TutAnchamun Ausstellung in Muenchen, ein Bericht :-(

Datum: 02.07.2007 Uhrzeit: 16:21:18 Helge Keller Frank“ schrieb > Und soviel mehr davon: :-)) auch zum Thema Foto: http://www.youtube.com/watch?v=yvXCf_QTprs :-)) Liebe Grüße Helge“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 04.08.2009 Uhrzeit: 9:31:15 Andy W. Kurzer Nachtrag: Auf der Tut-Web Seite wurde dieser kritische Bericht im Gästebuch nicht verö¶ffentlicht. Soviel zur Glaubhaftigkeit/Kritikfähigkeit der Veranstalter. — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 04.08.2009 Uhrzeit: 12:19:54 Andy W. Nachtrag Teil 2: Habe Aufgrund meines Gästebuch Eintrages eine E-Mail bekommen. Original gebe ich hier nicht bekannt, ich denke das ziemt sich nicht. Inhaltlich nur so viel: Durch die teilweise unsachliche Darstellung kö¶nne man den Beitrag nicht verö¶ffentlichen. Man werde aber die Kritik berücksichtigen. Auch 2 Karten mit Führung würden für mich an der Kasse hinterlegt, dass ich doch noch ein zufriedener Besucher werde. …. Das sind dann genau die Führungen, die dann an den Wartenden an der Schlange vorbeigeführt werden. . .. . .. ich denk mal das Angebot nehme ich nicht an, gesehen hab ich es ja schon. — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 04.08.2009 Uhrzeit: 22:56:49 Eckhard …. oh bin ich froh, daß ich als Jugendlicher zusammen mit meinen Großeltern nach Paris fuhr und dort eine beeindruckende Ausstellung sah, auch wenn in der fernen Erinnerung mittlerweile alles verschwimmt… Damals konnte ich solange ich wollte an jedem Exponat verweilen und mir die Details genau anschauen, ganz ohne Action & Animation… Viele Grüße Eckhard …. der immer verwunderter erfährt, daß er in einem botanischen Garten nicht mit Stativ fotografieren durfte, in einem Nationalmuseum dagegen ohne Probleme, in Schwäbisch Hall war früher die E-3 & Cos verboten als Profiausrüstung, mit Kompaktkameras durfte fotogragiert weren und mittlerweile besteht ein generelles Fotografierverbot (Kunsthalle Würth Hockney-Ausstellung und Johanniter-Halle mit den exzellenten Gemälden 1350 – 1550), bei einer anderen Ausstellung wusste ich, daß Profiausrüstung = Stativ und Objektiv mit großem Durchmesser“ verboten waren konnte dennoch in aller Ruhe unbehelligt fotografieren in der Stockholmer U-Bahn wurde es mir ausdrücklich untersagt die Kunstwerke in den Stationen abzulichten…. posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 05.08.2009 Uhrzeit: 9:14:36 Subhash Eckhard wrote: > … der immer verwunderter erfährt, daß er in einem botanischen > Garten nicht mit Stativ fotografieren durfte, in einem > Nationalmuseum dagegen ohne Probleme, in Schwäbisch Hall war > früher die E-3 & Cos verboten als Profiausrüstung, mit > Kompaktkameras durfte fotogragiert weren und mittlerweile besteht > ein generelles Fotografierverbot … Auf Sommerfrische kam ich zur Riegersburg in Niederö¶sterreich. Da fand ich folgende Tafel: Nun kann ich ja gerade noch verstehen, dass sich ein Architekt oder sonstiger Künstler, der heutzutage ein Produkt schafft, die Nutzungsrechte an Bildern vorbehält, aber dieses Gebäude ist ein *Barock*schloss! Was, bitte, hat derjenige, der dieses Gebäude entworfen hat, davon, dass ich keine Bilder davon verkaufen darf? Inwieferne ist so ein Bauwerk eine *kollektive* kulturelle Leistung, auf die die Gesellschaft daher auch Anspruch hätte? Ist so eine Forderung, wie sie auf dieser Tafel niedergeschrieben steht, überhaupt rechtlich durchsetzbar? — Subhash Baden bei Wien http://www.subhash.at/foto/ —————————————————————————————————————————————— Datum: 05.08.2009 Uhrzeit: 11:55:00 Hans Wein Subhash wrote: > Auf Sommerfrische kam ich zur Riegersburg in Niederö¶sterreich. Da > fand ich folgende Tafel: > > > > Nun kann ich ja gerade noch verstehen, dass sich ein Architekt > oder sonstiger Künstler, der heutzutage ein Produkt schafft, die > Nutzungsrechte an Bildern vorbehält, aber dieses Gebäude ist ein > *Barock*schloss! Was, bitte, hat derjenige, der dieses Gebäude > entworfen hat, davon, dass ich keine Bilder davon verkaufen darf? Ich drehe den Spieß mal provokanterweise um: Warum soll derjenige, der von Zeit zu Zeit Geld in die Hand nimmt, um ein Bauwerk gegen den Zahn der Zeit zu schützen, nicht verhindern dürfen, dass Mitesser“ von seiner Investition profitieren? > Inwieferne ist so ein Bauwerk eine *kollektive* kulturelle > Leistung auf die die Gesellschaft daher auch Anspruch hätte? Ist > so eine Forderung wie sie auf dieser Tafel niedergeschrieben > steht überhaupt rechtlich durchsetzbar? Sofern nicht die Panoramafreiheit gilt ist sie zumindest in D wohl durchsetzbar wie der Rechtsstreit um die von der „Stiftung Preußischer Kulturbesitz“ zeigt: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE080023477&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 Hans“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 05.08.2009 Uhrzeit: 18:32:21 Subhash Hans Wein wrote: > Ich drehe den Spieß mal provokanterweise um: Warum soll derjenige, > der von Zeit zu Zeit Geld in die Hand nimmt, um ein Bauwerk gegen > den Zahn der Zeit zu schützen, nicht verhindern dürfen, dass > Mitesser“ von seiner Investition profitieren? Weil ohne diese „Mitesser“ also die Allgemeinheit das Ding gar nicht da wäre! Da hat sich einer etwas unter den Nagel gerissen „privatisiert“ also wö¶rtlich „geraubt“ was ö¶ffentliches Gut sein müsste und stellt auch noch Forderungen. Aber so ist das wohl mit dem Privatbesitz. > Sofern nicht die Panoramafreiheit gilt ist sie zumindest in D > wohl durchsetzbar wie der Rechtsstreit um die von der „Stiftung > Preußischer Kulturbesitz“ zeigt … Für mein Empfinden ein skurriles Urteil das sicherlich hö¶chst korrekt den skurrilen Gesetzen entspricht. Subhash Baden bei Wien http://www.subhash.at/foto/“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 06.08.2009 Uhrzeit: 11:50:58 Hans Wein Subhash wrote: > Weil ohne diese Mitesser“ also die Allgemeinheit das Ding gar > nicht da wäre! Da hat sich einer etwas unter den Nagel gerissen > „privatisiert“ also wö¶rtlich „geraubt“ was ö¶ffentliches Gut sein > müsste und stellt auch noch Forderungen. Aber so ist das wohl mit > dem Privatbesitz. Willst du damit aussagen es hat in dem von dir angesprochenen Fall eine Eigentumsübertragung von der ö¶ffentlichen Hand auf eine private natürliche oder juristische Person stattgefunden? Das kann ich nun wiederum kaum glauben. Mit dem Begriff des „Mitessers“ hatte ich übrigens nicht die Allgemeinheit sondern eher das genaue Gegenteil gemeint. Es ist übrigens gar nicht so einfach das „ö¶ffentliche Gut“ eindeutig zu bestimmen denn gerade Burgen und Schlö¶sser wurden sehr oft in Zeiten angeschafft in denen ganze Landstriche als Privatbesitz des jeweiligen Landes- oder Grundherren angesehen wurden. Ins Allgemeineigentum d.h. in Besitz eines Staates (im modernen Sinne) kamen solche Objekte erst relativ spät. Meist geschah das als Folge politischer Umwälzungen wie z.B. 1918/19 in DE und AT. Dort wo ein solcher Wechsel der Staatsform nicht stattfand oder der Besitz nicht wichtig genug war blieben sie in der Hand der ursprünglichen Besitzer und das sehr oft bis heute. >> Sofern nicht die Panoramafreiheit gilt ist sie zumindest in D >> wohl durchsetzbar wie der Rechtsstreit um die von der „Stiftung >> Preußischer Kulturbesitz“ zeigt … > Für mein Empfinden ein skurriles Urteil das sicherlich hö¶chst > korrekt den skurrilen Gesetzen entspricht. Ich halte diese Rechtsauffassung auch für angreifbar. Vor allem deshalb weil ich mir nicht vorstellen kann dass sich die Siftung Preußischer Kulturbesitz ausschließlich aus nichtstaatlichen Mitteln finanziert. Hans“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 30.05.2009 Uhrzeit: 14:01:49 Herbert Pittermann Denke mal hier hat die Story den ersten Platz gemacht, nicht das Bild. Oder der, der die hö¶chsten Unkosten hatte. Der Mann stand nicht mal hinter der Kamera. Herbert 14 — posted via https://oly-e.de ——————————————————————————————————————————————