Panoramafreiheit zu Weihnachten…

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    • #1621
      rwadmin
      Cheffe

        In der Weihnachtszeit locken all die aufwendig mit Lichtern verzierten Häuser zu einem Fotowalk ein.

        Dabei ist aber ein Umstand zu beachten: Diese Lichter sind nicht auf Dauer angelegt. Wenn wir davon ausgehen, dass die Dekoration der Häuser eine gewisse „Schöpfungshöhe“ hat, so sind diese Dekorationen urheberrechtlich geschützt. Sprich, man darf sie zwar fotografieren, die Fotos aber nicht veröffentlichen. Es ist die gleiche Nummer wie beim Eiffelturm, dessen Beleuchtung ebenfalls urheberrechtlich geschützt ist. Die Panoramafreiheit gilt also in der Weihnachtszeit nur eingeschränkt. Ähnlich ist es übrigens auch bei Schaufenstern. Auch da gab es Urteile, die einem Schaufensterdekorateur unter Umständen Urheberrechte zubilligen.
        Zwar ist nicht jeder Aldi-LED-Rentier-Schlitten im Vorgarten geschützt, aber das wird gewöhnlich nicht vom Fotografen entschieden, sondern vom Gericht, das die Schöpfungshöhe beurteilen muss.

        Also, wie immer, im Zweifel fragen, ob man ein Foto veröffentlichen darf. Better safe than Sorry.

        Ganz nebenbei: Teilweise sind in der Vorweihnachtszeit die Stuben erleuchtet und die Rollos noch nicht runtergelassen. Das kann dazu verführen, in die erleuchteten Stuben zu fotografieren. Hier ist nicht nur das Veröffentlichen strafbar, sondern unter Umständen auch das Fotografieren. Also vorsichtig sein….

      • #11211

        Also, habe ich das richtig verstanden:
        Das ALDI-Rentier auf dem Boden hat eine geringere Schöpfungshöhe als der Stern auf dem Dach?

        Physikalisch ist das auf jeden Fall so!

        …meint:
        Der Kleine Physiker
        ;-)

      • #11214

        Dachte dies wäre eine Aufnahme aus dem Morgenland in der Nähe von Bethlehem. Sternenleuchten für die drei Weisen.
        Kann hier nichts anderes erkennen.

        Gruß
        Wolfgang

      • #11213
        rwadmin
        Cheffe

          da müsste man einen Fachanwalt konsultieren. Ob der Stern auf einem Dach einer Weihnachtsmarktbude eine höhere Schöpfungshöhe hat als ein Rentier in einem Steingarten….. Boah ey – da passe ich…..

        • #14244
          Sam

            Liest man „Schöpfungshöhe“ spontan als „Fallhöhe“, macht das Ganze auch ohne anwaltlichen Beistand Sinn … ;-)
            LG, Gerald

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