Datum: 22.07.2002 Uhrzeit: 19:35:16 Klaus Nickisch Hallo, mal eine Frage. Wenn man eine ö¶ffentliche Sportveranstaltung fotografiert, dürfen die Fotos ohne Einverständniserklärung der abgebildeten Person selbst verö¶ffentlicht werden? Zum einen mö¶chte ich eine Collage mit gut 100 Fotos fertigen und in einem befreundeten Geschäft aushängen (nicht zum Verkauf!) zum anderen ist ein Foto dabei, dass für Werbezwecke in Tageszeitungen verwendet werden soll. Letzteres zeigt nicht das Gesicht der Person. Gibt es gesetztliche Regelungen dafür? Danke für Antwort Klaus —————————————————————————————————————————————— Datum: 22.07.2002 Uhrzeit: 22:20:07 Wolfgang Rixen [Klaus Nickisch fragte nach] > mal eine Frage. Wenn man eine ö¶ffentliche Sportveranstaltung > fotografiert, dürfen die Fotos ohne Einverständniserklärung der > abgebildeten Person selbst verö¶ffentlicht werden? soweit ich informiert bin, dürfen Fotos von Personen auf ö¶ffentlichen Veranstaltungen Verö¶ffentlicht werden. Genaueres findest Du aber im §23 unter http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html schö¶ne Zeit Wolfgang http://www.foto-rixen.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 22.07.2002 Uhrzeit: 22:25:43 Heinz Schumacher Hallo Klaus, Klaus Nickisch schrieb: > Hallo, > mal eine Frage. Wenn man eine ö¶ffentliche Sportveranstaltung > fotografiert, dürfen die Fotos ohne Einverständniserklärung der > abgebildeten Person selbst verö¶ffentlicht werden? > Zum einen mö¶chte ich eine Collage mit gut 100 Fotos fertigen und in > einem befreundeten Geschäft aushängen (nicht zum Verkauf!) zum > anderen ist ein Foto dabei, dass für Werbezwecke in Tageszeitungen > verwendet werden soll. Letzteres zeigt nicht das Gesicht der > Person. Gibt es gesetztliche Regelungen dafür? schau doch mal bei www.fotorecht.de nach! Dort dürftest Du alles finden, was Dich interessiert. Lieben Gruss Heinz — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 22.07.2002 Uhrzeit: 23:42:39 Hermann Brunner Klaus Nickisch schrieb: > Hallo, > mal eine Frage. Wenn man eine ö¶ffentliche Sportveranstaltung > fotografiert, dürfen die Fotos ohne Einverständniserklärung der > abgebildeten Person selbst verö¶ffentlicht werden? > Zum einen mö¶chte ich eine Collage mit gut 100 Fotos fertigen und in > einem befreundeten Geschäft aushängen (nicht zum Verkauf!) (…..) Ich habe mich genau zu diesem Thema beraten lassen und dabei (im Prinzip – stark vereinfacht) folgendes erfahren: – Sportler sind Relative Personen ö¶ffentlichen Interesses“ – dazu zählen z.B. auch Schauspieler Künstler Beteiligte und Retter an besonders spektakulären Unfällen Katastrophen etc… – diese müssen sich damit abfinden auch abgelichtet zu werden. – bei Verö¶ffentlichung muß aber der zeitliche oder tätliche Bezug da sein. (Sportberichterstattung Berichterstattung über ein Gerichtsverfahren Rock-Konzert etc… ) Solange Du also z.B. eine Fußballmannschaft beim Spiel fotografierst kö¶nnen die sich nicht dagegen wehren daß Dein Bild plö¶tzlich in der Zeitung erscheint. Anders aber eine „artfremde“ Nutzung: Da muß wieder zugestimmt werden. ( Beispiel: Dasselbe Foto wird in der Werbung genutzt ) Gruß Hermann —————————————————————————————————————————————— Datum: 22.07.2002 Uhrzeit: 25:03:01 Klaus Nickisch Danke Hermann, dann muss ich das genauer spezifizieren: Die Veranstaltung wo ich mit meiner Kam dabei war, war eine ö¶ffentliche Veranstaltung für jedermann, also keine spez Sportlergruppe. Genauer ging es um eine Einweihung einer Endurostrecke, wo jedermann teilnehmen konnte. Der Veranstalter lud mich ein und bot mir an, auf eigene Rechnung Fotos verkaufen zu dürfen. Dabei habe ich knapp 300 Aufnahmen gemacht. Als Dank wollte ich eine Collage von gut 100 Fotos anfertigen und bei ihm im Laden aufhängen. Dabei ist ein Foto, dass den Rücken eines Mannes auf einem selbstgebasteltem Kindermopeds zeigt. (Bitte alle witzigen Phantasien hervorkramen..) Dieses Foto soll mit Text so dem Sinn nach Wir haben ein passendes Motorrad für Sie“ untertitelt werden und im Laden hängen und wohlmö¶glich als Werbefoto in der Tagespresse und Motorradanzeiger Verwendung finden. Wir würden diesen Mann gerne vorher fragen aber dieser Mann ist mir und der gesamten Belegschaft unbekannt zumal sein gesicht nicht zu erkennen ist. Die Collage ist sicherlich kaum das (rechtliche) Problem. Der zeitliche Bezug ist auch gegeben und die C. wird auch genau diesen Titel tragen. Nur diese angedachte Werbung fraglich. Wie würdet Ihr alle das sehen? Gruß Klaus —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.07.2002 Uhrzeit: 7:48:40 Heinz Schumacher Hallo Klaus, Klaus Nickisch schrieb: > Endurostrecke, wo jedermann teilnehmen konnte. Der Veranstalter lud > mich ein und bot mir an, auf eigene Rechnung Fotos verkaufen zu > dürfen. Dabei habe ich knapp 300 Aufnahmen gemacht. Als Dank wollte fraglich ist es, ob sich es hier schon um eine Auftragsarbeit handelt. Dazu müstetst Du Deinen Meister als Fotograf haben… sonst kann es Probleme mit der Handwerkskammer geben. Lieben Gruß, Heinz — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.07.2002 Uhrzeit: 9:34:44 Wolfgang Rixen [Klaus Nickisch überlegte] > Die Collage ist sicherlich kaum das (rechtliche) Problem. Der > zeitliche Bezug ist auch gegeben und die C. wird auch genau diesen > Titel tragen. Nur diese angedachte Werbung fraglich. ich denke, da ja nur der Rücken zu sehen ist dürfte es kein Problem geben. Hängt, da Werbung, viel Geld davon ab, würde ich mich vorher bei RA beraten lassen. Frei nach dem Motto: sicher ist sicher. schö¶ne Zeit Wolfgang http://www.foto-rixen.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 23.07.2002 Uhrzeit: 20:55:48 Hermann Brunner Klaus Nickisch schrieb: > (…..) Als Dank wollte > ich eine Collage von gut 100 Fotos anfertigen und bei ihm im Laden > aufhängen. Dabei ist ein Foto, dass den Rücken eines Mannes auf > einem selbstgebasteltem Kindermopeds zeigt. (Bitte alle witzigen > Phantasien hervorkramen..) Dieses Foto soll mit Text so dem Sinn > nach Wir haben ein passendes Motorrad für Sie“ untertitelt werden > und im Laden hängen und wohlmö¶glich als Werbefoto in der > Tagespresse und Motorradanzeiger Verwendung finden. So wie ich das verstanden habe läuft genau hier die Grenzlinie – zwischen der „Relativen Persö¶nlichkeit ö¶ffentlichen Rechts“ (o.ä.) EINERSEITS: (er hat an der öFFENTLICHEN Veranstaltung teilgenommen und kann sich somit nicht gegen eine Verö¶ffentlichung wehren solange der „Klammerbezug“ – d.h. z.B. Berichterstattung etc.. gegeben ist) und ANDERERSEITS dem „Recht an seinem Bildnis“ – das natürlich bei ihm liegt. Sobald da eine kommerzielle Werbung daraus gemacht wird gilt – streng gesehen – sicherlich bereits zweiteres. Daß er kaum zu erkennen ist hilft Dir zwar nicht „überführt“ werden zu kö¶nnen aber streng genommen ist es wurscht welche Kö¶rperteile abgebildet sind wenn ER sich erkannt und „diffamiert“ oder „ausgenutzt“ fühlt dann kann er auf Schadenersatz klagen und dürfte auch Recht bekommen… Wenn der Fall so liegt wie du das schilderst würde ich aber sagen: „Wo kein Kläger – da kein Richter“… und wahrscheinlich ist er selbst im Ernstfall ja auch noch mächtig STOLZ drauf sich in dem Laden auf dem Foto wiederzufinden – nur wer weiß es ? Übrigens: Da gabs vor einigen Monaten Zoff zwischen der Autovermietung SIXT und einigen Politikern die auch arg diffamiert wurden. Hier ist es aber so gelaufen daß die Politiker vö¶llig entnervt aufgegeben haben Ihr – eindeutig zustehendes Recht an den Bildern – durchzusetzen weil sie sonst im Gegenzug eben wieder ö¶ffentlich als „Spießer“ oder „Tantiemen-Geier“ dagestanden wären.. Hier war es nach Auskunft eines Rechtskundigen EINDEUTIG so daß sie das NICHT hätten akzeptieren müssen weil es „keinen Klammerbezug“ zur Ihrer Tätigkeit gegeben hat. (Fr. Merkel muß sich nicht auch noch ö¶ffentlich in der Werbung „vorführen“ lassen daß sie eine bescheuerte Frisur hat… !!!) Uff – das war jetzt wieder mal ein Roman… sorrrrrry… Hermann —————————————————————————————————————————————— Datum: 18.08.2002 Uhrzeit: 9:54:19 Peter Fendler Hermann Brunner schrieb: > Klaus Nickisch schrieb: >> Hallo, >> mal eine Frage. Wenn man eine ö¶ffentliche Sportveranstaltung >> fotografiert, dürfen die Fotos ohne Einverständniserklärung der >> abgebildeten Person selbst verö¶ffentlicht werden? >> Zum einen mö¶chte ich eine Collage mit gut 100 Fotos fertigen und in >> einem befreundeten Geschäft aushängen (nicht zum Verkauf!) (…..) > Ich habe mich genau zu diesem Thema beraten lassen und dabei > (im Prinzip – stark vereinfacht) folgendes erfahren: > – Sportler sind Relative Personen ö¶ffentlichen Interesses“ > – dazu zählen z.B. auch Schauspieler Künstler Beteiligte und > Retter an besonders spektakulären Unfällen Katastrophen > etc… – diese müssen sich damit abfinden auch abgelichtet zu > werden. – bei Verö¶ffentlichung muß aber der zeitliche oder > tätliche Bezug da sein. (Sportberichterstattung > Berichterstattung über ein Gerichtsverfahren Rock-Konzert > etc… ) > Solange Du also z.B. eine Fußballmannschaft beim Spiel > fotografierst kö¶nnen die sich nicht dagegen wehren daß Dein > Bild plö¶tzlich in der Zeitung erscheint. Anders aber eine > „artfremde“ Nutzung: Da muß wieder zugestimmt werden. > ( Beispiel: Dasselbe Foto wird in der Werbung genutzt ) > Gruß > Hermann Hallo das oben gesagte ist o.K. mit einer Ergänzung: Zuschauer dürfen in Ihrer Gesamtheit fotografiert werden aber nicht als Einzelperson herausgezoomt werden. Hier greift dann wieder das Recht am eigenen Bild. Allzeit gut Licht Gruß Peter Fendler www.people-photo.de ——————————————————————————————————————————————
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