Datum: 26.07.2004 Uhrzeit: 17:38:44 Matthias Gebauer Hallo, ich habe mal eine rechtliche Frage. Ich habe einem Fotohändler (Picksel.de) den Batteriegriff zur 8080 innerhalb einer Woche zurückgeschickt. Der Batteriegriff wurde ausgepackt und an die Kamera geschraubt aber nicht weiter genutzt. Er wurde so zurückgeschickt wie er geliefert wurde. Jetzt bekomme ich von der Firma folgende Mitteilung: Sehr geehrter Herr Gebauer, wir haben den Batteriehalter zurück erhalten. Das Geld wird abzüglich einer Aufwandsentschädigung/Reinigungspauschale in Hö¶he von 50 Euro innerhalb von 30 Tagen auf Ihr Konto zurück überwiesen. MFG Sandra Schäfer www.picksel.de was haltet Ihr davon? Ist das rechtens? Danke im voraus. Matthias — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 26.07.2004 Uhrzeit: 21:42:39 Peter Fronteddu Matthias Gebauer wrote: > was haltet Ihr davon? Ist das rechtens? Kommt auf die Ausgestaltung der AGB an. Wenn er darauf hingewiesen hat, dass er sich bei Gebrauch einen Wertersatz vorbehält und wenn er darauf hinweist, wie Du den umgehen kannst, grundsätzlich schon. Aaaaaber, er muss Dir eine Pruefung im Rahmen dessen zugestehen, was auch im Laden mö¶glich gewesen wäre. Wenn da keine optischen Mängel dran sind, etwa bei nur geö¶ffneter Originalverpackung, dann ist das nicht rechtens. Wenn das Ding Kratzer hat, dann schon. Ueber die Hö¶he kann man dann im Einzelfall streiten. Schau mal BGB §357 und dazu zum Beispiel http://www.werberecht.net/lexikon.php4?modus=teil&wort=Wertminderung&woher=Fernabsatzvertrag Gruesse Peter —————————————————————————————————————————————— Datum: 04.08.2004 Uhrzeit: 16:29:53 Uli Ich finde das eine unglaubliche Unverschämtheit. Wenn du wirklich das Teil vollkommen malellos wieder zurückgechickt hast, kann es doch wohl nicht sein, dass man Pech mit dem einen Händler hat, weil er 50,- Aufwandsentschädigung zurückbehält und Glück mit einem anderen, der sich einen derartigen Obulus nicht einsteckt! 50,- Euro sind verdammt viel Geld! Auch finde ich unverschämt, dass das Geld erst innerhalb von 30 !!! Tagen wieder zurückerstattet wird. Warum nicht sofort?! Danke dass du andere User vor diesem unseriö¶sen Händler gewarnt hast, es gibt genügend Andere, die nicht so eine Abzocke betreiben. Die Erstattung der 50,- Euro würde ich notfalls eingklagen (falls rechtschutzversichert) Solche Händler sollten nicht lange Bestand haben. Gruß, Uli — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 06.08.2004 Uhrzeit: 16:11:59 Peter Fronteddu Uli wrote: > Ich finde das eine unglaubliche Unverschämtheit. Warum? Einmal die Originalverpackung offen, und der Händler bekommt das nicht wieder als Neugerät los. Wuerde er das probieren, geht auch hier im Forum wieder das Geschrei vom Beschiss“ los. Also muss er das Ding mit Nachlass verkaufen. 7% von 700EUR macht 50EUR – und das ist knapp gerechnet. Fuer -7% bekommt der das Ding nie los. Werden wohl eher 20% werden. Der Gesetzgeber mö¶chte dass der Onlinekunde die gleichen Mö¶glichkeiten zur Begutachtung hat wie der Kunde im Laden. Packt jeder Händler im Ladengeschäft alle Kameras aus den Originalverpackungen aus? Wem das nicht passt der mö¶ge im Laden kaufen. Da kann er dann ein Ausstellungsstück in der Hand halten. Das muss fuer alle Interessenten langen. Der Onlinehändler läuft Gefahr dass jedes verschickte Teil ein Ausstellungsstück wird 😉 Irgendwie müssen sich Online Preise ja auch kalkulieren lassen. Wie in meinem letzten Posting ja schon Geschrieben wenns nur um eine geö¶ffnete Originalverpackung geht hat der Händler eh die Dummenkarte. Wertausgleich iss nicht also zahlt der Händler den Wertausgleich aus eigener Tasche. Ausser er wartet auf nen Dummen und schickt die Kamera so lange raus bis sie einer behält. Genau das wird oft gemacht was sonst 😉 > Wenn du wirklich das Teil vollkommen malellos wieder zurückgechickt hast kann es > doch wohl nicht sein dass man Pech mit dem einen Händler hat > weil er 50 – Aufwandsentschädigung zurückbehält und Glück mit > einem anderen der sich einen derartigen Obulus nicht einsteckt! Doch zumindest grundsätzlich. Das ist nicht Glueck oder Pech sondern freie Ausgestaltung der Geschäftsbedingungen. Die man vor Vertragsschluss erstens lesen kann und zweitens sollte. So wie der eine Glueck hat und 10% rausschlägt der andere eben Pech weil der Händler keinen Rabatt gibt. > 50 – Euro sind verdammt viel Geld! Get a life. Wer >500EUR fuer eine Kamera ausgeben kann fuer den sind 50EUR nicht verdammt viel Geld sodern hö¶chstens ein Ärgernis. > Auch finde ich unverschämt dass das Geld erst innerhalb von 30 > !!! Tagen wieder zurückerstattet wird. Warum nicht sofort?! Weil bei grö¶sseren Firmen eine Lagerverwaltung und eine Buchhaltung existiert die Umbuchen muss. Und Du nicht der einzige Kunde bist. !!! SCNR > Danke dass du andere User vor diesem unseriö¶sen Händler gewarnt > hast es gibt genügend Andere die nicht so eine Abzocke > betreiben. Wuerde ich als Geschäftsschädigung und ueble Nachrede klassifizieren. > Die Erstattung der 50 – Euro würde ich notfalls eingklagen (falls > rechtschutzversichert) Klar. Weil der Kunde die AGB nicht lesen kann oder will soll die RV dafuer herhalten. Wo genau siehst Du denn einen Anhaltspunkt fuer eine Klage? Wegen was denn? Wenn der Händler seine AGB richtig formuliert hat und sie beim Kauf rechtswirksam wurden ist die Forderung nach einem Wertausgleich absolut rechtens. Und 50EUR eine Minimalsumme. http://www.werberecht.net/lexikon.php4?modus=teil&wort=Wertminderung&woher=Fernabsatzvertrag „Zwar enthält die gesetzliche Regelung noch den Hinweis dass ein Schadensersatz nicht zu leisten ist wenn die „Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache“ zurückzuführen ist. Allerdings muss man hier auf dem Standpunkt stehen dass die Prüfung der Sache etwas anderes ist als die erstmalige Ingebrauchnahme der Sache die die Schadensersatzpflicht zur Wertminderung auslö¶sen soll. Der Kunde kann die meisten Waren durchaus prüfen ohne sie in Gebrauch zu nehmen und hierdurch die Wertminderung auszulö¶sen. Im einzelnen dürfte jedoch die Rechtsprechung erst die Kriterien entwickeln. “ Das ist eine Expertenmeinung und keine Rechtssprechung. Aber in die Richtung wird sich das schon entwickeln. Die Frage ist halt ab welchem Zustand der Wertausgleich zu bezahlen ist und das kö¶nnen wir hier nicht abschätzenn. Mir wuerden als Händler Fingerabdrücke reichen. Alles aus dem Karton holen auf Vollständigkeit pruefen auf Funktion pruefen saubermachen wieder verpacken. Da sind 50EUR doch ein Schnäppchen. > Solche Händler sollten nicht lange Bestand haben. Was bin ich froh dass ich den Handel mit Consumgütern lange hinter mir hab. Peter“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 06.08.2004 Uhrzeit: 19:37:20 Matthias Gebauer Hallo, ich mö¶chte nur einmal die Verhätlnisse klar stellen. Es handelt sich um ein Batteriepack für ca. EUR 180,–. Da sind EUR 50,– fast schon ein Drittel des Preises und das kann nicht angehen. Zumal mir unterstellt wird, dass der Batteriepack beschädigt und verschmutzt sei. Ich weiss nicht, welche Verschmutzung der Händler meint. Ich habe das Gerät natürlich nicht unter dem Mikroskop begutachtet, er anscheinend schon. Grüsse Matthias — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 06.08.2004 Uhrzeit: 19:37:20 Matthias Gebauer Hallo, ich mö¶chte nur einmal die Verhätlnisse klar stellen. Es handelt sich um ein Batteriepack für ca. EUR 180,–. Da sind EUR 50,– fast schon ein Drittel des Preises und das kann nicht angehen. Zumal mir unterstellt wird, dass der Batteriepack beschädigt und verschmutzt sei. Ich weiss nicht, welche Verschmutzung der Händler meint. Ich habe das Gerät natürlich nicht unter dem Mikroskop begutachtet, er anscheinend schon. Grüsse Matthias — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 08.08.2004 Uhrzeit: 17:50:14 F.K. Sorry, aber 50.- Euro ist eine Unverschämtheit! ich würde mir 10.- Euro für eine neue Verpackung eingehen lassen, aber niemals 50.-. Es geht hier immerhin nur um einen Griff. Diesen Laden habe ich mir mal notiert und werde bei Fragen auf diesen Thread hinweisen. Übrigens haben wir auch im Ladengeschäft früher selbstverständlich Ware ausgepackt, wenn kein Vorführgerät da war. Ebenso wie mein Händler heute dies für mich tut. Kunden die auf ungeö¶ffnete Originalverpackung bestanden wurde der Tatbestand erklärt und selten hat jemand das Gerät dann deshalb nicht genommen. Gruss Fritz — posted via https://oly-e.de ——————————————————————————————————————————————
Rücksendnung an Fotohändler…
Aktuelle Antworten
-
Olyknipser zu Bilder mit ALTGLAS
-
Olyknipser zu Bilder mit ALTGLAS
-
Thomas N zu Bilder mit ALTGLAS
-
Olyknipser zu Bilder mit ALTGLAS
-
Olyknipser zu Bilder mit ALTGLAS
-
Thomas N zu Bilder mit ALTGLAS
-
Olyknipser zu Bilder mit ALTGLAS
-
Olyknipser zu Bilder mit ALTGLAS
-
Olyknipser zu Bilder mit ALTGLAS
-
Olyknipser zu Bilder mit ALTGLAS
Neueste Themen
-
Bilder mit ALTGLAS
von
Olyknipser
-
Schön Mittig 2
von
O_l_y_s_s_e_u_s
-
OM-1.1 Gradationskurve
von
Olyknipser
-
Monatsthema: Samhain
von
rwadmin
-
Olympus XZ-2 Objektiv fährt nicht mehr ein
von
Oliver Geibel
-
Imaging World Nürnberg 2025
von
C-oly
-
Bedienungsanleitung OM3ti
von
Exilschwabe
-
OM-1 exportiert nicht mehr
von
Elke