7-14

Datum: 22.08.2015 Uhrzeit: 10:56:13 Jürgen von Esenwein Hallo, würde mir jemand vom 8. – 15. September 2015 sein Zuiko 7-14 leihen? Ich bin gut Haftpflicht versichert. Viele Grüße Jürgen — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 22.08.2015 Uhrzeit: 10:59:31 Peter Eckel Hallo Jürgen, > würde mir jemand vom 8. – 15. September 2015 sein Zuiko 7-14 > leihen? Ich bin gut Haftpflicht versichert. leihen ist ein wenig doof, da ich meines gerade verkaufen will – hast Du vielleicht Interesse? Liebe Grüße auch an Waltraud, Pete. —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.08.2015 Uhrzeit: 22:03:45 Joachim Vocke Hallo Jürgen, kann leider nicht mit einem 7-14 dienen. Wollte allerdings einen häufigen Irrtum aufklären: selbst in den guten Haftpflichtversicherungen sind geliehene Gegenstände meist nicht versichert! Hintergrund ist trivial: wenn ich mir ein neues mft7-14 wünsche, dann müsste ich ja mein altes FT nicht mühselig hier oder in der Bucht verkaufen, sondern ich leihe es meinem Kumpel und hoffe inbrünstig, dass es dem herunterfällt…. Und da die Versicherungen uns Versicherungsnehmern gegenüber ähnlich paranoid sind, wie wir den Versicherungen gegenüber, glauben sie eben, dass 90% der Versicherungsnehmer potentielle Betrüger sind – und so werden die Bedingungen so abgefasst, dass eher nicht in dubio pro reo” gilt. Falls Du also jemanden findest der es Dir leihen würde solltest Du Dich nicht in Sicherheit wiegen sondern bei deinem Versicherer nachfragen ob und wenn wie geliehene Gegenstände versichert sind. Viele Grüße Joachim posted via https://oly-e.de” —————————————————————————————————————————————— Datum: 24.08.2015 Uhrzeit: 10:34:58 Jürgen von Esenwein Hallo Joachim, danke für den Hiweis. Er bestätigt mal wieder meine Meinung vom Versicherungsgewerbe. Viele Grüße Jürgen — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 24.08.2015 Uhrzeit: 14:34:12 Subhash Joachim Vocke wrote: > selbst in den guten > Haftpflichtversicherungen sind geliehene Gegenstände meist nicht > versichert! Bei meiner Fotoversicherung sind Geräte, die ich unentgeltlich verleihe, weiterhin versichert. Jürgen ist nur zu weit weg. — Subhash Schwarzenau/Waldviertel Selbstreferenzielle, abstrakte Fotografie http://fineart-fotografie.at —————————————————————————————————————————————— Datum: 24.08.2015 Uhrzeit: 18:39:08 Martin W. Joachim Vocke schrieb: > Hallo Jürgen, > > …Wollte allerdings einen > häufigen Irrtum aufklären: selbst in den guten > Haftpflichtversicherungen sind geliehene Gegenstände meist nicht > versichert!… > > Viele Grüße > > Joachim Hmmm, Joachim, ich weiß nicht, ob ich das dann eine gute Haftpflichtversicherung” nennen würde. Und ich frage mich wie du zu dieser Information kommst?! In einigen HP-Versicherungen sind GEMIETETE Gegenstände ausgenommen. Und zwar mit dem Hintergrund dass davon ausgegangen wird dass gewerbliche VERmieter ihre Gerätschaften sowieso versichern. Und ggf. über ein zusätzliches Risiko bei speziellen Vermietungen eh eine entsprechende Kurzzeitversicherung abgeschlossen wird. Bei mir ist es so dass meine Geräte-Versicherung wiederum das Risiko an zugemietetem Equipment bis zum gleichen Wert wie mein eigenes einschließt. Erst wenn die Zumietung mehr wert darstellt als mein eigenes Zeug muss ich ggf. eine zusätzliche Kurzversicherung abschließen. Also lasst mal die Kirche im Dorf. Versicherungen sind zwar keine Samariter aber ganz so schlecht wie ihr Ruf sind nicht alle. Studiert also einfach mal eure Versicherungsbedingungen 😉 jm2c Martin posted via https://oly-e.de” —————————————————————————————————————————————— Datum: 25.08.2015 Uhrzeit: 17:13:26 Joachim Vocke Martin W. schrieb: > Joachim Vocke schrieb: > >> Hallo Jürgen, >> >> …Wollte allerdings einen >> häufigen Irrtum aufklären: selbst in den guten >> Haftpflichtversicherungen sind geliehene Gegenstände meist nicht >> versichert!… >> >> Viele Grüße >> >> Joachim > > Hmmm, Joachim, ich weiß nicht, ob ich das dann eine gute > Haftpflichtversicherung” nennen würde. > Und ich frage mich wie du zu dieser Information kommst?! Hallo Martin ganz einfach – lesen der AllgemeinenVersicherungsBedingungen :-)) Dort findest Du unter ausgeschlossene Leistungen: 7.6 Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermö¶gens- schäden wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet geleast gepachtet geliehen durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. Das gilt also für alle Haftpflichtversicherungen. Allerdings ist es prinzipiell mö¶glich eine Ergänzung zu dem Leistungsausschluss zu formulieren so dass es doch versichert ist – dann aber mit geändertem Versicherungsschutz (begrenzt auf x Euro und/oder y Euro Selbstbehalt). Und ich würde nicht so weit gehen daran fest zu machen ob es sich um eine gute oder eine schlechte Versicherung handelt. Heutige Tarife haben Versicherungssummen bis zu 10 Millionen Euro. Diese Summen kö¶nnten bei einem Umweltschaden oder einem Personenschaden auch tatsächlich anfallen. Normale Prämien liegen zwischen 80 und 150 Euro pro Jahr. Nehmen wir eine mittlere Prämie von 125 Euro an und lassen die durchschnittliche Einzahldauer 60 Jahre betragen dann dürfen 1330 Versicherungsnehmer nie einen Schaden haben damit aus ihren Prämien ein Großschaden gedeckt werden kann (und dann hat die Versicherung noch nichts verdient keine Mitarbeiter bezahlt usw.). Bei einer Geräteversicherung ist das Verhältnis von Prämie zu mö¶glicher Schadenshö¶he viel ausgewogener; darum ist es dort auch mö¶glich zusätzliche Risiken einzukalkulieren. Viele Grüße Joachim posted via https://oly-e.de” —————————————————————————————————————————————— Datum: 25.08.2015 Uhrzeit: 17:32:26 Joachim Vocke Jürgen von Esenwein schrieb: > Hallo Joachim, > > danke für den Hiweis. Er bestätigt mal wieder meine Meinung vom > Versicherungsgewerbe. > > Viele Grüße > Jürgen > > — > posted via https://oly-e.de Hallo Jürgen, gern geschehen! Und wie Du meiner Antwort an Martin entnehmen kannst, sind die Versicherungsunternehmen nicht alleine die Bö¶sen. Es gibt leider Unmengen an Kleinschäden, von denen ein nicht unerheblicher Prozentsatz nicht ganz astrein sein dürfte, und damit eine so wichtige Versicherung bezahlbar bleibt, müssen die Gesellschaften irgendetwas tun, um die Leistungsansprüche zu begrenzen. Allerdings fürchte ich, dass es auch dort so ist, wie in vielen Bereichen: die die auf Kosten der (Versicherten)Gemeinschaft Leistungen zu Unrecht beziehen, sind so clever, dass sie die Bedingungen aushebeln und auf der Strecke bleiben diejenigen, die richtige” Schäden haben und sich dann wegen einer “falschen” Formulierung in der Schadensmeldung mit den Gesellschaften herumschlagen müssen – oder eben gleich gar nichts bekommen weil die Leistung in den Bedingungen ausgeschlossen ist. Und blö¶d ist natürlich auch dass die Gesellschaften werblich so tun als würden sie alles bezahlen und sich um alles kümmern… Viele Grüße Joachim posted via https://oly-e.de” —————————————————————————————————————————————— Datum: 28.08.2015 Uhrzeit: 9:31:28 Martin W. Joachim Vocke schrieb: > Hallo Martin, > > ganz einfach – lesen der AllgemeinenVersicherungsBedingungen :-)) > > > Dort findest Du unter ausgeschlossene Leistungen: > > 7.6 Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden > Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermö¶gens- > schäden, wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, > > geleast, gepachtet, geliehen, durch > verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand > eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. > > … Spannend: habe ich gerade nachgelesen, steht natürlich auch in den AGB meiner Haftpflicht-Versicherung drin. Hat sie nur die wenigen Male, die ich sie in den Jahrzehnten brauchte, immer selber wegignoriert. Also habe ich wohl wirklich eine sehr gute Versicherung. 😉 In meiner Geräte-Versicherung (die ich glücklicherweise noch nie brauchte) ist aber, wie schon geschrieben, zugemietetes und zugeliehenes Equipment bis zur gleichen Summe wie mein Zeug automatisch mit versichert. Für mich als Dienstleister, der nie alles an Equipment selber besitzen kann, natürlich unabdingbar! lg Martin — posted via https://oly-e.de ——————————————————————————————————————————————