Rechtlichefrage zu Gebaeude Aufnahmen

Datum: 01.03.2006 Uhrzeit: 19:16:26 Thomas Hieronymi Hallo ihr Lieben, hat sich schon einmal jemand mit der rechtlichen Seite von Gebäudeaufnahmen beschäftigt ? Also soviel ich weis ist es erlaubt Gebäude von ö¶ffentlichen Stellen (Straße, Gehweg) aus zu fotografieren ohne dass der Eigentümer etwas dagegen unternehmen kann (Quasi präsentiert er ja sein Haus ö¶ffentlich). Wenn jetzt aber eine Hecke um das Grundstück ist und man eine Leiter braucht (oder andere Hilfsmittel wie das Dach eines Transporters oder so) um darüber das Haus zu fotografieren, wie ist es dann? Oder noch besser, wie ist es bei Luftbildern? Flugzeug fliegt über Grundstück, macht Aufnahmen, Fotograf kommt zu jedem Haus und will verkaufen. Darf der das? Bitte keine Vermutungen, denn vermuten kann ich selber (heißt soviel wie ich weis es nicht aber … ). Und wer hat, kann vielleicht auch eine Quelle angeben. Danke im voraus für euer Feedback. Später erzähle ich euch dann warum ich das frage. Gruß Thomas PS: Mich würde auch interessieren ob jemand damit im Ausland Erfahrungen hat. — _______________ www.FotoHiero.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 01.03.2006 Uhrzeit: 19:39:53 Stefan Hendricks, oly-e.de Thomas Hieronymi schrieb: > Bitte keine Vermutungen, denn vermuten kann ich selber (heißt > soviel wie ich weis es nicht aber … ). Und wer hat, kann > vielleicht auch eine Quelle angeben. http://www.fotorecht.de/publikationen/hundertwasserhaus2.html geht in diese Richtung. Auszug: Ausgangspunkt der Überlegungen ist, ob das fotografierte Objekt selbst urheberrechtlich geschützt ist. Dies ist regelmäßig bei einem Gebäude (Architektenwerk) oder einer Skulptur bzw. Plastik (Kunstwerk) anzunehmen. Die Urheber dieser Werke haben das ausschließliche Recht zu bestimmen, ob, wer und zu welchem Zweck ihre Werke vervielfältigen darf. Auch das Fotografieren eines solchen dreidimensionalen Werkes wird als Vervielfältigung an gesehen.Um derartige Werke vervielfältigen zu dürfen, bedarf es aber der Zustimmung des Urhebers, hier also des Architekten oder Künstlers. In einigen Fällen regelt das Urheberrechtsgesetz, dass die ausschließlichen Recht der Urheber eingeschränkt, also bestimmte Nutzungen privilegiert und von dem Zustimmungserfordernis freigestellt sind. Eine solche Ausnahmenbestimmung ist § 59 UrhG, der u.a. die fotografische Vervielfältigung, Verbreitung und ö¶ffentliche Wiedergabe von Werken, die bleibend an ö¶ffentlichen Wege, Straßen oder Plätzen sind, auch ohne Zustimmung der Urheber gestattet. Bei Gebäude bezieht sich diese Regelung nur auf die Außenansicht. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der Panoramafreiheit der Straßenansicht. Der Nutzer kann sich nicht auf diese Bestimmung berufen, wenn sich das Motiv nur vorübergehend, also nicht bleibend an dem gewählten ö¶ffentlichen Ort befindet, so etwa bei Installationen, die nur vorübergehende Zeit an dem Ort sind, etwa das Kunstwerk Neonrevier oder die Verhüllung des Reichstages. Hier greift evtl. das Zitatrecht oder das Privileg zur Tagesberichterstattung. Damit kann man jedoch keinen Postkarten- oder Kalendervertrieb rechtfertigen. Auch wenn man das Gebäude von der Straßen aus gar nicht sehen kann und um die Fotos zu machen eine Leiter braucht mit deren Hilfe man dann über die Mauer fotografieren kann oder wenn man sich dar einen Hubschrauben anmieten muss, handelt es sich nicht um Gebäudefotos, die ohne Zustimmung des Architekten genutzt werden dürfen. Gruss Stefan Hendricks, oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 01.03.2006 Uhrzeit: 19:49:31 Thomas Hieronymi Danke Stefan, da hatte ich schon geschmö¶kert. Konkret geht es darum: Flugzeug fliegt über Grundstück > macht Aufnahmen > Fotograf kommt zu jedem Haus und will verkaufen. Darf der das? Als Flugzeug stelle man sich jetzt alternativ ein Stativ von 18m Hö¶he vor. Das Bild soll sonst nicht verö¶ffentlich werden (zumindest nicht ohne Zustimmung). Darf der Fotograf jetzt das Bild an den Eigentümer verkaufen (durfte er es überhaupt fotografieren), oder hat der Eigentümer gar ein Recht darauf und darf die Herausgabe des Bildes verlangen ? Gruß Thomas — _______________ www.FotoHiero.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 01.03.2006 Uhrzeit: 19:49:31 Thomas Hieronymi Danke Stefan, da hatte ich schon geschmö¶kert. Konkret geht es darum: Flugzeug fliegt über Grundstück > macht Aufnahmen > Fotograf kommt zu jedem Haus und will verkaufen. Darf der das? Als Flugzeug stelle man sich jetzt alternativ ein Stativ von 18m Hö¶he vor. Das Bild soll sonst nicht verö¶ffentlich werden (zumindest nicht ohne Zustimmung). Darf der Fotograf jetzt das Bild an den Eigentümer verkaufen (durfte er es überhaupt fotografieren), oder hat der Eigentümer gar ein Recht darauf und darf die Herausgabe des Bildes verlangen ? Gruß Thomas — _______________ www.FotoHiero.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 01.03.2006 Uhrzeit: 21:32:15 Hans Wein Stefan Hendricks, oly-e.de schrieb: > Ich würde mir in diesem Falle schon viel früher Sorgen machen: Wenn > ich meine Apparatur dort aufbaue und der Bewohner bekommt dies mit > dann kö¶nnte er bereits mit Hausfriedensbruch argumentieren 😉 So lange ich das Grundstück nicht betrete, ist es kein Hausfriedensbruch. MfG Hans —————————————————————————————————————————————— Datum: 01.03.2006 Uhrzeit: 21:50:23 Herbert Pesendorfer Hallo Thomas! > hat sich schon einmal jemand mit der rechtlichen Seite von > Gebäudeaufnahmen beschäftigt ? nicht wirklich – ist aber auch interessant. > Also soviel ich weis ist es erlaubt Gebäude von ö¶ffentlichen > Stellen (Straße, Gehweg) aus zu fotografieren ohne dass der > Eigentümer etwas dagegen unternehmen kann (Quasi präsentiert er ja > sein Haus ö¶ffentlich). > > Wenn jetzt aber eine Hecke um das Grundstück ist und man eine > Leiter braucht (oder andere Hilfsmittel wie das Dach eines > Transporters oder so) um darüber das Haus zu fotografieren, wie ist > es dann? > > Oder noch besser, wie ist es bei Luftbildern? Flugzeug fliegt über > Grundstück, macht Aufnahmen, Fotograf kommt zu jedem Haus und will > verkaufen. Darf der das? Ich kann hier nur schreiben, dass es in ö–sterreich gang und gäbe ist, dass ein Hubschrauber durch die Lande zieht und jedes Gebäude – besonders am Land – ablichtet. Irgendwie scheint es eine Mindesthö¶he zu geben, warum die Bilder auch nicht wirklich so toll sind. Einige Zeit später wird das Foto dann dem Besitzer feil geboten und viele schlagen es gar nicht aus. Ich kenne Leute, die haben ein Wand voll aus den verschiedennen Dekaden! Nach meinem Kenntnisstand war diese Art der Luftbilder nie (nach Kriegszeit 😉 ) verboten oder hätten ein Ansuchen um Freigabe benö¶tigt. Sie zeigen ja keine Übersicht über Wege etc sondern nur ein Gebäude. Und die Freigabe durch die Behö¶rde war auch nur bei der Verö¶ffentlichung notwendig. Gehö¶rt habe ich davon, dass in den unterschiedlichen Mitgliedsstaaten der EU auch die Gesetzeslage ganz unterschiedlich ist. So ist berichtet worden, dass ein Plakat mit den Wahrzeichen der europäischen Hauptstädte auch als Beiwerk zu Abmahnungen etc geführt hat. Ausschlaggebend waren die Rechte der Verwertung der Bildnisse des Atomiums. > Bitte keine Vermutungen, denn vermuten kann ich selber (heißt > soviel wie ich weis es nicht aber … ). Und wer hat, kann > vielleicht auch eine Quelle angeben. Na dann vermute ich mal nicht weiter 😉 und folge gespannt der weiteren Diskussion. > Danke im voraus für euer Feedback. Später erzähle ich euch dann > warum ich das frage. Hat Papa a Razzia gmacht ;-)? — Liebe Grüße Herbert Pesendorfer http://www.pesendorfer.com —————————————————————————————————————————————— Datum: 02.03.2006 Uhrzeit: 12:09:02 Andy Hi Thomas, > Konkret geht es darum: > Flugzeug fliegt über Grundstück > macht Aufnahmen > Fotograf kommt > zu jedem Haus und will > verkaufen. Darf der das? Also unsere Tageszeitung darf das offenbar – es gibt von ihr (bzw. ihrem Fotografen) jede Menge Luftbildaufnahmen von der Stadt (also jedesmal natürlich ein entsprechender Teil der Stadt) mit sehr guter Auflö¶sung. Da sind alte, neue, kleine, große, architetonische wertvolle, langweilige und was weiß ich für Gebäude zu sehen. Ich kann mir eigenltlich nicht vorstellen, dass da alle Eigentümer gefragt worden sind! (jaja, ich weiß, Du wolltest keine Vermutungen…) Andy —————————————————————————————————————————————— Datum: 03.03.2006 Uhrzeit: 11:41:01 Thomas Hieronymi Danke erstmal allen: Ich habe jetzt einen Rechtsanwalt darauf angesetzt und werde berichten. Gruß Thomas — _______________ www.FotoHiero.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 03.03.2006 Uhrzeit: 12:10:57 Christian Schmidt Bei dem 18m Stativ ist mir grade ein Gedanke gekommen… Wie sieht es denn mit hohen Gebäuden aus? In vielen Kleinstädten gibt es hohe Kirchen, Funktürme (auch unsere kleine Stadt…) von denen man praktisch den gesammten Stadtbereich gut überblicken kann! Diese sind oft deutlich über 18m hoch und teilweise frei zugänglich… — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 03.03.2006 Uhrzeit: 13:24:39 Thomas Hieronymi So nun habe ich eine Auskunft vom Rechtsanwalt: Wenn keine Personen auf dem Bild zu sehen sind darf auch von einem hohen Stativ fotografiert werden, da das Gebäude kein Recht am eigenem Bild“ hat. Sollte aber der Eigentümer/Bewohner während des Fotografierens sagen NEIN will ich nicht dann bitte lassen (kö¶nnte man dann ja sowie so nicht verkaufen und zum Spaß machen …. ). Wichtig ist noch das die Bilder nicht verö¶ffentlicht werden. Also weder Zeitung noch Internet. Etwas anders sieht es aus wenn man ein ganzes Baugebiet auf_ einem_Bild abbildet. Dieses darf man uneingeschränkt weil alles sozusagen nur „Beiwerk“ im ö¶ffentlichem Raum ist. Gruß Thomas www.FotoHiero.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 03.03.2006 Uhrzeit: 24:30:43 Hans Wein Thomas Hieronymi schrieb: > So nun habe ich eine Auskunft vom Rechtsanwalt: > > Wenn keine Personen auf dem Bild zu sehen sind darf auch von einem > hohen Stativ fotografiert werden, da das Gebäude kein Recht am > eigenem Bild“ hat. Das wird auch niemand ernsthaft bestreiten wollen. > Sollte aber der Eigentümer/Bewohner während des > Fotografierens sagen NEIN will ich nicht dann bitte lassen > (kö¶nnte man dann ja sowie so nicht verkaufen und zum Spaß machen Hmm. Die Ursprungsfrage ob ein Grundstückseigentümer Luftbilder verbieten kann ist damit aber nicht schlüssig beantwortet. > Wichtig ist noch das die Bilder nicht verö¶ffentlicht > werden. Also weder Zeitung noch Internet. Etwas anders sieht es > aus wenn man ein ganzes Baugebiet auf_ einem_Bild abbildet. Dieses > darf man uneingeschränkt weil alles sozusagen nur „Beiwerk“ im > ö¶ffentlichem Raum ist. Den Begriff des „Beiwerks“ habe ich bisher nur in Verbindung mit Personenfotografie angetroffen aber niemals im Zusammenhang mit Sachen. Außerdem stellt sich die Frage ab wann eine Ansammlung von Gebäuden ein Baugebiet im Sinne dieser Formulierung ist – ab 2 Häusern? Oder doch erst ab 6 Häusern? Fragen über Fragen… MfG Hans“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 04.03.2006 Uhrzeit: 9:31:58 Peter Fronteddu Thomas Hieronymi schrieb: > hat sich schon einmal jemand mit der rechtlichen Seite von > Gebäudeaufnahmen beschäftigt ? Ja, gerade in ner Recht group Lies mal zum Hundertwasserhaus. Aktenzeichen ist I ZR 192/00, das Urteil kannst Du Dir hier anschauen. > Also soviel ich weis ist es erlaubt Gebäude von ö¶ffentlichen > Stellen (Straße, Gehweg) aus zu fotografieren ohne dass der > Eigentümer etwas dagegen unternehmen kann (Quasi präsentiert er ja > sein Haus ö¶ffentlich). Ja > Wenn jetzt aber eine Hecke um das Grundstück ist und man eine > Leiter braucht (oder andere Hilfsmittel wie das Dach eines > Transporters oder so) um darüber das Haus zu fotografieren, wie ist > es dann? > > Oder noch besser, wie ist es bei Luftbildern? Flugzeug fliegt über > Grundstück, macht Aufnahmen, Fotograf kommt zu jedem Haus und will > verkaufen. Darf der das? Genau dann wirds kritisch. Fotografieren ja, verö¶ffentlichen kommt darauf an“ 😉 Grüße Peter“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 04.03.2006 Uhrzeit: 9:45:07 Rolf-Christian Müller Hans Wein schrieb: > Thomas Hieronymi schrieb: > >> So nun habe ich eine Auskunft vom Rechtsanwalt: >> >> Wenn keine Personen auf dem Bild zu sehen sind darf auch von einem >> hohen Stativ fotografiert werden, da das Gebäude kein Recht am >> eigenem Bild“ hat. > Das wird auch niemand ernsthaft bestreiten wollen. >> Sollte aber der Eigentümer/Bewohner während des >> Fotografierens sagen NEIN will ich nicht dann bitte lassen >> (kö¶nnte man dann ja sowie so nicht verkaufen und zum Spaß machen > Hmm. Die Ursprungsfrage ob ein Grundstückseigentümer Luftbilder > verbieten kann ist damit aber nicht schlüssig beantwortet. >> Wichtig ist noch das die Bilder nicht verö¶ffentlicht >> werden. Also weder Zeitung noch Internet. Etwas anders sieht es >> aus wenn man ein ganzes Baugebiet auf_ einem_Bild abbildet. Dieses >> darf man uneingeschränkt weil alles sozusagen nur „Beiwerk“ im >> ö¶ffentlichem Raum ist. > Den Begriff des „Beiwerks“ habe ich bisher nur in Verbindung mit > Personenfotografie angetroffen aber niemals im Zusammenhang mit > Sachen. Außerdem stellt sich die Frage ab wann eine Ansammlung von > Gebäuden ein Baugebiet im Sinne dieser Formulierung ist – ab 2 > Häusern? Oder doch erst ab 6 Häusern? > Fragen über Fragen… Hallo Hans Das mit den Luftbildern ist eindeutig geregelt. Ich weiß aber nicht mehr wo ich erinnere mich nur an eine Diskussion des Themas vor Jahren als es um die kommerzielle Verö¶ffntlichung solche Fotos im Netz ging. Wahrscheinlich kein wirkliche Hilfe aber… Rolf posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 04.03.2006 Uhrzeit: 9:47:09 Peter Fronteddu Thomas Hieronymi schrieb: Hupps, da hab ich Stefans Posting ganz überlesen 😉 Das Grundsätzlich dürfte ja klar sein. > Darf der Fotograf jetzt das Bild an den Eigentümer verkaufen > (durfte er es überhaupt fotografieren), oder hat der Eigentümer gar > ein Recht darauf und darf die Herausgabe des Bildes verlangen ? Fotografieren zur privaten Nutzung wird er dürfen. Vervielfältigen, also in Deinem Fall verkaufen, eher nicht. Der Eigentümer wird aber die herausgabe des Bildes auch nicht verlangen kö¶nnen, weil nicht seine, sondern die Rechte des Architekten verletzt wurden. Es sei denn, das Bild würde rechtswidrig in seine Privatsphäre eingreifen, das ist dann aber keine Urheberrechtsgeschichte. Dann darf er aber auch nichts verlangen“ das wird er schon gerichtlich durchsetzen müssen. Also gewaltsam Film oder Speicherkarte rausreissen iss nich 😉 Da kannste Dich auch durchackern als Einstieg: Grüße Peter“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 04.03.2006 Uhrzeit: 9:47:54 Peter Fronteddu Thomas Hieronymi schrieb: Hupps, da hab ich Stefans Posting ganz überlesen 😉 Das Grundsätzlich dürfte ja klar sein. > Darf der Fotograf jetzt das Bild an den Eigentümer verkaufen > (durfte er es überhaupt fotografieren), oder hat der Eigentümer gar > ein Recht darauf und darf die Herausgabe des Bildes verlangen ? Fotografieren zur privaten Nutzung wird er dürfen. Vervielfältigen, also in Deinem Fall verkaufen, eher nicht. Der Eigentümer wird aber die herausgabe des Bildes auch nicht verlangen kö¶nnen, weil nicht seine, sondern die Rechte des Architekten verletzt wurden. Es sei denn, das Bild würde rechtswidrig in seine Privatsphäre eingreifen, das ist dann aber keine Urheberrechtsgeschichte. Dann darf er aber auch nichts verlangen“ das wird er schon gerichtlich durchsetzen müssen. Also gewaltsam Film oder Speicherkarte rausreissen iss nich 😉 Da kannste Dich auch durchackern als Einstieg: Grüße Peter“ ——————————————————————————————————————————————