Darf man das zeigen?

Startseite Foren Bildkritik Tipps bitte Darf man das zeigen?

Ansicht von 3 Antwort-Themen
  • Autor
    Beiträge
    • #8713
      rwadmin
      Cheffe

      … gibt’s hier natürlich nicht.
      Aber.
      Ich würde das so sehen:
      Es handelt sich hier um eine Veranstaltung des Kulturamtes. Also hat der Veranstalter die Verwertungsrechte. Wenn der Veranstalter sagt „Fotografieren ist erwünscht“, dann ist das OK. Dann kann man fotografieren. Das Problem ist: Ist auch das Veröffentlichen der Fotos erwünscht? Wenn ja, in welchem Kontext? Ich würde sagen, in einem nichtkommerziellen Umfeld ist das unkritisch. Bei einem kommerziellen Bildband könnte es Ärger geben.
      Ich denke, bei einer Aussage „ausdrücklich erwünscht“ würde ich davon ausgehen, dass der Deal ähnlich wie bei FlicFlac ist: Du darfst knipsen, wenn Du es veröffentlichst – Genauer, wenn Du dann Werbung für uns machst. Sowohl Fürth macht die Veranstaltung ja, um Werbung zu machen – und Willi Dorner will natürlich seine Performance auch bekannt machen. Win-Win-Situation.

    • #8717
      Anonym

      für Deine Antwort! So oder so Ähnlich hatte ich mir die Sachlage erhofft. Schon klar das du hier keine Rechtsberatung geben kannst aber Deine Einschätzung hilft mir schon weiter. Das besagte Bild werde ich jetzt doch mal hier einstellen und gleich auch mal eine Mail an das Kulturamt Fürth schicken. Mal sehen was passiert.

      Danke und Grüße,
      Rüdiger

    • #8724

      Ich denke das hier auch der Künstler zwingend um Erlaubnis gefragt werden muss, es ist ja ähnlich wie beim Blue Port in Hamburg. Auch von der Veranstaltung gibt es tausende von Bildern im Netz. Trotz dem hätte ich für eine Veröffentlichung auf meiner privaten Fotohomepage an den Künstler zahlen sollen.
      Die Panoramafreiheit gilt bei solchen Aktionen leider nicht.

    • #8735

      Nun ja, seitens der Stadt Hamburg gab es auf der Webseite zur Veranstaltung des Blue Port die Info, dass nur eine kommerzielle Verwendung der Fotos nicht erlaubt ist, vom Künstler selbst kam dann aber auf meine Nachfrage eine Rechnung.

      Darauf angesprochen hat die Hamburger Kulturbehörde mein Problem damit entweder nicht verstehen können oder nicht verstehen wollen.
      Die sinngemäße Antwort: Wir verstehen ihr Problem nicht, wenden Sie sich doch bitte an den Künstler.

      Daraufhin hab ich dann alle Fotos dieser Veranstaltung von meiner Webseite und aus den Foren gelöscht.
      Zukünftig werde ich diese Veranstaltung zumindest als Fotograf nicht mehr besuchen.

    • #8733
      Anonym

      habe eben auch den Künstler selbst angeschrieben. Na, mal sehen!
      Manche Dinge waren früher doch einfacher. Da hat man seine (Papier-) Bilder einfach ein paar Freunden gezeigt und musste sich keine weiteren Gedanken machen.

      Gruß
      Rudger

    • #8734
      rwadmin
      Cheffe

      Ich habe genau zu diesem Thema seinerzeit mit dem Veranstalter der „blauen Nacht“ in Nürnberg gesprochen. Auskunft dort: Wenn der Veranstalter das OK gibt, ist das OK, weil der Veranstalter ein Innenverhältnis mit dem Urheber hat. Wenn Amazon Bilder und Texte von mir veröffentlicht, dann müssen die nichts an mich zahlen, weil die das mit Franzis ausgemacht haben, denen ich wiederum das Recht eingeräumt habe, Bilder und Texte von mir zu Werbezwecken zu verwenden. Genauso ist das bei solchen Performances. Falls der Urheber dem Veranstalter NICHT das Recht eingeräumt hat, dann kann natürlich der Urheber die Hand aufhalten. Aber darüber sollte der Veranstalter Bescheid wissen und bei einem Kulturreferenten sollte man davon ausgehen, dass er über sowas Bescheid weiß.

    • #8739
      rwadmin
      Cheffe

      „Kommerzielle Verwendung“ ist eine ausgesprochen böse Formulierung. Kommerziell ist so ziemlich jede Veröffentlichung. Facebook, nahezu jede Website (Wichtig: Eine Datenschutzerklärung ohne gültiges Impressum ist ziemlich albern…). Und dann kann natürlich jeder Künstler mal eine Rechnung schreiben – das ist für den Künstler kein Problem. Es ist noch die Frage, ob er das zu Recht tut.
      Aber eins ist klar: Die Aktion der Stadt Hamburg in diesem Fall ist nicht professionell. Das macht richtig miese Laune.

    • #8748

      Story am Rande:

      Philips hat seinerzeit sein, damals noch an prominenter Stelle gelegenes, Headquarter ebenfalls komplett blau illuminiert…
      …und eine Rechnung samt Unterlassungserklärung vom „Künstler“ bekommen!

      Beides hat man geflissentlich ignoriert – und den Künstler gefragt, wer denn so seine vielen schönen blauen Leuchtstoffröhren hergestellt hat?!

      Der „Künstler“ vom BluePort ist da wohl etwas, hmmm, übermotoviert gewesen, was das Rechnungschreiben anging.

      lol, Martin

    • #8750

      wenn die Kunst nicht brotlos bleiben soll, muss der Künster halt fleißig Rechnungen schreiben. Wenn dann der eine oder andere bezahlt ist es gut, für den Moment.

    • #8751
      rwadmin
      Cheffe

      Man muss allerdings auch sagen, dass Herr Batz da, unter Umständen, eben auch recht hat. Wenn er im Rahmen eines Gesamtkonzeptes ein Lichtdesign ausarbeitet, das aus einem bestimmten Winkel gesehen, das Wort „UHU“ darstellt und er von Henkel dafür Kohle kriegt, und dann kommt Philipps daher, beleuchtet ihren Schuppen und auf einmal heißt das „Ohu“ dann verstehe ich, dass er angepisst ist. Nö. Der schwarze Peter liegt bei Hamburg, dass die offensichtlich nicht klargestellt haben, wer die Verwertungsrechte für die Knipserei hat. Sowas muss klar sein, sonst gibt’s Ärger.

    • #8764

      Naja, nicht ganz…

      Bei besagtem Event durfte jede/r, der/die eine entsprechende Lizenz-„Gebühr“ bezahlt hat, sich, sein Haus, ihren Vorgarten, etc. blau beleuchten. Das „Konzept“ war, möglichst viel blaues Licht in Hamburg zu verteilen.

      Der Witz mit Philips war eben, dass sie ihre blauen Leuchtstoffröhren einfach in die Flurbeleuchtungen ihres Hauses geschraubt und das Licht abends angelassen haben.
      Sie haben eben nicht den „Generalunternehmer“, ein mir nicht ganz unbekanntes Veranstaltungstechnik-Unternehmen, gebucht, um sich eine ach so tolle Lichtkonstruktion bauen zu lassen. Und eben keine Lizenz an den Künstler bezahlt, weil sie selber ja über ihre Lampen (und als Sponsor?) mit von der Partie waren…

    • #8765
      rwadmin
      Cheffe

      Siehst Du, wenn einem als Unbeteiligter die Details fehlen, dann kommt man zu falschen Schlüssen. Es war also kein künstlerisches Gesamtkonzept, sondern schlicht eine Geschäftsidee.
      Interessant wäre es nun, ob der, der da sein Haus gegen Gebühr beleuchten hat lassen, es hätte fotografieren dürfen…. :-D

Ansicht von 3 Antwort-Themen
  • Du musst eingeloggt sein, um hier zu antworten.