Garantie von Olympus Produkten

Datum: 22.10.2005 Uhrzeit: 15:17:08 Wolfi Hallo Gemeinde, ich wollte ein paar Sachen verkaufen um mir etwas Neues leisten zu kö¶nnen (dazu ein eigener Thread in Kürze). Nun ich habe ich folgendes Problem entdeckt: Auf den deutschen Garantiekarten wird von Olympus Europe 2 Jahre Gewährleistung übernommen. Zusätzlich steht auf den Garantiekarten, dass Olympus Japan für alle Produkte 1 Jahr Gewährleistung übernimmt. Das Zuiko 50-200mm habe ich in USA gekauft und ordnungsgemäß verzollt und versteuert. Dafür habe ich eine Garantiekarte aus den USA in dem 1 Jahr lang Gewährleistung garantiert wird. Auf der amerikanischen Garantiekarte steht nun nichts von weltweiter Garantie. Gilt nun die Gewährleistung von Olympus Japan auch für die amerikanischen Produkte? Ich frage dies deshalb, weil einige Forumsmitglieder Interesse an dem Produkt haben. Und ich denke, dass im Schonraumforum“ solche —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.10.2005 Uhrzeit: 11:05:02 Christina J. Also laut olympus.de gilt folgendes: Zusätzlich zu der einjährigen, weltweit gültigen Garantie, die von der Olympus Corporation in Japan gewährt wird, gibt es auch die von der Olympus Europa GmbH gewährte Garantie, die bei Kauf nach dem 1. April 2004 ab dem Kaufdatum zwei Jahre lang gültig ist. Beachten Sie bitte, dass diese Garantie zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten des Kunden gilt und diese nicht berührt. Auf olympusamerica.com steht etwas von einem Jahr Garantie…. Garantie gilt für das Land in dem gekauft wurde, soweit ich weis…. Ich hoffe ich konnte dir helfen, lg Christina —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.10.2005 Uhrzeit: 17:01:24 Peter Baumbusch Hierzu wurde schon ö¶fters diskutiert, siehe hier: https://oly-e.de/forum/e.e-system/25440.htm Gruß Peter — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.10.2005 Uhrzeit: 17:16:40 Bernd Fischer Christina J. schrieb: > Also laut olympus.de gilt folgendes: > > Zusätzlich zu der einjährigen, weltweit gültigen Garantie, die von > der Olympus Corporation in Japan gewährt wird, gibt es auch die von > der Olympus Europa GmbH gewährte Garantie, die bei Kauf nach dem 1. > April 2004 ab dem Kaufdatum zwei Jahre lang gültig ist. Beachten > Sie bitte, dass diese Garantie zusätzlich zu den gesetzlichen > Rechten des Kunden gilt und diese nicht berührt. > > Auf olympusamerica.com steht etwas von einem Jahr Garantie…. > Garantie gilt für das Land in dem gekauft wurde, soweit ich > weis…. > > Ich hoffe ich konnte dir helfen, > lg > Christina Ich bin zwar kein Jurist, aber folgendes habe ich jetzt schon in der Praxis mitbekommen : GARANTIE ist NICHT dasselbe wie GEWÄHRLEISTUNG ! ( @Wolfi ) Bisher hatten wir in Deutschland ein Jahr Garantie auf Produkte. Mit dem neu eingeführten Begriff ‚2 Jahre Gewährleistung‘ wurde den Verbrauchern ein faules Ei hingelegt (natürlich von den Politikern ) , das eine zweijährige Garantie vorgaukeln sollte, was aber keinenfalls stimmt : Bei der GEWÄHRLEISTUNG muß der KÄUFER nachweisen, das ein MANGEL schon beim KAUF des Produkts vorhanden war !! (das muß man zweimal lesen). Deshalb immer auf den Begriff GARANTIE “ achten —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.10.2005 Uhrzeit: 17:35:21 Gerd.h Gross Bernd Fischer schrieb: > Bei der GEWÄHRLEISTUNG muß der KÄUFER nachweisen, das ein MANGEL > schon beim KAUF des Produkts vorhanden war !! (das muß man > zweimal lesen). > Das gilt erst für Mängel nach 6 Monaten > Deshalb immer auf den Begriff GARANTIE “ achten —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.10.2005 Uhrzeit: 17:41:52 Rolf-Christian Müller Bernd Fischer schrieb: > Ich bin zwar kein Jurist, aber folgendes habe ich jetzt schon in > der Praxis mitbekommen : > GARANTIE ist NICHT dasselbe wie GEWÄHRLEISTUNG ! ( @Wolfi ) > Bisher hatten wir in Deutschland ein Jahr Garantie auf Produkte. > Mit dem neu eingeführten Begriff ‚2 Jahre Gewährleistung‘ wurde > den Verbrauchern ein faules Ei hingelegt (natürlich von den > Politikern ) , das eine zweijährige Garantie vorgaukeln sollte, > was aber keinenfalls stimmt : > Bei der GEWÄHRLEISTUNG muß der KÄUFER nachweisen, das ein MANGEL > schon beim KAUF des Produkts vorhanden war !! (das muß man > zweimal lesen). Hallo Bernd, grundsätzlich hast Du recht, ABER, von den meisten Firmen wird das bisher so gehandhabt, als ob es sich um zwei Jahre Garantie handelt. Das ist jedenfalls meine, und anderer Leute aus meinem Umkreis, Erfahrung. Das hat jetzt aber nichts damit zu tun, daß es auf in Amerika gekaufte Technik nur ein Jahr Garantie/Gewährleistung/Warrenty gibt. Ich mö¶chte aber dort gekauftes auch nicht dorthin einschicken. Immer Glück/Kulanz bei Reklamationen wünscht Dir Rolf — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.10.2005 Uhrzeit: 17:57:09 Bernd Fischer Danke Gerd, hatte wohl was falsch in Erinnerung, aber das Problem des Nachweises bleibt – oder ? Gruß, Bernd Gerd.h Gross schrieb: > Bernd Fischer schrieb: > >> Bei der GEWÄHRLEISTUNG muß der KÄUFER nachweisen, das ein MANGEL >> schon beim KAUF des Produkts vorhanden war !! (das muß man >> zweimal lesen). >> > > Das gilt erst für Mängel nach 6 Monaten > — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.10.2005 Uhrzeit: 18:26:26 Hans Wein Bernd Fischer schrieb: > Ich bin zwar kein Jurist, aber folgendes habe ich jetzt schon in > der Praxis mitbekommen : > GARANTIE ist NICHT dasselbe wie GEWÄHRLEISTUNG ! ( @Wolfi ) Das ist richtig. > Bisher hatten wir in Deutschland ein Jahr Garantie auf Produkte. Das ist falsch. Nach altem Recht gem. BGB hatte der Endverbraucher 6 Monate Gewährleistung, die der Verkäufer (also der Händler) zu gewähren hatte. > Mit dem neu eingeführten Begriff ‚2 Jahre Gewährleistung‘ wurde > den Verbrauchern ein faules Ei hingelegt (natürlich von den > Politikern ) , das eine zweijährige Garantie vorgaukeln sollte, > was aber keinenfalls stimmt : > Bei der GEWÄHRLEISTUNG muß der KÄUFER nachweisen, das ein MANGEL > schon beim KAUF des Produkts vorhanden war !! (das muß man > zweimal lesen). Auch das ist so nicht ganz richtig. Nach dem neuen Recht gilt zwar eine zweijährige Frist für die Sachmangelhaftung (den Begriff Gewährleistung“ gibt es nicht mehr). Es heißt darin aber auch —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.10.2005 Uhrzeit: 18:28:59 Gerd.h Gross Bernd Fischer schrieb: > Danke Gerd, hatte wohl was falsch in Erinnerung, aber das Problem > des Nachweises bleibt – oder ? > > Gruß, > Bernd Innerhalb der ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen dass es ein Fehler des Herstellers ist, danach ist vom Käufer“ der —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.10.2005 Uhrzeit: 18:56:08 Rolf-Christian Müller Bernd Fischer schrieb: > Danke Gerd, hatte wohl was falsch in Erinnerung, aber das Problem > des Nachweises bleibt – oder ? Ich bin zwar nicht Gerd, aber wie ich schon mal schrieb, von mir hat noch niemand irgendeinen Nachgweis“ verlangt. —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.10.2005 Uhrzeit: 18:56:58 Bernd Fischer Danke für diesen detaillierten Beitrag ! Nun wissen wir alle genau Bescheid ; da ging es ja zu Beginn wirr durcheinander mit den Begriffen. Ich hatte zwar mit meinem Händler noch nie Schwierigkeiten, aber es ist auch immer von Vorteil wenn man geltendes Recht kennt, wegen Kulanz schnorren kann man dann immer noch. Noch einen schö¶nen Sonntagabend, Bernd Gerd.h Gross schrieb: > Bernd Fischer schrieb: > >> Danke Gerd, hatte wohl was falsch in Erinnerung, aber das Problem >> des Nachweises bleibt – oder ? >> >> Gruß, >> Bernd > > Innerhalb der ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen dass es > ein Fehler des Herstellers ist, danach ist vom Käufer“ der —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.10.2005 Uhrzeit: 20:03:55 Gerd.h Gross Rolf-Christian Müller schrieb: > Bernd Fischer schrieb: > >> Danke Gerd, hatte wohl was falsch in Erinnerung, aber das Problem >> des Nachweises bleibt – oder ? > > Ich bin zwar nicht Gerd, aber wie ich schon mal schrieb, von mir > hat noch niemand irgendeinen Nachgweis“ verlangt. —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.10.2005 Uhrzeit: 20:21:53 Gerd.h Gross Rolf-Christian Müller schrieb: Aber außerhalb > der Garantie sind die Servicepreise recht happig. > > Rolf > Wo nicht? — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.10.2005 Uhrzeit: 22:21:50 Rolf-Christian Müller Gerd.h Gross schrieb: > Rolf-Christian Müller schrieb: > > Aber außerhalb > >> der Garantie sind die Servicepreise recht happig. >> >> Rolf >> > > Wo nicht? > Wo Du recht hast, hast Du recht! — posted via https://oly-e.de ——————————————————————————————————————————————