und wenn doch…

Datum: 29.01.2005 Uhrzeit: 12:20:12 Manfred Rieder Hallo Vera, zu erst einmal wünsche ich dir gute Besserung. Ich kann verstehen, dass bei einer solchen Freizeit zu Hause schnell Langeweile aufkommt und dann eine Kamera prima Abwechslung bietet. Doch überleg mal: wenn dich dein Lebenspartner fragt, willst du dann wirklich nicht ein bisschen entkommen zeigen? Und was wäre dann so schlimm, wenn mit dem Kamera-Equipment wirklich was wäre? Müsste dann nicht die Privat-Haftpflicht deines Lebenspartners einspringen? Wer kennt sich damit aus und kann für mich (und vielleicht auch für alle anderen) die Frage beantworten? Grüße Manfred — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 29.01.2005 Uhrzeit: 13:55:32 Herbert Pesendorfer Hallo Manfred! > zu erst einmal wünsche ich dir gute Besserung. > Doch überleg mal: wenn dich dein Lebenspartner fragt, willst du > dann wirklich nicht ein bisschen entkommen zeigen? Und was wäre > dann so schlimm, wenn mit dem Kamera-Equipment wirklich was > wäre? Müsste dann nicht die Privat-Haftpflicht deines > Lebenspartners einspringen? > Wer kennt sich damit aus und kann für mich (und vielleicht auch > für alle anderen) die Frage beantworten? Innerhalb der Verwandtschaft – nix versichert! Und eine Lebenspartnerschaft (Verlobung, gemeinsamer Haushalt…) gehö¶rt da leider dazu. IMHO Hier hilft nur eine gute Vollkasko 😉 Gruß Herbert —————————————————————————————————————————————— Datum: 29.01.2005 Uhrzeit: 14:04:26 Dietmar Langenohl Manfred Rieder schrieb: > wäre? Müsste dann nicht die Privat-Haftpflicht deines > Lebenspartners einspringen? Für leihweise überlassene Sachen zahlt eine private Haftpflichtversicherung AFAIK nicht. Dietmar — Frauen sind die Juwelen der Schö¶pfung! Man muß sie mit Fassung tragen. —————————————————————————————————————————————— Datum: 29.01.2005 Uhrzeit: 15:17:27 Dieter Bethke Hallo Manfred Rieder, am Sat, 29 Jan 2005 11:20:12 +0100 schriebst Du: > Müsste dann nicht die Privat-Haftpflicht deines > Lebenspartners einspringen? Meines Wissens springt die Haftpflicht da nicht ein, da Du Dein Eigentum ja freiwillig jemandem überlassen hast. Dadurch wird vorausgesetzt das Du demjenigen genügend Sachkenntnis und Sorgfalt zutraust und somit ist es so als ob Du sie selbst beschädigt hättest. Was anderes wäre es wenn derjenige die Kamera morgens während Du noch schläfst z.B. einfach auch gegen Deinen ausdrücklichen Wunsch mitnimmt und dann beschädigt. So hat mir das mal jemand mit Erfahrung im Versicherungsberiech erklärt. Ich hoffe ich hab’s richtig behalten. — Allzeit gutes Licht und volle Akkus, Dieter Bethke https://oly-e.de/handbuecher.php4 http://www.fotofreaks.de/galerie/db/index.html ——————————————————————————————————————————————