Bildrechte ??

Datum: 09.08.2008 Uhrzeit: 22:12:59 juergen ja mal ne frage an euch wie sieht es aus wenn ich menschen fotografiere und die bilder ins internet stelle, wie ist die rechtliche lage dabei darf ich das ohne die einwilligung der personen zuhaben oder … danke schon mal im vorraus jürgen — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 09.08.2008 Uhrzeit: 24:18:53 Peter Baumbusch juergen schrieb: > ja mal ne frage an euch wie sieht es aus wenn ich menschen > fotografiere und die bilder ins internet stelle, wie ist die > rechtliche lage dabei darf ich das ohne die einwilligung der > personen zuhaben oder … > > danke schon mal im vorraus jürgen > Hallo Jürgen, was Du meinst ist das ‚Recht am eigenen Bild‘. Das Thema ist nicht einfach mit ja oder nein zu beantworten und wurde hier und in anderen Foren schon des ö¶fteren diskutiert. Gebe den von mir genannten Begriff in eine Suchmaschine ein und Du bekommst genug Treffer die bei der Beantwortung Deiner Frage helfen kö¶nnen. Gruß Peter — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 10.08.2008 Uhrzeit: 8:32:13 juergen danke für den tip — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 10.08.2008 Uhrzeit: 12:56:38 Hermann Brunner juergen schrieb: > ja mal ne frage an euch wie sieht es aus wenn ich menschen > fotografiere und die bilder ins internet stelle, wie ist die > rechtliche lage dabei darf ich das ohne die einwilligung der > personen zuhaben oder … Hallo Jürgen, das ist eine sehr vielschichtige Frage – die hier übrigens auch schon oft diskutiert wurde… Ich versuche mal, die wesentlichen Aspekte zusammenzufassen: a) wenn die Person kein Promi, Sportler, Politiker, Mö¶rder, oder andere Relative oder Absolute Person der Zeitgeschichte“ ist dann darfst Du das in der Regel nicht wenn die Person das zentrale Motiv darstellt. b) wenn die Person lediglich als „Publikum“ im Hintergrund irgendwo auftaucht ist es in der Regel unproblematisch wenn das Motiv im Vordergrund die Verö¶ffentlichung erlaubt. (Beispiel: Politiker hält Rede deine Nachbarin hö¶rt als eine von mehreren Zuhö¶rern zu und kommt dadurch mit ins Bild.) c) für die Personen der Zeitgeschichte gelten eigene Regeln. Ich hoffe das hilft mal weiter. Lg Hermann“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 10.08.2008 Uhrzeit: 13:02:00 Peter Schö¶ler Am Sun, 10 Aug 2008 12:56:38 +0200 schrieb Hermann Brunner: > c) für die Personen der Zeitgeschichte gelten eigene Regeln. Bei der Rede oder Vortrag in der ö–ffentlichkeit oder auf dem roten Teppich: Keine rechtliche Probleme Im Garten, im privaten Umfeld oder unter der Dusche: Verboten, da Persö¶nlichkeitsrechtsverletzung. Gruß Peter —————————————————————————————————————————————— Datum: 10.08.2008 Uhrzeit: 15:08:33 Hans Wein juergen wrote: > ja mal ne frage an euch wie sieht es aus wenn ich menschen > fotografiere und die bilder ins internet stelle, wie ist die > rechtliche lage dabei darf ich das ohne die einwilligung der > personen zuhaben oder … Ohne viel Worte verweise ich auf das, was ein fotografierender Rechtsanwalt dazu zu sagen hat: http://www.stack.de/fotorecht-faq.pdf HTH Hans —————————————————————————————————————————————— Datum: 10.08.2008 Uhrzeit: 17:44:28 juergen ….langsam verständlich für mich ging nur drum ob die Menschen die als beiwerk“ auf dem foto sind „rechte“ bezüglich der verö¶ffentlichung meinerseits haben mö¶chte nicht die persö¶nlichkeitsrechte der menschen verletzen oder beim verö¶ffentlichen der fotos im internet post vom deren anwalt bekommen. thx für die links gruß juergen posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 10.08.2008 Uhrzeit: 20:24:54 Hermann Brunner Peter Schö¶ler schrieb: > Am Sun, 10 Aug 2008 12:56:38 +0200 schrieb Hermann Brunner: > >> c) für die Personen der Zeitgeschichte gelten eigene Regeln. > > Bei der Rede oder Vortrag in der ö–ffentlichkeit oder auf dem roten > Teppich: Keine rechtliche Probleme > > Im Garten, im privaten Umfeld oder unter der Dusche: Verboten, da > Persö¶nlichkeitsrechtsverletzung. Hallo Peter, im Prinzip hast Du recht, aber wenn es nur so einfach wäre 😉 Es kommt auch noch drauf an, ob es Relative“ oder „Absolute“ ö¶ffentliche Personen der Zeitgeschichte sind. Beispiel: Frau Merkel geht einkaufen –> no problem darfst Du fotografieren und auch verö¶ffentlichen obwohl sie sichtlich *privat* unterwegs ist. Hier kannst Du davon ausgehen dass sie als „Absolute Person der Zeitgeschichte“ gewertet wird d.h. ihr gesamtes Tun in der ö–ffentlichkeit darf dem ö¶ffentlichen Interesse preisgegeben werden. Ähnliches gilt für Spitzen- Sportler und -Künstler der obersten Kategorie oder für andere Personen die durch außergewö¶hnliche Umstände zu „Weltruhm“ gelangt sind. z.B. auch Mutter Theresa Neil Armstrong Cassius Clay Michael Jackson Jack-the-Ripper(!) Wernher von Braun Osama bin Laden … Machst Du das gleiche mit dem Feuerwehrhauptmann in deinem Dorf hast Du ein Problem da er nur „relativ“ – d.h. genau auf den „Job“ bezogen ö¶ffentlich ist. D.h. bei einem Feuerwehreinsatz no problem darf er fotografiert und verö¶ffentlicht werden beim Einkaufen hingegen: Privatsphäre! Siehe dazu auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild#Personen_der_Zeitgeschichte Lg Hermann“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 10.08.2008 Uhrzeit: 21:02:10 Peter Schö¶ler Am Sun, 10 Aug 2008 20:24:54 +0200 schrieb Hermann Brunner: > Peter Schö¶ler schrieb: > >> Am Sun, 10 Aug 2008 12:56:38 +0200 schrieb Hermann Brunner: >> >>> c) für die Personen der Zeitgeschichte gelten eigene Regeln. >> >> Bei der Rede oder Vortrag in der ö–ffentlichkeit oder auf dem roten >> Teppich: Keine rechtliche Probleme >> >> Im Garten, im privaten Umfeld oder unter der Dusche: Verboten, da >> Persö¶nlichkeitsrechtsverletzung. > > Hallo Peter, > > im Prinzip hast Du recht, aber wenn es nur so einfach wäre 😉 > > Es kommt auch noch drauf an, ob es Relative“ oder „Absolute“ > ö¶ffentliche Personen der Zeitgeschichte sind. > Beispiel: Frau Merkel geht einkaufen –> no problem darfst > Du fotografieren und auch verö¶ffentlichen obwohl sie sichtlich > *privat* unterwegs ist. Hier kannst Du davon ausgehen dass sie > als „Absolute Person der Zeitgeschichte“ gewertet wird d.h. > ihr gesamtes Tun in der ö–ffentlichkeit darf dem ö¶ffentlichen > Interesse preisgegeben werden. Ähnliches gilt für Spitzen- > Sportler und -Künstler der obersten Kategorie oder für andere > Personen die durch außergewö¶hnliche Umstände zu „Weltruhm“ > gelangt sind. z.B. auch Mutter Theresa Neil Armstrong > Cassius Clay Michael Jackson Jack-the-Ripper(!) > Wernher von Braun Osama bin Laden … > Machst Du das gleiche mit dem Feuerwehrhauptmann in deinem Dorf > hast Du ein Problem da er nur „relativ“ – d.h. genau auf den > „Job“ bezogen ö¶ffentlich ist. D.h. bei einem Feuerwehreinsatz > no problem darf er fotografiert und verö¶ffentlicht werden > beim Einkaufen hingegen: Privatsphäre! > Siehe dazu auch: > http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild#Personen_der_Zeitgeschichte > Lg > Hermann Hallo Hermann das wird schon bisschen kompliziert 😉 In einer Zeitschrift las dass man Personen der (absoluten) Zeitgeschichte im privaten UMFELD (Wohnung Garten) trotzdem nicht fotografieren darf. Ich selbst würde das natürlich nicht tun auch wenn erlaubt wäre. Ich habe zu großen Respekt vor Privatsphäre der absoluten „Zeitgeschichtler“. Aber man sieht die Rechtslage ist schon kompliziert genug dass man darin schon stolpern kann wenn man sich zu sicher fühlt. Gruß Peter“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 10.08.2008 Uhrzeit: 22:38:10 Hans Wein Hermann Brunner wrote: > Beispiel: Frau Merkel geht einkaufen –> no problem, darfst > Du fotografieren und auch verö¶ffentlichen, obwohl sie sichtlich > *privat* unterwegs ist. Hier kannst Du davon ausgehen, dass sie > als Absolute Person der Zeitgeschichte“ gewertet wird d.h. > ihr gesamtes Tun in der ö–ffentlichkeit darf dem ö¶ffentlichen > Interesse preisgegeben werden. Obiges Beispiel ist wohl nur deshalb weitestgehend gültig weil Frau Merkel 1. Politikerin ist und 2. großen Wert auf mediale Darstellung legt. Dies gilt aber nicht mehr uneingeschränkt für alle Promis vordergründig weil auch dieser Personenkreis eine gewisse Privatshäre beanspruchen mö¶chte. Ich werde aber den Verdacht nicht los dass in Wirklichkeit oft kommerzielle Interessen dahinter stecken weil einige inzwischen entdeckt haben wie sich mit ihren Bildern sehr viel Geld verdienen lässt. Die Folge: Fotografen bekommen bei „privateren“ Fotos evtl. massive Widerstände der Abgebildeten zu spüren weil diese die Motive bereits an die Konkurrenz „verkauft“ haben. Da sich unter uns aber kaum richtige Paparazzi befinden dürften ist das alles wohl eher von theoretischem Interesse… Gruß Hans“ ——————————————————————————————————————————————