LED-Ringlicht

Datum: 22.11.2002 Uhrzeit: 11:40:18 Elmar Hö¶ppner Hallo nochmal. Ich habe noch eine Kleinigkeit vergessen. Sobald Ihr ein funktionsfähiges Ringlicht entwickelt habt und es in Kleinserie produzieren wollt, stellt sich noch ein Problem, an das vielleicht noch niemand gedacht hat: die CE-Konformität. Diese muß gegeben sein, da sonst ein Inverkehrbringen (wie auch immer) nicht gestattet ist! Daran solltet ihr auf jeden Fall noch denken und euch eventuell nach einer Mö¶glichkeit für eine EMV-Prüfung umsehen (kostet so an die 2300 €uro). Viele Grüße Elmar — posted via https://oly-e.de e.zubehoer 2689 —————————————————————————————————————————————— Datum: 22.11.2002 Uhrzeit: 18:28:32 KHG Karl-Heinz Gebhard Elmar Hö¶ppner schrieb: > Hallo nochmal. > Ich habe noch eine Kleinigkeit vergessen. > Sobald Ihr ein funktionsfähiges Ringlicht entwickelt habt und es > in Kleinserie produzieren wollt, stellt sich noch ein Problem, an > das vielleicht noch niemand gedacht hat: die CE-Konformität. > Diese muß gegeben sein, da sonst ein Inverkehrbringen (wie auch > immer) nicht gestattet ist! > Daran solltet ihr auf jeden Fall noch denken und euch eventuell > nach einer Mö¶glichkeit für eine EMV-Prüfung umsehen (kostet so an > die 2300 ?uro). Hi, wir produzieren nur für den Eigenbedarf und bringen nichts in den Verkehr, deshalb dürften wir von CE befreit sein, hoffe ich zumindest. Du hast im vorherigen Posting so ein tolles Ringlicht beschrieben. Zitat: > Grundsätzlich existieren aber bereits eine gute Lö¶sung, die sich > auch für den Einsatz mit der E10/E20 oder auch mit digitalen SLRs > vom Kaliber einer D1 oder EOS 1D eignen. Wo gibt es sowas zu lesen, sehen, kaufen? MFG KHG e.zubehoer 2691 —————————————————————————————————————————————— Datum: 14.12.2002 Uhrzeit: 24:53:47 Markus Grein Elmar Hö¶ppner“ wrote in message news:3dddf9b14500f@oly-e.de… > Hallo nochmal. > Ich habe noch eine Kleinigkeit vergessen. > Sobald Ihr ein funktionsfähiges Ringlicht entwickelt habt und es > in Kleinserie produzieren wollt stellt sich noch ein Problem an > das vielleicht noch niemand gedacht hat: die CE-Konformität. > Diese muß gegeben sein da sonst ein Inverkehrbringen (wie auch > immer) nicht gestattet ist! Hi ! Soweit ich mit der Maschinenrichtlinie vertraut bin gibt es da ein paar Sonderfälle bzw. Ausnahmen z.B. wenn die Gerätschaft als „defekt“ verschenkt bzw. abgegeben wird (sprich : Dann entfällt das mit der CE-Konformitätsprüfung weitgehend). Kann mich da noch mal schlau machen falls gewünscht. cheers Markus“ e.zubehoer 2867 —————————————————————————————————————————————— Datum: 16.12.2002 Uhrzeit: 20:11:53 Thomas Adelt > Hi ! > Soweit ich mit der Maschinenrichtlinie vertraut bin gibt es da ein > paar Sonderfälle bzw. Ausnahmen, z.B. wenn die Gerätschaft > als defekt“ verschenkt bzw. abgegeben wird > (sprich : Dann entfällt das mit der CE-Konformitätsprüfung > weitgehend). > Kann mich da noch mal schlau machen falls gewünscht. > cheers > Markus Das ist mit Sicherheit von Interesse! Gruß Thomas“ e.zubehoer 2870 —————————————————————————————————————————————— Datum: 16.12.2002 Uhrzeit: 21:38:20 T. Nelke Heisst denn CE nicht eigentlich nur, dass nach den gültigen Richtlinien produziert wurde? Soviel ich weiss, ist doch CE nur ein Kleber, den der Hersteller selbst anbringt und damit kund tut ich habe alle Vorschriften und Richtlinien beachtet“. Man korrigiere mich bitte wenn ich da falsch liege. Herzliche Grüsse und weiterhin gutes Gelingen. Thomas“ e.zubehoer 2871 —————————————————————————————————————————————— Datum: 16.12.2002 Uhrzeit: 22:27:53 Kersten Kircher Hallo zusammen, ich habe mal Gegoogelt und habe was zum Thema gefunden http://www.ce-richtlinien.de/ ich halte das nicht für so ganz wichtig da wir das nur unter Freunden weitergeben und ich für meinen Teil Unterschreibe gerne das das Teil keine CE hat und der mir eventuell durch das Gerät entstandene Schaden zu meinen eigenen lasten geht und ich niemanden zur rechenschaft ziehe. Gruß Kersten — posted via https://oly-e.de e.zubehoer 2872 —————————————————————————————————————————————— Datum: 16.12.2002 Uhrzeit: 22:56:40 Markus Grein Kersten Kircher“ wrote in message news:3dfe35c0c7970@oly-e.de… > Hallo zusammen Auch hi ! :o) > ich habe mal Gegoogelt und habe was zum Thema gefunden > http://www.ce-richtlinien.de/ ich halte das nicht für so ganz > wichtig da wir das nur unter Freunden weitergeben Siehe mein vorangegangenes Posting : Die CE-Richtlinie gilt auch für die „unentgeltliche Bereitstellung“. > und ich für meinen Teil Unterschreibe gerne das das Teil keine > CE hat und der mir eventuell durch das Gerät entstandene Schaden > zu meinen eigenen lasten geht und ich niemanden zur rechenschaft ziehe. Ist hochanständig entlastet aber den „Inverkehrbringer“ nicht von seinen Verpflichtungen. Ausserdem muss nicht erst ein „Kunde“ aktiv werden. Auch die Behö¶rden kö¶nnen einem da kostenpflichtig ins Kreuz treten. cheers Markus“ e.zubehoer 2873 —————————————————————————————————————————————— Datum: 16.12.2002 Uhrzeit: 23:16:21 Torsten Graf So ist es, hätte ich beinahe gesagt. Unwissenheit schüzt vor Strafe nicht… Wie sieht es aus wenn man einzelne Teile von verschiedenen Personen käuft, sprich die Metallteile einzeln… usw. und sie dann zusammenbaut. Wie sieht das dann aus… Bzw. wie sieht es aus wenn jeder einzelne einen Auftrag gibt, für ihn ein solches Teil zu fertigen? Muss dann nicht der Auftraggeber sich darum kümmern? Alles leider nur Ideen, ich hoffe es kommt dabein was raus… an sonsten Einzelteile halt selbst zusammenbauen… Na ja warten wir es ab, vielleicht hat jemand noch einen Geistesblitz. LG Torsten e.zubehoer 2874 —————————————————————————————————————————————— Datum: 17.12.2002 Uhrzeit: 11:46:20 Eckehard Kiefer Hallo, wir kö¶nnten das Ringlicht doch aus einem nicht EG – Land importieren was spricht dagegen ? Gelten in diesen Fall etwa auch die CE Bestimmungen ? Als Warenmuster…… Gruß Eckehard Markus Grein schrieb: > Elmar Hö¶ppner“ wrote in message > news:3dddf9b14500f@oly-e.de… >> Hallo nochmal. >> Ich habe noch eine Kleinigkeit vergessen. >> Sobald Ihr ein funktionsfähiges Ringlicht entwickelt habt und es >> in Kleinserie produzieren wollt stellt sich noch ein Problem an >> das vielleicht noch niemand gedacht hat: die CE-Konformität. >> Diese muß gegeben sein da sonst ein Inverkehrbringen (wie auch >> immer) nicht gestattet ist! > Hi ! > Soweit ich mit der Maschinenrichtlinie vertraut bin gibt es da ein > paar Sonderfälle bzw. Ausnahmen z.B. wenn die Gerätschaft > als „defekt“ verschenkt bzw. abgegeben wird > (sprich : Dann entfällt das mit der CE-Konformitätsprüfung > weitgehend). > Kann mich da noch mal schlau machen falls gewünscht. > cheers > Markus“ e.zubehoer 2879 —————————————————————————————————————————————— Datum: 17.12.2002 Uhrzeit: 25:51:10 Markus Grein Eckehard Kiefer“ wrote in message news:atmv9s.j0.1@henmedia.de… > Hallo > wir kö¶nnten das Ringlicht doch aus einem nicht EG – Land > importieren was spricht dagegen ? Entscheidend ist dass *IN* ein Land des EWR importiert wird. > Gelten in diesen Fall etwa auch die CE Bestimmungen ? (siehe oben) cheers Markus“ e.zubehoer 2888 —————————————————————————————————————————————— Datum: 18.12.2002 Uhrzeit: 10:40:37 Eckehard Kiefer Markus Grein schrieb: > Eckehard Kiefer“ wrote in message > news:atmv9s.j0.1@henmedia.de… >> Hallo >> wir kö¶nnten das Ringlicht doch aus einem nicht EG – Land >> importieren was spricht dagegen ? > Entscheidend ist dass *IN* ein Land des EWR importiert wird. >> Gelten in diesen Fall etwa auch die CE Bestimmungen ? > (siehe oben) > cheers > Markus Hmmm wieder was dazu gelernt. Das heisst also wenn ich als Privatperson z.B. aus den USA ein Gerät welches in einem EG – Land unter die CE-Kennzeichnungspflicht fallen würde für meinen eigenen Bedarf Importiere mache ich mich was ????? Gruß Eckehard“ e.zubehoer 2891 —————————————————————————————————————————————— Datum: 18.12.2002 Uhrzeit: 12:41:07 Klaus Nickisch Haben eigendlich Bausätze ein CE Zeichen? Ich denke wohl eher nicht. Wenn jemand das Ringlicht ausdrücklich als Bausatz erwirbt, ist doch alles klar, oder? Die Begriffsdefinition Bausatz ist sicherlich in weiten Grenzen dehnbar. Da braucht doch nur der letzte Schritt zum Fertiggerät nicht vollendet sein. Gruß Klaus e.zubehoer 2896 —————————————————————————————————————————————— Datum: 18.12.2002 Uhrzeit: 12:46:51 Heinz Schumacher Kennt ihr das Ringlicht zu Babel? ich finde ihr schweift einfach zu weit vom eigentlichen Thema ab… Gruß, heinz — posted via https://oly-e.de e.zubehoer 2897 —————————————————————————————————————————————— Datum: 18.12.2002 Uhrzeit: 13:07:29 Rüdiger Leske Klaus Nickisch schrieb: > Haben eigendlich Bausätze ein CE Zeichen? Ich denke wohl eher > nicht. Hallo Klaus, ich habe gerade mal nachgeschaut, Bausätze die ich von Conrad oder ELV habe, haben auch CE Zeichen…. Grüsse Rüdiger — posted via https://oly-e.de e.zubehoer 2898 —————————————————————————————————————————————— Datum: 18.12.2002 Uhrzeit: 13:10:43 Rüdiger Leske Heinz Schumacher schrieb: > Kennt ihr das Ringlicht zu Babel? > ich finde ihr schweift einfach zu weit vom eigentlichen Thema > ab… > Gruß, heinz Hallo Heinz, da wir in Deutschland leben, sollte man an alles denken…. Selbst das Finanzamt kö¶nnte sich für solch eine Aktion interessieren…. Grüsse Rüdiger — posted via https://oly-e.de e.zubehoer 2899 —————————————————————————————————————————————— Datum: 18.12.2002 Uhrzeit: 14:10:17 Heinz Schumacher Hallo Rüdiger, Rüdiger Leske schrieb: > Hallo Heinz, > da wir in Deutschland leben, sollte man an alles denken…. > Selbst das Finanzamt kö¶nnte sich für solch eine Aktion > interessieren…. Wenn sich drei Freunde im Keller einschließen und sich aus einer alten Waschmaschine ein Raumschiff bauen wollen ist das dem Finanzamt ziemlich schnuppe – es sei den sie holen sich RTL mit dazu!:-))) Gruß, heinz — posted via https://oly-e.de e.zubehoer 2900 —————————————————————————————————————————————— Datum: 16.12.2002 Uhrzeit: 23:31:09 Markus Grein T. Nelke“ wrote in message news:atldjs.1ms.1@henmedia.de… > Heisst denn CE nicht eigentlich nur dass nach den gültigen > Richtlinien produziert wurde? Soviel ich weiss ist doch CE nur ein > Kleber den der Hersteller selbst anbringt und damit kund tut „ich > habe alle Vorschriften und Richtlinien beachtet“. Das ist soweit auch richtig. Nur – das heisst auch dass man sich 100% sicher sein sollte DASS man die auch wirklich erfüllt. Was die anzuwendenden Richtlinien angeht : Maschinenrichtlinie fällt mangels beweglicher Teile aus und die Niederspannungsrichtlinie fällt erst ab 50V an (äääh – das wären schrecklich viele Mignon-Akkus). Bleibt also lediglich die EMV-Richtlinie. Die besagt jedoch *nicht* nur dass das Gerät keine Stö¶rstrahlung *aussenden* darf sondern es muss auch sichergestellt sein (Zitat) „… dass Geräte ein angemessenes eigenes Stö¶rfestigkeitsniveau gegenüber elektromagnetischen Stö¶rungen aufweisen damit sie bestimmungsgemäss betrieben werden kö¶nnen“. Letzteres technisch nachzuweisen wird oft recht aufwendig und teuer (Aus dem Leitfaden zur Anwendung der 89/336/EWG des Rates … yadda yadda yadda …) [§ 3.1] „Inverkehrbringen bedeutet die erstmalige … unentgeltliche Bereitstellung eines unter die Richtlinie fallenden Gerätes im EWR zum Zweck … seines Gebrauchs im EWR.“ Also „Inverkehrbringer“ seid Ihr damit allemal ! 😉 (Egal ob’s was kostet oder ob der Nutzer einen Haftungsverzicht unterzeichnet oder sonst was …) ABER : Da heißt es weiter … > [§ 6.2.2] „Bauteile die keine eigenständige Funktion erfüllen : … > [blabla] … Ähnliche Bauteile ohne eigenständige Funktion sind : > (a) … integrierte Schaltkreise … > (d) LED’s … > Diese Bauteilarten ohne eigenständige Funktion gelten nicht als Geräte im > Sinne der EMV-Richtlinie. Die EMV-Richtlinie findet auf sie keine Anwendung. > Sie sind zum Einbau in [oder an] ein Gerät bestimmt ; erst dieses erfüllt die > erwartete bestimmungsgemässe eigenständige Funktion …“ Also man müsste sich nur auf die Sprachregelung einigen dass das Ringlicht ein *BAUTEIL* ist dass zum Einbau in / Anbau an ein Gerätes namens Digicam dient und nur von „professionellen Assemblern“ ein-/angebaut wird. So heisst es zumindest in § 6.2.1 „Die einzige Anforderung hinsichtlich eines solchen Bauteils besteht darin dass ihm eine Anweisung für den professionellen Assembler [Zusammenbauer] … beigefügt ist … . Die Anweisung sollte ihn darin unterstützen EMV-Probleme innerhalb seines endgültigen Gerätes zu lö¶sen.“. Dieser „professionelle Zusammenbauer“ ist dann quasi für die Einhaltung der EMV-Richtlinie durch das „Gesamtgerät“ verantwortlich – aber nur wenn er/sie das Gerät dann letztendlich wieder „in Verkehr bringt“ (nicht wenn er es zu seinem eigenen Vergnügen benutzt <ätsch!>). Oooaaah ! Wenn Ihr’s 100% wasserdicht haben wollt fragt besser ’nen Anwalt. Aber rein gefühlsmässig würde ich meinen dass die obige Argumentation einigermassen schlüssig ist sprich dass das Teil *keinen* CE-Aufbapper braucht. cheers Markus P.S.: Sicherheitshalber *doch* einen CE-Bapper draufzukleben ist übrigends keine gute Idee … „Ein Produkt darf nur dann mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden wenn es in den Anwendungsbereich einer oder mehrerer dieser Richtlinien fällt.“ (bei Zuwiderhandlung droht ein Bussgeld von bis zu mehreren Kiloeuro)“ e.zubehoer 2875 —————————————————————————————————————————————— Datum: 16.12.2002 Uhrzeit: 24:24:49 Thomas Adelt Sehr gut recherchiert! Gruß Thomas e.zubehoer 2876 ——————————————————————————————————————————————