Datum: 09.10.2003 Uhrzeit: 23:20:40 Martin Schmidt > Hallo Martin, danke für die Pics. Ich kann mir vorstellen, dass > die Kamera irgendwo als Dummy“ eingesetzt war. Der Verkäufer > hat sie wohl für’n Appel und Ei erstanden und sich nicht weiter > mit den Details beschäftigt… Evtl. besteht die Optik auch nur > aus einer Frontlinse..? > Es scheint nun doch ein Rechtsfall zu werden. Ich wünsche Dir > allen Erfolg wieder an Dein Geld zu kommen. Er – der Verkäufer – hat geantwortet. Interessanterweise heißt beim Absender jetzt der Vorname anders und ist mit dem Inhaber des Fotogeschäftes identisch… Mail von mir: Sachverhalt und dann noch eine zweite Mail hinterher von wegen Fristsetzung und Anwalts“drohung“. 1.) „lassen Sie mir die Kamera wieder zukommen werde es Prüfen und mich dann bei Ihnen melden“ Antwort von mir: Ich werde die Kamera NICHT zurückschicken sondern warte – wie geschrieben auf die Gutschrift auf meinem Konto zzgl. der mir zusätlich entstandenen Portokosten (für das Zurückschicken). 2.) „senden Sie mir bitte diese Kamera zu werde dies wie beschrieben prüfen “ Hallo? Welchen Teil von „so nicht“ hat er mißverstanden. Anschließend noch ein Hinweis auf seine Bewertungen… 3.) „bin unterwegs komme erst wieder am Samstag zurück“ Ja klar. Ich schicke das Teil ab er behauptet ich hätte daran rumgewerkelt und dann war’s das? Nene so nicht! Grüsse Martin“ 0 —————————————————————————————————————————————— Datum: 09.10.2003 Uhrzeit: 23:28:35 Hermann Brunner Martin Schmidt schrieb: > Ja klar. Ich schicke das Teil ab, er behauptet ich hätte daran > rumgewerkelt und dann war’s das? Nene, so nicht! > Grüsse, Martin Hallo Martin, da kannst du einem echt leid tun – krasser Fall… Übrigens: Hast Du Zeugen, daß das Ding bei Dir GENAU SO angekommen ist ??? Wenn ja: eiche die schon mal drauf, daß Du da im Ernstfall eine Zeugenaussage benö¶tigen wirst… Wenn nicht: Vorsicht! Es kö¶nnte Dir in der Tat unterstellt werden, daß Du das Ding zerlegt hast !!! Gruß, Hermann 0 —————————————————————————————————————————————— Datum: 09.10.2003 Uhrzeit: 23:30:21 F.K. sofortige Anzeige, wenn er sauber ist kann das auch das Gericht klären… Sorry, aber was soll man da noch machen? Da bescheisst einer den Staat um Steuern und seine Kunden um ihre Ware… Gruss Fritz — posted via https://oly-e.de 0 —————————————————————————————————————————————— Datum: 09.10.2003 Uhrzeit: 23:45:59 Martin Schmidt Ich hatte subito die Bilder der Kamera gemacht und das Gerät einem Freund gezeigt gehabt. Wollte ja eigentlich meine neue Spiegelreflexkamera vorführen und anschließend zum Zubehö¶rkauf lostigern… :o( In diesem Zeitraum (Lieferung DHL, rote Flecken im Gesicht, Zeigen der Kamera) hätte ich mangels Werkzeug sicherlich nicht die Kamera zerlegen kö¶nnen – erst recht nicht ohne jegliche Spuren an Schrauben, etc. Grüsse, Martin 0 —————————————————————————————————————————————— Datum: 10.10.2003 Uhrzeit: 9:57:26 Sandra Martin Schmidt schrieb: > Er – der Verkäufer – hat geantwortet. Interessanterweise heißt > beim Absender jetzt der Vorname anders und ist mit dem Inhaber des > Fotogeschäftes identisch… Das klingt alles nicht gerade sehr Seriö¶s. Ich würde auf jeden Fall seine Adresse prüfen und Ihn anrufen. Da läst sich manches besser klären. Am besten wäre es natürlich, du kö¶nntest mit der Kameragehäuse zum Verkäufer fahren und das vor Ort klären. Ich kenne die Entfernung natürlich nicht. > Mail von mir: Sachverhalt und dann noch eine zweite Mail hinterher > von wegen Fristsetzung und Anwaltsdrohung“. > 1.) „lassen Sie mir die Kamera wieder zukommen werde es Prüfen und > mich dann bei Ihnen melden“ So steht es ja auch im seinem Angebot. Und so ist es ja auch bei großen Handelsketten üblich aber du hast schon Recht diesem Händler (Person) würde ich auch nicht mehr ohne weiteres trauen. Für den Verkäufer ist es eventuell auch nicht ganz einfach denn unter den Käufern gibt es ja manchmal auch schwarze Scharfe. (z.B. die neue Betrugsmasche mit dem Treuhandkonto Infos unter http://www.abc-oettingen.de/safetrading/ ). Eine schwierige Situation aber man sollte sich doch irgendwie einigen kö¶nnen. Ich würde auf jeden Fall ebay schon mal darüber informieren ebay hilft jetzt auch via Telefon: 0900/1463229 > Antwort von mir: Ich werde die Kamera NICHT zurückschicken sondern > warte – wie geschrieben auf die Gutschrift auf meinem Konto zzgl. > der mir zusätlich entstandenen Portokosten (für das > Zurückschicken). > 2.) „senden Sie mir bitte diese Kamera zu werde dies wie > beschrieben prüfen “ > Hallo? Welchen Teil von „so nicht“ hat er mißverstanden. > Anschließend noch ein Hinweis auf seine Bewertungen… > 3.) „bin unterwegs komme erst wieder am Samstag zurück“ vielleicht kommt er auch gar nicht mehr zurück > Ja klar. Ich schicke das Teil ab er behauptet ich hätte daran > rumgewerkelt und dann war’s das? Nene so nicht! Das kö¶nnte er ja so auch aber so was ist doch absurd. Das wird wohl niemand annehmen. Man sollte schon irgendwie aufeinander zugehen. Sonst kommt es zu einem Rechtsstreit und ich weiß nicht ob dir damit geholfen ist auch wenn du im Recht bist. Vor allem wenn es sich um einen Betrüger handelt da ist meistens nichts mehr zu holen. Auf jeden Fall würde ich mich nicht auf lange Verzö¶gerungen einlassen. Vielleicht schlägst du Ihm folgendes vor: Du sendest Ihm die Kamera per Nachnahme zu dann kann er sicher sein das er seine Kamera wieder bekommt und du bekommst dein Geld. Vielleicht sendest du Ihm vorher noch eine Kopie deines Perso zu der Verkäufer muss sich ja auch ein wenig absichern falls du Ihm nur „Steine“ zusendest. Aber er kann das Packet ja auch vorher Prüfen die 2 Minuten wird der Postbote wohl warten kö¶nnen. Bitte halte uns doch auf dem laufenden mich würde es schon interessieren was daraus geworden ist. Danke. Und viel Erfolg! posted via https://oly-e.de“ 0 —————————————————————————————————————————————— Datum: 10.10.2003 Uhrzeit: 11:10:20 werlein …die kamera müsste doch ne seriennummer haben…..damit kö¶nnte man dann bei olympus nachfragen,ob es vielleicht wirklich ein dummy für die schaufensterdekoration ist….ansonsten viel glück….. — posted via https://oly-e.de 0 —————————————————————————————————————————————— Datum: 10.10.2003 Uhrzeit: 12:41:15 Jö¶rg Es gibt ja auch dieses neue EU Recht. Das neue EU Recht sieht eine einjährige Garantie auch bei Gebrauchtware vor. Die meisten privaten Verkäufer schließen dieses ja mittlerweile ausdrücklich aus. Dieses wurde in diesem Fall ja auch nicht gemacht. Also ist der Verkäufer voll haftbar. Grundsätzlich kann sich der Verkäufer schon so verhalten, das du die Ware zurücksendest und er die Sache überprüfen kann. Dazu braucht er auch nicht unbedingt das Geld vorher zurück überweisen. Damit kö¶nntest du auch bei einem eventuellen Rechtsstreit schlechte Karten haben, da du dem Verkäufer nicht die Gelegenheit zum Nachbessern / Austausch gegeben hast. Die Frage ist nur, wie vertauenswürdig ist der Verkäufer, wenn er solche Ware versendet. Und normaler Weise sollte er dir da entgegenkommen, wenn so was passiert. Notfalls würde ich ihm die Kameragehäuse so zurücksenden, denn so ist die Ware ohnehin fast nichts mehr Wert. Ganz wichtig ist es, das du irgendwie Sicherstellen kannst, das seine Personalien richtig sind. Du kannst Ihm dann auch eine entsprechende Frist setzen. Wenn er sich dann nicht mehr meldet, kannst du eine Strafanzeige gegen Ihn stellen. Die Kosten für den Versand trägt normalerweise der Verkäufer. Wenn dieser unfreie Pakete nicht annimmt, muss er die Kosten trotzdem ersetzen. Du kannst natürlich mit Anwalt ect. drohen, sofern du keine Rechtschutz hast, wäre ich aber vorsichtig wirklich einen einzuschalten, denn was ein abgezockter Betrüger ist, dann sieht du vom dem gar nichts mehr. Statt dessen hast du noch mehr Kosten am Hals. Es gibt auch eine Rechtberatung bei den Verbraucherzentralen (auch nicht umsonst, aber wesentlich günstiger als ein Anwalt) und im Internet findet man auch viel darüber. Viel Glück. — posted via https://oly-e.de 0 —————————————————————————————————————————————— Datum: 10.10.2003 Uhrzeit: 12:57:51 Stefan Hendricks, oly-e.de > Es gibt ja auch dieses neue EU Recht. Das neue EU Recht sieht > eine einjährige Garantie auch bei Gebrauchtware vor. Nur bei gewerblichen Anbietern! > Die meisten > privaten Verkäufer schließen dieses ja mittlerweile ausdrücklich > aus. Überflüssig, da Privatverkauf. > Dieses wurde in diesem Fall ja auch nicht gemacht. Also ist > der Verkäufer voll haftbar. Nein. Gruss Stefan Hendricks, oly-e.de 0 —————————————————————————————————————————————— Datum: 10.10.2003 Uhrzeit: 14:12:21 Jö¶rg Stefan Hendricks, oly-e.de schrieb: >> Es gibt ja auch dieses neue EU Recht. Das neue EU Recht sieht >> eine einjährige Garantie auch bei Gebrauchtware vor. > Nur bei gewerblichen Anbietern! >> Die meisten >> privaten Verkäufer schließen dieses ja mittlerweile ausdrücklich >> aus. > Überflüssig, da Privatverkauf. >> Dieses wurde in diesem Fall ja auch nicht gemacht. Also ist >> der Verkäufer voll haftbar. > Nein. > Gruss > Stefan Hendricks, oly-e.de Hallo Stefan, vielen dank für die Info und Richtigstellung. Ich bin natürlich kein Experte auf diesem Gebiet. Kannst du mir Quellen nennen, wo ich die Gesetze finden kann. Wäre super nett. Ich habe meine Informationen von dem nachfolgen Link (unter Wichtig für Privatverkäufer zu finden): http://www.internetfallen.de/Betrug_Abzocke/Auktionen/Rechtliches/rechtliches.html Sind die Angaben dort nicht richtig oder nicht mehr aktuell? — posted via https://oly-e.de 0 ——————————————————————————————————————————————
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