auge ist nichts zu sehen aber mit einem tele. > ok ww und normal sind erlaubt tele (ab welcher brennweite?) > nicht? Ab dann wo unrechtmässig in die Privatsphäre eingedrungen wird. Und die definiert die Rechtssprechung. Haus – Privatsphäre öffentlichkeit – (idR aber mit Ausnahmen) keine Privatsphäre. Recht interessant zB zum Thema Privatsphäre – Personen der Zeitgeschichte: BGH 19.12.1995 VI ZR 15/95. Zitat: „Auch nach Auffassung des Senats kann es eine schützenswerte Privatsphäre auch außerhalb des häuslichen Bereichs geben. Das ist dann der Fall wenn sich jemand in eine ö¶rtliche Abgeschiedenheit zurückgezogen hat in der er objektiv erkennbar für sich allein sein will und in der er sich in der konkreten Situation im Vertrauen auf die Abgeschiedenheit so verhält wie er es in der breiten öffentlichkeit nicht tun würde. In diesen Schutzbereich greift in unzulässiger Weise ein wer Bilder verö¶ffentlicht die von dem Betroffenen in dieser Situation heimlich oder unter Ausnutzung einer Überrumpelung aufgenommmen worden sind.“ > leben wir also nach dem motto: > alles was nicht verboten ist ist erlaubt. Welcher Blickwinkel. Der rechtliche – ja genau so ist das. Siehe topic. es geht um die rechtliche Beurteilung. Moralischer Blickwinkel: Muss jeder selbst wissen. > ich bedaure das solche dialoge nicht von aug zu aug stattfinden. > in foren fehlt mir eigentlich das menschliche! Da würde zumindest ich Dir das gleiche sagen 🙂 Man muss ja nicht einer Meinung sein. Grüße Peter“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 25.06.2006 Uhrzeit: 12:32:05 Peter Fronteddu Norbert Erler schrieb: > nein, eigentlich nicht, nur DAS ist ein nachteil in foren, dass > geschriebenes wort in einem sachlichen dialog (und gottlob ist > unser einer – fern von polemik) der witz oder die ironie des > anderen manchmal schwer erkennber wird. Ja. Aber da ich zwar meine Meinung vertrete, aber weder persö¶nlich werden mö¶chte, noch auf Gewaltanwendung stehe, kannst Du den Iroiniedetektor ruhig lockerer einstellen 🙂 > welche bilder gut und welche schlecht sind bleibt ungeklärt. Wenn man nach einem objektiven Masstab sucht, ja. Subjektiv ist das einfacher. Für mich sind die gut, bei denen ich ein zweites mal hinschaue. Und die schlecht, an denen ich vorbeigehe. > (obwohl ich kunst studiert habe, tue ich mich mit > der begrifflichkeit von künstlerischen abarten – wenn ich das > hier mal so nennen darf – sehr schwer!) Ich tu mir nicht nur mit den Begrifflichkeiten, sondern auch mit dem Verständnis von Happenings schwer. Da ich davon aber exakt keine Ahnung habe, halt ich mal lieber den Mund 😉 > aber es freut mich aus deinem satz einen philosophischen > gedankenansatz zu entnehmen > (wie war das noch pseudo … blafasel?) Man kann Menschen in ihrer Umwelt fotografieren, weil man das dokumentieren mö¶chte. Weil man Freude an Menschen hat, und das auch vermitteln will. Oder man kann was von Kunstform, Vergänglichkeit, dideldum erzählen. Ich mein, wichtig ist erstens, was hinten rauskommt. Und ich bevorzuge die einfachen Erklärungen 😉 > meinst du soziale schichten oder gesellschaftliche kreise? Primär erstes. Was aber meistens in letzes führt 😉 Ich bin gegenüber einer Sozialsiedlung – so nannte man das IIRC seinerzeit – aufgewachsen. Die waren vor 35 jahren schon genauso drauf, wie die schlimmen“ Schüler heute. > ICH kö¶nnte der streetfotografie (so wie ich sie verstehe) eine > menge abgewinnen wenn es un das dokumentieren von zeitgeist ( > ich weiß klingt abgedroschen aber es fällt mir momentan nichts > besseres ein) geht bei dem die würde des einzelnen nicht > verletzt wird die aktualität jedoch erhalten bleibt. (da fällt > mir dann wieder sander ein – komisch- nein es gibt ihn eben den > genius!) mir ist klar dass eine verbindliche definition hier gar > nicht zu liefern ist (aber ich finde es spannend! trotz – oder > wegen(?) meines alters) Das „Problem“ bei Sander – zumindest bei den Bildern die ich kenne und wenn ichs recht in Erinnerung habe – ist dass die Situationen gestellt/aufgebaut sind. Das *kann* so sein dass es sogar noch „wahrer“ ist als das unbemerkte Bild. Oder auch nicht. Streefotografie definiert sich IMO eher dadurch Gegebenheiten so wie sie sind zu dokumentieren. Und das ist – wenn man die Wünsche der Abgelichteten im Blick hat – eine ziemliche Gratwanderung. > bist wahrscheinlich auch kein heißsporn mehr (lach) Sagen wir so. Wenn ich ein Bild nur dann machen kann indem ich anderen auf den Fuss trete brauche ich das nicht. Ausnahme siehe unten 😉 > offensichtlich bis du in den gesetzestexten mehr zu hause wie > ich. daher darf ich deine kompetenz auf diesem gebiet nicht > anzweifeln. doch 😉 Ich versuche nur wenns schon um rechtliche Fragen geht die dann auch in genau diesem Zusammenhang zu beantworten. Meine *Meinung* spielt da keine Rolle. Geht auch nur so. Eine gewisse Kenntnis im Urheberrecht/Persö¶nlichkeitsrecht etc. ist zum Fotografieren einfach unabdingbar zumindest wenn man das auch teilweise professionell macht. Das fängt schon damit an dass ichs mehrmals erlebt habe dass mir irgendwelche Securityfuzzerls ganz aufgeregt das Fotografieren vom ö¶ffentlichen Raum aus verboten haben. Meistens mit verbalen Drohgebärden aber manchmal eben nicht nur verbal. Da hilfts ungemein erstens die rechtliche Lage zur Fotografiererei und zweitens StGB §32 zu kennen. Da hö¶rts bei mir nämlich auf mir das Fotografieren verbieten zu lassen. Ausserdem lasse ich mir ganz sicher nicht die Kamera wegnehmen das mö¶ge er mal probieren 😉 > âhandle so dass die maxime deines willens jederzeit zugleich als > prinzip einer allgemeinen gesetzgebung gelten kö¶nne.â Ich würde das nicht wollen. Grüße Peter“ ——————————————————————————————————————————————