Datum: 18.03.2005 Uhrzeit: 24:50:16 Markus Probst Für unsere geplante kirchliche Hochzeit haben wir einen professionellen Fotografen engagiert. Da wir auch eine Webseite betreiben, wollten meine Frau und ich natürlich auch Fotos unserer Hochzeit verö¶ffentlichen. Hierzu bedarf es jedoch sicherlich der Genehmigung des Fotografen? Der Fotograf gibt keine Originale weiter, was ich gut verstehen kann. Er überlegt sich gerade, ob er nicht verkleinerte Versionen der Bilder anbieten will. Eben weil er schon mehrere Anfragen bezüglich Verö¶ffentlichung auf einer Webseite bekommen hatte. Eine Entscheidung ist jedoch noch nicht gefallen. Wäre es denn mö¶glich, wenn ich die Abzüge einscanne und dann mit Hinweis auf das Urheberrecht des Fotografen diese Bilder verö¶ffentliche? Dafür bedarf es sicherlich auch der Genehmigung des Fotografen, oder? Das Thema ist an und für sich sehr interessant, es müßte sich jedoch sicherlich noch was tun. Zwar gibt es schon digitale Wasserzeichen (Digimarc), aber für Privatanwender ist das nicht gerade günstig (sicherlich relativ), und von Profis wird es scheinbar noch selten benutzt. Oder wie seht Ihr das? Ich hab mich mit Digimarc noch nicht ausgiebig befasst. MfG Markus —————————————————————————————————————————————— Datum: 19.03.2005 Uhrzeit: 14:07:15 Robert Schroeder Hans Wein schrieb: >> §53 UrhG -> http://www.netlaw.de/gesetze/urhg.htm > Beim § 53 wäre ich mir nicht so sicher, denn hier gibt es eine > Fülle von Kommentaren und Urteilen, die ein Nichtjurist kaum alle > kennen kann. Das ist sicherlich richtig. > So heißt es zum Beispiel bei Musikstücken in einigen > Texten nicht mehr als 7 Exemplare“. Das jedoch ist nach meinem Kenntnisstand immer nur ein Richtwert gewesen der auch gar nicht so sehr als Restriktion für den Bürger sondern in erster Linie zur Bemessung der Pauschalabgabe auf Leermedien gedacht war und ist. Gruß Robert“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 19.03.2005 Uhrzeit: 14:07:15 Robert Schroeder Hans Wein schrieb: >> §53 UrhG -> http://www.netlaw.de/gesetze/urhg.htm > Beim § 53 wäre ich mir nicht so sicher, denn hier gibt es eine > Fülle von Kommentaren und Urteilen, die ein Nichtjurist kaum alle > kennen kann. Das ist sicherlich richtig. > So heißt es zum Beispiel bei Musikstücken in einigen > Texten nicht mehr als 7 Exemplare“. Das jedoch ist nach meinem Kenntnisstand immer nur ein Richtwert gewesen der auch gar nicht so sehr als Restriktion für den Bürger sondern in erster Linie zur Bemessung der Pauschalabgabe auf Leermedien gedacht war und ist. Gruß Robert“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 20.03.2005 Uhrzeit: 25:15:14 Andreas Borutta Markus Probst schrieb: [private Hochzeit] > Mit dem Fotografen werden wir aber nochmal sprechen. Er deutete es > ja selbst an, daß er darüber nachdenkt. Mich wundert nur eines, da es ja offenbar ein typisches Verhalten ist: Warum nennen Fotografen nicht einfach einen Preis für den Auftrag 500 Bilder belichten und als Originale dem Auftraggeber abliefern“? Verdient ein Fotograf bei einer privaten Hochzeit wirklich so erheblich mit Abzügen wenn Hochzeitsgäste bei ihm nachbestellen? Bei zig anderen Motiven kann ich sehr gut verstehen wenn der Fotograf die Originale nicht gerne weggibt – aber bei einer privaten Feier? Andreas den die Motive (ich unterstelle mal es ist nicht Gewohnheit) zu interessieren beginnen Suche: * Stativ Gitzo Explorer * Kugelkopf Novoflex MB 50 * Schnellkupplung Novoflex Miniconnect * Polfilter B&W nach Käsemann vergütet 67mm“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 21.03.2005 Uhrzeit: 8:25:58 Markus Probst Andreas Borutta schrieb: > Mich wundert nur eines, da es ja offenbar ein typisches Verhalten > ist: Warum nennen Fotografen nicht einfach einen Preis für den > Auftrag 500 Bilder belichten und als Originale dem Auftraggeber > abliefern“? > Verdient ein Fotograf bei einer privaten Hochzeit wirklich so > erheblich mit Abzügen wenn Hochzeitsgäste bei ihm nachbestellen? > Bei zig anderen Motiven kann ich sehr gut verstehen wenn der > Fotograf die Originale nicht gerne weggibt – aber bei einer > privaten Feier? > Andreas den die Motive (ich unterstelle mal es ist nicht > Gewohnheit) zu interessieren beginnen Hallo Andreas das ist eine interessante Frage. Bisher dachte ich daß Fotografen nur deshalb keine Originale dem Kunden überlassen weil diese sich nachbearbeiten lassen und sich so auch „verschlimmbessern“ kö¶nnen so daß der Fotograf sich einen schlechten Ruf „erarbeiten“ kö¶nnte. An die Abzüge dachte ich jetzt gar nicht. Was aber wunderbar zeigt daß es mir darum auch gar nicht ging. Die Gäste werden ihre Abzüge beim Fotografen kaufen die Bilder in digitaler Form sind wirklich nur für die Webseite und für Diashows gedacht (auf CD-ROM). Ich denke daß ein Fotograf bei einer privaten Feier wirklich hauptsächlich nur an den Abzügen verdient. Da kann ich mich natürlich irren aber bei 80 EUR die Stunde ist das in Anbetracht der Anfahrt und der teuren Ausrüstung sicherlich nicht profitabel. Das kö¶nnte kostendeckend sein aber Gewinn? Wenn man das bedenkt kann ich die Fotografen durchaus verstehen. MfG Markus“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 21.03.2005 Uhrzeit: 13:20:25 Andreas Borutta Markus Probst schrieb: > An die Abzüge dachte ich jetzt gar nicht. Was aber wunderbar zeigt, > daß es mir darum auch gar nicht ging. Die Gäste werden ihre Abzüge > beim Fotografen kaufen, die Bilder in digitaler Form sind wirklich > nur für die Webseite und für Diashows gedacht (auf CD-ROM). Ein Fotograf kann nie den Service und das Preis/ Leistungsverhältnis eines guten Ausbelichterdienstes bieten. In meiner Vorstellung wäre es eine ideale kombinierte Dienstleistung, wenn jeder das macht, was er gut kann. Der Fotograf belichtet Bilder und ein Ausbelichter ermö¶glicht den Gästen das mühelose Bestellen von Abzügen. Die Auftraggeber wählen die Bilder aus und der Ausbelichter stellt sie auf seiner Webseite (für eine begrenzte Zeit) zur Verfügung. Andreas — Suche: * Stativ Gitzo Explorer * Kugelkopf Novoflex MB 50 * Schnellkupplung Novoflex Miniconnect * Polfilter B&W, nach Käsemann, vergütet, 67mm —————————————————————————————————————————————— Datum: 21.03.2005 Uhrzeit: 13:20:25 Andreas Borutta Markus Probst schrieb: > An die Abzüge dachte ich jetzt gar nicht. Was aber wunderbar zeigt, > daß es mir darum auch gar nicht ging. Die Gäste werden ihre Abzüge > beim Fotografen kaufen, die Bilder in digitaler Form sind wirklich > nur für die Webseite und für Diashows gedacht (auf CD-ROM). Ein Fotograf kann nie den Service und das Preis/ Leistungsverhältnis eines guten Ausbelichterdienstes bieten. In meiner Vorstellung wäre es eine ideale kombinierte Dienstleistung, wenn jeder das macht, was er gut kann. Der Fotograf belichtet Bilder und ein Ausbelichter ermö¶glicht den Gästen das mühelose Bestellen von Abzügen. Die Auftraggeber wählen die Bilder aus und der Ausbelichter stellt sie auf seiner Webseite (für eine begrenzte Zeit) zur Verfügung. Andreas — Suche: * Stativ Gitzo Explorer * Kugelkopf Novoflex MB 50 * Schnellkupplung Novoflex Miniconnect * Polfilter B&W, nach Käsemann, vergütet, 67mm ——————————————————————————————————————————————