Dringende Frage

Datum: 09.08.2003 Uhrzeit: 7:42:04 Klaus Nickisch Hallo Forum, ich kö¶nnte Fotos für Postkarten verkaufen. Gibt es fotorechtliche Bedenken, in der Hinsicht, dass ich kein ausgebildeter Fotograf bin? Darf mein Name auf der Postkartenrückseite erscheinen? Druck ist in grö¶ßerer Auflage geplant und kö¶nnte ein Dauerjob werden. Gewerbeschein ist vorhanden. Danke und Gruß Klaus —————————————————————————————————————————————— Datum: 09.08.2003 Uhrzeit: 8:06:01 Johannes Klaus Nickisch schrieb: > Hallo Forum, > ich kö¶nnte Fotos für Postkarten verkaufen. Gibt es fotorechtliche > Bedenken, in der Hinsicht, dass ich kein ausgebildeter Fotograf > bin? Darf mein Name auf der Postkartenrückseite erscheinen? > Druck ist in grö¶ßerer Auflage geplant und kö¶nnte ein Dauerjob > werden. Gewerbeschein ist vorhanden. Also, wenn sich nicht irgend welche Brüsseler Bürokraten in letzter Zeit was neues haben einfallen lassen, dann gibt es hiermit überhaupt kein Problem. Ich würde auf jedenfall auf der Rückseite ein Copyright Symbol eindrucken, vielleicht mit Jahreszahl, auf jeden Fall mit Namensangabe. Rechtlich sind Amateure und Profis in urheberrechtlichen Belangen gleichgestellt. Johannes — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 09.08.2003 Uhrzeit: 11:02:35 Klaus Schraeder Aber trotzdem Vorsicht: Du darfst keine Auftragsbilder herstellen, das dürfen nur Fotografenmeister. Aber solange nur jemand aus Deinem Fundus schö¶pft, kann nichts passieren. Stell doch mal so ein Postkartenbild in die galeria, damit wir mal sehen, dass mit der e-x0 auch Profi-Postkarten geschossen werden kö¶nnen! Gruss Klaus Schraeder — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 09.08.2003 Uhrzeit: 11:57:28 Sebastian Agerer Klaus Schraeder schrieb: > [..] damit wir mal > sehen, dass mit der e-x0 auch Profi-Postkarten geschossen werden > kö¶nnen! Hallo, das setze ich bei einer Oly E-x0 als selbstverständlich voraus! 🙂 Aber die Fotos würden mich auch interessieren. — Servus Sebastian USB-2.0 ! Kartenlesegerät: www.landshut.org/members/sagerer/sp_karten.htm Bücher zur Digitalfotografie: www.landshut.org/members/sagerer/fototest.htm —————————————————————————————————————————————— Datum: 09.08.2003 Uhrzeit: 12:42:17 Michael Klaus Schraeder schrieb: > Aber trotzdem Vorsicht: Du darfst keine Auftragsbilder > herstellen, das dürfen nur Fotografenmeister. Aber solange nur > jemand aus Deinem Fundus schö¶pft, kann nichts passieren. Stell > doch mal so ein Postkartenbild in die galeria, damit wir mal > sehen, dass mit der e-x0 auch Profi-Postkarten geschossen werden > kö¶nnen! > Gruss > Klaus Schraeder Hi, wieso dürfen nur Fotografenmeister Auftragsarbeiten erstellen? Ich habe seit zwei Jahren ein Gewerbe als Fotodesigner und erstelle auch Auftragsarbeiten. Probleme mit der Handwerkskammer habe ich noch nicht bekommen. Grüße, Michael — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 09.08.2003 Uhrzeit: 13:01:04 Sebastian Agerer Michael schrieb: Hallo, nebenbei bemerkt: In Kürze ist dieses Fotografen-Meisterprivileg lt. Bundesregierung ohnehin hinfällig. Es muss nur noch die Opposition im BundesRat zustimmen. — Servus Sebastian USB-2.0 ! Kartenlesegerät: www.landshut.org/members/sagerer/sp_karten.htm Bücher zur Digitalfotografie: www.landshut.org/members/sagerer/fototest.htm —————————————————————————————————————————————— Datum: 09.08.2003 Uhrzeit: 13:27:50 Klaus Schraeder Da hast Du natürlich recht, meinte ja auch: Fotografenmeister und Fotodesigner… Und natürlich gerät so manches mit der Lockerung der Meisterpflicht in Bewegung. Gruss Klaus Schraeder — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 09.08.2003 Uhrzeit: 13:31:00 Michael Sebastian Agerer schrieb: > Michael schrieb: > Hallo, > nebenbei bemerkt: In Kürze ist dieses Fotografen-Meisterprivileg > lt. Bundesregierung ohnehin hinfällig. Es muss nur noch die > Opposition im BundesRat zustimmen. > — Obwohl wir jetzt doch vom Thread abweichen, aber ich kann das nur begrüssen. Jedes EU-Mitglied kann sich in jedem EU-Land breit machen und seine eigene Firma erö¶ffnen, ohne eine deutschen Meisterbrief. Nur wir im eigenen Land dürfen dies nicht. ts ts. Michael — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 09.08.2003 Uhrzeit: 15:29:23 Sebastian Agerer Michael schrieb: > Obwohl wir jetzt doch vom Thread abweichen, aber ich kann das nur > begrüssen. Hallo, wen’s interessiert: Für die Ausübung folgender Gewerbe ist auch nach der Änderung der Handwerksordnung ein Meisterbrief erforderlich (Anlage A HwO): www.kompass-berufswahl.de/navigation/Extra/Uebersicht%20zulassungspflichtige%20Handwerke.pdf — Servus Sebastian USB-2.0 ! Kartenlesegerät: www.landshut.org/members/sagerer/sp_karten.htm Bücher zur Digitalfotografie: www.landshut.org/members/sagerer/fototest.htm —————————————————————————————————————————————— Datum: 09.08.2003 Uhrzeit: 16:36:18 Johannes wir sollten ein off-topic Forum gründen, für solche spaßigen Angelegenheiten: Sebastian Agerer schrieb: > Hallo, > wen’s interessiert: > Für die Ausübung folgender Gewerbe ist auch nach der Änderung der > Handwerksordnung ein Meisterbrief erforderlich (Anlage A HwO): www.kompass-berufswahl.de/navigation/Extra/Uebersicht%20zulassungspflichtige%20Handwerke.pdf > — Habe mich halb kaputt gelacht! Finde es toll, dass man zukünftig als Chirurgietechniker keinen Gewerbebrief mehr braucht. Endlich mal eine kreative Idee, um bei den Gesundheitskosten zu sparen… Johannes — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 10.08.2003 Uhrzeit: 13:04:36 Klaus Nickisch Euren Ausfürungen vielen Dank. Kö¶nnen wir nicht mal eine nicht rechtsverbindliche Liste erstellen, was man (wir) als nicht offizielle Fotografen gewerblich nicht dürfen? Ich habe nichts in den Suchmaschinen dergleichen gefunden. Mir ist da jetzt bekannt: – keine Studiofotografie – keine arrangierten Fotos (Hochzeiten!) – keinen Einsatz von professionellem Gerät (was ist professionell) – keine Auftragsarbeiten Gruß Klaus —————————————————————————————————————————————— Datum: 10.08.2003 Uhrzeit: 13:16:14 Klaus Nickisch **Zweifel** So ganz kann ich mir das nicht vorstellen. Wenn man das im Rahmen von Studiofotografie sieht, ist mir das bekannt, da Studiofotografie i.d.R. einen Auftrag vorsieht, prof. Gerät verwendet werden (muss) und letztlich Studiofotografie für uns als nicht“ Fotografen ausgeschlossen ist – im gewerblichen Sinne betrachtet natürlich. Aber wenn jemand ein Foto seiner Ladenansicht bszw. für’s Web haben mö¶chte kann ich ihm diese Aufnahme doch verkaufen. Genauso die freien Journalisten. Die benutzten ja auch nicht ihr Archiv. Wenn etwas aktuelles im Ort passiert wird das fotografiert und dann auch an einer Zeitung verkauft. Die meisten freien J. sind keine Fotografen. Meine Gedanken beziehen sich auf das dürfen und nicht dürfen und nicht abrechnungstechninsche Fragen. Ob jeamnd sowas privat oder gewerblich verkauft und wie er dann dem Finanzamt mitteilt soll hier nicht diskussiert werden. Der tiefere Grund ist vielmehr ich kenne eine Frau die aus Angst nicht ihren Namen verö¶ffendlicht haben will. Wir haben hier im Ort einen Fotografen der angeblich schon einige vor den Kardi gezogen hat. Vielleicht weiß jemand in diesem Zudsammenhang eine rechtssichere Quelle über dieses Thema. > Aber trotzdem Vorsicht: Du darfst keine Auftragsbilder > herstellen das dürfen nur Fotografenmeister. Aber solange nur > jemand aus Deinem Fundus schö¶pft kann nichts passieren. Stell > doch mal so ein Postkartenbild in die galeria damit wir mal > sehen dass mit der e-x0 auch Profi-Postkarten geschossen werden > kö¶nnen! Ich werde mal ein paar Fotos reinsetzen die in der engeren Wahl eines Verlages sind. Was letztedlich verö¶ffentlicht wird kann ich noch nicht sagen. Gruß Klaus“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 10.08.2003 Uhrzeit: 13:26:45 Stefan Hendricks, oly-e.de > […] kö¶nnen wir nicht mal eine nicht rechtsverbindliche > Liste erstellen […] Da gibt es bereits Quellen, die sich auf solche Themen spezialisert haben: http://www.fotorecht.de Dort mal bitte fotodesigner“ ins Suchfeld eingeben … Gruss Stefan Hendricks oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 10.08.2003 Uhrzeit: 14:20:15 Klaus Nickisch >> […] kö¶nnen wir nicht mal eine nicht rechtsverbindliche >> Liste erstellen […] > Da gibt es bereits Quellen, die sich auf solche Themen > spezialisert haben: > http://www.fotorecht.de > Dort mal bitte fotodesigner“ ins Suchfeld eingeben … Vielen Dank Stefan damit sind (fast) alle Fragen geklärt und ich habe gelernt dass es mit wenigen Sätzen auch nicht getan ist. Desweiteren ist die Materie derart kompliziert und vielschichtig und mit vielen Außnahmen versehen dass es alles nicht so einfach ist. Jedenfalls ist doch Wachsamkeit angebracht. Scheinbar scheint der unkomplizierte Weg zu sein man verkauft nicht ein Foto sondern das Recht an diesem. Wenn dann noch diese Tätigkeit nebengeruflich anzusehen ist scheint man sich in einem weitem Ausnahmefeld zu bewegen. Danke und Gruß Klaus“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 10.08.2003 Uhrzeit: 15:43:24 Sebastian Agerer Johannes schrieb: > Habe mich halb kaputt gelacht! Die Berufsliste ist steht noch nicht endgültig. Daran soll in Zusammenarbeit mit der Oppisition noch gefeilt werden. Vermutlich kommen dann auch noch div. Zünfte“ zu Wort. Servus Sebastian USB-2.0 ! Kartenlesegerät: www.landshut.org/members/sagerer/sp_karten.htm Bücher zur Digitalfotografie: www.landshut.org/members/sagerer/fototest.htm“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 13.08.2003 Uhrzeit: 25:09:47 Werner Gö¶bl > Scheinbar scheint der > unkomplizierte Weg zu sein, man verkauft nicht ein Foto, sondern > das Recht an diesem. Wenn dann noch diese Tätigkeit nebengeruflich > anzusehen ist, scheint man sich in einem weitem Ausnahmefeld zu > bewegen. Hallo ! Ich persö¶nlich würde (als Amateur) schon aus Prinzip kein Foto verkaufen“ also auf mein Urheberrecht verzichten sondern lediglich ein Nutzungsrecht einräumen. Das Urheberrecht macht sich nicht an irgendwelchen Berufen fest. Jedes „Werk“ (es muss eine geistige Leistung dahinter stehen glaube ich) ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Da kann eigentlich keiner dran rütteln. L.G. Werner PS: Bin rechtlich auch nicht so bewandert und die Gleichsetzung Verkauf – Verzicht auf Urheberrecht ist vielleicht etwas übertrieben.“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 13.08.2003 Uhrzeit: 25:43:39 Klaus Nickisch Hallo Werner. > PS: Bin rechtlich auch nicht so bewandert, und die Gleichsetzung > Verkauf – Verzicht auf Urheberrecht ist vielleicht etwas > übertrieben. Gut, dann wlle wirn mal aufklären: Du fotografierst was tolles Ein anderer findet gefallen daran nun kannst Du ihm ein Bilderabzug (gerahmt?) verkaufen Das kannst Du hunderttausendmal machen Du fotografierst was tolles Ein anderer…. Du verkaufst ihm das Fotorecht, also verkaufst ihm das Urheberrecht. Nun kann er dieses Foto hundert….. Du darfst mit diesem Foto gar nichts mehr, Du besitzt keine Rechnte an diesem mehr. Klar der Unterschied? Mir ist das ja im Prinzip egal, nur die Kasse muss stimmen. Ich schwebe dabei gar nicht in hö¶heren Ebenen, 20 – 30 Euro für ein normales Foto genügen. Aber ich glaube, Du hast meine Ursprungsfrage nicht verstanden: Es ging um die Grundsatzfrage, dürfen wir verkaufen, darf unter dem Abdruck unser Name stehen, obwohl wir keine ausgebildeten Fotografen mit Gesellen- bzw. Meisterbrief sind. Kurz – wir dürfen, aber der Umfang und die Umstände sind entscheidend. U.U. scheißt Euch ein richtiger Fotograf an und dann klopft die IHK an Eurer Tür. Gruß Klaus ——————————————————————————————————————————————