Umtauschrecht, E-300 defekt.

Datum: 09.05.2005 Uhrzeit: 16:31:22 Marvin Ruppert Hallo. Wie bereits in e.e-system beschrieben und diskutiert, hat meine E-300 einen Defekt im Batteriefach/Schalter, Akkus entladen sich in abgeschalteter Kamera von selbst und es liegt auch definitiv an der Kamera. Nun sind leider, durch meine ständigen Versuche ob es nicht doch an irgendetwas anderem als der Kamera liegen kö¶nnte (Ersatzakku gekauft, Akku aufgeladen und dringelassen, aufgeladen und draußengelassen, …), die 14 Rückgaberecht schon verstrichen, und mein Händler (E-Outlet.de Internetversand (das habe ich nun davon…)) kann mir die Kamera nicht direkt Umtauschen oder mir ein Leihgerät zur Verfügung stellen, und muss sie selbst zu Olympus einschicken. Ich frage mich nun, ob es nicht eine Mö¶glichkeit gibt, diese, wer weiß wie lange, Reparaturphase zu umgehen. Vom Umtauschrecht habe ich leider noch nicht viel Ahnung, deshalb nun meine Frage: Ist es mö¶glich, auch wenn die 14Tage Umtauschrecht verstrichen sind (knapp 3 Wochen sind es jetzt), die Kamera zurückzugeben und mir das Geld zurückzahlen zu lassen? Schließlich hat sie einen Defekt, welchen ich nicht verschuldet habe(n kann). Wenn dies gehen würde, kö¶nnte ich mir sie ja einfach neu kaufen, ggf. auch woanders… —————————————————————————————————————————————— Datum: 09.05.2005 Uhrzeit: 17:24:38 Hans Wein Marvin Ruppert schrieb: > Ich frage mich nun, ob es nicht eine Mö¶glichkeit gibt, diese, wer > weiß wie lange, Reparaturphase zu umgehen. > Vom Umtauschrecht habe ich leider noch nicht viel Ahnung, deshalb > nun meine Frage: Ist es mö¶glich, auch wenn die 14Tage Umtauschrecht > verstrichen sind (knapp 3 Wochen sind es jetzt), die Kamera > zurückzugeben und mir das Geld zurückzahlen zu lassen? Schließlich > hat sie einen Defekt, welchen ich nicht verschuldet habe(n kann). Die Antwort vorweg: Nein. Du hast zwar die Kamera bei einem Versandhändler gekauft und hast somit ein vierzehntägiges Rücktrittsrecht“ gehabt aber dieser Zug ist nicht nur wegen des Fristablaufs sondern aus zwei weiteren Gründen abgefahren denn a) hast du die Kamera nicht nur „geprüft“ sondern auch benutzt und b) ist die Kamera defekt weshalb es sich jetzt um einen anderen Sachverhalt handelt der Sachmangelhaftung früher Gewährleistung genannt. Damit ist der Verkäufer verpflichtet dir eine mangelfreie sprich funktionierende Kamera zu liefern aber wie er das bewerkstelligt bleibt ihm überlassen. Dem Gesetz genüge getan ist bereits dann wenn er die Kamera auf seine Kosten an den Hersteller einschickt und sie dir nach erfolgter Reparatur wieder zukommen lässt; alles was darüber hinaus geht (Umtausch) ist reine Kulanz die du in der Regel von einem typischen Internetversender nicht erwarten kannst. > Wenn dies gehen würde kö¶nnte ich mir sie ja einfach neu kaufen > ggf. auch woanders… Die Frage ist ob es nicht schneller ist nach Rücksprache mit dem Händler die Kamera direkt an Olympus zu schicken. Der einzige Nachteil den ich dabei erkennen kann: Du zahlst das Porto selbst. HTH Hans“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 09.05.2005 Uhrzeit: 17:55:46 Andy Hi Marvin, Hans hat den Sachverhalt schon dargestellt. Aber hast Du mal versucht mit dem Versender selber zu reden? Manchmal sind auch I-Net-Händler recht zugänglich und entgegenkommend, einen Versuch kann man ja immerhin wagen. Vielleicht geht er darauf ein und schickt Dir eine Neue zu. Das muß er nach dem Gesetz zwar nicht – aber verboten ist’s ihm natürlich auch nicht. Den Gewährleistungsanspruch hast Du natürlich gegenüber dem Händler – Oly gewährt darüberhinaus eine Garantie (d.h. in Deinem Falle, Du darfst Dich auch direkt an den Hersteller wenden). Andy ——————————————————————————————————————————————