Datum: 04.03.2006 Uhrzeit: 9:47:54 Peter Fronteddu Thomas Hieronymi schrieb: Hupps, da hab ich Stefans Posting ganz überlesen 😉 Das Grundsätzlich dürfte ja klar sein. > Darf der Fotograf jetzt das Bild an den Eigentümer verkaufen > (durfte er es überhaupt fotografieren), oder hat der Eigentümer gar > ein Recht darauf und darf die Herausgabe des Bildes verlangen ? Fotografieren zur privaten Nutzung wird er dürfen. Vervielfältigen, also in Deinem Fall verkaufen, eher nicht. Der Eigentümer wird aber die herausgabe des Bildes auch nicht verlangen kö¶nnen, weil nicht seine, sondern die Rechte des Architekten verletzt wurden. Es sei denn, das Bild würde rechtswidrig in seine Privatsphäre eingreifen, das ist dann aber keine Urheberrechtsgeschichte. Dann darf er aber auch nichts verlangen“ das wird er schon gerichtlich durchsetzen müssen. Also gewaltsam Film oder Speicherkarte rausreissen iss nich 😉 Da kannste Dich auch durchackern als Einstieg: Grüße Peter“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 16.10.2007 Uhrzeit: 20:04:13 Reinhard Wagner Philipp Koch schrieb: > Ich bin mir nicht sicher, ob das wirklich in Fotopraxis gehö¶rt, > weil es ja keine technische Frage ist — dennoch betrifft es die > Fotopraxis ja u.U. erheblich 🙂 Da gibt es soviele Rechtsauffassungen wie es Rechtsanwälte gibt. Eine definitive Aussage bekommst Du beim Anwalt deines Vertrauens, der, wenn’s schiefgeht, eine Haftpflichtversicherung hat… Ich kann Dir sagen, was mir mein Ressortleiter“ erklärt hat: Wenn die Person „Beiwerk“ ist gibt’s kein Persö¶nlichkeitsrecht. Da ist es egal wieviele es sind. Sprich: wenn das Motiv deutlich NICHT die Person ist sondern die Person halt eigentlich im Weg steht dann ist es OK. Wenn die Person für das Foto bezahlt wurde ist die Verwendung meistens auch zulässig. Wenn die Person das Foto „in Auftrag gegeben hat“ (auf Parties oft der Fall „Ey mach mal ’n Foto“) Ende des Zitates. Ich habe für solche Zwecke immer einen Schwung Visitenkarten dabei und quatsche die Leute dann an zeige das Foto und bitte um Genehmigung. Klappt eigentlich immer. Sicher wäre es natürlich sich die Einwilligung schriftlich geben zu lassen. Für die Zeitung renne ich eh meistens mit dem Diktiergerät ‚rum das ich den Leuten dann unter die Nase halte. Da hat’s eigentlich noch nie Ärger gegeben. Grüße Reinhard posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 17.10.2007 Uhrzeit: 15:29:10 Philipp Koch Reinhard und Hans, vielen Dank für eure Antworten, speziell auch für den aufschlussreichen Link! Das scheint also alles tatsächlich andere als ein einfaches Terrain zu sein… Ich werde mö¶glicherweise in Zukunft für den Falle eines Falles eine schriftliche Einwilligungserklärung und Visitenkarten mitschleppen 🙂 Liebe Grüße, Philipp — posted via https://oly-e.de ——————————————————————————————————————————————