Datum: 18.11.2011 Uhrzeit: 13:10:20 Oliver Ge.ibel Hi, ich habe mal eine Frage zum Persö¶nlichkeitsrecht: Ich habe mithilfe der Diorama-Funktion der E-PL1 einen Vieoclip über Mannheim produziert und würde ihn gerne in einem Blog und auf youtube verö¶ffentlichen. Am Anfang des Videos ist jedoch eine mir unbekannte Einzelperson im Bild, die ich beim Dreh nicht ansprach, weil ich sie ursprünglich nicht im Film haben wollte. Jetzt ist sie aber der ideale Einstieg und ich mö¶chte sie drinlassen. Der folgende Link zeigt 3 Einzelbilder des Clips in Originalgrö¶ße (640 Pixel breit) sowie 3 skalierte Ansichten der Person: http://home.fotocommunity.de/oliverge/index.php?id=9584&d=26374904 Nun die Frage: Ist eurer Einschätzung nach die Person so undeutlich zu erkennen, dass eine Verö¶ffentlichung kein Problem darstellen sollte oder sollte ich die Person besser doch herausschneiden? Wäre für Tipps – evtl. auch für Literaturhinweise – dankbar! Oliver — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 18.11.2011 Uhrzeit: 13:47:48 Reinhard Wagner Am Fri, 18 Nov 2011 12:10:20 +0100 schrieb Oliver Ge.ibel: > Wäre für Tipps – evtl. auch für Literaturhinweise – dankbar! Für mich ist das klassisches Beiwerk. für Personen, die den Herrn kennen, ist er erkennbar, also gilt er vor Gericht als identifizierbar. Aber hier ist er meiner Meinung nach ganz klassisch Beiwerk. Eine halbwegs sichere Ansage bekommst Du aber wahrscheinlich nur vom Anwalt Deines Vertrauens. Grüße Reinhard Wagner —————————————————————————————————————————————— Datum: 18.11.2011 Uhrzeit: 14:24:15 Andy Hi Oliver, > http://home.fotocommunity.de/oliverge/index.php?id=9584&d=26374904 > > Nun die Frage: Ist eurer Einschätzung nach die Person so > undeutlich zu erkennen, dass eine Verö¶ffentlichung kein Problem > darstellen sollte oder sollte ich die Person besser doch > herausschneiden? Du meinst abgesehen von der Tatsache, dass Du ihn damit bereits verö¶ffentlicht hast? 😉 Also ich würde ihn nicht wiedererkennen, wenn ich ihm jetzt auf der Straße begegnen würde, am ehesten noch an der Kleidung. Wer ihn gut kennt, wird ihn vielleicht erkennen. Aber ich denke er ist im Gesamtbild klein genug um nicht zu sehr ins Auge zu fallen. Wie lang ist die Sequenz? Das ist ja bei Videos auch nicht unwichtig. Wenn man da 2 Minuten lang zusieht, wie er rumspaziert, wird es schwierig, aber wenn die Szene 2 Minuten lang wäre, ist das Video es nicht wehrt darüber nachzudenken 🙂 Hilft das? Eine rechtverbindliche Auskunft ist das natürlich nicht… Andy imerkennungsmodus —————————————————————————————————————————————— Datum: 18.11.2011 Uhrzeit: 14:24:47 WolfgangPe Reinhard Wagner“ schrieb im Newsbeitrag news:q3dt0p9ncpvc.prjya5x05lms$.dlg@40tude.net… > Eine halbwegs sichere Ansage bekommst Du aber wahrscheinlich nur > vom Anwalt Deines Vertrauens. Und die sagt auch nichts darüber aus wie sich das Gericht bei einem Streitfall entscheiden würde. Grüße Wolfgang“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 18.11.2011 Uhrzeit: 15:08:24 Oliver Ge.ibel Hi Andy, Andy schrieb: > > Du meinst abgesehen von der Tatsache, dass Du ihn damit bereits > verö¶ffentlicht hast? 😉 > Auf den Kommentar hab ich schon gewartet. :o) Auf diese Seite kann man allerdings nur zugreifen, wenn man explizit meinen Link hat. Und ich hoffe nicht, dass ihr den jetzt bei facebook postet 😉 > Wie lang ist die Sequenz? Ca. 4 Sekunden > > Hilft das? Ja! > Eine rechtverbindliche Auskunft ist das natürlich nicht… Klar! Danke, Oli — posted via https://oly-e.de —————————————————————————————————————————————— Datum: 18.11.2011 Uhrzeit: 15:15:24 Oliver Ge.ibel Hallo Reinhard, Reinhard Wagner schrieb: > Für mich ist das klassisches Beiwerk. > für Personen, die den Herrn kennen, ist er erkennbar, also gilt er > vor Gericht als identifizierbar. Aber hier ist er meiner Meinung > nach ganz klassisch Beiwerk. > Eine halbwegs sichere Ansage bekommst Du aber wahrscheinlich nur > vom Anwalt Deines Vertrauens. Danke dir für die Einschätzung. Zumindest lt. Wikipedia kollidieren da auch verschiedene Gesetze und Auslegungen miteinander. Vlt. werde ich es so machen, dass ich die Szene nachstelle und nochmal aufnehme. Ich hab den Film zwar als Beta“ schon fertig aber grundsätzlich ist das Projekt so angelegt dass ich es endlos fortsetzen und Szenen beliebig austauschen kann. Grüße Oliver posted via https://oly-e.de“ —————————————————————————————————————————————— Datum: 18.11.2011 Uhrzeit: 21:43:40 Hartmut Faustmann Wie Reinhard und Andy bereits geschrieben haben, ist der Mann eher als Beiwerk“ zu bezeichnen und steht nicht im Mittelpunkt des Bildes. Außerdem glaube ich nicht dass er das Video sehen wird wenn doch wird er sicher stolz sein dass er im Internet zu sehen ist. Und wenn ihn jemand aufhetzt und ihm einredet damit kö¶nne er Geld machen und er tatsächlich zum Anwalt gehen sollte dann wirst Du sicher aufgefordert das Video nicht mehr zu verö¶ffentlichen und im Wiederholungsfall wird Dir dann eine Strafe angedroht. Ich wäre da nicht so ängstlich. Gruß Hartmut F. posted via https://oly-e.de“ ——————————————————————————————————————————————