Datum: 29.07.2003 Uhrzeit: 13:04:53 Werner Gö¶bl Hallo ! Eine, zugegeben, etwas dümmliche Frage: Was kann man denn als üblichen Preis ansetzen, wenn jemand privat eine Fotografie von mir erwerben mö¶chte? Und wie sieht das dann aus, wenn ich dieses Bild später einmal kommerziell verwenden mö¶chte? Ich würde davon ausgehen, dass ich das nachwievor tun kann? Bzw, muss ich mit dem Käufer etwas vereinbaren? Einen Stempel mit Bild urheberrechtlich geschützt“ mit Name und Anschrift käme auf alle Fälle auf die Rückseite. Danke für eure Antworten ! L.G. Werner www.niemandsland.info“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 30.07.2003 Uhrzeit: 13:33:09 Werner Gö¶bl > Wenn Dein Foto überhaupt nicht > verö¶ffentlicht wird, sondern nur im Wohnzimmer hängt, ist ein > angemessener Preis eine Maß Bier, hier in Bayern zumindest. In diesem Fall wird’s wohl so rausgehen. Meine Firma hat eine Bilderpräsentation am Laufen, da sind auch ein paar von mir dabei. Ein Kunde hätte halt gerne ein Bild davon, muss erst noch sehen, ob’s auch eins von mir ist. Denke mal, privat kann ich da schon 5-10 Euro (Selbstkosten plus Bearbeitungszuschlag) verlangen. (?) Ein Stempel auf der Bildrückseite wird sicher nicht verkehrt sein …. Sicher ist Sicher. Danke schon mal !! —————————————————————————————————————————————— Datum: 30.07.2003 Uhrzeit: 13:33:09 Werner Gö¶bl > Wenn Dein Foto überhaupt nicht > verö¶ffentlicht wird, sondern nur im Wohnzimmer hängt, ist ein > angemessener Preis eine Maß Bier, hier in Bayern zumindest. In diesem Fall wird’s wohl so rausgehen. Meine Firma hat eine Bilderpräsentation am Laufen, da sind auch ein paar von mir dabei. Ein Kunde hätte halt gerne ein Bild davon, muss erst noch sehen, ob’s auch eins von mir ist. Denke mal, privat kann ich da schon 5-10 Euro (Selbstkosten plus Bearbeitungszuschlag) verlangen. (?) Ein Stempel auf der Bildrückseite wird sicher nicht verkehrt sein …. Sicher ist Sicher. Danke schon mal !! —————————————————————————————————————————————— Datum: 31.07.2003 Uhrzeit: 10:32:51 Agathe Hi Ralf, ich glaube du hast Recht. Denn er hat ja wohl im Auftrag seines festen Arbeitgebers fotografiert, also sind die Rechte bei der Firma. Das Gleiche gilt doch auch für andere Bereiche (EDV…) Etwas anderes wäre es wohl mit eine freien Mitarbeit (zb. im journalistischen Bereich) Oder irre ich? Gruß Agathe — posted via https://oly-e.de ——————————————————————————————————————————————
üblicher Preis für ein Foto?
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